Auch der GauckLER sollte mal ins Grundgesetz schauen. Er sagt auch "Das Volk sind alle, die hier leben". (mL)

DT, Dienstag, 14.03.2017, 09:29 (vor 2840 Tagen)5290 Views

http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.gespraech-mit-gauck-gauck-praesident-nicht-dir...

"Der scheidende Bundespräsident stärkt Angela Merkel den Rücken: Das Volk seien alle, die bei uns lebten."

"Gauck nimmt Merkel in Schutz

Der scheidende Bundespräsident Gauck nimmt Kanzlerin Angela Merkel (CDU) gegen Kritik von rechts in Schutz. Sie hatte unlängst mit Blick auf den populistischen Wahlspruch „Wir sind das Volk“ erklärt: Kleine Gruppen hätten keinerlei Anspruch festzulegen, wer das Volk sei. „Das Volk ist jeder, der in diesem Lande lebt“, sagte sie. Das stieß auf Widerspruch bei der AfD, aber auch in der Union. Merkels Kritiker beriefen sich auf das Grundgesetz, das nur die deutschen Staatsangehörigen zum Volk zähle. Gauck sagte nun jedoch: „Ich teile die Auffassung der Kanzlerin, dass das Volk ­alle sind, die hier leben.“"

Was sagt das GG dazu, dessen oberster Hüter er sein müßte, auf das er aber mit seinen Rechtsbrüchen genau wie Erika drauf schxxxt?

https://de.wikipedia.org/wiki/Artikel_20_des_Grundgesetzes_f%C3%BCr_die_Bundesrepublik_...

Art. 20 Abs 2:

Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

Absatz 2

Das Volk wird als Souverän verstanden, das durch „besondere Organe der Gesetzgebung“ (Legislative), also Bundestag und Bundesrat, „der vollziehenden Gewalt“ (Exekutive), Regierungen und Verwaltung, und „der Rechtsprechung“ (Judikative), also alle Gerichte, vertreten wird. Diese Organe üben repräsentativ für das Volk die Staatsgewalt aus. Das Volk hat auf jeden Fall das Recht, die drei Gewalten durch Wahlen und Abstimmungen zu leiten. Damit folgt die deutsche Bundesverfassung weitgehend dem Prinzip der mittelbaren Demokratie, ist allerdings offen für Volksabstimmungen. Daher sind die in Bezug auf direkte Demokratie oft weiter gehenden Landesverfassungen grundgesetzkonform. Auf Bundesebene sind Abstimmungen nach herrschender Meinung jedoch nur zulässig, soweit sie im Grundgesetz ausdrücklich vorgesehen sind, also ohne eine Verfassungsänderung nur für Neugliederungen des Bundesgebiets.[3][4][5]

Im Absatz 2 wird das Volk als konstitutiver Begründer der Staatsgewalt definiert. Durch die Formulierung „Alle“ wird festgehalten, dass es keine Gewalt mehr geben darf, die nicht vom Volk begründet ist.

Putsch von oben, wie oft soll man es denn noch sagen? Vors Tribunal mit diesen Gesetzesbrechern!


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