Seit wann muss ein Beamter für seinen Sold arbeiten? Das wäre ja das Allerneueste...

Mephistopheles, Samstag, 04.03.2017, 15:20 (vor 2824 Tagen) @ siggi7309 Views
bearbeitet von Mephistopheles, Samstag, 04.03.2017, 16:10

Also ohne den üblichen Beamtenschmäh von wegen der "faulen Beamten".

Arbeiten gehört m.W. nicht zu den Obliegenheiten des Beamten.
Was aber mit Sicherheit zu seinen Obliegenheiten gehört, ist, den Weisungen des Dienstherrn Folge zu leisten - in dessen Sinne.

Wenn der Dienstherr meint, er müsse dem Beamten die Weisung erteilen, Streife zu gehen, so ist das Pflicht des Beamten, dem Folge zu leisten, auch wenn die Weisung lautet, er solle - natürlich unter körperlichen Einsatz - in einem Puff Streife gehen.

Wenn der Beamte - aus welchen Gründen auch immer - jedoch keine entsprechende Weisung erhält, dann ist es nicht nur nicht seine Pflicht, es ist ihm im Gegenteil sogar verboten, quasi auf eigene Faust Streife zu gehen.

Ich kann hier beim besten Willen keinen Fehler im Verhalten von Rainer Wendt erkennen.

Gruß Mephistopheles


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