Vorkaufsrecht
Hallo,
mein Beitrag gehört zwar nicht direkt hier hin, etwas abschweifend, aber da Du den soz. Wohnungsbau und die Verkäufe der Kommunen angesprochen hast, als kleine Anregung vielleicht mal die Gesetzeslage in Portugal.
Dort gibt es nämlich gesetzliche Vorkaufsrechte. Bei landw. Grundstücken sind dies z.B. die Nachbarn und bei Wohnungen, die vermietet sind, sind es die Mieter, wenn diese seit mind. 4 Jahren die Wohnung bewohnen.
In Portugal wie in vielen Ländern gibt es typischerweise eine Differenz zwischen effektiv gezahltem Preis und dem lt. Vertrag, der meist aus Gründen der Steuerersprarnis niedriger ist.
Falls ein Mieter dann das gesetzlich verankerte Vorkaufsrecht ausüben will, gilt natürlich der offizielle Preis, also der lt. Vertrag. Auf diese Weise hat schon so mancher Verkäufer blöd dreingeschaut.
Verkäufe von Wohnungen im großen Stil haben in Portugal so ihre Hürden. Da kann dann jeder Mieter vom Vorkaufsrecht Gebrauch machen.
Gruß Dieter