Nochmals nachlesen Kapitel "Durchgriffshaftung" in GmbHs und AGs

Olivia, Dienstag, 14.02.2017, 20:56 (vor 2867 Tagen) @ Falkenauge4207 Views

Wenn hinter der Frage die Meinung steht, dass der Privateigentümer seine
große Motivation aus dem persönlichen Vorteil seines Eigentums hole und
dafür auch das Risiko eingehe, mit seinem ganzen Vermögen zu haften, so
betrifft das nur einen immer mehr schwindenden Teil kleinerer Unternehmen.
Die typische und weitaus überwiegende Unternehmensform des Kapitalismus
ist gerade die Kapitalgesellschaft (wie AG, GmbH), die den Eigentümern
zwar vollen Zugriff auf alle erwirtschafteten Gewinne garantiert, sie aber
für die eingegangenen Risiken nur in Höhe ihres anfänglich investierten
Kapitals haften lässt. Deshalb gibt es hier einen großen Anreiz, die von
anderen (mit)erarbeiteten Gewinne auszuschütten. Haben sich die
Kapitalgeber ihre Anfangsinvestition einmal zurückgeholt, gibt es im
Grunde kein Risiko mehr für sie. (Vgl. Sahra Wagenknecht: Reichtum ohne
Gier)

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Wagenknecht halte ich für eine sehr engagierte und mutige Frau, die den Finger in viele "Wunden" unserer Gesellschaft hält.

Sie als "Wirtschaftsministerin" würde das Land jedoch komplett in die Pleite treiben. Man merkt, dass sie nie in einem kleinen oder mittleren Betrieb gearbeitet und vor allen Dingen niemals in einem solchen Betrieb Verantwortung übernommen hat. Leider. Das hätte vielleicht eine wirklich gute Politikerin aus ihr gemacht. So aber gehört sie zu dem großen Pool der politisch aktiven Menschen, die ihre "Erfahrungen" Büchern entnehmen und den internen Machtkämpfen ihrer Parteien. Sie haben bedauerlicherweise keine wirkliche Verantwortung! DAS ist der Knackpunkt! Sie sind für gar nichts haftbar zu machen und ihre "Rente" u.ä. ist ihnen immer sicher.

Übrigens sogar im Gegensatz zu AG-Geschäftsführern, für die auch die Durchgriffshaftung gilt.

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