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Falkenauge, Dienstag, 14.02.2017, 17:40 (vor 2867 Tagen) @ trosinette4283 Views

Guten Tag,

Hilfsorganisation
wirtschaftlicher Ausbeutung.

In deinem Artikel lese ich: "Es müssen soziale Formen des Eigentums am
Wirtschaftsunternehmen entwickelt werden, die alle Mitarbeitenden rechtlich
auf eine gleiche Ebene stellen und Abhängigkeitsverhältnisse
ausschließen."

Das führt mich zu der Frage, wie in den neuen sozialen Formen mit den
Leutchens zu verfahren ist, die mit ihrer Wirtschaftsunternehmung
pleitegehen?

Mit freundlichen Grüßen
Schneider

Abgesehen davon, dass man sich selber Gedanken dazu machen kann - wenn man die Notwendigkeit solcher neuen Eigentumsformen aus sozialen Gründen einsieht - hängt die Frage von der Betriebsverfassung, bzw. der Rechtsform des Unternehmens ab.

Wenn hinter der Frage die Meinung steht, dass der Privateigentümer seine große Motivation aus dem persönlichen Vorteil seines Eigentums hole und dafür auch das Risiko eingehe, mit seinem ganzen Vermögen zu haften, so betrifft das nur einen immer mehr schwindenden Teil kleinerer Unternehmen. Die typische und weitaus überwiegende Unternehmensform des Kapitalismus ist gerade die Kapitalgesellschaft (wie AG, GmbH), die den Eigentümern zwar vollen Zugriff auf alle erwirtschafteten Gewinne garantiert, sie aber für die eingegangenen Risiken nur in Höhe ihres anfänglich investierten Kapitals haften lässt. Deshalb gibt es hier einen großen Anreiz, die von anderen (mit)erarbeiteten Gewinne auszuschütten. Haben sich die Kapitalgeber ihre Anfangsinvestition einmal zurückgeholt, gibt es im Grunde kein Risiko mehr für sie. (Vgl. Sahra Wagenknecht: Reichtum ohne Gier)

Schon in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurde es immer mehr üblich: Hatten Industrieunternehmen eine gewisse Größe überschritten, wurden sie von den persönlichen Inhabern in Kapitalgesellschaften verwandelt, in denen sie selbst Anteile hielten, die Unternehmensführung aber zumeist angestellten Managern überließen.

Mit freundlichen Grüßen
Falkenauge


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