Carlo Schmid zum Charakter des Grundgesetzes

software-engineer, Mittwoch, 25.01.2017, 21:37 (vor 2671 Tagen) @ Beo23006 Views
bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 25.01.2017, 21:47

Die Bundesrepublik Deutschland hat mit dem «Grundgesetz» noch keine Verfassung. Das Grundgesetz ist ein Diktat der Siegermächte und daher nur ein besatzungsrechtliches Mittel für die Verwaltung des besetzten Gebietes. Carlo Schmid setzte sich für die Aufnahme des Art. 146 ins Grundgesetz ein. Gegen den Widerstand der Siegermächte wurde dieser Artikel in den Gesetzestext aufgenommen. Er steht auch heute noch im Grundgesetz:

Artikel 146 GG
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Das ist auch das grundsätzliche und staatsrechtliche Wesen einer VERFASSUNG: Vom Volk einer souveränen Nation in freier Entscheidung beschlossen worden zu sein.

Deswegen kann es selbstverständlich auch niemals eine europäische Verfassung im engeren Sinn geben: Denn die sogenannte "EU" ist kein Staat im völkerrechtlichen Sinn, sondern lediglich eine derzeit existierende Verwaltungsstruktur, die nicht auf dem freien Willen der europäischen Völker basiert.

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Wenn man beim Programmieren Fehler macht, dann meckert der Compiler.


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