Regierung ignoriert geltendes Recht

Otto Lidenbrock, Nordseeküste, Mittwoch, 25.01.2017, 09:57 (vor 2672 Tagen) @ Falkenauge4453 Views

Ich bin kein Jurist und erst recht kein profunder Kenner unserer Gesetze und ihrer Auslegung, aber was die sogenannte "Flüchtlingskrise" angeht, ist unser GG meiner Meinung nach völlig eindeutig und lässt mit dem §16a (1) und (2) keinen Zweifel daran, dass die Exekutive von Anfang an unter Missachtung dieses Paragraphen gehandelt hat.

GG §16a:

(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.

Die Politik versuchte es deshalb mit einem Trick, nämlich der Hinzuziehung der "Genfer Flüchtlingskonvention", die aber ebenfalls vage bleibt und von "Durchreise" spricht.

Die EU selbst hat sich mit der "Dublin-Verordnung" jedoch ein Instrument geschaffen, nachdem diese "Durchreisenden" wieder in das Land ihres Ersteintritts zurückreisen müssen.

Auch diese Verordnung wird von der Bundesregierung konsequent ignoriert.

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"Eine Gesellschaft befindet sich im vorübergehenden oder finalen Verfall, wenn der gewöhnliche, gesunde Menschenverstand ungewöhnlich wird."

William Keith Chesterton


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