Angriffskrieg bzw. völkerstrafrechtliche Aggression, müssen, wie jede Straftat, hinreichend konkret sein, um verfolgt werden zu können

Literaturhinweis, Freitag, 06.01.2017, 17:41 (vor 2877 Tagen) @ Steppke6526 Views
bearbeitet von unbekannt, Freitag, 06.01.2017, 18:21

Könnte man jetzt aber nicht gegen Ischinger und Personen aus der Bundesregierung vorgehen,

Wenn man darunter versteht, selbst Anzeige zu erstatten, mit der Bitte, das mal zu prüfen, ohne sich den Vorwurf gleich 'zu eigen' zu machen, dann 'könnte man gegen XYZ vorgehen'. Passiert aber nur, wenn Menschen sich direkt betroffen fühlen bei ihren Ohrensessel-Tätigkeiten, nicht aber, wenn Leben auf dem Spiele steht, ganze Völker auf dem Spiele stehen, da gilt das Primat der redseligen Untätigkeit.

denn eine "Agression nach Außen", auch die Forderung danach, fällt doch laut Völkerrechtstrafgesetzbuch unter "Agression" und ist somit strafbewehrt.

Hier müssen konkrete Handlungen gegeben sein, die geeignet sind, fremdes Territorium oder fremde Schiffe auf hoher See, Flugkörper etc. in (nicht von der UN-Charta gedeckter) Angriffsabsicht so zu bedrohen, daß deren territoriale Integrität bzw. Bewegungsfreiheit eingeschränkt sind.

Vorbereitung eines Angriffskrieges konnte früher also gewesen sein, an der Grenze aufzumarschieren und/oder die Generalmobilmachung zu verordnen in der Absicht, im Nachbarland einzumarschieren.

Durchführung eines Angriffskrieges konnte früher also gewesen sein, an der Grenze aufzumarschieren und/oder die Generalmobilmachung zu verordnen in der Absicht, im Nachbarland einzumarschieren und das dann zu tun.

War aber die Absicht, sich gegen einen 'gegenwärtigen oder drohenden' Angriff zu verteidigen, so war es ja kein Angriffskrieg, sondern eine Verteidigungshandlung.

Warum laufen diese Personen, die das anstreben, jetzt noch frei herum?

Wenn man, bei allem Unwohlsein, das einen befällt, wenn man heutige Politiker so reden und unterlassen hört, das so eng auslegen wollte, müßte man jeden Generalstabsoffizier stets einsperren, erarbeitet der doch den ganzen Tag im stillen Kämmerlein Aufmarschpläne gegen 'alles und jeden', so wie auch die Schweiz derzeit.

Das bereits als 'Aggression' zu werten, gar als 'Vorbereitung' eines Angriffskrieges (alte Fassung), würde die Führung einer Verteidigungsmacht verunmöglichen.

Auch laut darüber nachdenken muß daher straffrei erlaubt sein, zumal ansonsten auch Wissenschaftler wie Heinsohn, der für die NATO lehrt und forscht, etc., ein Veröffentlichungsverbot hätten. Auch er zeigt Gefahren auf und legt daraus resultierende Handlungsmöglichkeiten nahe. Bundeswehrhochschulen wären daher sofort zu schließen, West Point natürlich auch. Und Beihelfer wie der Rote-Armee-Chor müßten natürlich sofort abgeschossen werden, denn sie stärken die Kampfmoral, unerläßlich bei jeder Aggression.

Die strafrechtlichen Grenzen sollte man lieber zu weit ('Hunde, die bellen, beißen ncht'), denn zu eng ziehen, vgl. die unsäglichen Auswirkungen der Volksverhetzungs-Paragraphen im In- und Ausland, die es einer Hausfrau Sabaditsch-Wolf untersagen, in ihren eigenen vier Wänden vor geladenen, privaten Gästen ihre -fachlich nie bestrittene!- 'Meinung' zu Mohammed und dem Islam zu äußern.

Vgl. auch Google Suche oder Wikipedia Völkerstrafrecht oder lecturio: "Völkerstrafrecht – Der Tatbestand der Aggression im Überblick" oder Bundesanzeiger: "Straftatbestand der „Aggression“ im Völkerstrafrecht" und Christoph Safferling: "Recht und Unrecht im Angriffskrieg"

Von daher halte ich die Angriffe der USA auf Afghanistan wie den Irak, vermutlich auch das Eingreifen in Vietnam, jedenfalls in der späteren Ausgestaltung und ganz bestimmt die anfänglich geleugneten Angriffe auf Kambodscha und Laos, für völkerrechtswidrige Straftaten, bei denen neben dem abstrakten Aggressionsbegriff dann zudem (hundert-) tausendfacher Mord, Körperverletzung u.v.a. zu ahnden wären (manche der Verbrecher leben ja noch), vgl. auch Uranmunition. Nur haben ausgerechnet die USA sich z.B. nicht dem Statut über den Internationalen Strafgerichtshof angeschlossen, denn das Tribunal in Nürnberg war ihnen eine Lehre, was mit solchen Verbrechern passieren könnte.

Im Gegenteil, die USA haben, mit Stimmen heutiger Trump-Fans, sogar ein Gesetz beschlossen, das ihre Streitkräfte ermächtigt und verpflichtet, Spezialtruppen nach Den Haag/Niederlande zu schicken um evtl. dort inhaftierte US-Kriegsverbrecher zu befreien. Dann kämen zu Aggression/Angriffskrieg, Mord und Körperverletzung noch Gefangenenbefreiung dazu. Muß man sich nur leisten können. Auch das von Obama geschlossene, von Trump wiedereröffnete Guantanamo ist kriegsvölkerrechtlich eine einzige Straftat, so daß mit George W. Bush an Oboma an Trump der US-Präsidentenstuhl nahtlos von einem zum nächsten Kriegsverbrecher weitergereicht wird. Schade, daß Clinton die Wahl verloren hat, die hätte es wenigstens offen zugegeben.

Oder ist das doch nur ein Gummiparagraph (und Danisch hat recht)?

Im Gegenteil, meines Erachtens ist er konkreter gefaßt worden, denn vorher war der Begriff Angriffskrieg a) enger und b) war er mangels häufiger Strafurteile in solchen Sachen, höchstrichterlich ziemliches Neuland. Durch den Bezug auf die UN-Charta und somit dazu international verfügbare Präzedenzfälle sollte der Straftatbestand eigentlich klarer geworden sein. Auch von daher war es rechtsdogmatisch bzw. rechtssystematisch besser, den Paragraphen ins Völkerstrafgesetzbuch auszulagern.

Da Staatsanwälte jedoch weisungsbefugt sind und, siehe Brutkasten- und Giftgas- bzw. Massenvernichtungswaffenlügen, stets ein Verteidigungsgrund vorab konstruiert wird, erübrigt sich, auf eine jeweils rechtzeitige Verfahrenseinleitung zu hoffen, die Anggressionen verhindern könnte. Und im nachhinein herrscht in aller Regel Siegerjustiz, von wenigen Fällen wie dem Jugoslawienkrieg (obwohl ...) und dem Hutu/Tutsie-Konflikt mal abgesehen.

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