Vielen Dank für die Aufklärung!

Steppke, Freitag, 06.01.2017, 15:59 (vor 2877 Tagen) @ Literaturhinweis6221 Views
bearbeitet von unbekannt, Freitag, 06.01.2017, 17:57

Hallo Literaturhinweis,

danke für die umfangreiche Richtigstellung und Aufklärung. Da sieht man mal wieder, wie leicht man selbst auf Halbwahrheiten hereinfallen kann.

Könnte man jetzt aber nicht gegen Ischinger und Personen aus der Bundesregierung vorgehen, denn eine "Aggression nach außen", auch die Forderung danach, fällt doch laut Völkerrechtstrafgesetzbuch unter "Aggression" und ist somit strafbewehrt.

Warum laufen diese Personen, die das anstreben, jetzt noch frei herum?

Oder ist das doch nur ein Gummiparagraph (und Danisch hat recht)?

Viele Grüße
Matthias


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