Steuer und Depot, Optimierung?

aliter @, Mittwoch, 30.08.2023, 07:19 vor 332 Tagen 1718 Views

mal wieder was zu Aktien. Gelegentlich schaue ich "Taxpro Gmbh" Videos. Wenn auch etwas langatmig, so doch leicht verständlich und ggf hilfreich. In einem Video kam im Kommentar folgendes:

Was mich noch interessieren würde: Kann das Finanzamt die Transaktionen auf einem privatem Aktiendepot einsehen? Beispielsweise Verkauf und anschließendem Kauf derselben Aktien nur zum Zwecke der Steueroptimierung (Verlustverrechnung). Solche Transaktionen sind wohl legal aber beim Finanzamt "nicht gerne gesehen" ...

Könnte das vielleicht jemand erläutern. Natürlich habe ich auf meinem Depot Gewinne aber auch herbe Verluste, die ich bisher nicht irgendwie steuerlich aktivieren konnte, mein StB. ist da wohl auch nicht so versiert und kann über die Geltendmachung von Verlusten nicht viel weiterhelfen. Wie soll man og. Satz interpretieren?

Normalerweise hast du mit deinem Depot auch einen Verlustverrechnungstopf, sofern es im besten D aller Zeiten angesiedelt ist ... mkT

igelei, Lammd des Stasi2.0-Rollcommanders, Mittwoch, 30.08.2023, 08:17 vor 332 Tagen @ aliter 1331 Views

.. da passiert das Ganze automatisch. Du kannst davon ausgehen, dass das Finanzamt alles sehen könnte, wenn es wollte (auch wenn es nicht so im Gesetz stehen sollte), denn ob wir einen Rechtsstaat haben ist ja bekanntlich etwas fraglich. Aber derzeit haben die wohl genug mit der Grundsteuer zu tun.
MfG
igelei

Ich weiß nicht was das soll?

Mirko2 @, 404, Mittwoch, 30.08.2023, 08:17 vor 332 Tagen @ aliter 1484 Views

bearbeitet von Mirko2, Mittwoch, 30.08.2023, 08:27

Da wird ein Video veröffentlicht, dass das Finanzamt in Deutschland Daten über Kontobewegungen im Ausland bekommt. Auch hat die Dame nicht erörtert, dass die Datenübermittlung an das nationale Recht gebunden ist. Ich stelle mir das komisch vor, dass Banken (weltweit) nach Deutsche Bankinhaber suchen und dann das dem Finanzamt nach Deutschland melden ... wie macht man das dann mit einem Nummernkonto in der Schweiz?

Ps: Ich habe mal ein Bankmitarbeiter in CR gefragt, er sagte, er kenne diese Datenüberermittlungsgrundlage an Deutschland nicht und seine Bank gibt an Deutschland keine Kontodaten (automatisiert) weiter (nationales Recht)!

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Du erweckst mit Deiner Frage den Eindruck, dass Du ein unterwürfiger deutscher Steuerzahler bist, der seine legalen Interessen unter denen des Staates einordnet.

Albrecht @, Mittwoch, 30.08.2023, 09:08 vor 332 Tagen @ aliter 1291 Views

Guten Morgen aliter,

Aktien mit aufgelaufenen Verlusten mit zuvor realisierten Gewinnen bis spätestens vor Jahresende durch Verkäufe zu verrechnen, ist ein ganz normaler und legaler Vorgang, auch wenn die gleiche Aktie wieder gekauft würde.
Der umgekehrte Vorgang, realisierte Gewinne mit dem Verkauf von Aktien im Verlust zu verrechnen ist ebenfalls legal. Die zuvor abgeführten Steuern werden Dir entsprechend den realisierten Verlusten dann von der Bank wieder Deinem Konto gutgeschrieben.

Kein Finanzamt kontrolliert in einer normalen Steuererklärung die einzelnen Transaktionen.
Selbst wenn, wäre Dein angefragtes Vorgehen legal.

Das ist zumindest mein Verständnis. Bin kein Steuerberater.


Es mag sein, dass ROT/GRÜN mittlerweile auch vom Steuerzahler eine devotere GESINNUNGSHALTUNG im Sinne von kurzfristiger SteuerMAXIMIERUNG erwartet.
Siehe die neuen Anforderungen für Botschafter und andere Diplomaten: Baerbock zu Ausschreibungen für Botschafter

Gruß
Albrecht

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SCHEITERT DER €URO, ENDET DIE KNECHTSCHAFT!

Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen.
Friedrich von Schiller (1759 - 1805)

Verrechnung von Gewinnen und Verlusten

aliter @, Mittwoch, 30.08.2023, 10:01 vor 332 Tagen @ aliter 1203 Views

Danke für die bisherigen Rückmeldungen. Zunächst ging es mir nicht um den Inhalt des Videos, nur um den zitierten Kommentar.
Ein Beispiel ich habe mit Vonovia satte Verluste erlitten, mit MTU Gewinne. Ich könnte also Vonovia mit Verlust verkaufen ebenso MTU und die Gewinne von MTU mit Vonovia verrechnen und wenn ich Lust hätte danach beide (Vonovia) und MTU wieder nachkaufen. Andererseit ist es so, wenn ich recht informiert bin, wenn ich MTU 10 Jahre halte und dann mit Gewinn verkaufe, ist der Gewinn steuerfrei, sodass ich eigentlich nur solche Aktien mit Gewinn verkaufen sollte, die ich sowieso aus welchen Gründen auch immer verkaufen möchte.
Aktien, selbst solche, die bisher relativ zum Einkaufswert Verlust gebracht haben würde ich nur verkaufen, wenn ich überzeugt bin, dass diese nicht wieder im Wert ansteigen. Wenn man so will natürlich Prinzip Hoffnung. Meiner Erfahrung nach sind Entscheidungen, die man wg. Steuerlichen Optimierungen macht mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht so sinnvoll, habe selber da verschiedentlich Fehlentscheidungen getroffen, sodass ich vermutlich die Steuer in der BRD als nicht wegdiskutierbare schwere Bürde akzeptieren muss aber sie m.E. nicht zum Prinzip meines Handeln werden lasse.

Aktiengewinne von Aktien, die ab 01.01.2009 gekauft wurden, müssen immer versteuert werden, auch nach 10 Jahren. Es gibt keine 10-Jahreshaltefrist um ggf. steuerfrei zu bleiben.

Albrecht @, Mittwoch, 30.08.2023, 10:38 vor 332 Tagen @ aliter 1126 Views

bearbeitet von Albrecht, Mittwoch, 30.08.2023, 10:48

Vielleicht hilft das weiter:
https://www.lohnsteuer-kompakt.de/fag/2020/2181/wann_sind_kursgewinne_aus_aktien_steuer...


Gruß
Albrecht

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Abgeltungssteuer

aliter @, Freitag, 01.09.2023, 11:18 vor 330 Tagen @ Albrecht 733 Views

danke nur noch zu Klärung, ist es richtig, wenn ich mit Verkaufsgewinne mit Verkaufsverlusten verrechne, dass beim Verkauf der Bruttoertrag, d.h. vor abzug der Abgeltungssteuer mit den Verlusten verrechnet wird. Dann wären diese 25 % der eigentliche Gewinn bei dem Schema. So wie ich es verstanden habe bezieht sich das auf ein Jahr oder gibt es so was wie Verlustvortrag bei Verkaufsverlusten?

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