"Bail-in" - was tun?

Arbeiter @, Montag, 02.01.2023, 20:48 vor 479 Tagen 4360 Views

bearbeitet von Arbeiter, Montag, 02.01.2023, 20:53

Hallo,

zunächst wünsche ich allen ein frohes, gesundes neues Jahr.

Da wir den nächsten Jahren sicher alle mit dem Thema "Bail-in" von Banken konfrontiert sind,

vielleicht ein interessantes Thema, um sich schon jetzt Lösungen zu finden.

Ich hätte dazu ein paar Fragen:

1. Frage: Lassen sich im Falle eines "Bail in" Wertpapierbestände auf andere Banken übertragen?

Wirklich? Dann wäre das theoretisch ja dsie ultimative Möglichkeit vor Bail-in's zu schützen

Gibt es dabei Unterschiede zwischen D, A, CH?

2. Frage: Welche Banken für Wertpapierhandel haltet Ihr "relativ gesehen" für am sichersten?

Location D,A,CH?

3. Welcher Cashbestand sollte auch im Fall eines Bail-in's noch "safe"sein?

Jeweilige Grenze in D, A, CH?

3. Weitere Ideen und Tipps?

Danke sehr!

Herzliche Grüße

Arbeiter

Wertpapiere

JJB @, Dresden, Dienstag, 03.01.2023, 07:40 vor 479 Tagen @ Arbeiter 2370 Views

zum Thema: seit Sommer versuche ich, wie auch andere Mitforisten, russische ADR in Originalaktien umzuwandeln und auf ein russisches Depot zu transferieren.
Die zuständigen Stellen, wie Clearstream u.a. mauern, es geht nichts voran.
Die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre hat mehrfach Finanzminister Lindner angeschreiebn, aber bislang niecht einmal eine Antwort erhalten.
Wenn der gesetzgeber etwas nicht will, scheißt er auf seine Untertanen und kriecht seinen Strippenziehern in den Arsch.

--
"das ist die Seuche unserer Zeit: Verrückte führen Blinde!" (Shakespeare, King Lear)

Nur Einlagen vom Bail in betroffen

Wellenreiter @, Dienstag, 03.01.2023, 11:30 vor 479 Tagen @ Arbeiter 1835 Views

Hallo Arbeiter,

die sogenannte Bail in Regelung wurde meines Wissens nach der Finanzkrise eingeführt, um bei der Sanierung von insolventen Finanzinstituten sämtliche Gläubiger Gruppen zu beteiligen. Dabei ist eine klare Hierarchie festgelegt worden. Aktionäre werden als erste enteignet, danach Besitzer von Anleihen. Erst wenn das nicht ausreicht, werden die Kunden zur Kasse gebeten. Dafür kommen allerdings nur die Einlagen in Betracht, die 100,000 Euro pro Kunde und Bank übersteigen.

Wertpapiere werden hingegen nicht einbezogen
und bleiben den Kunden (nach jetzigem Stand)
erhalten. Ausnahme sind natürlich Anleihen von der zu sanierenden Bank, die werden wie weiter oben beschrieben bei der Sanierung frühzeitig einbezogen!

Für den Transfer von Wertpapieren innerhalb Deutschlands kannst Du mit gut und gerne 2-3 Wochen rechnen, wobei es mittlerweile eine gesetzliche Vorgabe gibt, dass Banken eine Verzögerung von mehr als 2 Wochen dem Kunden schriftlich erklären/ begründen müssen.

Im Ernstfall wäre das aber die falsche Priorität,
viel wichtiger wäre es, die Einlagen rechtzeitig in
Sicherheit zu bringen.

Grüße
Wellenreiter

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