Zusätzlicher Schuldenabbau bei selbstgenutztem Wohneigentum ?

Hans @, Montag, 14.11.2022, 10:49 vor 500 Tagen 5281 Views

Hallo liebe Foristen,

es geht zwar „nur“ um 10.000 Euro, aber das Problem ist doch recht komplex.
Die Eigentümer haben mit ihrer Hausbank die Möglichkeit einer zusätzlichen jährlichen Tilgung vereinbart. Frage 1: Ist Schuldenabbau derzeit überhaupt anzuraten, bzw. was dann mit dem Geld sonst machen? (Allerdings ist ggf. Photovoltaik angedacht.) Frage 2: Bei Entscheidung zur Tilgung steht die Wahl, ob die Bank bedient werden sollte, oder stattdessen noch offene Forderungen innerhalb der Familie. (Die Gefahr evtl. weiterer Sicherheitsleistungen zugunsten der Bank dürfte nicht bestehen, weil nur ein fünfstelliger Betrag aussteht.)
Es geht also um die Interessen der Bank, der Wohneigentümer und der Gläubiger in der Familie. Leider müssen die Interessen der beiden Letzteren nicht identisch sein. Entschärft wird das Ganze natürlich durch die Ungewissheiten über die weitere Entwicklung. Trotzdem dürfte es sinnvoll sein, sich etwas Transparenz für ein vernünftiges Entscheiden bzw. vernünftige Ratschläge zu verschaffen. Bin gespannt auf Eure Bemerkungen.

Grüße in die Runde

Rein subjektiv: Familie zuerst! owT

igelei, Lammd des Stasi2.0-Rollcommanders, Montag, 14.11.2022, 10:57 vor 500 Tagen @ Hans 3071 Views

Keinen Cent mehr in Immobilien

Otto Lidenbrock @, Nordseeküste, Montag, 14.11.2022, 11:00 vor 500 Tagen @ Hans 5186 Views

Leider stellt sich doch in Deutschland schon seit Jahren die grundsätzliche Frage, ob man sich hier ein zukünftiges Leben überhaupt noch vorstellen kann? Bezüglich Sicherheit u. Planbarkeit scheinen sich doch mehr und mehr Abgründe aufzutun. Was eventuelle Lebensfreude u. die Erfüllung von Wünschen angeht, sollte man sich keinen großen Illusionen mehr hingeben. Wer nicht gehen kann, aus welchen Gründen auch immer, hat vermutlich den Schwarzen Peter. Ich würde in meine Immobilie keinen Cent mehr investieren, wenn ich denn noch eine hätte.

--
"Eine Gesellschaft befindet sich im vorübergehenden oder finalen Verfall, wenn der gewöhnliche, gesunde Menschenverstand ungewöhnlich wird."

William Keith Chesterton

Wichtig ist alleine die Löschung der Grundschuld! Weil damit hat die Bank bzw. derjenige, der die Bank mal übernimmt, den Eigentümer am Wickel!

Mephistopheles, Montag, 14.11.2022, 11:37 vor 500 Tagen @ Hans 4275 Views

bearbeitet von Mephistopheles, Montag, 14.11.2022, 11:43

Grundschuld löschen, wichtig?

Zorro @, Montag, 14.11.2022, 12:48 vor 500 Tagen @ Mephistopheles 4460 Views

Hallo Meph,

ernstgemeinte Frage: Worin soll der genaue Vorteil bestehen, dass bei einer bezahlten Immo, die Grundschuld möglichst schnell gelöscht werden soll?

Ist es nicht so, dass, wenn man überraschend Geld bräuchte für eine unerwartete Sanierungsmaßnahme, man relativ leicht ein Darlehen bei der "Grundschuld-Bank" bekäme?

Würde man dies neu beantragen, fallen wieder Kosten an.

Bitte klärt mich mal auf [[zwinker]]

Gruß Zorro

--
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freundliche Menschen

Mephistopheles, Montag, 14.11.2022, 13:46 vor 500 Tagen @ Zorro 4381 Views

Hallo Meph,

ernstgemeinte Frage: Worin soll der genaue Vorteil bestehen, dass bei einer bezahlten Immo, die Grundschuld möglichst schnell gelöscht werden soll?

Ist es nicht so, dass, wenn man überraschend Geld bräuchte für eine unerwartete Sanierungsmaßnahme, man relativ leicht ein Darlehen bei der "Grundschuld-Bank" bekäme?

Ach ja, und warum denn? Warum sind die Gläubiger so schlau, dass sie viel lieber ein Darlehen vergeben, wenn bereits eine Grundschuld eingetragen ist und warum sind die Kreditnehmer so doof, das sie ohne Notwendigkeit eine Grundschuld bestehen lassen?

Würde man dies neu beantragen, fallen wieder Kosten an.

Bitte klärt mich mal auf [[zwinker]]

Von hinten durch die Brust ins Auge.

Wenn es wieder zu einem Lastenausgleich kommen sollte, dann tut sich der Lastenausgleichsforderer sehr viel leichter, wenn bereits eine Grundschuld eingetragen ist.

Natürlich gibt es hier welche, die meinen, der Gesetzgeber sei genau so dumm und unbedarft wie sie selber und er würde den Rechtsstaat nach gusto abschaffen. So wird hier z.B. in regelmäßigen Abständen verkündet, dass der Rechtsstaat abgeschafft worden sei.

Das ist natürlich nichts wie reines Wunschdenken und ansonsten hanebüchener Unsinn.
Mitnichten denkt irgend jemand daran, den Rechtstaat abzuschaffen, weil der Rechtsstaat die einzige Grundlage ist, auf der der Staat Steuern und Abgaben erheben kann. Ohne Rechtsstaat keine Steuern und keine Abgabe wie im Mittelalter.

Wer so nett ist und eine Grundschuld stehen lässt, hat also frundlicherweise ohne Not bereits von sich aus die rechtsstaatlich einwandfreien juristischen Voraussetzungen geschaffen, aus denen er ex nihilo verschuldet werden kann.

Wie sagt der heilige Augustinus? Was wäre der Staat ohne das Recht anderes als eine Bande von Plünderern und Räubern?
Plünderer und Räuber können allerdings nur einmal einziehen.

Gruß Mephistopheles

Grundschuld

JJB @, Dresden, Montag, 14.11.2022, 19:31 vor 500 Tagen @ Mephistopheles 3583 Views

@Mephilstoles:
glaubst DU wirklich, der Staat würde evtl auf eine Zwangshypothek verzichten, nur weil das GB "sauber" ist?
Vielmehr denke ich in die Gegenrichtung: ein sauberes GB kann im zweifel höher beliehen werden als eine Immobilie, die noch zu 95% der Bank gehört.

--
"das ist die Seuche unserer Zeit: Verrückte führen Blinde!" (Shakespeare, King Lear)

Grundschuld raus JA - Schützt nicht vor dem Staat

Lenz-Hannover @, Dienstag, 15.11.2022, 12:04 vor 499 Tagen @ JJB 2797 Views

Generell können die Banken damit Unfug machen, weil man sich in der notariellen Urkunde meist der sofortigen Vollstreckung usw. unterwirft.
Abgesehen von Privat-Banken (die verlieren ihren Namen/Ruf) sind bei normalen Banken ja nur Angestellte dran, deren der Ruf der Bank nicht unbedingt so viel Wert ist.

STAAT greift einfach rein ...
Klassisch fehlende Grundsteuer o.ä., da kommt der Staat zuerst dran, wenn es nach einer Zwangsversteigerung was zu verteilen gibt, auch wenn die zu spät kamen.
Ähnlich würde es der Staat hier machen und sich mit 20/30% vorrangig bedienen.

Das einzige, was ich sehen würde:
Ich täte die kassierten % als Staat von der Dauer des Eigentums abhängig machen.
Die können nicht jemanden enteignen, der "gestern" erst gekauft hat, wer eine Immo seit langem hat profitierte an der tollen Geldpolitik (Sarkasmus off).

Die Schulden relativ zum BIP verschwinden aber am unauffälligsten per Inflation, dann war halt Putin oder das böse Corona schuld.

Verbriefung zurückfordern mit Löschungsbewilligung sollte reichen

Echo @, Dienstag, 15.11.2022, 15:02 vor 499 Tagen @ Mephistopheles 2190 Views

Sobald man eine Löschungsbewilligung hat, sollte dies genügen, um auf der sicheren Seite zu sein.

Oder wenn man wirklich dringend Geld zu brauchen plant, kann man das auch über eine Eigentümergrundschuld vorbereiten, welche entsprechend verpfändet wird.

Da man aber immobil ist, gibt es auch andere Zugriffsmöglichkeiten. Sollte es in Zwangsversteigerung enden, hilft auch eine Eigentümergrundschuld wahrscheinlich nicht? Bestenfalls ein eingetragenes Wohnrecht.

Was für ein Bullshit... Grundschuld ist gut!!

unasses @, Dienstag, 15.11.2022, 21:16 vor 499 Tagen @ Mephistopheles 2071 Views

...die Grundschuld gehört JEMANDEN, und der hat das Anrecht bei Zwangsversteigerung gemäß seines Ranges bedient zu werden. Wenn der Jemand die Bank ist, gut für die Bank. Wenn der Jemand der Sohn ist gut für den Sohn.

Klartext:
Ich habe eine abbezahlte Immobilie und im 1. Rang eine Briefgrundschuld eintragen lassen. Wer diesen Brief, hat Anrecht auf den Wert der Grundschuld. Sollte die Immobilie mal versteigert werden, wird aus dem Erlös zuerst der 1.Rang ausbezahlt, dann der 2.Rang usw. ... deswegen geben sich Banken auch nie mit dem 2.Rang zufrieden. Eine Briefgrundschuld die ich selber halte, wirkt also Sicherheitsanker. Sollte ich doch mal ein Darlehen brauchen, kann ich diese Briefgrundschuld der Bank geben und bekomme günstige Zinsen.

Ich empfehle jedem schuldenfreien Immobesitzer eine Briefgrundschuld eintragen zu lassen. Dann stehen die Chancen auch besser bei einer Zwangshypothek mehr retten zu können. Für Vater Staat wird es schwerer und nicht leichter ans sauer Ersparte zu kommen.

Was hindert den Staat, sich noch vor dem 1. Rang einzureihen?

FOX-NEWS @, fair and balanced, Freitag, 18.11.2022, 01:31 vor 497 Tagen @ unasses 1437 Views

Wäre ich Gesetzgeber, würde ich es so gestalten. :-P

Bis zu welcher Höhe kann so ein Grundschuldbrief ausgestellt werden? Auf die Schnelle hab ich da nichts gefunden.

Wie ist das in deinem Fall erbrechtlich zu sehen? Ich weiß ja nicht, ob es der einzige Sohn ist, aber so ein Grundschuldbrief ist ja gegebenenfalls später eine Forderung gegen das Erbe. Das könnte Pflichtanteile ergeblich schrumpfen lassen.

Grüße

--
[image]
Läuft in Deutschland ...

Ich würde zuerst die Bank bedienen, damit deren Grundschuld getilgt werden kann, dann das Eigentum im Grundbuch auf die potentiellen Erben aufteilen.

Griba @, Dunkeldeutschland, Montag, 14.11.2022, 12:15 vor 500 Tagen @ Hans 3910 Views

Das hätte den Vorteil, das der bevorstehende Lastenausgleich diversifiziert oder gar nicht realisiert würde (Klein-Immo's vorausgesetzt).
Ansonsten ist mein Grundsatz, den mit den "schärfsten Waffen" zuerst zu bedienen.

--
Beste Grüße

GRIBA

Glaskugel und unerträgliche Mitmenschen in Mietshäusern

Otto Lidenbrock @, Nordseeküste, Dienstag, 15.11.2022, 08:26 vor 500 Tagen @ Arbeiter 3791 Views

Schulden tilgen, Reserven sinnvoll anlegen, flexibel werden, umzugsfähig innerhalb D und A.
In Miete gehen.

Leider ist eben die sinnvolle Anlage der Reserven das Hauptproblem, wie ich aus leidiger Erfahrung weiß. Ich bin immer noch auf der Suche nach der berühmten Glaskugel.

Zur Miete lebe ich seit einiger Zeit auch, meinen Wohnkomfort hat dieser Schritt weg vom eigenen Haus leider nicht erhöht, im Gegenteil. Jetzt turnen mir asoziale Mitmenschen auf dem Kopf herum, die sich benehmen, wie die berüchtigte "Axt im Walde".

Ab morgens um halb sieben geht das Getöse los, wenn vier Leute aufstehen u. sich für das tägliche Hamsterrad vorbereiten. Rücksichtnahme ist für diese Menschen ein Fremdwort. Und um Mitternacht die Waschmaschine im Schleudergang.

Sprichst Du sie freundlich darauf an, dass sie nicht gänzlich allein in dem Haus leben, bekommst du eine freche Antwort u. den Hinweis, man könne machen, was man wolle u. überhaupt solle ich mich um meinen eigenen Dreck scheren.

Vielleicht bekomme ich ja irgendwann die Genugtuung, ihnen ins Gesicht grinsen zu können, wenn sie in Not sein sollten.

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William Keith Chesterton

Zu tun?

Arbeiter @, Dienstag, 15.11.2022, 09:33 vor 499 Tagen @ Otto Lidenbrock 3121 Views

Umziehen
Neue Freunde
Persönlickeit -Psyche stärken, .. wir ziehen so Sachen ja an. In dem Mietshaus wo ich wohne ist alles ruhig und freundlich.

Gruß

Arbeiter

Das war es hier bislang auch.

Otto Lidenbrock @, Nordseeküste, Dienstag, 15.11.2022, 10:03 vor 499 Tagen @ Arbeiter 3000 Views

Ich wohne hier ja schon länger u. bislang war auch alles soweit in Ordnung. Meinen neuen "Freunde" wohnen jetzt seit Anfang Oktober hier. Darauf hat man leider keinen Einfluss, selbst als Vermieter nicht, denn die meisten neuen Mieter "entpuppen" sich erst später.

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William Keith Chesterton

Aus Sicht eines Mieters/Vermieters, der ich war bzw bin

Joe68 @, Dienstag, 15.11.2022, 10:34 vor 499 Tagen @ Otto Lidenbrock 3152 Views

Rentnerpaare, alleinstehende Singles im höheren Alter, sind meist nicht problematisch und sehr ruhig.
Aber was erwartest du von einer Familie, wo 4 Personen sich morgens frisch machen wollen, die spät nach Hause kommen, wo sich in kurzer Zeit Wäscheberge ansammeln,..die sind einfach laut, die einen mehr, die anderen weniger und da die voll ausgelastet sind, wollen die keine Selbstbeschränkung,...?


Mit Ruhe ist da nichts, vergiss es.

Trainiere Deinen Rücken, Otto

Dionysos @, Dienstag, 15.11.2022, 10:31 vor 499 Tagen @ Otto Lidenbrock 3321 Views

Leider ist eben die sinnvolle Anlage der Reserven das Hauptproblem, wie ich aus leidiger Erfahrung weiß. Ich bin immer noch auf der Suche nach der berühmten Glaskugel.

Denn in einem, vielleicht 1,5 Jahren wirst Du schwer zu tragen haben.

Dann kaufst Du die Bude und machst auf 200 m² Eigenbedarf. [[top]]

[image]

Gruß
Dionyos

--
Armut schafft Demut, Demut schafft Fleiß, Fleiß schafft Reichtum,
Reichtum schafft Übermut, Übermut schafft Krieg, Krieg schafft Armut.

Das wäre schön!

Otto Lidenbrock @, Nordseeküste, Dienstag, 15.11.2022, 13:45 vor 499 Tagen @ Dionysos 2413 Views

Das wäre schön, da ich von diesem edlen Metall etliche Kilos angehäuft habe.

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William Keith Chesterton

Lösungen müssen anders aussehen ....

NST @, Südthailand, Dienstag, 15.11.2022, 11:01 vor 499 Tagen @ Otto Lidenbrock 2887 Views

bearbeitet von NST, Dienstag, 15.11.2022, 11:32

Vielleicht bekomme ich ja irgendwann die Genugtuung, ihnen ins Gesicht grinsen zu können, wenn sie in Not sein sollten.

..... menschliches Leid in jeder Form, bewegt sich nur im Kreis, die Last dreht seine Runden und jeder kommt mal dran.

In dem Moment wenn dein Gesicht grinst, bist du fällig ..... ein weiterer Übergabeprozess wurde ausgelöst. Schon morgen kann es dich erwischen - möglicherweise sogar im gleichen Augenblick.

Es ist nicht so, dass ich nicht ebenso gerne grinse wie du, lange Zeit war mir das aber gar nicht bewusst. Heute versuche ich den Automatismus zu stoppen ... gelingt nur sehr selten.
Gruss

--
[image]
Jeder arbeitet im Ausmass seines Verstehens für sich selbst und im Ausmass seines Nicht-Verstehens für jene, die mehr verstehen!

Waschmaschinen dürfen nach 22 Uhr nicht mehr laufen. An den Vermieter wenden, auch bei morgendlichem Lärm. Abmahnen lassen! [mkT]

Steppke, Dienstag, 15.11.2022, 11:07 vor 499 Tagen @ Otto Lidenbrock 2727 Views

bearbeitet von Steppke, Dienstag, 15.11.2022, 12:02

Man kann auch die Polizei rufen, wenn nach 22 Uhr herumgelärmt wird, was die Zimmerlautstärke übersteigt, damit die "Assis" merken, dass man sich nicht auf der Nase herumtanzen lässt.

Schallpegelmessgerät kaufen (gibts günstig bei Amazon) und dokumentieren.

Dem Vermieter eine Frist setzen, mit Androhung einer saftigen Mietminderung wegen Lärmbelästigung.

Dann ist ganz schnell Ruhe!

Wir (Vermieter) hatten vor Kurzem einen ähnlichen Fall (MFH). Am WE wurde laut Musik gehört, mitgegröhlt, laute Unterhaltungen, bis nach Mitternacht. Andere Mietparteien haben sich beschwert.

Habe "den Damen und Herren" am nächsten Tag mit dem verbalen Baseballschläger einen Besuch abgestattet, abgemahnt, mit dem Hinweis, dass sie sich das nächste Mal eine neue Wohnung suchen können.

Der Freund der Mieterin ist ein 2,10m-Hühne. Nachdem ich mit denen "fertig war", sahen die alle aus wie "Schlumpfine mit Pudelmütze".

Seit dem herrscht auch Friedhofsruhe.

Sprichst Du sie freundlich darauf an, dass sie nicht gänzlich allein in dem Haus leben, bekommst
du eine freche Antwort u. den Hinweis, man könne machen, was man wolle ...

Das können sie eben NICHT!

... u. überhaupt solle ich mich um meinen eigenen Dreck scheren.

Nimm mal ein paar Zeugen mit und geh nochmal hin. Solch ein Duktus ist nämlich geeignet "den Hausfrieden zu stören" und ein Kündigungsgrund.

Vielleicht kommt das Deinem Vermieter sogar sehr gelegen, damit er die Wohnung danach neu und teurer vermieten kann. Kleiner Tipp am Rande [[zwinker]]

Gruß Steppke

Der Vermieter ist leider ein Weichei

Otto Lidenbrock @, Nordseeküste, Dienstag, 15.11.2022, 13:55 vor 499 Tagen @ Steppke 2516 Views

In dieser Richtung war ich schon aktiv, bin aber leider beim Vermieter abgeblitzt. Den interessiert meine Situation nicht die Bohne. Er hat sich zwar alles geduldig angehört und versprochen, sich mit diesen Mietern auseinander zu setzen, getan hat sich allerdings nichts, bis auf den Umstand, dass die Waschmaschine jetzt nicht mehr um Mitternacht schleudert.

Es ist jetzt nicht so, dass ich ein furchtbar empfindlicher Mensch bin, der sich am geringsten Geräusch seiner Nachbarn stört, ganz gewiss nicht. Wenn die Kinder (7 und 11 Jahre alt) nachmittags ihre drolligen Minuten haben und über mir die sprichwörtliche Sau rauslassen, so dass ich den Eindruck habe, über mir befände sich eine Kegelbahn, macht mir das nicht so viel aus, meine Kinder waren auch mal klein. Wenn's mir zu bunt wird, gehe ich eben raus.

Es gibt aber Zeiten, in denen ich meine Ruhe haben möchte, so z.B. zwischen 22.00 Uhr und 7.00 Uhr morgens. Da muss man um kurz nach sechs nicht auf dem Boden rumspringen u. sich anbrüllen, das geht auch anders. Ein wenig Empathie u. soziale Kompetenz sind wirklich für niemanden eine Zumutung. Die Vormieter konnten das schließlich auch. Deren Tochter war 12 Jahre alt u. der Mann war Hafenarbeiter, der entweder morgens früh nach Hause kam, oder um 5.00 Uhr morgens zur Schicht musste - alles kein Problem. Nach einem kurzen Gespräch war alles in Butter.

Diese neuen Mieter hier sind leider Asis, wie sie im Buche stehen. Wäre ich ein gewalttätiger Mensch, wüsste ich die Sache zu regeln und zwar in einer Sprache, die solche Leute ganz gewiss verstehen!

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William Keith Chesterton

Den Vermieter noch einmal anschreiben/kontaktieren und um Klärung und Beseitigung der Ruhestörung bitten ... mit Fristsetzung ... gleichzeitig mit Beauftragung eines Rechtsbeistands ... [mkT]

Steppke, Dienstag, 15.11.2022, 20:30 vor 499 Tagen @ Otto Lidenbrock 1767 Views

bearbeitet von Steppke, Dienstag, 15.11.2022, 20:59

drohen ... nach Zeitpunkt X ... am besten per Einschreiben mit Rückschein ... dazu erwähnen, dass der Vermieter dann mit hohen Kosten konfrontiert wird, die man ihm in Rechnung stellen wird,

Wirkt Wunder!

Gruß Steppke (der sich mit der Materie ganz gut auskennt, als Vermieter und Mieter).

Mietminderung wegen erheblicher Lärmbelästigung

Otto Lidenbrock @, Nordseeküste, Donnerstag, 17.11.2022, 09:12 vor 498 Tagen @ Steppke 1478 Views

Ich habe Deinen Rat beherzigt und dem Vermieter eine offizielle Mängelanzeige geschrieben. Die Hausordnung sieht eine Nachtruhe für die Zeit zwischen 07.00 und 22.00 Uhr vor, in der jeder vermeidbare Lärm zu unterbleiben hat.

Das lautstarke Herumtoben von Kindern u. das zusätzliche Gebrüll von deren Eltern muss man morgens um halb sieben also nicht tolerieren.

Ich habe eine Frist gesetzt, innerhalb derer er sich mit dem betreffenden Mieter auseinandersetzen kann. Sollte sich danach keine Änderung zum Besseren einstellen, werde ich die Miete zunächst um 20% kürzen.

Mal schauen, ob er den Mieter jetzt abmahnt.

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William Keith Chesterton

Tagebuchartige Aufzeichnungen mit genauer Zeit, Art und Intensität der Ruhestörungen dem Vermieter zur Verfügung gestellt?

Wayne Schlegel @, Donnerstag, 17.11.2022, 20:15 vor 497 Tagen @ Otto Lidenbrock 1380 Views

Er sollte schließlich die Chance haben, mit diesen Beweismitteln (in Kombi mit deiner Zeugenaussage), auf den Ruhe- und Hausordnungsstörer einzuwirken bzw. ihn schadenersatzmäßig belangen zu können.

Nur so ist es fair und nur so kann überhaupt ein rechtswirksamer Druck auf den Störer ausgeübt werden. Sehr wichtig also, dass du Beweismittel (Protokoll Zeit, Art, Intensität) übergibst, sonst kann er sich auf den Standpunkt stellen, dass du rechtlich Unmögliches von ihm verlangst.

Möglicherweise (Anwalt fragen) wäre eine Schallpegelmessung vorzunehmen und zu protokollieren. Aktuelle Rechtsprechung? Dem Vermieter selbst ist es, wenn er nicht unmittelbar neben/unter/über dem Störer wohnt, schließlich tatsächlich unmöglich, eine solche Messung durchzuführen. Gemäß Rechtsordnung darf man nichts tatsächlich Unmögliches verlangen.

Andernfalls sehe ich für eine Mietminderung keine guten Erfolgsaussichten. Eine Auseinandersetzung darüber könntest du verlieren und u.U. selbst gekündigt werden können. Tätige Kooperation mit Vermieter ist zielführender. Du begibst dich unterm Strich gleichzeitig in einen Konflikt mit dem Störer und den Vermieter, wobei man natürlich vollkommen nachempfinden kann, in welch einer gestressten Lage du bist. Und dass du es auch schon auf kooperativen Wegen versucht hast (Tagebuch/Protokoll hierzu?).

Auch wenn es unter Stress schwer fällt: Strategisch denken und handeln.

Generell solltest du natürlich einen Fachanwalt für rechtsgenaue Informierung und mögliche Konseuenzen - auch für dich - befragen.

Alles alles Gute - und eine hoffentlich rasche Lösung des schwierigen Problems.

Hier in Berlin passiert nix ...

unasses @, Dienstag, 15.11.2022, 21:27 vor 499 Tagen @ Steppke 2038 Views

...da hast Du auch kaum Chancen vorm Gericht, schon wegen der Beweisführung. Polizei ist nicht zuständig, sondern das Ordnungsamt und könnte auch nicht viel machen.

Wenn die Krawallmacher dann auch noch Clan-Alis sind, kriegste noch aufs Maul aus deren Gang oder die Reifen werden zerstochen oder du hast nen Einbruch wenn Du einkaufen gehst.

Hab ich alles durch als Mieter und bin froh, dass ich da raus bin. Wenn Du nicht grade Mitglied in der Wehrsportgruppe Saxenhass bist, haste schlechte Karten.

Wohne zum Glück schon lange nicht in mehr Berlin. Auf "dem Lande" ist es zum Glück noch anders. [ot]

Steppke, Dienstag, 15.11.2022, 21:39 vor 499 Tagen @ unasses 1713 Views

Hab ich alles schon erlebt...

stocksorcerer @, Dienstag, 15.11.2022, 17:50 vor 499 Tagen @ Otto Lidenbrock 2698 Views

mein musikalischer Tipp dafür... https://www.youtube.com/watch?v=uxUATkpMQ8A

Bei Ignoranten, die da selber wohlen, kann man ja zu anderen Zeiten noch die Retourkutsche fahren.

Am Seepark in Freiburg war ich damals angeschmiert, weil ganz nette "Flüchtlingäää" und anderes Gesindel nachts um zwei am Lagerfeuer rumgegröhlt haben wie die Irren und die Polizei das ignorierte. Schon ätzend, wenn man um zwei Uhr weiß, dass um 5 der Wecker geht.

Gruß
stocksorcerer

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