Ich müsste mich da ein paar Stunden in die Materie einlesen, um genau herauszukriegen, in welchen ehemals kommunistisch regierten Staaten nach 1989 eine Rückgabe oder Entschädigung des Eigentums an die Deutschstämmigen erfolgt ist.
Rumänien hat das in die Tat umgesetzt, es gab das berühmte Gesetz nr. 18, das diese Dinge geregelt hat. Wenn der Staat in der Zwischenzeit gewisse Grundstücke oder Gebäude für andere Zwecke, öffentlicher Art oder anderer Natur, verwendet hatte, gabs entweder eine Entschädigungszahlung, die das Gericht festgelegt hat, oder es gab Ersatzgrundstücke zur Auswahl.
Ich weiß, dass man das auch in anderen Staaten gemacht hat, aus dem Hörensagen weiß ich, dass auch Ungarn eine Regelung getroffen hat. Aber welcher Staat in welcher Form die Entschädigungen in die Tat umgesetzt hat, da fehlen mir die genauen Kenntnisse.
Es spielt auch mit, dass so manche Staaten dem EU-Ausländer das Recht verwehren, Grundbesitz zu haben oder zu erwerben. Da - Beispiel Polen - viele ehemalige Bewohner des Landes verstorben sind und deren Nachfahren nicht die polnische Staatsangehörigkeit übernommen haben, blockt der Staat bereits durch diese gesetzliche Regelung die Ansprüche ab. In Rumänien kann der EU-Ausländer legal Grund und Boden oder auch andere Immobilien erwerben.
Ich hab mal davon gehört (weiß nicht mehr, wann das war), dass die RF den ehemaligen Wolgadeutschen sowie de Deutschen am Don, resp. deren Nachfahren, besonders günstige Konditionen angeboten hat, um dort Landwirtschaft zu betreiben. Ob man das mit einer Wiedergutmachung vergleichen kann, weiß ich nicht, - mir fehlen da die Einzelheiten.
Aber auch die Treuhand hat sich da besonders einseitig verhalten und die legitimen Interessen der Deutschen ignoriert:
https://www.deutschlandfunk.de/30-jahre-mauerfall-schmerzhafter-umgang-mit-der-bodenref...
Polen ist übrigens ein extremer Fall. Da gibts ein ziemlich hässliches Beispiel:
https://www.cicero.de/aussenpolitik/enteignung-in-polen-eu-pis-rechtsstaat
Dazu ein Urteil:
Entscheidung
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Vierte Sektion
Nichtamtliche Übersetzung aus dem Englischen
Quelle: Bundesministerium der Justiz, Berlin
07/10/08 ENTSCHEIDUNG über die Individualbeschwerde Nr. 47550/06 Preußische
Treuhand GmbH & Co. KG a.A. gegen Polen
Entscheidung über die Zulässigkeit der Individualbeschwerde Nr. 47550/06
Preußische Treuhand GmbH & Co. KG a.A. gegen Polen
Hab mir das aufmerksam durchgelesen, die Argumentation ist teilweise haarsträubend:
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (Vierte Sektion) hat in seiner Sitzung
am 7. Oktober 2008 als Kammer mit den Richtern (......) im Hinblick auf die oben genannte Individualbeschwerde, die am 15. November 2006 eingereicht wurde, nach Beratung wie folgt entschieden:
Ich überspringe das Ganze und komme zum Ergebnis:
Der polnische Staat ist folglich nach Artikel 1 des Protokolls Nr. 1 nicht zum Erlass von
Rechtsvorschriften verpflichtet, die eine Rehabilitation oder Restitution von eingezogenem
Eigentum bzw. eine Entschädigung für Eigentum vorsehen, das die einzelnen Beschwerde-
führer verloren haben.
Daraus folgt, dass die Beschwerde im Übrigen im Sinne von Artikel 35 Abs. 3 ratione
materiae mit der Konvention und den Protokollen dazu unvereinbar ist und nach Artikel 35
Abs 4 zurückgewiesen werden muss.
Aus diesen Gründen erklärt der Gerichtshof die Beschwerde einstimmig für unzulässig.
file:///C:/Users/user/Downloads/001-140530.pdf
Woran erinnert mich das?
An ein berühmtes Zitat, das da lautet: Vae victis! (= Wehe dem Besiegten!)
Diese Worte werden vom römischen Geschichtsschreiber Livius (Ab urbe condita) dem Gallierkönig Brennus zugeschrieben, der nach dem Sieg über die Römer im Jahre 387 v. Chr. große Mengen an Gold als Lösegeld forderte und auf Beschwerden der Römer, dass die verwendeten Gewichte zum Abwiegen des Goldes zu schwer seien, noch zusätzlich sein Schwert auf die Waagschale warf und die vernichtend geschlagenen Römer mit dem Ausruf „vae victis“ (wörtlich: „wehe den Besiegten!“) verhöhnte.
https://de.wiktionary.org/wiki/vae_victis