ZDF Special zum Thema "Spaziergänger"

Manuel H. @, Dienstag, 11.01.2022, 02:57 vor 837 Tagen 4643 Views

38 Minuten, es werden viele "Experten" hauptsächlich "Expertinnen" gehört.
Ich hab vor über zehn Jahren mein TV weggespendet, nur ab und an kriege ich TV bei Freunden mit, wo das Ding in einem fort als Hintergrund läuft.

Aber so konzentriert hab ich mir das schon lange nicht mehr angetan. Erst ertappte ich mich, dass ich fast meinen Laptop aus dem Fenster geschmissen hätte, dann war ich glockenwach. Nach manchen Sätzen mußte ich erst mal Pause machen und Luft schnappen. Hab jetzt nach drei Stunden gerade mal 25 Minuten geschafft und kann nicht mehr schlafen.

So schlimm hab ich mir das Staatsfernsehen doch nicht vorgestellt.

https://www.youtube.com/watch?v=mOZvMqFsDqI&t=1221s

Die heutigen Corona-Fachbegriffe mal ausführlich erklärt

Manuel H. @, Dienstag, 11.01.2022, 04:28 vor 837 Tagen @ Manuel H. 3586 Views

Wir kennen das ja alle, wie in den Medien über Corona gesprochen wird.

Inzidenzen, Long-Covid usw. sind unsere täglichen Begrifflichkeiten.

Hier wird diesen Begriffen einmal auf den Grund gegangen.

Wichtig, dass man beim Denken sauber bleibt und sich nicht dieser orwellschen Verdrehung unserer Sprache befleißigt.

https://at.wikimannia.org/Corona-Neusprech#Asymptomatische_Erkrankung

Ja, hab mir gestern mal das Heute-Journal reingezogen, um zu sehen, ob sie es verschweigen, aber gleich wieder "Räächte, Leugner" usw., Aktuelle Kamera halt ... mkT

igelei, Lammd des Stasi2.0-Rollcommanders, Dienstag, 11.01.2022, 05:41 vor 837 Tagen @ Manuel H. 3322 Views

... eine kurze Erwähnung, dass es "sogenannte Spaziergänge" gibt und das wars, danach hat sich irgendeine Juristentussi lang und breit darüber ausgelassen, daß ein Spaziergang ja eine illegale Sache ist, wenn damit eine politische Aussage oder ein Protest ausgedrückt wird, abartig.
Am abend im RBB war es auch lustig, über eine Gegenpetition von 5 Hanseln in Templin oder so wurde ein Filmchen gezeigt, Spaziergänge wurden nur so nebenbei erwähnt und dass die Proteste immer größer werden, darüber kam natürlich nix.

MfG
igelei

Was stört es die Eiche, wenn sich ein paar Journalisten und Politiker daran reiben?

Rotti @, Pampa, Dienstag, 11.01.2022, 10:51 vor 837 Tagen @ Manuel H. 2355 Views

Servus Manuel H.

Natürlich versuchen sie es so darzustellen, das zeigt, dass die Spaziergänge wirken.[[top]]
Die Töne werden schriller, die Angst größer, also auf zum nächsten Spaziergang. Auch in Ihrer Nähe................ :-P

M.f.G.
Rotti

--
Ich esse und trinke, also bin ich.

Das Land liegt dir zu Füßen: Was nützt mir das, dass das Land in Trümmer liegt .. Spendengelder, aber ohne Quittung und Mehrwertsteuer o.T

Mirko, Česko, Dienstag, 11.01.2022, 11:09 vor 837 Tagen @ Rotti 2081 Views

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--
Gesunde Menschen zu schädigen, um die Gesundheit der Schwächsten zu erhalten, ist eine Entscheidung der rückständigen Logik.

Mein Vater war ein Wandersmann ...

Otto Lidenbrock @, Nordseeküste, Dienstag, 11.01.2022, 11:13 vor 836 Tagen @ Rotti 2524 Views

In meiner Jugend hatte ich immer davon geträumt, irgendwann mal einen Marathonlauf bestreiten zu können. Leider sind meine Träume aufgrund einer Krankheit relativ frühzeitig geplatzt und ich musste mir bescheidenere sportliche Ziele setzen. Mein Vater ist immer gerne gewandert und so habe auch ich plötzlich die Liebe zum Wandern entdeckt. Mittlerweile wandere schon vier Tage in der Woche, meist in den Abendstunden, mit vielen netten Leuten, die ich auf meinen Wegen treffe, durch Deutschlands Straßen und erfreue mich der schönen Lichter und der anregenden Musik.

Die Regierung unterstützt mich bei meinen Trainingsrunden, wo sie kann, indem sie eine große Anzahl von Kopf bis Fuß in schwarz gekleideter Unterstützer vorbei schickt, die dafür Sorge tragen, dass ich die FFP2-Maske auch vorschriftsmäßig im Gesicht habe, damit meine Lungenfunktion ordentlich trainiert wird (der Atemwiderstand soll ja die Muskulatur kräftigen). Außerdem sorgen die Schwarzfüße immer wieder für längere Pausen, damit ich mich nicht überanstrenge. Mir bekommen diese Wanderungen auf jeden Fall hervorragend, vor allem meine Seele lebt jedesmal richtig auf!

--
"Eine Gesellschaft befindet sich im vorübergehenden oder finalen Verfall, wenn der gewöhnliche, gesunde Menschenverstand ungewöhnlich wird."

William Keith Chesterton

"Vor allem meine Seele lebt jedesmal richtig auf"

Rotti @, Pampa, Dienstag, 11.01.2022, 12:12 vor 836 Tagen @ Otto Lidenbrock 2288 Views

Mir bekommen diese Wanderungen auf jeden Fall hervorragend, vor allem meine Seele lebt jedesmal richtig auf!

Servus Otto Lidenbrock

Letzten Sonntag bin ich abends in meinem kleinen Ort spazieren gegangen. Diese Gemeinde hat ca. 18oo Einwohner. Ab 18 Uhr waren 15o Leute unterwegs. Den Marktplatz rauf, an der Kirche vorbei, zum Kirchenwirt (rein dürfen wir ja nicht) und wieder zurück. Es waren ca 30% Ungeimpfte....................
Dein letzter Satz trifft ins Schwarze.

M.f.G.
Rotti

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Ich esse und trinke, also bin ich.

Juristin wurde als Expertin gehört

Manuel H. @, Dienstag, 11.01.2022, 11:26 vor 836 Tagen @ Manuel H. 3029 Views

Ihre Definition von Demonstration war ganz erstaunlich.
Eine (anmeldepflichtige, genehmigungspflichtige) Demonstration läge bereits dann vor, wenn sich zwei (!) Leute treffen und dabei eine politische Botschaft haben. Dabei müssten diese zwei Leute nicht unbedingt Transparente bei sich haben oder Parolen rufen, auch wenn sich zwei treffen und dabei ganz still sind, dann handelt es sich um eine "stille Demonstration" (bei der dann die ganzen heute üblichen Verbote zutreffen).

Dazu Artikel 8 GG: (mT)

DT @, Dienstag, 11.01.2022, 12:00 vor 836 Tagen @ Manuel H. 2617 Views

Und diese Juristin sollte sich einmal überlegen, was die Väter des GG sich dabei gedacht haben:

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_8.html

(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

So, und jetzt soll sie einmal erläutern, ob das Infektionsschutzgesetz schwerer wiegt als Art 1-19 des GG, wenn sie Absatz 2 zur Anwendung bringen möchte.

PS: Dabei steht auch: alle Deutschen. Was mit diesen ganzen Kurdendemos etc. ist, steht da nicht. Wenn die sich regelmäßig samstags versammeln, dann werden die üblicherweise nicht von Wasserwerfern aufgelöst. Gell Mappus.

Alle Deutsche?

Mirko, Česko, Dienstag, 11.01.2022, 12:11 vor 836 Tagen @ DT 2569 Views

Und diese Juristin sollte sich einmal überlegen, was die Väter des GG sich dabei gedacht haben:

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_8.html

(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

Was macht die Deutsche SA? Rennt mit einer 9mm herum, 1 im Lauf 12 im Magazin plus Gas und Schlagstöcke gegen Menschen mit einer Kerze in der Hand!!

--
Gesunde Menschen zu schädigen, um die Gesundheit der Schwächsten zu erhalten, ist eine Entscheidung der rückständigen Logik.

Die Polizei ist doch jetzt schon in der Defensive.............. hoffnungslos überfordert. (o.T.)

Rotti @, Pampa, Dienstag, 11.01.2022, 12:13 vor 836 Tagen @ Mirko 2119 Views

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Ich esse und trinke, also bin ich.

Es ist unfassbar was sich heute "Jurist" nennen darf! Es wird alles auf den Kopf gestellt, solche Juristen sind heute VerfassungsGEGNER!

Albrecht @, Dienstag, 11.01.2022, 12:32 vor 836 Tagen @ Manuel H. 2382 Views

Es ist unfassbar was sich heute "Jurist" nennen darf! Es wird alles auf den Kopf gestellt, solche Juristen sind heute VerfassungsGEGNER!

Jetzt wird auch klarer, warum Burschenschaften in den vergangenen Jahren verschärft bekämpft wurden:

Die Gedanken sind frei!


Gruß
Albrecht

--
SCHEITERT DER €URO, ENDET DIE KNECHTSCHAFT!

Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen.
Friedrich von Schiller (1759 - 1805)

Es ist dasselbe Problem beim Recht auf körperliche Unversehrtheit. Art. 2 GG. (mT)

DT @, Dienstag, 11.01.2022, 12:43 vor 836 Tagen @ Albrecht 2372 Views

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_2.html

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Manche leiten ja das indirekte Recht des Schutzes der Gesundheit anderer aus Art 2 Abs 2 ab.
Aber dieses Recht gilt erst einmal primär für jeden Bürger.

Aus Art 2 Abs 2 also die Impfpflicht ableiten zu wollen, wie das manche Propagandaposaunen in letzter Zeit gemacht haben, ist juristisch nicht sauber.

Das ist auch der FDP und wohl jetzt auch einigen anderen in der Regierung aufgefallen. In solches Gesetz hätte keinen Bestand vorm BVerfG (Harbarth ist leider eine jämmerliche Marionette).

Dazu gibt es ja auch die Ausarbeitung des Wiss. Dienstes des Bundestages:

https://www.bundestag.de/resource/blob/413560/40484c918e669002c4bb60410a317057/wd-3-019...

Interessanterweise vom 27.1.2016!

Und dort steht klipp und klar folgendes:

3.2. Eingriff
Ein Eingriff in ein Grundrecht ist immer dann gegeben, wenn eine unmittelbare, zielgerichtete
Beeinträchtigung des Schutzbereiches erfolgt. Bei einer Impfung wird der Körper abgeschwächten

Krankheitserregern mit dem Ziel einer aktiven Immunisierung gegen Erkrankungen ausgesetzt.

Eine Impfung stellt somit einen Eingriff in den Schutzbereich von Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG dar.

3.3. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung
Ein solcher Eingriff in das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit könnte jedoch verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein. Das setzt voraus, dass das Grundrecht überhaupt einschränkbar ist. Das Grundrecht enthält in Art. 2 Abs. 2 S. 3 GG einen Gesetzesvorbehalt. Somit kann in das Grundrecht nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Zwar hat der Bundesgesetzgeber mit dem IfSG eine gesetzliche Regelung geschaffen, die Regelungen
zu Impfungen enthält. Allerdings stellt das IfSG keine Ermächtigungsgrundlage für einen Eingriff
in das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit dar.
Ferner haben weder der Bund noch
soweit ersichtlich die Länder von der Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung nach § 20
Abs. 6 und Abs. 7 IfSG Gebrauch gemacht. Daher bestehen aktuell keine Rechtsgrundlagen, die
zu einer beschränkten Impfpflicht im Falle einer epidemischen Verbreitung einer übertragbaren
Krankheit mit schweren Verlaufsformen ermächtigen.

3.3.1. Verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer generellen Impfpflicht
Die Einführung einer generellen Impfpflicht würde die Schaffung einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage erfordern, die mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar sein müsste.

Ein solcher Eingriff wäre verhältnismäßig, sofern damit ein legitimes Ziel verfolgt wird und der
Eingriff ferner geeignet, erforderlich und angemessen ist.

Zunächst müsste ein Eingriff ein legitimes Ziel verfolgen. Impfungen haben unterschiedliche
Schutzbedürftige im Blick und unterscheiden sich nach individual- und bevölkerungsmedizinischer
Prävention. Impfungen zur individuellen Prävention dienen dem eigenen Schutz vor Erkrankungen.
Impfungen zur bevölkerungsmedizinischen Prävention dienen nicht allein dem Schutz des Geimpften, sondern schützen auch vor einer Weitergabe von Erkrankungen an andere Menschen. Bei
der reinen bevölkerungsmedizinischen Prävention dient die Impfung dagegen nicht mehr primär
dem Schutz des Geimpften, sondern der Ausrottung eines Keimes auf Bevölkerungsebene.2 Unter
Berücksichtigung der dem Gesetzgeber zuzubilligenden Einschätzungsprärogative dürfte mit einer
generellen Impfpflicht daher ein legitimes Ziel verfolgt werden.

Ferner muss eine generelle Impfpflicht zur Erreichung dieser legitimen Ziele auch geeignet sein.
Eine Maßnahme ist geeignet, wenn mit ihrer Hilfe das angestrebte Ziel erreicht oder gefördert werden
kann. Impfungen gehören laut der nach § 20 Abs. 2 IfSG am Robert Koch-Institut (RKI) eingerichteten
ständigen Impfkommission (STIKO) zu den wirksamsten und wichtigsten präventiven medizinischen Maßnahmen. Eine generelle Impfpflicht scheint daher geeignet, das angestrebte Ziel zu
erreichen.

...

Fraglich ist jedoch, ob eine generelle Impfpflicht auch verhältnismäßig im engeren Sinne wäre. So
müssten die mit der Maßnahme einhergehenden Nachteile in einem angemessenen Verhältnis zu
dem mit der Maßnahme verfolgten Zielen stehen. Dabei wäre ein angemessener Ausgleich zwischen
dem Recht auf körperliche Unversehrtheit einerseits und der Zielsetzung des Gesetzgebers, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre
Weiterverbreitung zu verhindern, andererseits herzustellen.

4 Allerdings besteht bei Impfungen durch die vorsätzliche Infektion mit abgeschwächten Krankheitserregern eine Gefährdung der
Gesundheit der geimpften Menschen, da in sehr seltenen Fällen auch bleibende Nebenwirkungen
beobachtet werden.5 Der Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit wiegt somit schwer.
Andererseits ist zu berücksichtigen, dass laut RKI moderne Impfstoffe gut verträglich sind.
6 Ferner können mit einer generellen Impfpflicht auch Menschen vor der Übertragung von Erkrankungen
geschützt werden, die aufgrund ihres Alters noch nicht oder wegen gesundheitlichen Einschränkungen grundsätzlich nicht geimpft werden können. In der Abwägung beider Positionen sind
außerdem die Schwere der Gefahr sowie die Wahrscheinlichkeit einer Infektion zu berücksichtigen.
Angesicht einer Sterblichkeitsrate von 30 Prozent im Falle einer Pockeninfektion7 wurde beispielsweise die Impfpflicht gegen Pocken vom BVerwG im Jahr 1959 als verfassungsgemäß eingestuft.
8
Die Impfpflicht wurde aber angesichts der weltweiten Ausrottung des Erregers mit Wirkung vom
1. Juli 1983 abgeschafft.9
Im Falle einer Maserninfektion beträgt die Sterblichkeit in Deutschland
laut RKI dagegen nur 0,1 Prozent.10 Die Schwere der Gefahr sowie die Wahrscheinlichkeit einer
Infektion sind daher differenziert nach den unterschiedlichen Erkrankungsarten zu betrachten.

Ob ein Eingriff in das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit der zu impfenden Menschen
unter Inkaufnahme möglicher Impfschäden zugunsten des Schutzes von Gesundheit und des
Lebens anderer Menschen angemessen erscheint, lässt sich pauschal nicht beantworten. Die Abwägung müsste stets unter Berücksichtigung der verschiedenen Erkrankungsarten erfolgen.

Wichtig wäre auch zu klären, wogegen und womit "Geimpft" wird

der_Chris @, Nördl. Ruhrgebiet, Dienstag, 11.01.2022, 16:11 vor 836 Tagen @ DT 2115 Views

Wie bei der Grippeschutzimpfung wird dem Virus doch nur hinterhergelaufen.

Was soll der Blödsinn?

Wir führen doch keinen Wechselzwang auf Winterräder ab 01.05. eines Jahres ein.
Wir führen doch keinen Raumbeheizungszwang ab 01.07. eines Jahres ein.

Das Zauberwort für einen Impfzwang lautet: Prävention!

Für mich, für die Gesellschaft, für das Allgemeinwesen (und im speziellen das Gesundheitswesen).

Ich kann aber keine Prävention üben, wenn ich nicht weiß wogegen! DIE rennen mit Flatterband rum, sperren alles ab, weil sich ein Loch auftun könnte. Paaahhh!!!!

Es ist eine verlogene und sinnlose Debatte, die lediglich dazu dient, den angerichteten, gesundheitlichen Langfristschaden zu verdecken, indem ich so viele aus der Kontrollgruppe (nämlich Gesunde) eliminiere, wie nur irgend möglich.

Es geht schon lange nicht mehr um Gesundheit. Wenn ich der Bande noch zugestehen würde, dass sie in Q.1/21 das wirklich im Sinn gehabt hat, dann muss ich Stand heute feststellen, dass es sich um ein Verbrechen handelt.

Was alles in den letzten 9-10 Monaten passiert ist, ist ein Verbrechen an der EIGENEN Bevölkerung. An denen, die den Bums am Laufen halten, an denen, die dem BUMS Kultur und Werte geben, an denen, die unsere Rente erwirtschaften sollen.

Und wenn die Schlapphüte hier mitlesen: Das wiederhole ich auch um 03.30 Uhr im dunkelgrünen Mercedes 609 und vor jedem deutschen Gericht.

Und offensichtlich sehen das zunehmend mehr Bürger, die Spazieren gehen. Es geht doch schon lange nicht mehr um das Aufheben von Coschissma-Maßnahmen.

Und komm mir keiner jetzt mit Aussitzen. Aussitzen heißt ignorieren. In den letzten Tagen wird mir aber von den Juristen in der Ampel etwas zu viel Stimmung in Richtung Demokratiefeinde gemacht.

DIE wissen, von wo der Wind weht - Ahnungslosigkeit sieht ganz anders aus. Aber in ihrer maßlosen Selbstgefälligkeit müssen DIE ihr Maul noch aufreißen, anstatt sich still und leise aus der Nummer rauszustehlen.

Mich würde es wundern, wenn die Geschichte noch konfliktfrei gelöst wird.

Übrigens: Schonmal einer drüber nachgedacht, was passiert, wenn die Ampel umknickt und es Neuwahlen gibt? Das Volk könnte möglicherweise wieder Schwarz wählen - und sich dann Black ärgern, wenn der Ober-Black-Rocker die umlagefinanzierte Rente kaputt haut und den Rest der Deutschland GmbH verscherbelt, um damit die Grundlage einer kapitalgedeckten Rente zu schaffen.

Na wenn das mal kein Plan ist...


Ich möchte der Friedensforscher aller Deutschen sein, auch der Ungeimpften!

--
Gruß
Der_Chris

Verhaltensregeln gegenüber deutschen Politkern:
*Verachten* Auslachen* Verhöhnen* Ignorieren*
Und niemals Aufmerksamkeit schenken!

"...dass laut RKI moderne Impfstoffe gut verträglich sind" ist eine inakzeptable Formulierung

Martin @, Dienstag, 11.01.2022, 18:52 vor 836 Tagen @ DT 1777 Views

Denn
1. was ist 'modern'?
2. in der Regel müssen völlig neue Impfstoffe ausreichend erprobt sein, insbesondere, wenn es eine von der klassischen Impfstoffdefinition abweichende Technologie ist
3. 'verträglich' ist eine unwissenschaftliche Aussage. Es geht um 'Wirksamkeit und Sicherheit'
4. 'laut RKI' ist eine dumme Aussage. Das RKI muss evidenzbasiert eine Bewertung abgeben - für jeden Impfstoff individuell

Es liest sich wie Juristengelaber.

Sie sagt, was sie sagen soll, sonst wird sie nicht mehr eingeladen.

Rain @, Dienstag, 11.01.2022, 12:49 vor 836 Tagen @ Manuel H. 2541 Views

Ihr Lieben,


schaut immer auf die Beine und die Nase.

Die Beine werden kürzer, die Nase immer länger.


Grüsse

Rain

--
Der Rechtsstaat ist wie die Luft: Unsichtbar aber essentiell.

Na dann ab sofort jeden Spaziergang bei der Polizei anmelden, wenn das Millionen jeden Tag tun haben die Sachbearbeiter der Polizei Jahre zu tun

CalBaer @, Dienstag, 11.01.2022, 19:10 vor 836 Tagen @ Manuel H. 1789 Views

Falls der Spaziergang mit Freund/Freundin/Ehepartner/Familienangehoerigem abgelehnt wird, vor Gericht klagen.

--
Ein ueberragender Teil der Oekonomen, Politiker, Banker, Analysten und Journalisten ist einfach unfaehig, Bitcoin richtig zu verstehen, weil es so revolutionaer ist.
Info:
www.tinyurl.com/y97d87xk
www.tinyurl.com/yykr2zv2

Bild des Tages - damit hat sich die Impfpflicht erledigt

CalBaer @, Dienstag, 11.01.2022, 19:15 vor 836 Tagen @ Manuel H. 3198 Views

[image]

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Deswegen sind doppelt Geimpfte, nach x Monaten, wieder zu Ungeimpften

Joe68 @, Dienstag, 11.01.2022, 19:32 vor 836 Tagen @ CalBaer 2047 Views

Wegen der nachlassenden Schutzwirkung, vor Ansteckung, gilt doch der 2-fach Geimpfte, nach 6 oder 9 Monaten als Ungeimpft, bzw sein Impfpass ist dann invalid.

Darum wollen die doch, schon nach 3 Monaten, den Booster verpassen.

Egal wie schlecht der Impfstoff ist, es soll Idiotenhaft die Dosis erhöht werden.
Nicht wenige warten sehnsüchtig auf den 4. Piks, nur um im Frühsommer den ,auf Omikron, angepassten 5. Piks zu bekommen.
Die merken nicht dass das Pferd schon halbtot ist....

Selbst mit frischem Booster max. 50% Schutz gegen Omicron

CalBaer @, Dienstag, 11.01.2022, 19:48 vor 836 Tagen @ Joe68 1970 Views

Wobei Omicron Delta schon fast vollstaendig verdraengt hat. Eine Impfung mit nur 50% Schutzwirkung waere denkbar bei einem extrem toedlichem Virus wo man die Nebenwirkung und ungekannte Langzeitfolgen in Kauf nehmen wuerde, aber Omikron ist weniger gefaehrlich als die saisonale Grippe. Ich halte es fuer wissenschaftlich gesehen absolut widersinnig noch eine Impfpflicht zu fordern.

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Sehr eindrucksvolle Graphik, danke. Daher wäre sehr wichtig: Quelle? (oT)

Wayne Schlegel @, Dienstag, 11.01.2022, 21:37 vor 836 Tagen @ CalBaer 1530 Views

(oT)

Quelle: wissenschaftliche Studie

CalBaer @, Dienstag, 11.01.2022, 22:05 vor 836 Tagen @ Wayne Schlegel 1801 Views

bearbeitet von CalBaer, Dienstag, 11.01.2022, 22:10

Studie von Kaiser Permanente Southern California:
https://www.medrxiv.org/content/10.1101/2022.01.07.22268919v1

BTW, Biontech und Pfizer wollen im Maerz eine Omikron-Impfstoff anbieten. Bis dahin duerfte die Omikron-Welle aber laengst durch sein. Die Spitze wird fuer Ende Januar/Anfang Februar erwartet und ein Grossteil der Bevoelkerung wird sich infizieren und damit bereits Immunitaet erlangt haben.

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Bei jedem normalen Spaziergang trifft man mehr Nazis als bei diesen „Spaziergängen“

Das_Orakel_aus_Oberlahnstein @, Dienstag, 11.01.2022, 20:47 vor 836 Tagen @ Manuel H. 1993 Views

Grüße aus der DDR hoch 2.0

Lügenpresse halt die Fresse!

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