"Wer aus der Geschichte nichts lernt, ist dazu verdammt, sie zu wiederholen” (Zitat George Santayana)
Ich hab bereits früher das Beispiel von der legendären Sportpalastrede des Dr. Goebbels gebracht, und darauf hingewiesen, dass man eigentlich nur ein paar Begriffe austauschen muss, und das Ganze passt wieder wie die Faust aufs Auge hinsichtlich der aktuellen Situation. Z.B. Bolschewismus gegen das Wort Corona, und noch einige wenige andere. Ist natürlich lange, diese Rede, und nicht jeder liest dass dann unter diesem Aspekt durch.
Nun aber habe ich was viel Kürzeres über den großen Teich reinbekommen, und da braucht man nur ein einziges Wort auszutauschen. Welches? Einfach: Das Wort "Jude" gegen "Ungeimpft".
Schon sagenhaft, wie vergesslich die Leute sind. Und das Ganze ist gerade 83 Jahre her.
Polizeiverordnung über das Auftreten der Juden in der Öffentlichkeit vom 28. November 1938.
Auf Grund der Verordnung über die Polizeiverordnungen der Reichsminister vom 14. November 1938 (RGBl. I. S. 1582) wird folgendes verordnet:
§ 1. Die Regierungspräsidenten in Preußen, Bayern und in den sudetendeutschen Gebieten, die ihnen gleichstehenden Behörden in den übrigen Ländern des Altreichs, die Landeshauptmänner (der Bürgermeister in Wien) im Lande Österreich und der Reichskommissar für das Saarland können Juden deutscher Staatsangehörigkeit und staatenlosen Juden (§ 5 der Ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 14. November 1935 – RGBl. I. S. 1333) räumliche und zeitliche Beschränkungen des Inhalts auferlegen, daß sie bestimmte Bezirke nicht betreten oder sich zu bestimmten Zeiten in der Öffentlichkeit nicht zeigen dürfen.
§ 2. Wer den Vorschriften des § 1 vorsätzlich oder fahrlässig zuwiderhandelt, wird mit Geldstrafe bis zu 150 Reichsmark oder mit Haft bis zu sechs Wochen bestraft.
§ 3. Diese Polizeiverordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
(in Kraft getreten am 29. November 1938)
Noch Fragen, Kienzle?