Silber & Steuer

abraxas @, Montag, 08.02.2021, 21:29 vor 1173 Tagen 4179 Views

Bereits in den Jahren 2003 bis 2012 habe ich in mehreren Tranchen Silber gekauft; anonym als Tafelgeschäft. Es sind natürlich erheblich Lagerkosten angefallen, aber die Ernte fällt hoffentlich trotzdem üppig aus.

Nach einem Jahr vereinnahmt man die Gewinne auf Silber bei Verkauf ja steuerfrei, eigentlich. Denn dummerweise habe ich mir nur zu einem Teil die Kaufbelege aufgehoben und kann jetzt folglich zum anderen Teil gar nicht mehr nachweisen, dass ich das Silber schon über ein Jahr habe (auch wenn es in Wirklichkeit über 10 Jahre sind).

Dieses Manko möchte ich jetzt natürlich beheben, denn so allmählich rückt vermutlich die Zeit des Verkaufens näher. Dazu zwei Fragen, vielleicht haben einige im Forum ein ähnliches Problem.

Fall 1: Gar kein Kaufbeleg: Es wird mir ja vermutlich reichen (tut es das?), nachzuweisen, dass ich JETZT (also Februar 2021) das Silber habe, denn ich werde ohnehin erst in über einem Jahr verkaufen. Aber wie führe ich diesen Nachweis? Wie geht das praktisch? Was muss ich tun, um hier quasi im Nachhinein doch noch einen „Zeitsptempel“ zu bekommen?

Das Finanzamt habe ich schon angerufen, die haben keine Ahnung; bei 2 Steuerberatern das gleiche Ergebnis.


Fall 2: Kaufbeleg zwar vorhanden, trägt aber nicht meinen Namen, da ich das Silber als Tafelgeschäft gekauft habe. Kann es da beim Verkauf Probleme mit dem Finanzamt geben, schließlich kann ich nicht beweisen, dass die anonyme Rechnung den Kauf meines Silbers belegt.

Besteht im Fall 2 Handlungsbedarf, was muss ich tun?


Irgendwelche halbseidenen Dinger oder gar Steuerhinterziehung kommen für mich in keiner Weise in Frage, es soll alles zu 100% korrekt und transparent sein. Ich werde schön brav auch eine etwaige Vermögenssteuer zahlen, will aber natürlich zuvor die Gewinne steuerfrei vereinnahmen.

Wer hat Rat?

Danke
Abraxas

Wenn die Geschäfte wieder offen sind ist das kein Problem.

Dionysos @, Montag, 08.02.2021, 23:06 vor 1172 Tagen @ abraxas 3618 Views

bearbeitet von Dionysos, Montag, 08.02.2021, 23:34

Hallo abraxas,

der Händler interessiert sich nicht für den Kaufbeleg. Wenn er Dich nicht kennt, benötigst Du etwas Zeit für die Echtheitsprüfung. Er wird Deinen PA für interne Zwecke kopieren und für den Fall einer Prüfung 10 Jahre aufbewahren. Natürlich steht es Dir frei, Deinen 99-jährigen Großvater für das Tafelgeschäft zu gewinnen.

denn so allmählich rückt vermutlich die Zeit des Verkaufens näher.

Der war gut.

Gruß
Dionysos

--
Armut schafft Demut, Demut schafft Fleiß, Fleiß schafft Reichtum,
Reichtum schafft Übermut, Übermut schafft Krieg, Krieg schafft Armut.

Der war gut

Zweistein, Montag, 08.02.2021, 23:25 vor 1172 Tagen @ Dionysos 3149 Views

ist eigentlich nix hinzu zu fügen.

Bares für Rares wäre doch eine gute Verkaufsgelegenheit. Da wird dem vertrottelten Fernsehkonsumenten jeden Tag vorgeführt, wie ein Verkauf cash in die tash über die Bühne geht. Oder hat dort schon mal jemand etwas von Steuern gehört.
Vielleicht geht dir jetzt ein Lichter auf:-D [[hüpf]] ?

Nur mal angemerkt von
Zweistein

Hallo Abraxas, (mT)

DT @, Dienstag, 09.02.2021, 00:12 vor 1172 Tagen @ abraxas 2860 Views

man könnte versuchen, den Besitz zB notariell beeiden zu lassen. Vielleicht kann das ein Notar machen.

Ansonsten an Kollegen verkaufen, heute, zu festgelegtem Preis, und in einem Jahr und einen Tag wieder zurück kaufen, meinetwegen zum ähnlichen Preis. Dann hat weder der Kollege noch Abraxas ein Problem, alles komplett legal und außerhalb der 1-Jahresfrist.

Nur als Vorschlag.

Im Zweifel für den Angeklagten

Linder, Dienstag, 09.02.2021, 00:51 vor 1172 Tagen @ abraxas 2683 Views

Der Staat muss DIR die Steuerhinterziehung nachweisen, nicht DU IHM das Gegenteil.
Geht natürlich mit einer Rechnung recht leicht, egal ob darauf Dein Name vermerkt ist oder nicht.
Ein anderer Weg ist alle Kontoauszüge der letzten 12 Monate ausdrucken und bei Verlangen vorzuzeigen, denn KEIN KAUF in dieser Zeit belegt ebenso, dass die Spekulationsfrist eingehalten wurde.

Der Ankäufer will eventuell vorhandene Rechnugen nicht sehen, hat auch kein gesetzliches Recht darauf. Er ist lediglich dazu verpflichtet den Verkäufer zu melden, sollte der Verdacht einer Straftat bestehen, z.B. er hätte Wind von einem Raub spezieller Münzen, Barren oder von Schmuck bekommen und es bzw. etwas in der Art würde ihm angeboten.

Dein Finanzamt rührt sich im Normalfall überhaupt nicht, es sei denn Du verkaufst EM in einer Menge, die deinen Einkünften nicht angemessen sind.


Am Rande: Überhaupt nicht nachvollziehen kann ich persönlich, warum Du EM zu einer Zeit veräußern willst, in der Gold, Silber und Platin im Begriff sind wieder zu steigen. Die kommenden 5 Jahre werden preislich die wohl interessantesten seit 2011.

--
◇◇◇ GENESEN - GELACHT - GELOCHT ◇◇◇

Vielleicht so:

Pingpong @, Dienstag, 09.02.2021, 01:20 vor 1172 Tagen @ abraxas 2570 Views

bearbeitet von Pingpong, Dienstag, 09.02.2021, 01:38

Wie wäre es mit folgender Lösung:
Du machst ordentliche Fotos von Deinem Silber, jeweils mit Zeitstempeln im Bild, und die Bilder lässt Du dann von einem Fotostudio entwickeln, idealerweise mit Zeitstempeln auf der Rückseite der Fotos seitens des Studios, Belege usw. aufbewahren.
Ich würde dabei natürlich keinen vollständigen Namen und/oder Kontaktdaten hinterlassen, damit man manche Leute nicht noch auf dumme Ideen bringt.
Dadurch hättest Du jedenfalls schonmal einen Beleg darüber, dass sich die Objekte zu einem bestimmten Zeitpunkt in Deinem Besitz befunden haben.

DT hatte eine "notarielle Beeidigung" vorgeschlagen:
Mir hatte mal ein Notar zu einem solchen Ansinnen mitgeteilt, dass er eben nicht beglaubigen / bestätigen kann, dass es sich um Gold oder Silber etc. handelt, denn er führt ja selbst keine Prüfung über die Beschaffenheit / Echtheit von Objekten durch.

Wenn dir dieser Nachweis

Garderegiment, Dienstag, 09.02.2021, 05:19 vor 1172 Tagen @ abraxas 2619 Views

so wichtig ist, würde ich wie vom user pingpong vorgeschlagen vorgehen.

Photos aller Münzen, dann nicht zum Notar, sondern von deinem Steuerberater diese Photos beglaubigen lasse.
Kommt dann imho nicht so sehr auf die Echtheit der Taler an, sondern nur auf den Nachweis, dass diese zu dem Zeitpunkt sich in deinem Eigentum befanden.

Sehr günstig sollte sich das auf den Münzen befindliche Prägedatum auswirken.
Denn es werden sich auf den Photos bei Kauf vor 2012 nur Münzen älter= zehn befinden..........

Gruß. GR

Die Lage wird erst dann besch...,

D-Marker @, Dienstag, 09.02.2021, 12:49 vor 1172 Tagen @ abraxas 2386 Views

wenn wir uns nicht zu helfen wissen.

Wenn der Käufer mitspielt, Kaufvertrag:

"Hiermit verkaufe ich am 10.02.2022 die Silbermünze ... zum Kaufpreis von ... an... .
Der Kaufpreis wurde bereits hinterlegt, der Käufer hat die Münze zur Besicherung heute entgegen genommen..."

(Oder Münze beim Käufer beleihen und ihm Vorkaufsrecht einräumen...)


Schmunzel
D-Marker

Muss denn der Käufer /Verkäufer echt sein?

Herzdame ⌂ @, Dienstag, 09.02.2021, 15:26 vor 1172 Tagen @ D-Marker 1681 Views

Wenn man sich einen Käufer oder gar Verkäufer aus den Fingern saugt und eine Quittung ausstellt, wer will das nachprüfen?
Als Privater ist man nicht verpflichtet, sich vom Geschäftspartner ein Dokument zeigen zu lassen zur Ident-Feststellung.

So könnte man dies und das erworben haben vor X Jahren, der Verkauf müsste andersherum, falls man dies braucht, ebenso "mit Quittung" möglich sein.
Der Käufer/ Verkäufer kann ja auch eine Urlaubsbekanntschaft aus Österreich gewesen sein;)

Solange man nicht gewerblich handelt, hat eigentlich keiner Interesse daran, das alles nachzuvollziehen.

Ich kann aber ooch total daneben liegen[[zwinker]]

Herzdame

Ei, wo ist denn der Mephisto hin ;-)

Zorro @, Dienstag, 09.02.2021, 19:01 vor 1172 Tagen @ Herzdame 1713 Views

Hallo Herzdame,

ich liefer mal Ersatz:

https://www.gold.de/steuern-edelmetalle/

Nach einem Jahr sind die Gewinne steuerfrei...

VG Zorro

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Danke für Eure Antworten und Vorschläge

abraxas @, Freitag, 12.02.2021, 10:31 vor 1169 Tagen @ abraxas 731 Views

Danke für Eure Antworten und Vorschläge

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