Vollstreckung durch unmittelbaren Zwang bei Verweigerung des Abstrichs

Otto Lidenbrock @, Nordseeküste, Dienstag, 29.09.2020, 19:16 vor 1307 Tagen 7136 Views

Auf der Webseite von Michael Klonovosky fand ich soeben die folgende Kopie eines Bescheids des Landkreises Görlitz, nach dem einer Familie die Zwangsvollstreckung für den Fall angedroht wird, dass sie die Durchführung eines "tiefen Nasen-Rachenabstrichs" im Anschluss an eine 14-tägige "häusliche Absonderung" ihres Kindes verweigert. Weiterhin wird den Eltern mit der "zwangsweisen Absonderung" ihres Kindes gedroht! Darüberhinaus steht noch ein Bußgeld bis zu zweitausendfünfhundert Euro bzw. bei Vorsatz eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren im Raum.

https://www.michael-klonovsky.de/acta-diurna

Ich hoffe inständig, dass es sich bei diesem Bescheid um eine Fälschung handelt!

--
"Eine Gesellschaft befindet sich im vorübergehenden oder finalen Verfall, wenn der gewöhnliche, gesunde Menschenverstand ungewöhnlich wird."

William Keith Chesterton

Gesetz und Begründung lesen hilft

Taurec ⌂ @, München, Dienstag, 29.09.2020, 20:59 vor 1307 Tagen @ Rain 5892 Views

Hallo!

5. "nach § 13 Absatz 1 des Patentgesetzes anzuordnen, dass eine Erfindung in Bezug auf eines der in Nummer 4 vor der Aufzählung genannten Produkte im Interesse der öffentlichen Wohlfahrt oder im Interesse der Sicherheit des Bundes benutzt werden soll; das Bundesministerium für Gesundheit kann eine nachgeordnete Behörde beauftragen, diese Anordnung zu treffen;"

Die Gesetzesbegründung dazu erläuternd (S. 21):
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/181/1918111.pdf

"Zu Nummer 5
Um im Krisenfall eine Versorgung mit Produkten sicherzustellen, kann auch die Wirkung eines Patentes nach § 13 PatG eingeschränkt werden, um beispielsweise lebenswichtige Wirkstoffe oder Arzneimittel herstellen zu können."

§ 13 Absatz 1 des Patentgesetzes:
"Die Wirkung des Patents tritt insoweit nicht ein, als die Bundesregierung anordnet, daß die Erfindung im Interesse der öffentlichen Wohlfahrt benutzt werden soll. Sie erstreckt sich ferner nicht auf eine Benutzung der Erfindung, die im Interesse der Sicherheit des Bundes von der zuständigen obersten Bundesbehörde oder in deren Auftrag von einer nachgeordneten Stelle angeordnet wird."

Es handelt sich also mitnichten um die rechtliche Grundlage für eine Zwangsimpfung, sondern die Außerkraftsetzung des für den Impfstoff gültigen Patentes, um dessen Herstellung zu erleichtern.

Gruß
Taurec

--
„Es lebe unser heiliges Deutschland!“

„Was auch draus werde – steh’ zu deinem Volk! Es ist dein angeborner Platz.“


Weltenwende

Danke, hatte mich auch schon gewundert was @Rain meint

CalBaer @, Dienstag, 29.09.2020, 21:21 vor 1306 Tagen @ Taurec 4414 Views

Das Infektionsschutzgesetz existiert ausserdem schon seit 2001 in dieser Form.

--
Ein ueberragender Teil der Oekonomen, Politiker, Banker, Analysten und Journalisten ist einfach unfaehig, Bitcoin richtig zu verstehen, weil es so revolutionaer ist.
Info:
www.tinyurl.com/y97d87xk
www.tinyurl.com/yykr2zv2

Hilft nicht, wenn man Nummer 5 für Absatz (5) hält

Hausmeister @, Mittwoch, 30.09.2020, 09:10 vor 1306 Tagen @ Taurec 3909 Views

und dummerweise (2) 5. mit (5) verwechselt, wo wortwörtlich geschrieben steht:

(5) Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes) wird im Rahmen des Absatzes 2 insoweit eingeschränkt.

Bezüglich der Änderungen dieses Gesetzes ist anzumerken:

Inkrafttreten der letzten Änderung: 30. März 2020; (Art. 6 G vom 19. Juni 2020)
Letzte Änderung durch: Art. 5 G vom 19. Juni 2020; (BGBl. I S. 1385, 1386)

& Gruß

HM

Aha. Die Demokratne, die unser Volk beherrschen, sind also auf Zack und lassen nichts anbrennen

Mephistopheles, Mittwoch, 30.09.2020, 09:48 vor 1306 Tagen @ Hausmeister 3741 Views

und dummerweise (2) 5. mit (5) verwechselt, wo wortwörtlich geschrieben steht:

(5) Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes) wird im Rahmen des Absatzes 2 insoweit eingeschränkt.

Bezüglich der Änderungen dieses Gesetzes ist anzumerken:

Inkrafttreten der letzten Änderung: 30. März 2020; (Art. 6 G vom 19. Juni 2020)
Letzte Änderung durch: Art. 5 G vom 19. Juni 2020; (BGBl. I S. 1385, 1386)

& Gruß

HM

https://www.bundestag.de/resource/blob/414590/7c0ab6898529d2e6d7b123a894dbeb8f/wd-3-181...

Danke für die Info. Man sollte das überhaupt sehr viel mehr beachten, wann die Demokraten das Grundgesetz ändern und daraus Rückschlüsse ziehen, welche Agenda sie gerade verfolgen.

Intensiv beschäftigt habe ich mich nur mit den Notstandsgesetzgebung 1968, weil die Demokraten damals offenbar einen 3. WK auf der Agenda hatten. Dank der Friedfertigkeit der UdSSr ist dann aber nichts draus geworden :-D (Dabei gehöre ich zu denen, die 1968 noch an die Story von den Bösen Russen glaubten. Die historischen Ereignisse, insbesondere aber seit 09/11 2001, haben mich eines besseren belehrt).

Gruß Mephistopheles

Abwegige Gedankenverbindung - Patentgesetz

Rain @, Mittwoch, 30.09.2020, 09:17 vor 1306 Tagen @ Taurec 3742 Views

Lieber Taurec,


wenn man Gesetze nicht lesen kann, empfiehlt es sich, zu schweigen, statt abwegige Schlüsse zu ziehen.

Ich hatte auf Absatz 5 des § 5 des Infektionsschutzgesetzes verwiesen, Du findest eine Nummer 5 in einem anderen Absatz und ziehst abwegige Schlüsse.

Nochmal deutlich:

(5) Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes) wird im Rahmen des Absatzes 2 insoweit eingeschränkt.

Um Dich klug zu machen: Absätze sind durch Klammern gekennzeichnet, Nummern stehen ohne Klammern. Hätte ich auf die Regelungen des Patentgesetzes verweisen wollen, hätte ich zitiert: § 5 Abs. 2 Nr.5 InfSchG.

Da es wohl niemand hier gelesen hat:

(5) Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes) wird im Rahmen des Absatzes 2 insoweit eingeschränkt.

Damit sind Tests und Impfungen keine Körperverletzung.

Daß das IfSG seit Jahrzehnten nicht geändert worden sei, ist falsch.

Der Bundestag hat am 27.03.2020 eine epidemische Lage nationaler Tragweite festgestellt und in diesem Rahmen § 5 InfSchG geändert.

Nachzulesen hier:

https://www.buzer.de/gesetz/2148/al88111-0.htm

Damit wurde der Notstand ausgerufen, in dem die Grundrechte ausgesetzt werden können.


Ihr könnt die Verweise auf Aluhüte streichen. Realisiert, daß die ersten 20 Artikel des Grundgesetzes und ein funktionierender Rechtsstaat alles ist, was Euch schützt vor den Übergriffen eines nicht mehr freiheitlich demokratischen Staates.


Beste Grüsse

Rain

--
Der Rechtsstaat ist wie die Luft: Unsichtbar aber essentiell.

Danke fuer die Richtigstellung

CalBaer @, Mittwoch, 30.09.2020, 18:09 vor 1306 Tagen @ Rain 3159 Views

Was bedeuted aber die Einschraenkung "im Rahmen des Absatzes 2"? Der Verweis ist ja verwirrend, da Absatz 2 unendlich lang und breit gefasst ist.

Wenn es denoch eine generelle Zwangsimpung im Widerspruch des GG bedeuted, warum geht ihr nicht vor's Bundesverfassungsgericht? Dafuer sind die doch da das zu unterbinden.

--
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Immer noch kein Impfzwang begründet

Taurec ⌂ @, München, Sonntag, 11.10.2020, 17:54 vor 1295 Tagen @ Rain 2935 Views

bearbeitet von Taurec, Sonntag, 11.10.2020, 18:09

Hallo!

Danke für die Korrektur meines Flüchtigkeitsfehlers.

(5) Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes) wird im Rahmen des Absatzes 2 insoweit eingeschränkt.

Damit sind Tests und Impfungen keine Körperverletzung.

Auch hier ist (mit der richtigen Nummer) das Lesen der Begründung (S. 23 des von mir verlinkten Dokumentes) hilfreich:

"Zu Absatz 5
Absatz 5 trägt dem Zitiergebot nach Artikel 19 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes Rechnung. Das Zitiergebot sieht vor, dass soweit ein Grundrecht durch Gesetz oder aufgrund Gesetzes eingeschränkt werden kann, auch das jeweilige Grundrecht im Gesetz unter Angabe des Artikels genannt werden muss. Mit dem vorliegenden Gesetz sind Maßnahmen möglich, die Einschränkungen in das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz) ermöglichen (Absatz 2 Nummer 1)."

Die letzte Klammer "(Absatz 2 Nummer 1)" ist offenbar ein Hinweis auf die entsprechende Festlegung des Infektionsschutzgesetzes, auf dessen Umsetzung der Gesetzgeber mit Absatz 5 offensichtlich abzielte. Die Begründung zu Absatz 2 Nummer 1 (S. 19 des von mir verlinkten Dokumentes) lautet:

"Die gegenwärtige Epidemie ist maßgeblich auch durch einen Import eines Virus durch den internationalen Reiseverkehr verursacht. Nach Nummer 1 kann das Bundesministerium für Gesundheit zur Feststellung und Verhinderung eines solchen Imports durch Anordnung in Übereinstimmung mit den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) Personen verpflichten, die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen wollen oder eingereist sind und die wahrscheinlich einem erhöhten Infektionsrisiko für bestimmte bedrohliche übertragbare Krankheiten ausgesetzt waren, insbesondere weil sie aus Gebieten einreisen, die das Robert Koch-Institut als gefährdet eingestuft hat, bestimmte Auskünfte zu geben oder Maßnahmen zu dulden. Eine Verwendung der erhobenen Daten zu anderen Zwecken ist ausgeschlossen."

Buchstabe "e)" in Absatz 2 Nummer 1 des Infektionsschutzgesetzes ermöglicht es, in die BRD eingereiste bzw. einreisende Personen zu verpflichten, "sich ärztlich untersuchen zu lassen".

Absatz 5 ermöglicht es, zur ärztlichen Untersuchung bei Einreise in die BRD, das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit einschränkenden Zwang anzuwenden.

Ein Impfzwang ist durch den Gesetzgeber offenbar also nicht intendiert, sondern lediglich der Zwang für Einreisende, Untersuchungen über sich ergehen zu lassen. Weil die Begründung einer Rechtsnorm selbst aber keine Rechtsverbindlichkeit hat, könnte man durchaus unterstellen, daß sich aus dem bloßen Wortlaute des Absatzes 5 die Möglichkeit eines Impfzwanges ableiten ließe. Ich bezweifle aber, daß eine solche Anwendung des Gesetzes im Rahmen der mit einer Zwangsimpfung unweigerlich einhergehenden gerichtlichen Auseinandersetzungen einer historischen oder subjektiven teleologischen Auslegung durch ein (noch "normal" funktionierendes) Gericht standhalten würde, denn durch Nennung des Absatzes 2 Nummer 1 sind die Intention des Gesetzgebers und der Zweck der Festlegung eigentlich eindeutig; dies insbesondere, als im Gesetzestext das Wort "impfen" oder seine Ableitungen überhaupt nur in Bezug auf Impfbescheinigungen (Absatz 2 Nummer 1) und Versorgungssicherheit mit Impfstoffen (Absatz 2 Nummer 4) vorkommt, nicht aber auf den Akt des Impfens selbst.

Realisiert, daß die ersten 20 Artikel des Grundgesetzes und ein funktionierender Rechtsstaat alles ist, was Euch schützt vor den Übergriffen eines nicht mehr freiheitlich demokratischen Staates.

Was mich letztlich schützt, sind nicht irgendwelche Gesetzesartikel, sondern die Axt im Hause oder das geladene Gewehr im Schrank. Ernst Jüngers Worte im "Waldgang" zur Unverletzlichkeit der Wohnung gelten natürlich ebenso für die körperliche Unversehrtheit:

"Wir wollen annehmen, daß in einer Stadt, in einem Staate noch eine gewisse, wenn auch geringe Anzahl von wirklich freien Männern lebt. In diesem Falle würde der Verfassungsbruch von einem starken Risiko begleitet sein. Insofern ließe sich die Theorie der Kollektivschuld stützen: die Möglichkeit der Rechtsverletzung steht im genauen Verhältnis zur Freiheit, auf die sie stößt. Ein Angriff gegen die Unverletzbarkeit, ja Heiligkeit der Wohnung zum Beispiel wäre im alten Island unmöglich gewesen in jenen Formen, wie er im Berlin von 1933 inmitten einer Millionenbevölkerung als reine Verwaltungsmaßnahme möglich war. Als rühmliche Ausnahme verdient ein junger Sozialdemokrat Erwähnung, der im Hausflur seiner Mietwohnung ein halbes Dutzend sogenannter Hilfspolizisten erschoß. Der war noch der substantiellen, der altgermanischen Freiheit teilhaftig, die seine Gegner theoretisch feierten. Das hatte er natürlich auch nicht aus seinem Parteiprogramm gelernt. Jedenfalls gehörte er nicht zu jenen, von denen Léon Bloy sagt, daß sie zum Rechtsanwalt laufen, während ihre Mutter vergewaltigt wird.
Wenn wir nun ferner annehmen wollen, daß in jeder Berliner Straße auch nur mit einem solchen Falle zu rechnen gewesen wäre, dann hätten die Dinge anders ausgesehen. Lange Zeiten der Ruhe begünstigen gewisse optische Täuschungen. Zu ihnen gehört die Annahme, daß sich die Unverletzbarkeit der Wohnung auf die Verfassung gründe, durch sie gesichert sei. In Wirklichkeit gründet sie sich auf den Familienvater, der, von seinen Söhnen begleitet, mit der Axt in der Tür erscheint. Nur wird diese Wahrheit nicht immer sichtbar und soll auch keinen Einwand gegen Verfassungen abgeben. Es gilt das alte Wort: »Der Mann steht für den Eid, nicht aber der Eid für den Mann.« Hier liegt einer der Gründe, aus denen die neue Legislatur im Volke auf so geringe Anteilnahme stößt. Das mit der Wohnung liest sich nicht übel, nur leben wir in Zeiten, in denen ein Beamter dem anderen die Klinke in die Hand drückt."

Gruß
Taurec

--
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Weltenwende

Anscheinend gibt es nun auch noch die Maskenpflicht in Berliner Büro- und Verwaltungsgebäuden …

tomflitzebogen @, Dienstag, 29.09.2020, 20:48 vor 1307 Tagen @ Otto Lidenbrock 4851 Views

aber zumindest noch nicht am Schreibtisch. Berlin nur Vorreiter?

Das wird immer ungemütlicher + Grüße!
tomflitzebogen

Verzweiflungstaten?

Rybezahl, Mittwoch, 30.09.2020, 13:48 vor 1306 Tagen @ tomflitzebogen 3433 Views

bearbeitet von Rybezahl, Mittwoch, 30.09.2020, 14:18

Hallo,

die Regierung muss schier verzweifelt sein, da es bei nüchterner Betrachtung keinerlei Grund zur Besorgnis gibt:

RKI Dashboard:
https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/page_0/

Das schwedische Dashboard:
https://experience.arcgis.com/experience/09f821667ce64bf7be6f9f87457ed9aa

Dennoch steigern sich die panischen Aussagen und Maßnahmen der Regierungsvertreter bei stetig sinkendem Risiko. Die stehen vor einem verkokeltem Haus und rufen ganz laut: es brennt, es brennt! Derweil die Feuerwehr die Schläuche schon wieder eingerollt hat und im Gerätehaus sitzend auf den Bierkasten schielt.

Man könnte meinen, "der Öffentlichkeit" muss doch langsam mal zu Bewusstsein kommen, dass hier etwas ganz gewaltig schief läuft. Man kann die Menschen lange zum Narren halten, aber irgendwann ruft doch jemand: der Kaiser ist nackt. Und der Menge fällt es - trotz der Journallie, die das Kind wüst beschimpft und negiert - wie Schuppen von den Augen. Gibt es einen weiteren Lockdown, sobald dieser kritische Punkt erreicht ist? Aber was wäre dadurch - aus Sicht der Regierung - gewonnen? Oder gibt es schlicht nichts mehr zu gewinnen und deshalb auch nichts zu verlieren? Oder hat man es nur verpasst, rechtzeitig umzuschwenken und will nun auf Gedeih und Verderb die katastrophale Politik rechtfertigen, indem man die begangenen Fehler noch bekräftigt und überhöht?

Es grüßt der
Rybezahl.

--
Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift.

Ich finde diese Variante lustig:

Rybezahl, Mittwoch, 30.09.2020, 15:34 vor 1306 Tagen @ Rybezahl 3361 Views

bearbeitet von Rybezahl, Mittwoch, 30.09.2020, 16:25

Geplant war ein relativ tödliches Virus, welches die Weltwirtschaft in die Knie zwingt. Weil es so oder so passiert wäre. Aber das ist nicht passiert. Das heißt, der "Plan" ist dahingehend gescheitert, dass es weniger tödlich ist als... eben geplant. Schweden wäre also das Negativbeispiel gewesen. Ist aber nicht so gekommen. Und das finden die Regisseure natürlich doof. Tja, zu kleine Testgruppe bei der Forschung. Ist aber nur ne VT.

--
Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift.

Einen solch groben Schnitzer hätten sie sich wohl nicht geleistet

Linder, Mittwoch, 30.09.2020, 17:47 vor 1306 Tagen @ Rybezahl 3266 Views

Eher wahrscheinlich waren Schweine-, Vogel-, USW.-Grippe nebst Event 201 die Vorproben und Corona die Generalprobe.
Mit den heutigen technischen Mitteln lässt sich ein neues, viel tödlicheres Virus entwickeln und auch gezielt freisetzen, daran besteht überhaupt gar kein Zweifel.
Sollte es geplant sein, wird dies auch kommen.
Vielleicht hat Corona, so es sich jetzt um einen Unfall gehandelt hat, diese Leute dahingehend erst recht inspiriert. Dass es funktioniert die Massen relativ leicht zu gängeln, Grundrechte auszuhebeln und die Wirtschaft abzuwürgen, hat 2020 ja eindrucksvoll bewiesen.
Die Millionen Toten sind ausgeblieben, aber das lässt sich mit dem nächsten Virus bestimmt bewerkstelligen.
Oder mit Impfungen...

--
◇◇◇ GENESEN - GELACHT - GELOCHT ◇◇◇

Du überschätzt den Staat maßlos

Rybezahl, Mittwoch, 30.09.2020, 18:10 vor 1306 Tagen @ Linder 3253 Views

Hallo!

Mit den heutigen technischen Mitteln lässt sich ein neues, viel tödlicheres Virus entwickeln und auch gezielt freisetzen, daran besteht überhaupt gar kein Zweifel.

Was für ein Virus? Eines das Menschen ab 85 tötet oder eines das Menschen mit roten Hüten aufm Kopf tötet?

Es grüßt der
Rybezahl.

--
Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift.

Willkür hat Recht abgelöst u. PCR Test könnte genauso gefährlich sein, wie die Impfung

Arbeiter @, Dienstag, 29.09.2020, 22:02 vor 1306 Tagen @ Otto Lidenbrock 4898 Views

bearbeitet von Arbeiter, Dienstag, 29.09.2020, 22:06

Wir müssen davon ausgehen, dass der Brief leider echt ist.

Auch die Querdenken Leute ( Rechtsanwalt Ludwig) haben jetzt öffentlich eingestanden, dass sie rechtlich nicht mehr weiterkommen, da das Besatzerkonstrukt Firma BRD in völliger Willkür regiert wird. Es gilt die Macht des Stärkeren.

Sie wollen jetzt mit der Verfassungsgebenden Versammlung weiterwurschteln (Opposition vom System?).
Was aber auch zu nichts anderem führt, als dass wir innerhalb der Firma BRD einen neuen Klassensprecher-Rat wählen.
Anstatt endlich einen ordentlichen Friedensvertrag auf Rechtstand 1918 abzuschließen und dieses ganze Besatzerfirmenkonstrukt mit irgendwelchen linken Führern/Innen abzuwerfen.

Übrigends ist bei dem PCR Nasentest davon auszugehen, dass da was eingebracht wird.

Die Stelle ist sehr nahe am Gehirn und die Bußgelder, mit bis zu 25.000 Euro sind absurd hoch.
Das stinkt zum Himmel. Denken!

Viel Spaß

Arbeiter

Übrigens: HuHu HuHu alles Phöse kommt durch die Nöse. Aber jetzt mal halblang. Her Majesty, please. Bitte, eure Hohheit. Bitte, bitte. O.T.

Jacques, Dienstag, 29.09.2020, 23:00 vor 1306 Tagen @ Arbeiter 4012 Views

Aber vermutlich entwickelt sich jetzt 2 Tage lang

Jacques, Dienstag, 29.09.2020, 23:05 vor 1306 Tagen @ Jacques 4696 Views

Eine Diskussion über Nasenabstriche, die letztlich oh staun oh staun nach 73Fäden beim Debitismus endet, 150000 Klicks generiert und am Ende wieder jemand staunt, wie sich eine Diskussion entwickeln kann.

Tägliche Satire. Jürgen, dottore und Euklid dürften verwundert zuschauen. Ach herrje.

Bitte reg dich doch nicht so auf

Zweistein, Dienstag, 29.09.2020, 23:28 vor 1306 Tagen @ Jacques 4239 Views

Die meisten vom Personal (also so was wie Bürger) befinden sich doch eh in einer Art Virus-Angst-Starre.
Ich sehe kein TV. Manchmal doch, ab und zu Bares für Rares, aber nur, um zu sehen, wofür das Personal seine Werte verscherbelt. Meist für ein Essen, was Leute fertigen, die damit Geld verdienen wollen [[freude]].
Meist auch für Urlaub, wo auch auf Teufel komm raus der Urlauber ausgenommen wird. Also schlicht werden Werte gegen Wertloses getauscht.
Was erwartest du also von dem Personal?

Bleib entspannt und geh mal in EM's denn an der Börse ist derzeit der kurzfristige Weg noch nicht klar. Langfristig aber wie von @ ashitaka prognostiziert.

So mein Bauch

Zweistein

Let's go 150.000: Wie man (evtl.) Neurosen von jetzt auf gleich ablegen kann... mT

day-trader @, Mittwoch, 30.09.2020, 03:12 vor 1306 Tagen @ Jacques 4093 Views

Moin,

eigentlich wollte ich dem Arbeiter noch zur weiteren Vorsicht raten, denn schließlich könnte ein Tester aufgrund "der Nähe zum Gehirn" womöglich eine schnelle (transorbitale) präfrontale Lobotomie vornehmen, ein den Probanden/Patienten "lockerndes" Verfahren, 1000fach um 1940/50 wie eine Art Bürochirurgie (keine Anästhesie vonnöten, Dauer des Eingriffs wenige Minuten) in den USA durch Walter Freeman durchgeführt, die Indikationen reichten hier von Verstopfung bis hin zu Eheproblemen.

Im Ergebnis führte die OP zu meist stumpfen allerdings auch Neurose-befreiten Verdauern, die sodann "friedlich in der Ecke saßen" und "wenig Probleme bereiteten". Einzige sichtbare Nebenwirkung: Ein blaues Auge.

Sowas hat man doch vielleicht nach Jahren der Qual doch gerne, ob für den ehemals aggressiven Ehepartner, ein alterndes starrsinniges Elternteil, ein boshaftes Kind, womöglich ungezogenes PERSONAL?

Heutzutage zumindestens in einem der Fälle (obwohl, ADS und ADHS werden mittlerweile allerdings auch kernig oft als Fremd- und auch Eigendiagnose von Erwachsenen bemüht, es hört sich ja schließlich besser an als "ich bin halt doof und das ist auch gut so!") prächtig und unblutig durch Ritalin ersetzt, Ritalin übrigens deshalb, weil die Frau des Chemikers Rita hieß, soll eine ausgezeichnete Tennisspielerin gewesen sein....

Wie der Name schon sagt, führte mich der Suchstring "lobotomie durch die nase" bei unserer allseits geschätzten Suchmaschine allerdings ins Leere, die Technik heißt ja nicht umsonst "transorbital", also durch die Augenhöhle (orbita).

Also, nix mit Lobotomie durch die Nase, nix mit "Nähe zum Gehirn", jedenfalls geht es noch "näher", schematische Darstellungen des menschlichen Kopfes bestätigen das, somit zumindestens diese Sorge weniger beim PCR-Test, lieber Arbeiter.

[image]

Nichtsdestowenigertrotz (Hammerwort!) möchte ich dem Forum ein Suchergebnis nicht vorenthalten, ein Kleinod, wie ich meine, von dessen jahrtausendelanger Existenz ich bislang Nichts wusste.
Es verspricht vielerlei Segnungen und kann sogar von Einem selbst durchgeführt werden, aber lest selbst!

https://www.vice.com/de/article/vdq59j/die-frau-die-sich-ein-loch-in-den-kopf-gebohrt-h...

Disclaimer: Ich bin kein Arzt und empfehle hier keinerlei Verfahren zur Nachahmung! Im Zweifelsfall bitte immer zuerst mit dem eigenen Psychiater Rücksprache halten!

[[trost]]

--
Best Trade!!!

Ja, als Forscher muss man Mut haben ...

NST @, Südthailand, Mittwoch, 30.09.2020, 06:39 vor 1306 Tagen @ day-trader 3853 Views

Es verspricht vielerlei Segnungen und kann sogar von Einem selbst durchgeführt werden, aber lest selbst!

[image]

.... und dass sie einen Vogel hat, verleiht dem ganzen Beitrag Flügel. Selig sind, die da geistlich arm sind; denn ihrer ist das Himmelreich....

Eine alte Tradition, wie man an diesem Bild sehen kann - auch die Hutträger gab es schon ....

[image]

Und den metallenen Hut gegen 5G gabs auch damals schon - nur das Alu war noch nicht erfunden.
Gruss

--
[image]
Jeder arbeitet im Ausmass seines Verstehens für sich selbst und im Ausmass seines Nicht-Verstehens für jene, die mehr verstehen!

D E N K E N

Tob @, Mittwoch, 30.09.2020, 00:00 vor 1306 Tagen @ Arbeiter 4614 Views

da das Besatzerkonstrukt Firma BRD in völliger Willkür regiert wird. Es gilt die Macht des Stärkeren.

Zurzeit regieren meines Kenntnisstandes nach gewählte Politiker.


Übrigends ist bei dem PCR Nasentest davon auszugehen, dass da was eingebracht wird.

Die Stelle ist sehr nahe am Gehirn und die Bußgelder, mit bis zu 25.000 Euro sind absurd hoch.

In anbetracht des Unsinns, den man hier im Forum lesen kann, gehe ich eher von einem massenhaften Durchstoß aus und sie scheinen sogar einen Weg ohne Nasentest gefunden zu haben.

Das stinkt zum Himmel. Denken!

D E N K E N

Viel Spaß

Lieber D E N K E N


Grüße!
Tob

"bei der ansteckenden Krankheit Corona"

Tob @, Dienstag, 29.09.2020, 23:49 vor 1306 Tagen @ Otto Lidenbrock 4745 Views

"bei der ansteckenden Krankheit Corona"

...das sollte das Gesundheitsamt besser wissen. Es gibt keine Krankheit mit dem Namen Corona, nur ein Virus.

es gibt auch kein Corona-Virus

Friedrich @, Mittwoch, 30.09.2020, 09:49 vor 1306 Tagen @ Tob 4862 Views

Wer anderer Meinung ist, kann sich ja die 100 000 Euro abholen:
https://www.impfkritik.de/pressespiegel/2020032201.html

D E N K E N hilft! Man muss es halt nur selber (!) tun.

Die 100 000 Euro werden auf ewig liegen bleiben. Warum wohl? D E N K E N hilft! Man muss es halt nur selber (!) tun.

Die Seuchen-Erfinder werden sich nicht von einer Wette beeindrucken lassen

cassi @, Mitten in der EUdSSR, Mittwoch, 30.09.2020, 12:17 vor 1306 Tagen @ Friedrich 3638 Views

Davon darf man mit Bestimmtheit ausgehen! [[kotz]]

Wer über die "Erfinder" nachlesen will
https://libgen.lc/item/index.php?md5=88AB1045E259EC2B80BCD21A4A86964B

--
Gruß ©
"Dummheit ist ein menschliches Privileg" (S. von Radecki)
"Versuche niemals in keinem System die herrschende Macht mit Vernunftgründen zu überzeugen." (@Meph)

Ich lach mich tot

Tob @, Mittwoch, 30.09.2020, 17:03 vor 1306 Tagen @ Friedrich 3558 Views

Das ist so primitiv. Sorry, da gibt es nicht mal eine Diskussionsgrundlage.

„Das erfolgreich durchgeführte Ansteckungsexperiment sowie die unabhängige Bestätigung, auf dass sich die vorzulegende Publikation bezieht, muss vor dem 11. März 2020, also vor dem Ausrufen der Pandemie durch die Weltgesundheitsbehörde WHO, durchgeführt worden sein.“

Sehr mutig.[[rofl]]

Die "Wette" ist ein schlechter Witz

CalBaer @, Mittwoch, 30.09.2020, 19:54 vor 1306 Tagen @ Tob 3238 Views

Danke fuer den Hinweis.

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Theoretische Lösung: Ausweis wegschmeißen und Asyl beantragen

D-Marker @, Mittwoch, 30.09.2020, 22:18 vor 1305 Tagen @ Otto Lidenbrock 3170 Views

Hilft aber nur Menschen, welche sowieso bereits in Hartz4 sind und nichts mehr zu verlieren haben.

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