Urheberrechtsverletzung Waldorf & Fromme wegen Filesharing

EM-Financial @, Deutschland, Freitag, 12.04.2019, 08:34 vor 1843 Tagen 3435 Views

Guten Morgen,

das Thema Urheberrechtsverletzung wurde hier auch schon vor einigen Jahren diskutiert. Letzte Woche erhielt ich selbst Post von RA Waldorf & Fromme, die u.a. die Rechte von Warner Brothers vertritt.

Grundsätzlich sehe ich es als Gefahr, dass der Missbrauch über das sogenannte Filesharing auf den Internetanschlussinhaber durchgegriffen wird. Stichwort: Störerhaftung.

Doch das kann ein Beweisführungs-/Gerichtsverfahren entscheiden.

Mehr stört es mich, dass nahezu alle Anwälte, die ich konsultiert haben, einhellig der Meinung sind, dass eine so genannte "modifizierte" Unterlassungserklärung abgegeben werden muss.

Denn ich sehe das unter Umständern sehr kritisch, da es:

A) In Richtung eines Schuldeingeständnisses verwertbar sein könnte.
B) Eine Verpflichtung (auf Lebenszeit) abgegeben wird, dass so etwas nicht mehr vorkommt.

Gerade B) lässt sich nicht garantieren, denn ich habe doch gar keine Handhabe dagegen, ob nicht doch Besucher, Verwandte, Mitbewohner im Mietshaus oder ein "Hacker-Zugriff" über den Vodafone Hotspot erfolgen könnte.

Sprich, ich habe kein Problem damit, wenn ich für eine tatsächliche Urheberrechtsverletzung Schadensersatz zu zahlen hätte.

Nur die Abgabe der Unterlassungserklärung will ich so nicht akzeptieren.

Zwar habe ich das Internetzugangspasswort geändert und gehe davon aus, dass keine weitere Urheberrechtsverletzung möglich ist (in gutem Glauben), doch ich kann niemals eine entsprechende Garantie unterschreiben, dass es nicht doch so ist.

Nun stehe ich wie immer vor der Frage:

1.) Nichts unternehmen und die Sache aussitzen und erst bei einem Gerichtsverfahren einen versierten Anwalt einzuschalten.

2.) Ein Schreiben von einem Anwalt aufsetzen lassen und darin alle Forderungen zur Gänze zurückweisen.

3.) Jetzt schon einen Anwalt einschalten, u.U. die modifizierte UE abgeben jedoch keinen Schadensersatz leisten.

Mein Gefühl sagt mir, dass ich erst einmal gar nichts unternehmen sollte. Denn Variante 2.) deckt sich "rechtlich gesehen" eigentlich mit Variante 1.) außer, dass der gegnerische Anwalt schon mal weiß, welcher versierte Anwalt mich im Streitfalle vertreten würde, was vielleicht einer energischen Fortführung des Verfahrens entgegenwirkt.

Man sagt statistisch würden >90% der Fälle gar nicht weiterverfolgt.

Im Übrigen ist die rechtlich festgesetzte Obergrenze für einmalig/erstmalige Urheberrechtsverletzungen von knapp 1.000 Euro, ohne Prüfung der tatsächlichen Umstände wie diese zustandekam und pauschale Abwälzung an den Anschlussinhaber ohnehin eine unglaubliche Sauerei.

Es wäre spannend einmal von ähnlichen Fällen zu hören und wie es bei euch ausgegangen/verlaufen ist.

Viele Grüße
EM-Financial

Woher weisst du denn, daß deren Behauptung stimmt?

FOX-NEWS @, fair and balanced, Freitag, 12.04.2019, 10:53 vor 1843 Tagen @ EM-Financial 2555 Views

Lass deinen Anwalt erst mal deren Aktivlegitimierung einholen. Und die "Beweise". [[zwinker]]

Das Thema sollte eigentlich mittlerweile juristischer Standard sein...

Grüße

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Läuft in Deutschland ...

Filesharing

Rain @, Freitag, 12.04.2019, 11:40 vor 1843 Tagen @ FOX-NEWS 2498 Views

Ihr Lieben,

früher wurden 90 % der Verfahren eingestellt, dann ist der BGH dazwischengegrätscht und hat die Verjährungsfrist verlängert.

Die Kanzleien haben die Altfälle rausgeholt und klagen.

Für die Gerichte sind das Massenverfahren, sie verurteilen.


Beste Grüsse

Rain

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Der Rechtsstaat ist wie die Luft: Unsichtbar aber essentiell.

Klingt irgendwie nach Unrecht im Akkord, den Industrien (Unterhaltung und Unrecht) zum Fraß vorgeworfen (oT)

Herb @, Südsteiermark, Freitag, 12.04.2019, 14:48 vor 1843 Tagen @ Rain 1881 Views

- kein Text -

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NUR BEIM LACHEN BIEGT SICH DAS RÜCKGRAT!

In jedem Falle nicht alles gefallen lassen

Echo @, Freitag, 12.04.2019, 15:20 vor 1843 Tagen @ EM-Financial 2150 Views

bearbeitet von unbekannt, Freitag, 12.04.2019, 15:24

Die Kanzleien tendieren dazu, die Kosten unnötig aufzublasen. So wird aus einem 30€ Lizenzschaden schnell eine 500€ Entschädigungsforderung + Dokumentationskosten + überzogene Rechtsanwaltsgebühren trotz Massengeschäfft + überhöhte Zinsen, macht 900€. Es ist auch alles anere als eindeutig, ob die Zinsen ab Tag der Verletzungshandlung bezahlt werden müssen oder ab Tag der Mahnung - die Rechtssprechung geht ziemlich auseinander.

Diese Großkanzleien beachten oftmals noch nicht einmal die Gesetze. Abmahnungen von Privatleuten sind stark reglementiert, und Inkassobriefe ebenfalls and bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Funstellen hierzu u.a. https://dejure.org/gesetze/UrhG/97a.html https://www.brak.de/fuer-anwaelte/berufsrecht/43d-brao/

Wenn du einen Rechtsanwalt beauftragst, geht die gegnerische Seite oftmals einen Kompromiss unter einvernehmlicher Schweigepflicht ein.

Hatte selber einen Fall, da habe ich die Forderung strikt abgelehnt, und trotzdem kam ein gerichtlicher Mahnbescheid. Kein seriöses Anwaltsunternehmen würde eine bestrittene Forderung mit Mahnbescheid versehen. Die Sache ist noch schwebend, aber ich werde sie durchboxen. Die dürfen voraussichtlich noch nicht einmal bei ihrem Gericht klagen sondern müssen zu mir kommen - sofern man einlenkt.

Die Abmahn- und Inkassobranche fußt in erster Linie auf Einschüchterung, darf aber eben doch nicht alles. Die Briefe sind erstmal nur Bettelbriefe. Wer geschickt vorgeht, kann sich rauswinden. Nie irgendwas zugeben wenn nicht unbedingt nötig, denn oftmals sind die Beweise recht mager.

Das ist sicher Richtig

FOX-NEWS @, fair and balanced, Freitag, 12.04.2019, 15:40 vor 1843 Tagen @ Echo 2031 Views

Die Abmahn- und Inkassobranche fußt in erster Linie auf Einschüchterung,
darf aber eben doch nicht alles. Die Briefe sind erstmal nur Bettelbriefe.
Wer geschickt vorgeht, kann sich rauswinden. Nie irgendwas zugeben wenn
nicht unbedingt nötig, denn oftmals sind die Beweise recht mager.

Die müssen Beweise vorlegen, den Schaden darlegen, für den konkreten Fall eine Aktivlegitimierung haben, usw. Einfach mal so ist nicht.

Praktisch ist es, wenn man sich von seinem Router jeden Tag ein Protokoll an seinen Mailprovider schicken lässt. Da stehen die IP-Adressen drin, die an dem bestimmten Tag gezogen wurden, und auch alle Geräte, die online waren. Sowas hat Beweiskraft, wenn es regelmäßig an den Provider geht, ähnlich einem Tagebuch.

Überhaupt, wenn kein illegales Filesharing betrieben wurde, ist der Vorgang wohl mit Nichtwissen zu bestreiten.

Grüße

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Läuft in Deutschland ...

Kanzlei Hechler

EM-Financial @, Deutschland, Sonntag, 14.04.2019, 08:41 vor 1841 Tagen @ Echo 1578 Views

Hallo Echo,

Die Abmahn- und Inkassobranche fußt in erster Linie auf Einschüchterung,
darf aber eben doch nicht alles. Die Briefe sind erstmal nur Bettelbriefe.
Wer geschickt vorgeht, kann sich rauswinden. Nie irgendwas zugeben wenn
nicht unbedingt nötig, denn oftmals sind die Beweise recht mager.

Das ist richtig, ich habe schon einige Erfahrungen diesbezüglich gesammelt.

Es gibt ja Dutzende Medienanwälte, die sich darauf spezialisiert und massenhaft Fälle erfolgreich verteidigt haben. Mir gefällt tendenziell das Vorgehen der Kanzlei Hechler, da diese ohne eigenes verschulden keine modifizierte UE abgeben, sondern sämtliche Forderungen zurückweisen.

Leider musste ich in diesem Staat schon oft die Erfahrung machen, dass die Rechte ohne Anwalt nicht respektiert, sondern übergangen werden. Oft hat mein Anwalt, in anderen Fällen, mit der identischen Argumentationsweise Erfolg gehabt, mit der ich persönlich zuvor abgeblockt wurde.

Es scheint eine Art stillschweigende Vereinbarung zu geben, bei der rechtliches Gehör nur einem anwaltlich vertretenen Justizopfer zugestanden wird...

Das ist traurig, aber wahr. Darum werde ich in diesem Falle wohl auch rechtlichen Beistand mandatieren.

Grüße

Mod. UE

Echo @, Montag, 15.04.2019, 08:25 vor 1840 Tagen @ EM-Financial 1328 Views

Die Sache mit den rechtlichen Gehör ist besonders brisant being Einstweiligen Verfügungen under hohen Streitwerten. Being den kleinen Angelegenheiten kann man zumindest auf Wohlwollen des Richters hoffen.

Die modifizierte Unterlassungserklärung kann Aber sehr wohl helfen, zumal diese geschickt formuliert mein Schuldeingeständnis ist. Denn manche Kanzleien wie die KSP senden keine formellen Abmahnungen sondern nur Forderungen. Die mod. UE verhindert die zuvor genannten Einstweiligen Verfügungen.

WILDE BEUGER SOLMECKE - Kanzlei für Medienrecht

SevenSamurai @, Freitag, 12.04.2019, 20:52 vor 1843 Tagen @ EM-Financial 2011 Views

Haben tolle Videos bei YouTube.

Telefonischer Erstkontakt kostenfrei.

https://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/

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"Wenn ihr euch fragt, wie es damals passieren konnte:
weil sie damals (...)."
Henryk Broder

Den hätte ich mir als erstes angeschaut

FOX-NEWS @, fair and balanced, Samstag, 13.04.2019, 02:09 vor 1842 Tagen @ SevenSamurai 1860 Views

Haben tolle Videos bei YouTube.

Telefonischer Erstkontakt kostenfrei.

https://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/

Bei dem Massenbetrieb hat der den vorliegenden Fall (Kanzlei, Störerhaftung) sicher schon in mehrfacher Ausführung durchgezogen. [[top]]

Grüße

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Läuft in Deutschland ...

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