Zwangsgebühren für's Fernsehen

Geminus @, Hessen, Freitag, 08.03.2019, 12:45 vor 1878 Tagen 5221 Views

Hallo allerseits,
ich möchte an dieser Stelle darüber informieren, wie der Stand meiner kleinen "Fehde" gegen den hessischen Rundfunk ist.

Vorab:
Ich hätte nichts gegen eine gebührenfinanzierte Grundversorgung durch ein staatsfernes öffentlich-rechtliches Fernsehen/Radio. Aber 88 Kanäle sind keine Grundversorgung, die Zwangsgebühr führt (wie überall, wo Nutzung und Zahlung nicht wenigstens teilweise zusammen kommen) zu Verschwendung und schlechtem Angebot und der Rundfunk ist erkennbar nicht staatsfern, sondern kriegshetzende Propagandatröte der Herrschenden.

Ich habe mich entschieden, nicht zu zahlen, so lange nicht Zwang droht. Also gibt's keine Einzugsermächtigung, Bettelbriefe und "Kontostandsinformationen" werden ignoriert.
Der Hessische Rundfunk hat erst einen Bescheid zu erlassen (dass er das darf, obwohl doch angeblich so "staatsfern", ist schon erhellend). So ein Bescheid enthält "Säumniszuschläge" von 8 €.
Gegen diese Bescheide lege ich stets fristgerecht Widerspruch ein.
Dann kommt ein Brief, ob ich denn auf einem Widerspruchsbescheid bestünde oder ob ich nicht doch zahlen wolle. Weil ich ein netter Mensch bin, antworte ich darauf sogar und schreibe zurück, dass ich selbstverständlich einen Widerspruchsbescheid will.

Das Ganze kostet mich also 8 € plus zwei Briefmarken.

Zuletzt erhielt ich Bescheide am 1.9.2017 und 1.12.2017, widersprochen habe ich am 14.9.2017 und 24.12.2017.
Heute erhielt ich dazu den Widerspruchsbescheid (von der GEZ im Namen des Hessischen Rundfunks) - also über ein Jahr bzw. sogar eineinhalb Jahre danach!

Ich schließe daraus, dass die Gegenseite völlig überlastet ist und behaupte:
Wenn noch mehr Leute meiner Strategie folgten, dann wäre das Zwangsgebühren-System recht schnell am Ende.

Ich werde nun genau das zahlen, was in den Bescheiden steht. Und keinen Cent mehr. Dann darf der HR oder die GEZ (ja ja, die nennt sich jetzt anders) gerne neue Bescheide erlassen.

Also...

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Kirchhof

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Die Hoffart der Herren würde sofort aufhören, wenn die Knechte nicht mehr vor ihnen kriechen!

Warum verlangst du keine angemessene Bearbeitungsgebühr? Sie wolllen ja immerhin was von dir (oT)

Herb @, Südsteiermark, Freitag, 08.03.2019, 13:02 vor 1878 Tagen @ Geminus 3434 Views

- kein Text -

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NUR BEIM LACHEN BIEGT SICH DAS RÜCKGRAT!

Klage

Falkenauge @, Freitag, 08.03.2019, 15:31 vor 1878 Tagen @ Geminus 4064 Views

Vielen Dank für Deinen Bericht.

Ich bin ähnlich vorgegangen, bezahle aber nicht den inzwischen fällig gewordenen Betrag, sondern habe soeben Klage beim Verwaltungsgericht erhoben.
Wesentliche Gründe ergeben sich hieraus: Rundfunkpropaganda

Klagen ist gut und richtig, aber...

Geminus @, Hessen, Freitag, 08.03.2019, 18:28 vor 1878 Tagen @ Falkenauge 3421 Views

Hallo,
es ist gut, wenn möglichst viele Klage einreichen. Das habe ich auch schon mal durchgezogen, allerdings nur in erster Instanz.
Aber die Verwaltungsgerichte interessieren sich nicht für Argumente - die ziehen sich auf die Position zurück, dass da schon alles mit rechten Dingen zuginge.
Welchen Umfang eine Grundversorgung hat wird da nicht gefragt, die Staatsferne wird entgegen jeder Realität einfach postuliert usw.
Das Ganze ist natürlich durch die letzten Rundfunkurteile des BVerfG gedeckt.

Die Gerichte machen sich dadurch letztlich völlig unglaubwürdig - auch um das immer wieder zu zeigen ist es gut, wenn möglichst viel geklagt wird. Aber auf einen Erfolg juristischer Art darf man da nicht hoffen, und so ganz billig ist der Spass ja auch nicht (um die 200 € muss man ohne Anwalt rechnen).

Aber es ist schön, mal selbst zu erleben, wie da das Recht gebeugt und gedreht wird... was nicht passt, wird passend gemacht!
Viel Spass dabei!

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Die Hoffart der Herren würde sofort aufhören, wenn die Knechte nicht mehr vor ihnen kriechen!

Ja war das denn schon mal anders, seit den alten Römern?...

ottoasta @, Freitag, 08.03.2019, 20:42 vor 1878 Tagen @ Geminus 2987 Views

.....Dass die Gerichte bzw. die Juristen immer ihr Fähnchen in den richtigen Wind hängen? D.h. regierungsnah sind um es mal vorsichtig zu formulieren?

Seit jeher werden die Gesetze gedreht und gebogen, nach 'Kommentaren' geurteilt sodass es immer passt! Natürlich für die gerade Mächtigen!

Der 'kleine Mann' reibt sich verwundert die Augen!

Die wichtigsten Artikel im Grundgesetz der BRD haben doch alle den Zusatz :
'Das regeln dann die Gesetze' (nicht wörtlich aber dem Sinn nach).

Somit ein Freibrief um auch das Grundgesetz passend auszulegen.

Natürlich dann das hehre Wort vom Bundesverfassungsgericht!

Doch wer beruft denn diese Richter?

Wiederum die Politiker, nach Proporz! Da kommt also in der Regel nicht der Beste, neutrale Richter an die Macht sondern der mit dem passenden Parteibuch!

Merke: Auf hoher See und vor Gericht bis du in Gottes Hand!

Nicht umsonst gibt es ja den bekannten Ausspruch von Friedrich Wilhelm I von Preussen:

„Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, dass die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man die Spitzbuben schon von weitem erkennt.“

Hat sich bis heute daran was geändert? Wers glaubt ....

Otto

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Solange es Schlachthäuser gibt, wird es Schlachtfelder geben.
Tolstoi

Die Klage kurz vor der mündlichen Verhandlung wieder zurückziehen spart zwei Drittel der Gerichtskosten / wie mein Fall weiterging

Ötzi @, Samstag, 09.03.2019, 10:46 vor 1877 Tagen @ Falkenauge 2979 Views

bearbeitet von unbekannt, Samstag, 09.03.2019, 10:50

Hallo Gelbes!

Um bei geringen Kosten die Vollstreckung möglichst lang hinauszuzögern, kann man die Klage vor dem Verwaltungsgericht kurz vor der mündlichen Verhandlung wieder zurückziehen. Es wird dann der einfache statt dem dreifachen Satz fällig.
Ich habe das so gemacht.

Ich zahle schon seit der Umstellung auf die Haushaltsabgabe Anfang 2013 nicht.
Hier der Stand von Mitte 2018:
http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=469233

So ging es seitdem weiter:
Ende 2018 bekam ich "endlich" Post vom Verwaltungsgericht mit Festsetzung der mündlichen Verhandlung auf Ende Januar. In dem Schreiben waren noch Hinweise auf die letzten Entscheide des Bundesverfassungsgerichts und der Hinweis, ich könne die Klage auch zurückziehen.
Das habe ich dann aufgrund der Aussichtslosigkeit dann auch getan. Kurz darauf kam dann die Forderung über die ausstehenden Rundfunkgebühren vom SWR, mit Androhnung der Vollstreckung. Der SWR hatte den SR (Saarländischer Rundfunk) vor dem Verwaltungsgericht vertreten.

Nun habe ich aber einen neuen Trumpf in der Hand. Der SWR darf zwar den SR vor dem Verwaltungsgericht vertreten, ich muss aber laut Rundfunkstaatsvertrag nur an den SR oder an den Beitragsservice bezahlen. Das muss ich dem SWR aber nicht mitteilen. Das werde ich dem Vollziehungsbeamten sachlich mitteilen, wenn er vom SWR beauftragt wird. Ich kann also momentan gar nicht zahlen, zunächst müsste der SWR schriftlich den Verzicht auf seine unrechtmässig erhobene Forderung erklären.

Noch wahrscheinlicher ist aber, dass sich erstmal gar nichts tut. Ein Mitarbeiter der Stadtverwaltung hat mir erzählt, dass es dort alles ziemlich chaotisch ist, weil der Oberbürgermeister rechtskräftig wegen Untreue verurteilt wurde. Und im Sommer ziehen wir voraussichtlich weg. :-)

Also Jungs, dran bleiben, nicht aufstecken!

Ötzi

Trotzdem

Falkenauge @, Samstag, 09.03.2019, 13:55 vor 1877 Tagen @ Ötzi 2666 Views

Um bei geringen Kosten die Vollstreckung möglichst lang hinauszuzögern,
kann man die Klage vor dem Verwaltungsgericht kurz vor der mündlichen
Verhandlung wieder zurückziehen. Es wird dann der einfache statt dem
dreifachen Satz fällig.
Ich habe das so gemacht.

Ich will aber den Prozess trotzdem weiterführen. Denn die permanente Propaganda, die gegen die Pflichten des Rundfunkstaatsvertrages verstößt, ist bisher noch nicht bis in die höchsten Instanzen als Grund geltend gemacht worden. Ich habe da auch keine großen Erfolgs-Illusionen, aber ich will es versuchen.

In Berlin hat ein Wirtschaftsanwalt auch im eigenen Namen vor dem dortigen Verwaltungsgericht geklagt, dass die Rundfunkgebühr wegen der Propaganda verwirkt sei.

Ich mache den Prozess nicht für mich persönlich. Der riesige totalitäre Propagandakomplex, der eine echte demokratische Willensbildung durch seine Bewusstseinsmanipulationen verhindert, muss gestürzt werden!!!

Da kann ich nur den Hut ziehen

Ötzi @, Samstag, 09.03.2019, 14:41 vor 1877 Tagen @ Falkenauge 2600 Views

bearbeitet von unbekannt, Samstag, 09.03.2019, 14:50

Hallo Falkenauge,

wenn du das bis zum Bundesverfassungsgericht durchziehst, hast du meine Hochachtung. Die Rundfunkgebühr ist eine Schwachstelle des Systems, in die es sich besonders lohnt, hineinzuschlagen. Denn es ist die einzige Steuer, deren Zahlung vom Bürger selbst autorisiert wird, und bei der bei Nichtzahlung keine unmittelbaren Konsequenzen drohen.
Der Paul Kirchhof, dem wir den Mist zu verdanken haben, hält sich ja für ein Schlauerle, weil er die Idee mit der Haushaltsabgabe hatte. Es wäre aber genau so wichtig für das System gewesen, die Rundfunkgebühr einfach als weitere Lohnnebenkosten draufzupacken, so dass abhängig Beschäftige das Geld niemals zu Gesicht bekommen. So wie es jetzt ist, ist es ja geradezu eine Einladung, nicht zu bezahlen. Um den Geist wieder in die Flasche zu bekommen, müsste man jetzt Kontopfändungen wesentlich effektiver gestalten, mit weniger Aufwand für die Behörden. Das schwächt aber dann den Euro. Wer will schon fünf- oder sechsstellige Summen auf dem Konto lagern, wenn da die Regierung oder private Gläubiger bei Unstimmigkeiten ratz-fatz alles abbuchen können.

Mein Ziel ist lediglich, möglichst viel Sand ins Getriebe zu streuen bei für mich vertretbarem Aufwand.

Gruß,

Ötzi

Ergänzung aus Leserzuschrift

Geminus @, Hessen, Montag, 11.03.2019, 00:02 vor 1875 Tagen @ Geminus 2163 Views

Eine Leserzuschrift mit Bitte um Veröffentlichung erreichte mich.
Der Link zur "fortgeschrittenen" Verweigerung ist so etwa, was man mit geringem Aufwand und Risiko bereits leisten kann - ich weiß nicht, wieso das nicht noch mehr Personen so machen!
Daher komme ich der Bitte um Veröffentlichung gerne nach:

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Hallo Thomas,
das unterschreibe ich alles 1:1! Bin in der gleichen Situation:
- Alle Bettelbriefe weggeschmissen
- Zwangsanmeldung
- Festsetzungsbescheid (mit Rechtsbelehrung - hier muß man reagieren!!!
- aktuell Widerspruch ohne Begründung u. Anfrage an den Intendanten BR, bis wann ich die Begründung nachreichen muß

Bitte teile im Forum noch folgende Links mit:

https://rundfunk-frei.de/
https://www.abmelden.tv/3-formen-der-zivilcourage/einfach/
https://www.abmelden.tv/3-formen-der-zivilcourage/fortgeschritten/
https://www.abmelden.tv/3-formen-der-zivilcourage/vollumfassend/

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Die Hoffart der Herren würde sofort aufhören, wenn die Knechte nicht mehr vor ihnen kriechen!

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