"Hacking Drones" - Da war doch mal was....

Olivia @, Donnerstag, 17.01.2019, 19:49 vor 1927 Tagen 5975 Views

bearbeitet von unbekannt, Donnerstag, 17.01.2019, 20:10

Viel Vergnügen bei dieser Präsentation. Die USA sind ja immer schon einige Schritte voraus. Hier eine Präsentation bzgl. Prevention vor Drohnen. Möglich? Oder nicht? Da waren doch Drohnen bei den französischen Kernkraftwerken und kürzlich in London....

Der neueste Irrsinn, der "uns" sicherlich noch beschäftigen wird.

Ist schon ein bißchen älter (Dez. 2017) - aber da wir eh hinterherhinken....

https://www.youtube.com/watch?v=LXFnyDihdl0

Da scheint sich eine Milliarden-Industrie "Defense against Drones" zu entwickeln. Na ja, schließlich sind wir ein Börsenforum.

Vielleicht sollten wir uns schon mal damit beschäftigen, wie wir Adler am besten füttern und welche Umgebung wir ihnen zur Verfügung stellen sollten, damit sie die Laune am Drohnenkillen nicht verlieren. ***gggg*** - jedem Häuschen seinen Privat-Adler. Vielleicht könnten wir ja auch mal versuchen, Brieftauben auf Drohnen zu dressieren. Die Friedenstäubchen können nämlich zu meiner grossen Verwunderung ausgesprochen aggressiv werden. Jedenfalls hatten zwei Krähen in meinem Garten einen großen Respekt vor den fetten Taubenmachos.

Die Preise für entsprechend ausgebildete "Adler" sollen sich bereits im Bereich des Phantastischen bewegen. Ist vermutlich immer noch billiger als der Absturz eines großen "Metallvogels". Na ja, wenn man überlegt, dass sehr gut trainierte Personenschutzhunde aus Großbritanniens "Privatschmiede" bei 10.000 Pfund starten sollen (Marktführer und niedrigster Einstandspreis, sehr gute Exemplare sind erheblich teurer), dann fängt man doch glatt an zu überlegen, ob eine "Landwirtschaft" mit "Vogel"- und "Hundezucht" (und Ausbildung natürlich) nicht erheblich bessere Investitionsmöglichkeiten bietet als ....

:-))))

Jedenfalls haben wir doch die wunderbare Situation, das wir endlich wieder Produkte entwickeln können, die gefragt sind.... :-))

--
For entertainment purposes only.

Automatische Tötungsdrohne

Socke ⌂ @, Donnerstag, 17.01.2019, 20:08 vor 1927 Tagen @ Olivia 5367 Views

Na ja, Drohnenabwehr ist eine Sache.
Viel interessanter finde ich diese Tötungsdrohnen mit Bolzenschussgerät und Gesichtserkennung.
Ist sehr unangenehm, wenn man so ein Ding auf den Fersen hat:
https://youtu.be/gZhQrjCipRc

Die machen sich lustig über die "Vögel"...

Olivia @, Donnerstag, 17.01.2019, 20:18 vor 1926 Tagen @ Socke 5094 Views

In den USA ist der "Mißbrauch" dieser Vögel (so wird das dort wohl eingestuft) verboten. Die Redner: "die in Europa kümmern sich nicht darum.... aber bei uns geht das nicht"....

Außerdem meinen sie: Der sitzt dann da und "hat heute mal keine Lust und wenn er eine Maus sieht, dann saust er sicher hinter der Maus her und nicht hinter meiner Drohne...."

Ich finde das göttlich......

Wie wurden eigentlich die Drohnen am Flughafen in GB "entschärft"? Na ja, Europa hat natürlich eine ganz lange Tradition der professionellen Zusammenarbeit mit Tieren..... Vielleicht tuns Falken ja auch.... Es soll bereits einen ersten Gefängnisausbruch mithilfe einer Drohne gegeben haben...

Und es war aufschlußreich, zu sehen, wie sich ein Dröhnchen über eine WiFi-Maus in einen Computer hat hacken können. War halt nah genug dabei, das Dröhnchen.

Da dürfen wir uns sicherlich auf weiteres Hacken von "Passwörtern" etc. einstellen.

--
For entertainment purposes only.

Ja, grauenhaft.

Olivia @, Donnerstag, 17.01.2019, 20:41 vor 1926 Tagen @ Socke 4800 Views

Na ja, Drohnenabwehr ist eine Sache.
Viel interessanter finde ich diese Tötungsdrohnen mit Bolzenschussgerät
und Gesichtserkennung.
Ist sehr unangenehm, wenn man so ein Ding auf den Fersen hat:
https://youtu.be/gZhQrjCipRc

.........

--
For entertainment purposes only.

Nicht lachen, ich meine diese Frage ernst:

helmut-1 @, Siebenbürgen, Donnerstag, 17.01.2019, 21:17 vor 1926 Tagen @ Olivia 4936 Views

bearbeitet von unbekannt, Donnerstag, 17.01.2019, 21:30

Ich beobachte da so ein Ding in letzter Zeit, das sich da öfters über meinem Lagerplatz aufhält. Wer da wissen will, was ich dort habe, - wem dieses Flugding gehört, - das entzieht sich meiner Kenntnis.

Nun habe ich dort auch Hühner. Jetzt stellen wir uns mal vor, ich hol mir mein Flobertgewehr heraus und hole den "Vogel" herunter. Danach kommt meine Version als Rechtfertigung: Ich hatte meine Brille nicht zur Hand, dachte, es handelt sich um den Hühnerhabicht, und wollte mit dem Schuss den Vogel nur vertreiben. Ein Pech auch, dass ich das Ding getroffen habe. Ich wusste ja nicht, dass es sich um eine Drohne handelt.

Wenn sich nun die Lachmuskeln beruhigt haben, - eine ernsthafte Frage:

Was würde dann passieren, ich meine rechtlich, - sofern ich mein Flobertgewehr angemeldet habe? Hat da jemand eine Ahnung? Ich meine, könnte ich da Schwierigkeiten bekommen? Andererseits müsste ich ja auch sowas wie ein Persönlicheitsrecht haben, das demjenigen, der diese Drohne fliegen lässt, nicht erlaubt, ohne meine Einwilligung meinen Lagerplatz zu inspizieren.

besser nicht ballern

SchlauFuchs ⌂ @, Neuseeland, Donnerstag, 17.01.2019, 22:33 vor 1926 Tagen @ helmut-1 4694 Views

Was würde dann passieren, ich meine rechtlich, - sofern ich mein
Flobertgewehr angemeldet habe? Hat da jemand eine Ahnung? Ich meine,
könnte ich da Schwierigkeiten bekommen? Andererseits müsste ich ja auch
sowas wie ein Persönlicheitsrecht haben, das demjenigen, der diese Drohne
fliegen lässt, nicht erlaubt, ohne meine Einwilligung meinen Lagerplatz zu
inspizieren.

Meines Wissens nach hast du das Recht, das Dingens zu konfiszieren und den Eigentümer abzumahnen. Vor Gericht würdest du allerdings zur Rückgabe verpflichtet, und wenn das Dingens nicht mehr dingsen kann, vermutlich zum Ersatz verpflichtet.
Wenn du mit deinem Gewehr da voerher noch Löcher rein machst bekommst du vermutlich noch mehr Schwierigkeiten, weil es gibt auch Jagdregeln nach welchen du erst abdrücken darfst wenn du dein Ziel ausreichend verifiziert hast und keine Menschen gefährdet sind.

Will ja nicht auf Details herumreiten, aber

helmut-1 @, Siebenbürgen, Freitag, 18.01.2019, 09:19 vor 1926 Tagen @ SchlauFuchs 3835 Views

bearbeitet von unbekannt, Freitag, 18.01.2019, 09:45

so ganz kann ich da nicht folgen:

weil es gibt auch Jagdregeln nach welchen du erst abdrücken darfst wenn du dein Ziel ausreichend verifiziert hast und keine Menschen gefährdet sind.

Hier könnte ich damit argumentieren, dass ich den vermeintlichen Hühnerhabicht ja nicht abschießen wollte, in Jagdmanier (weiß gar nicht, ob die nicht sogar geschützt sind), sondern es war lediglich als Warn- oder Schreckschuss gedacht, um den Vogel zu vertreiben.

Wir sind mit diesen Drohnen ja in der Anfangsphase. Es wird da ja kaum Grundsatzurteile geben. Aber wenn ich den Schutz des Eigentums resp. der Immobilie mit der Haltung eines Wachhundes vergleiche, dann sieht das doch so aus, dass ich am Zaun oder am Tor deutlich eine Warnung anbringen muss: "Achtung, bissiger Hund, Betreten des Grundstücks verboten", - oder so ähnlich.

Krabbelt dann doch jemand über den Zaun und ihm fehlt danach eine A.backe, dann kann er auch über Gericht nichts erreichen. Was ist, wenn ich nun ein synonymes Schild am Zaun anbringe: "Überfliegen des Grundstücks mit Flugobjekten nicht erlaubt, für Schäden wird nicht gehaftet".

Was passiert, wenn dann das Spielzeug durchlöchert auf meinem Lagerplatz liegt und ich entsorge es dann fachgerecht (Plastik, Metall, etc. - wie es sich gehört)?

Meinst Du dann immer noch, dass ich dann "dran" bin, oder ist das eher ungewiss, aufgrund fehlender Rechtssprechung?

PS:
Wollte schon aus dem Haus gehen, aber da ist mir, nachdem ich das geschrieben habe, noch eine andere Überlegung gekommen:

Mein Lagerplatz ist relativ groß (6.000 m²), von außen nicht oder nur schwer einsehbar und auf alle Fälle unübersichtlich. Jetzt gehen wir mal davon aus, dass ich ein böser Zeitgenosse bin und folgendes rauskriegen will, ohne, dass mich jemand dabei beobachtet:

- Was hat denn der (damit bin ich gemeint) so alles auf seinem Lagerplatz?
- Wo liegt was, und gibts überhaupt etwas, was sich lohnt?
- Wo liegen denn die interessanten Sachen, wie kommt man da am besten dran?
- Wie krieg ich das wg. der Hunde gebacken, ohne, dass ich in ein Risiko eingehe?
- Sind dort irgendwelche Videokameras montiert, die man von außen nicht erkennen kann?
- usw.usw.usw.

Natürlich ist das keine Methode für den einfachen Zigeuner, der geht sowieso nicht hinein, weil meine scharfen Hunde im Dorf bekannt sind. Aber Leute, die da auf der professionellen Schiene arbeiten, da wäre schon so manches möglich. Schließlich kriegt man die Dinger mittlerweile bei uns auch relativ preiswert.

Als, wenn ich da auf der Suche nach begehrten Ersatzteilen aus den 80er Jahren für bestimmte Fahrzeugtypen bin, die heutzutage schon ihren Preis haben, weil es sie kaum mehr gibt, dann könnte ich, wenn ich nicht zwischen "mein" und "dein" unterscheiden will, schon auf diese Idee kommen.

Und da meinst Du, dass ich diesen Zeitgenossen gewähren lassen muss, wenn ich ihn nicht ausfindig machen kann, und wenn sein Ding bei mir herunterfällt, dann muss ich es ihm unbeschädigt zurückgeben? Kommt mir irgendwie unrealistisch vor. Aber heutzutage ist ja alles möglich.

? ? ?

valuereiter @, Freitag, 18.01.2019, 09:44 vor 1926 Tagen @ helmut-1 3799 Views

Ich beobachte da so ein Ding in letzter Zeit, das sich da öfters über
meinem Lagerplatz aufhält. ...

Nun habe ich dort auch Hühner. Jetzt stellen wir uns mal vor, ich hol mir
mein Flobertgewehr heraus und hole den "Vogel" herunter. ...
... Rechtfertigung: Ich hatte meine Brille nicht zur Hand, dachte,
es handelt sich um den Hühnerhabicht, und wollte mit dem Schuss den Vogel
nur vertreiben.

1. dürfte drauf ankommen, wo Du bist?

Gilt deutsches Recht? Oder siebenbürgisches = rumänisches Recht?

2. siehe
https://nrw.nabu.de/natur-und-landschaft/landnutzung/jagd/jagdbare-arten/greifvoegel/04...
"International
Der Habicht fällt unter Anhang zwei der Berner Konvention von 1979. ... Es ist verboten, die "streng geschützten" Tiere des Anhangs II zu fangen, zu beunruhigen oder zu töten."

Ob Du nach der "Rechtfertigung" noch die gebotene "Zuverlässigkeit" hast, um Deinen Jagdschein und die Waffenbesitzkarte zu behalten???

(ich denke eine "Sachbeschädigung" hätte weniger unangenehme Konsequenzen!)

Genau das habe ich befürchtet

helmut-1 @, Siebenbürgen, Freitag, 18.01.2019, 09:55 vor 1926 Tagen @ valuereiter 3809 Views

Stellt sich lediglich die Frage, ob hier Art. 9, Pkt. 1, 2. Unterpunkt des Berner Abkommens zur Anwendung kommen kann. Ist aber kompliziert, da müsste ich erst Vorschäden nachweisen, etc.

Dazu ist es sowieso illusorisch, weil es ja dadurch offensichtlich wird, was das eigentliche Ziel meiner Ballerei war.

Fazit: keine gute Idee, da muss ich mir was anderes einfallen lassen.

> was anderes einfallen lassen.

valuereiter @, Freitag, 18.01.2019, 10:00 vor 1926 Tagen @ helmut-1 3710 Views

ist bekannt, auf welcher Frequenz die Drohne ihre Steuersignale erhält?

--> könnte diese vielleicht durch einen geeigneten Störsender zur "Spontanlandung" veranlasst werden?

Gute Frage

helmut-1 @, Siebenbürgen, Freitag, 18.01.2019, 11:19 vor 1926 Tagen @ valuereiter 3720 Views

Da fragst Du was einen Menschen vom Bau. Bekannt ist nur, dass das Ding da sporadisch rumfliegt und mir auf den Wecker geht, weil ich nicht weiß, wer dahinter steckt. Hoffentlich nicht das Finanzamt (Rumänien ist das Land der unbegrenzten Möglichkeiten).

Die Frage nach den Frequenzen, - hm. Wie das rauskriegen. Könnte mein Bekannter, der bei der rum. Telecom im technischen Dienst arbeitet, das wissen, in welchem Frequenzbereich diese Viecher in unserer Gegend fliegen dürfen?

Geltendes Bundesjagdrecht

Julius Corrino @, Sur l'escalier des aveugles, Freitag, 18.01.2019, 15:29 vor 1926 Tagen @ helmut-1 3883 Views

Wir gehen der Einfachheit halber davon aus, daß der hypothetische Fall sich innerhalb der Grenzen der BRD abspielen soll. Zu prüfen wären da zunächst folgende grundsätzliche Fragen:

1) Ist der der Flobertgewehrbesitzer* Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheines?
2) Ist die Fläche, auf dem sich der Lagerplatz befindet, Teil eines Jagdreviers, für das unser wackerer Drohnenweidmann einen gültigen Begehungsschein besitzt oder welches er vielleicht sogar selbst (mit)pachtet? Alternativ, falls beides mit "Nein" zu beantworten ist: Befindet er sich in diesem Moment als Jagdgast in Begleitung eines oder mehrerer der Pächter?
3) Falls 2) mit "Ja" beantwortet werden kann: Ist sicher auszuschließen, daß genannte Fläche NICHT Teil eines befriedeten Bezirkes ist?
4) Sind Standort und Ausrichtung des Schützen im Moment der beabsichtigten Schußabgabe so beschaffen, daß es nicht zu einer Gefährdung von Menschen oder Sachen kommen kann (Abstand & Winkel zu bebautem Gebiet, rückwärtiger Raum einsehbar und frei, voraussichtliche Flugbahn der Schrote ohne Hindernisse)?
5) Unterliegt die Federwildart, die der irrende Flobertgewehrbesitzer identifiziert zu haben meint, überhaupt dem Bundes- und jeweiligen Landesjagdgesetz?
6) Falls 5) mit "Ja" beantwortet werden kann: Ist gerade Schonzeit oder nicht?

Mein Tip: Selbst wenn die Antworten zu den Fragen Nr. 1-4 (alle!) zugunsten der hypothetischen Person "Flobertgewehrbesitzer" ausfallen, scheitert es garantiert an Nr. 5, da dem Jagdscheininhaber von Gesetzes wegen die unbedingte Pflicht auferlegt ist, sich VOR Abgabe des Schusses zu hundert Prozent der eindeutigen Natur seiner Sichtung vergwissert zu haben. (Zuwiderhandlungen/Nachlässigkeiten diesbezüglich enden regelmäßig in Tragödien vom Kaliber "Toter Tscheche im Maisfeld um 5 Uhr eines schönen Augustmorgens beim Sauenansitz", mit allen persönlichen und rechtlichen Konsequenzen.) Dieser Nachweis wird jedoch im Fall von Drohnen und z.B. Rabenvögeln bei garantiert keinem Richter der Welt glaubwürdig gelingen. Noch schlimmer: Gelingt wider Erwarten besagter Nachweis doch, steht die körperliche und geistige Eignung des betreffenden Jagdscheininhabers in Frage, und dann haben wir es mit bedeutend ernsteren Konsequenzen, die aus dem Vergehen resultieren, zu tun (wie "Jagdschein für immer weg" statt nur "zeitweiser Entzug des Jagdscheins").

*Die Jagd mit solch ungeeignetem Gerät auszuüben zeugt im Übrigen nicht gerade von großem Sinn für Weidgerechtigkeit und ist, was Schalenwild angeht, sogar ausdrücklich verboten. [[zwinker]]

--
Ainsi continue la nuit dans ma tête multiple... elle est complètement dechirée... ma tête.
- Luc Ferrari

Du hast ja mit jedem Punkt recht

helmut-1 @, Siebenbürgen, Freitag, 18.01.2019, 15:57 vor 1926 Tagen @ Julius Corrino 3806 Views

Ums klar zu stellen: Es geht nicht um Deutschland, es geht um Rumänien. Aber so unterschiedlich sind die Bestimmungen nicht, gerade, was das Jagdrecht betrifft.

Nur: Letzteres habe ich gar nicht, - was ich habe, ist ein Waffenschein, und die Waffe ist bei der zuständigen Behörde registriert. In RO sind die Bestimmungen noch schärfer, da muss man auch ein Luftdruckgewehr oder eine Gaspistole registrieren lassen.

Schön. Also, mit Jagd is nix, wie man so schön sagt, - zumal ja valuereiter in seiner Antwort recht hat, wenn er auf die Artenschutzregelung hinweist. Logisch, dass dann mein Argument des Vertreibens durch einen Schuss nicht mehr anwendbar ist.

Trotzdem stellt sich die Frage, wie ich sie im 2. Teil meiner Antwort (nach dem PS) gestellt habe:

http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=479997

Möglicherweise ist der Weg der Frequenz, was valuereiter angesprochen hat, eine Möglicheit. Da bin ich aber noch nicht weitergekommen. Evtl. ist (als Nichtfachmann frage ich das) auch die Information interessant, ob diese Viecher eine bestimmte Frequenz benötigen, um einsetzbar zu sein.

Trotzdem würde mich die Antwort resp. die Meinung zu meinem Schlusssatz - wie im link erwähnt - interessieren, wie das nach deutschem Recht einzuordnen ist.

Wieviele Meter nach oben und nach unten geht denn mein Eigentumsrecht bei einem Grundstück?

Gibt es eine Möglichkeit einer Selbstschutzaktion zur Verhinderung einer evtl. geplanten Straftat (ich meine das Auskundschaften eines Grundstücks zwecks späteren Einbruchs)?

Mit der rumänischen Rechtsordnung komme ich da nicht weiter, - zum einen ist das erst in den Kinderschuhen, das mit den Drohnen, zum anderen bauen die ja erst ihr Justizrecht um, was ja noch auf dem französischen Recht beruht. Da wird das Eigentumsrecht ja ganz stiefmütterlich behandelt.

Rehbock in der Schonzeit schießen kostet 200 Euro.

Dieter, Freitag, 18.01.2019, 16:34 vor 1926 Tagen @ Julius Corrino 3895 Views

bearbeitet von Dieter, Freitag, 18.01.2019, 16:39

Hallo,

200 Euro natürlich nicht für jeden, aber für Leute, die das "Recht" gepachtet haben. - und was ist das Fleisch wert?

https://www.welt.de/regionales/duesseldorf/article113215169/Gruener-Jagdaufseher-erlegt...

Es gibt halt zweierlei Recht in der BRD. Wenn Du weniger Verbindungen hast, dann kostet auch schon mal das Einfangen eines Kaninchens von Deinem Grundstück und wieder freilassen ein paar Kilometer weiter ein Ordnungsgeld von ca. 2.000 Euro.
(Der Bußgeldkatalog gibt dabei bis 5.000 Euro vor)

Gruß Dieter

Sehr unterschiedliche Preisspannen deutschlandweit

Julius Corrino @, Sur l'escalier des aveugles, Freitag, 18.01.2019, 16:56 vor 1926 Tagen @ Dieter 3825 Views

bearbeitet von unbekannt, Freitag, 18.01.2019, 17:00

200 Euro natürlich nicht für jeden, aber für Leute, die das "Recht"
gepachtet haben. - und was ist das Fleisch wert?

Ein ausgewachsenes Stück Rehwild aufgebrochen (d.h. Innereien bereits entfernt), in der Decke (Fell noch dran), nehmen wir mal zu 18 kg an (natürlich konkret abhängig von verfügbarer Äsung, Wald- oder Feldbewohner, usw). Bei einer moderaten Preisgestaltung, die viele "kleinschaffende Erleger" betreiben, geht das Kilogramm für 5 € weg, sofern nicht unterschiedliche Kurse für Blätter, Rücken, Keulen, usw. aufgerufen werden (was die Sache rechnerisch etwas aufwendiger machen würde). Unterstellt man genanntes Gewicht im Falle des von Herrn Wiebe begangenen Fehlabschusses, kommen wir auf knapp 11 € pro kg, was auch nicht sooo ungewöhnlich ist, falls der Abnehmer das Wildpret bereits sauber zerwirkt dargereicht bekommt. Den reinen "Materialwert plus a bisserl Arbeit" darf man mit den glimpflichen 200 € also durchaus unterstellen.

--
Ainsi continue la nuit dans ma tête multiple... elle est complètement dechirée... ma tête.
- Luc Ferrari

Vor dem Gesetz sind alle gleich, - aber manche sind gleicher

helmut-1 @, Siebenbürgen, Freitag, 18.01.2019, 19:54 vor 1926 Tagen @ Dieter 3656 Views

Seit einiger Zeit wurde die Geschäftemacherei eingeschränkt. Früher konnte man als Ausländer in Rumänien auf die Jagd gehen, - bezahlt und hat dann das Jagdrecht auf ein bestimmtes Revier und auf eine bestimmte Zeitdauer. Logisch, dass - welch wunderbare Fügung - der erfolgreiche Abschuss dann erst am letzten Tag der Gültigkeitsdauer erfolgt, worauf der Jäger auch ein Recht auf die Trophäe hat (Fell/Decke, Geweih, Kopf, Tatzen, - je nach Art des Tieres).

Wenn ich richtig informiert bin, dann hatte er kein Recht auf das Fleisch. So wars zumindestens früher.

Aber dieser Spaß kostete in Rumänien richtig Geld. Rotwild war billiger, aber für den Abschuss eines Bären bezahlte man - je nach persönlichen Connections - so zwischen 1.000 und 10.000 Euro.

Ich hab ja für alles Mögliche Verständnis, - aber wer bereit ist, solche Summen für dieses Hobby auszugeben, der soll dann nicht abfällig über den sprechen, der sein Hab und Gut zugunsten des Drogenkaufs versilbert.

Ich besitze eine moderne Drohne im 2 kg Bereich-Start im Umfeld von Flughäfen nicht möglich

Albert @, Freitag, 18.01.2019, 22:34 vor 1925 Tagen @ helmut-1 3691 Views

bearbeitet von unbekannt, Freitag, 18.01.2019, 22:39

Besitze eine Yuneec H Drohne mit auf Bedien-Wunsch 3 D Scan Umgebungserkennung und automatischer Intel Hindernisumfliegung in der bis 2kg Klasse. (ohne Führerschein)

Vorweggeschickt....das Ding macht richtig Spass.....ideales Männergeschenk! Die Klappdinger (nicht ganz so windstabil) kann man sogar mit in Urlaub nehmen und überall die Landschaft erkunden und schicke Landschaftsfilmchen drehen.

Diese Drohne erkennt per GPS, wo sie ist und verweigert im Bereich von Flughäfen (meine es gelten 5km) den Start. Ausserdem erkennt sie in Verbindung mit dem Standort die landestypischen maximalen Funkenergien....in Deutschland m.W. über ECE geregelt.* Mit derselben Drohne in China darf die Funkfernbedienung 10 fach intensiv strahlen. In Deutschland beträgt die Reichweite je nach weiteren Störsendern/WLan zwischen 500 m bis maximal 1600 m. Dann reisst das Bild ab....dann hilf nur noch die Returntaste. Ist die Funkverbindung ganz weg(bei mir noch nie passiert), fliegt die Drohne eigenständig zum Startpunkt zurück....

Obschon bei mir eine 4k Kamera höherer Qualität dran hängt, sind Menschen schon aus geringer Höhe nur noch kleine Legofiguren.....also zum Busen Spannen ist das Ding ab ca 20 m Höhe eher ungeeignet....auch das Auskundschaften von Grundstücken ist nicht gerade ideal, da man sofort Aufmerksamkeit hat, wenn man so ein Ding fliegt....manchmal eine Traube Jugendlicher/Männer usw.

*Dies gilt meines Wissens für alle normal verkäuflichen Drohnen. Eine Flughafenattacke bräuchte also eine manipulierte Version. Leider wird das in den Nachrichten nirgendwo erwähnt, so das dieses Hobby in Verruf gerät.
Gute Drohnen mit ebensolcher Kamera oberhalb 2 kg bis 5 kg werden ohnehin schnell teuer----3000 Euro sind da das Minimum ----und eine theoretische Prüfung wird fällig. Mit entsprechender Registratur.

Zukunftsaussichten

Socke ⌂ @, Freitag, 18.01.2019, 23:36 vor 1925 Tagen @ Albert 3556 Views

Gute Drohnen mit ebensolcher Kamera oberhalb 2 kg bis 5 kg werden ohnehin
schnell teuer----3000 Euro sind da das Minimum ----

Eine mit Sicherheit stattfindende Weiterentwicklung wird die Verkleinerung solcher Fluggeräte sein bei gleichzeitig sinkenden Preisen. Dann gibt es am Ende fliegende Spione in Wespengröße mit all den Funktionen der heutigen dicken Brummer über 2kg.
Ich vermute, die möglichen Probleme und Gefahren werden dadurch nicht geringer.

Drohnenabwehrabwehrindustrie

CalBaer @, Donnerstag, 17.01.2019, 23:51 vor 1926 Tagen @ Olivia 4640 Views

Im Video schon angesprochen - logische Folge wird die Drohnenabwehrabwehr sein. Die Drohnenjaeger werden bald selbst zu Gejagten.

--
Ein ueberragender Teil der Oekonomen, Politiker, Banker, Analysten und Journalisten ist einfach unfaehig, Bitcoin richtig zu verstehen, weil es so revolutionaer ist.
Info:
www.tinyurl.com/y97d87xk
www.tinyurl.com/yykr2zv2

Kostengünstige Alternative

Julius Corrino @, Sur l'escalier des aveugles, Freitag, 18.01.2019, 14:11 vor 1926 Tagen @ CalBaer 4059 Views

Hier machen sich für den geneigten Enthusiasten regelmäßige Trainingseinheiten am Tontaubenstand in Zukunft am ehesten bezahlt. Gebrauchte Bockflinten lassen sich im heutzutage gängigsten Kaliber 12/76 schon unterhalb der magischen 1.000 €-Grenze am Markt finden (und auch bei Neuware sind entsprechend bepreiste Optionen verfügbar). Für das zu erwartende feindliche Fluggerät dürfte selbst der leichteste Hühnerschrot der Marke Topshot mit 24g-Vorlage mehr als ausreichend Durchschlagskraft bereitstellen, was langfristig eine kostengünstige Versorgung mit der notwendigen ballistischen Nutzlast sichert.

Es wird erwartet, daß Flughafenbetreiber, die Inhaber von Werksgeländen und ähnliche Interessierte ihre liebe Not haben werden, innerhalb der BRD ausreichende Zahlen an Vereinsmeistern (auch zweite und dritte) sowie sonstige routinierte Stammgäste der zahlreich verstreuten Trap- und Skeet-Anlagen zu rekrutieren. Ich möchte an dieser Stelle daran erinnern, daß die Einnahmen aus freiberuflichen Wochenendengagements dieser Art beim zuständigen Finanzamt anzugeben sind.

--
Ainsi continue la nuit dans ma tête multiple... elle est complètement dechirée... ma tête.
- Luc Ferrari

billig oder teuer?

valuereiter @, Freitag, 18.01.2019, 19:16 vor 1926 Tagen @ Julius Corrino 3756 Views

... Für das zu
erwartende feindliche Fluggerät dürfte selbst der leichteste
Hühnerschrot der Marke Topshot mit 24g-Vorlage mehr als ausreichend
Durchschlagskraft bereitstellen, ...

Es wird erwartet, daß Flughafenbetreiber, ...

ich denke Flughafenbetreiber haben keinen Bock auf Schrotkügelchen, die auf der Startbahn liegen bleiben könnten!

kann teuer werden, wenn diese aufgewirbelt werden und ein startendes Flugzeug beschädigen ;)

So und so, da gibts aber auch ein "aber"

helmut-1 @, Siebenbürgen, Freitag, 18.01.2019, 20:18 vor 1925 Tagen @ Julius Corrino 3713 Views

Einer der regelmäßigen Kommentatoren und offensichtlich versiert im Recht der Schusswaffenbenützung, schreibt mir:

Mit "Patronenwaffen" (sowie Perkussion)
darf (mehr theoretisch) Jemand auf seinem
eigenen Grundstück schießen wie es ihm beliebt.
Voraussetzung ist naemlich, dass das Geschoss sein
Grundstueck nicht verlassen kann.
Kann!!!
6mm Flobert: ca. 300 - 400m
9mm Flobert: ca. 700m
"Kleinkaliber": ca. 1,3 Kilometer
Gewehrpatrone: ca. 5 Kilometer
... in alle Richtungen vom Schuetzen = 10 Kilometer
Grundstuecksgroesse!

... oder man baut eine behoerdlich abgenommene
Schiessstaette ... derlei geht in die Hunderttausende.
Und nach oben darf man aus der nicht hinausschiessen.

Ob sein Alternativvorschlag mit Gummischleuder oder Armbrust wirksam ist, das kann ich nicht beurteilen. Armbrust vielleicht, wenn es ein geübter Schütze ist.

Ein anderer Leser schreibt mir als "Bekämpfungsmöglichkeit":

...Modellbauflieger oder wenigstens daddelbegabte Jugend anzulernen an ein paar billigen und ausreichend stabilen (Chinaimport-)Drohnen,... dann Kamikazefluege auf die Spionagedrohne fliegen lassen mit dem Ziel der Rotorzerstoerung, denn hinterherfliegen ist nicht ganz einfach.

Gefällt mir wesentlich besser als meine Idee mit dem Hühnerhabicht, weil man dann mit der Technik die Technik bekämpft. Wer soll mir denn dann ans Leder, wenn ich über meinem eigenen Grundstück Drohnenspiele mache? Demjenigen, der von außerhalb meines Grundstückes die Drohnen auf mein Grundstück schickt, wurde dazu ja nicht gezwungen.

Wenn mir mein Hund ausbüchst und läuft auf ein anderes Grundstück, wo sich ein scharfer Wachhund auf diesem Grundstück befindet, der ihn danach zu Apfelmus verarbeitet, kann ich mich auch nicht beschweren oder gar Schadenersatz verlangen.

Weitestgehend wirkungslos

CalBaer @, Freitag, 18.01.2019, 21:42 vor 1925 Tagen @ Julius Corrino 3779 Views

Die o.g. Industrie ist schon laengst aktiv. Der Schuetze kann gar nicht so schnell nachladen wie ihn die Drohne attackieren kann.

Shotgun vs Drone Airframe - UAV Torture Test
https://www.youtube.com/watch?time_continue=6&v=pl2Z9N4Q82g

--
Ein ueberragender Teil der Oekonomen, Politiker, Banker, Analysten und Journalisten ist einfach unfaehig, Bitcoin richtig zu verstehen, weil es so revolutionaer ist.
Info:
www.tinyurl.com/y97d87xk
www.tinyurl.com/yykr2zv2

Werbung