Aufruf zum Widerstand laut Artikel 20, Absatz 4 des Grundgesetzes

mabraton @, Dienstag, 06.11.2018, 11:30 vor 2000 Tagen 5511 Views

bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 06.11.2018, 11:42

Liebe Mitstreiter,

anhand der öffentlich gewordenen Rede des bisherigen Chefs des Verfassungsschutzes Hans-Georg Maaßen ist offenbar geworden, dass es innerhalb der aktuellen Regierung radikale Bestrebungen gibt die durch das Grundgesetz festgelegte freiheitlich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen. Durch bisher nicht belegte, und mit hoher Wahrscheinlichkeit falsche, Darstellung von "linksradikalen Kräften" (Zitat Hans-Georg Maaßen) innerhalb der aktuellen Regierungsparteien wurden Tatsachen im Falle angeblicher Hetzjagden im Zusammenhang mit Demonstrationen in Chemnitz, bewusst verfälscht dargestellt. Das Ziel war es die Entlassung des obersten Wächters über die freiheitlich demokratische Grundordnung der BRD zu erzwingen.

Zitate aus dem unten verlinkten Redetext des bisherigen Chefs des Verfassungsschutzes, Hans-Georg Maaßen:
Diese "Hetzjagden" hatten nach Erkenntnissen der lokalen Polizei, der Staatsanwaltschaft, der Lokalpresse, des Ministerpräsidenten des Landes und meiner Mitarbeiter nicht stattgefunden. Sie waren frei erfunden.

Die SPD hatte mit einem Bruch der Koalition gedroht, wenn ich weiter im Amt bleiben würde.

Aus meiner Sicht war dies für linksradikale Kräfte in der SPD, die von vorneherein dagegen waren, eine Koalition mit der CDU/CSU einzugehen, der willkommene Anlass, um einen Bruch dieser Regierungskoalition zu provozieren.

Der komplette Redetext im Wortlaut

Laut Artikel 20, Absatz 4 des Grundgesetzes sind im Falle von Bestrebungen, dass die durch das Grundgesetz festgelegte Ordnung beseitigt werden soll, die Bürger aufgerufen Widerstand zu leisten:

Artikel 20, Absatz 4 des Grundgesetzes
"Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."

Geschützt wird der Verfassungsstaat
"Sie sind das letzte Aufgebot zum Schutz der Verfassung. Wenn nichts anderes mehr hilft, drückt diese ihnen die Waffe des Widerstandsrechts in die Hand, um ihr eigenes Überleben zu sichern", schreibt der Staatsrechtler Josef Isensee in seinem Aufsatz "Widerstandsrecht im Grundgesetz" im 2013 erschienen "Handbuch Politische Gewalt".

So setze das Widerstandrecht private Gewalt frei und durchbreche die Bürgerpflicht zum Rechtsgehorsam. Das Ziel: Es geht in Artikel 20 Absatz 4 um eine Nothilfe der Bürger zu dem Zweck, Angriffe auf die Verfassung und die grundgesetzliche Ordnung abzuwehren. Das Schutzgut ist damit eng umrissen: der Verfassungsstaat.

"Der Widerstandsfall ist ein Staatsstreich"
Doch in welchen Situationen ist der Widerstand durch Artikel 20 Absatz 4 legitimiert? Laut Isensee geht es um Angriffe, die sich gegen die Verfassung als Ganzes richten und die grundgesetzliche Ordnung als solche von Grund auf bedrohen. "Der Widerstandsfall ist ein Staatsstreich", schreibt er.

Durch den anhaltenden Bruch des Grundgesetzes im Falle des bewusst nicht gewährleisteten Schutzes der BRD-Staatsgrenzen und der nun erfolgten, unrechtmäßigen Entfernung der höchsten Aufsichtsperson über die freiheitlich demokratische Grundordnung sind die Voraussetzungen zum Widerstand gegeben.

Beste Grüße
mabraton

Wo Du recht hast, hast Du eben recht. (oT)

helmut-1 @, Siebenbürgen, Dienstag, 06.11.2018, 12:05 vor 1999 Tagen @ mabraton 3160 Views

- kein Text -

Vergeßt das Grunzgeschwätz

Tempranillo @, Dienstag, 06.11.2018, 12:17 vor 1999 Tagen @ mabraton 4289 Views

bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 06.11.2018, 12:20

Hallo mabraton,

Laut Artikel 20, Absatz 4 des Grundgesetzes sind im Falle von
Bestrebungen, dass die durch das Grundgesetz festgelegte Ordnung beseitigt
werden soll, die Bürger aufgerufen Widerstand zu leisten:

Artikel 20, Absatz 4 des Grundgesetzes
"Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben
alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich
ist."

Aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948:

Artikel 28
Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.

Artikel 29
2. Jeder ist bei der Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zweck vorsieht, die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu sichern und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohles in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen.

3. Diese Rechte und Freiheiten dürfen in keinem Fall im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen ausgeübt werden.

Artikel 30
Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, daß sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.

Jede Abweichung vom Pfad der Demokratie und ihrer Grundwerte mit der Auflöung aller autochthonen Völker und national definierten Staaten ist gemäß dieser Erklärung untersagt.

Was wird im Zweifelsfall den Ausschlag geben? Das Grunzgeschwätz der OMF-BRD oder die UN-Menschenrechte mit mehreren tausend Atombomben dahinter, in der ausschließlich von den Rechten für Ausländer, Asylanten und Migranten die Rede ist?

Tempranillo

--
*Die Demokratie bildet die spanische Wand, hinter der sie ihre Ausbeutungsmethode verbergen, und in ihr finden sie das beste Verteidigungsmittel gegen eine etwaige Empörung des Volkes*, (Francis Delaisi).

Thema verfehlt

mabraton @, Dienstag, 06.11.2018, 12:23 vor 1999 Tagen @ Tempranillo 3612 Views

Hallo Tempranillo,

Dein Beitrag hat mit den von mir dargelegten Schlussfolgerungen keine Schnittmenge.

Beste Grüße
mabraton

Mein Beitrag erklärt die Wirklichkeit

Tempranillo @, Dienstag, 06.11.2018, 12:28 vor 1999 Tagen @ mabraton 3732 Views

Hallo Tempranillo,

Dein Beitrag hat mit den von mir dargelegten Schlussfolgerungen keine
Schnittmenge.

Hallo mabraton,

mein Beitrag erklärt die Wirklichkeit und sollte klar machen, daß Du mit dem Grundgesetz am falschen Punkt ansetzt, weil das nämlich nicht zählt.

Das gesamte *deutsche* Rechtswesen steht unter Vorbehalt. Es gilt nur, insoweit es den demokratischen Primärzielen nicht im Weg ist.

Tempranillo

--
*Die Demokratie bildet die spanische Wand, hinter der sie ihre Ausbeutungsmethode verbergen, und in ihr finden sie das beste Verteidigungsmittel gegen eine etwaige Empörung des Volkes*, (Francis Delaisi).

Keine Auswirkung auf Gesetzeslage

mabraton @, Dienstag, 06.11.2018, 12:48 vor 1999 Tagen @ Tempranillo 3412 Views

Hallo Tempranillo,

Allgemein formulierte Ziele im Rahmen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte haben auf die gegeben Gesetzeslage eines Staates keinen Einfluß. Wenn sie relevant werden würden, dann müsste dies erst festgestellt werden.
Das zum Rahmen.

Meine Argumentation steht zu den von Dir zitierten Stellen auch in keinerlei Widerspruch.

Beste Grüße
mabraton

Hand in Hand

Sligo @, Dienstag, 06.11.2018, 16:25 vor 1999 Tagen @ Tempranillo 2881 Views

Hallo mabraton,

Laut Artikel 20, Absatz 4 des Grundgesetzes sind im Falle von
Bestrebungen, dass die durch das Grundgesetz festgelegte Ordnung

beseitigt

werden soll, die Bürger aufgerufen Widerstand zu leisten:

Artikel 20, Absatz 4 des Grundgesetzes
"Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben
alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht

möglich

ist." [/i]


Aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948:

Artikel 28
Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die
in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht
werden können.
[[zwinker]]
Artikel 29
2. Jeder ist bei der Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den
Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zweck
vorsieht, die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu
sichern und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen
Ordnung und des allgemeinen Wohles in einer demokratischen
Gesellschaft
zu genügen.

3. Diese Rechte und Freiheiten dürfen in keinem Fall im Widerspruch zu
den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen ausgeübt werden.

Artikel 30
Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, daß
sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht
begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen,
welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und
Freiheiten zum Ziel hat.

Jede Abweichung vom Pfad der Demokratie und ihrer Grundwerte mit der
Auflöung aller autochthonen Völker und national definierten Staaten ist
gemäß dieser Erklärung untersagt.

Was wird im Zweifelsfall den Ausschlag geben? Das Grunzgeschwätz der
OMF-BRD oder die UN-Menschenrechte mit mehreren tausend Atombomben
dahinter, in der ausschließlich von den Rechten für Ausländer,
Asylanten und Migranten die Rede ist?

Tempranillo

Hallo Tempranillo,


Richtig, da wird wohl nichts mehr kommen.

Hand in Hand - die Deutschen und G. Schwartz alias Soros.

https://twitter.com/GermanyUN/status/1059575760200130560

Jeder ist nun auf sich selbst angewiesen. Good luck 😎

Gruss,

S.

Sperrklauselfrage

QuerDenker @, Dienstag, 06.11.2018, 13:14 vor 1999 Tagen @ mabraton 3375 Views

Hallo mabraton,

wir haben GG Art. 20(4) hier im Gelben schon öfters thematisiert...

Das 'Hauptproblem' ist, soweit ich mich erinnere, diese 'wenn andere Abhilfe nicht möglich ist'-Klausel.

Sie kann damit leider auch als 'Sperrklausel' gesehen werden, speziell solange keine - ausdrücklich verbindliche - 'GG20-Umsetzungsverordnung' vorliegt...

Diese grundsätzlichen Fragen beantwortet das GG leider auch nicht:
Wer definiert bzw. bestimmt das 'nicht möglich'?
Etwa die 'Störer', oder die 'Antistörer', oder gar eine dritte (Meta-)ebene?
Ab wann bedeutet 'Recht' (auf etwas) auch Pflicht (das zu tun)? (Stichwort hier auch: 'Remonstrationspflicht')
usw.

Dazu kommt ja auch die Frage der jeweiligen Zuständigkeit:
BVerfG?
BGH?
Bundesjustiz?
Landesjustiz?
Oder gar 'übergeordnet'? - Also EU, UN usw.?

Haben 'die gelben Juristen' hier - auch neuere? - Erkenntnisse dazu?

Beste Grüße

QuerDenker

--
10cc: 'communication is the problem to the answer' <img src=" />

Zuständigkeit für eine Revolution in Deutschland? Darüber hatte sich Lenin schon lustig gemacht

BerndBorchert @, Dienstag, 06.11.2018, 13:46 vor 1999 Tagen @ QuerDenker 3331 Views

„Revolution in Deutschland? Das wird nie etwas, wenn diese Deutschen einen Bahnhof stürmen wollen, kaufen die sich noch eine Bahnsteigkarte !“

https://www.nur-zitate.com/zitat/11073

(Quelle Lenin wird bezeifelt)

Dazu kommt ja auch die Frage der jeweiligen Zuständigkeit:
BVerfG?
BGH?
Bundesjustiz?
Landesjustiz?

Bernd Borchert

Wichtiger Einwand

mabraton @, Dienstag, 06.11.2018, 13:55 vor 1999 Tagen @ QuerDenker 3298 Views

bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 06.11.2018, 14:33

Hallo Querdenker,

in letzter Konsequenz ist das eine rhetorische Frage, denn welche allgemein anerkannte Autorität soll die Antwort darauf geben wenn nicht einmal die Fragestellung über dafür vorgesehene staatlichen Einrichtungen erörtert wird bzw. dem Bürger dies ermöglicht wird.

Das Grundgesetz ist aufgrund seiner Mängel bei der Gewaltenteilung mit Sollbruchstellen nur so übersät. Ich empfehle die von Mandarin eingestellte Analyse des Grundgesetzes. Im Vergleich mit anderen Verfassungen wird das sehr deutlich.

Der undemokratische Geist des Grundgesetzes

Was die aktuelle Situation angeht wurde meines Erachtens der Beweis, dass die entsprechenden vom Grundgesetz definierten Institutionen nicht zum Handeln gewillt sind bereits erbracht. Auch offensichtliche Hintertreibungen von Gesetzen auf Ebene des Grundgesetzes werden nicht erörtert, geschweige denn in Frage gestellt.

Aktuell haben wir es mit einem sich fort entwickelnden Putsch-Szenario zu tun. Über die "Sollbruchstellen" im GG setzen Regierungen (jetzt, sehr offensichtlich, die Zweite) Gesetze außer Kraft, deuten sie um und besetzen die Institutionen, die lt. dem mangelhaften GG damit beauftragt sind sie in ihrem Handeln zu leiten bzw. zu kontrollieren, mit Personen bzw. Strukturen die Ihnen immer umfangreichere Handlungsspielräume beim Bruch weiterer Gesetze bzw. der Einführung von Gesetzen die dem Grundgesetz widersprechen, ermöglichen. Das ist ein sich selbst beschleunigender Prozess. Dadurch, dass sich die Vorgehensweise bewährt hat, werden sich die Putschisten künftig umfangreichere Handlungsspielräume genehmigen. Diejenigen die sie in Position gebracht haben werden dies a) stützen und b) dazu nutzen selbst den eigenen Ermessensspielraum der Gesetzeslage vor zu ziehen.
Die Entwicklung in der Erdogan-Türkei führt dies exemplarisch vor. "Kleinere Vergehen", wie das Verbot von unliebsamen bürgerlichen Organisationen werden dort kaum noch wahrgenommen.

Wenn ein Wille sich dagegen aufzulehnen vorhanden ist, muss er jetzt in die Realität umgesetzt werden. Sonst ist es zu spät.

Beste Grüße
mabraton

Wenn Du GG Art. 20(4) anwenden willst: Wen benennst Du als denjenigen, der es unternimmt, die GG Ordnung zu beseitigen?

BerndBorchert @, Dienstag, 06.11.2018, 15:11 vor 1999 Tagen @ mabraton 3089 Views

Laut Formulierung muss es eine Person sein, oder? z.B. Merkel.

Die Regierung, die GroKo, die Grünen, die linke Medien - das geht nicht. So verstehe ich den Paragraphen.

Artikel 20, Absatz 4 des Grundgesetzes
"Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben
alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich
ist."

Das Gurndgesetz hat es - zumindest nciht explizit - nicht auf dem Plan, dass die Regierung selber (bzw. deren Hintermänner im Ausland) diejenigen sein könnten, die die Ordnung beseitigen.

Bernd Borchert

Herrlich!

mabraton @, Dienstag, 06.11.2018, 18:38 vor 1999 Tagen @ BerndBorchert 2788 Views

Hallo Bernd Borchert,

also ich schreibe mal an die Regierung an wen ich mich wenden muss, ok?
[[euklid]]

Ich habe es doch eindeutig geschrieben, dass ich die Regierung adressiere. Wenn Du eine Person willst ist es selbstverständlich diejenige die der Regierung vorsteht.

Das ist schon eine nette Runde von Ofen-Katern hier, die darum streitet das warme Plätzchen nicht verlassen zu müssen.

Beste Grüße
mabraton

Ab wann Art. 20 GG greift

Tempranillo @, Dienstag, 06.11.2018, 17:03 vor 1999 Tagen @ mabraton 3364 Views

Artikel 20, Absatz 4: "Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."

Das liest sich schön und man meint sofort, prima, dann können wir uns ja dararuf berufen und die Regierung Merkel absetzen.

Doch Vorsicht, nicht so schnell!

Wie immer muß man, wenn es um unsere, die Rechte des Volkes geht, sehr genau lesen und nach versteckten Tretminen suchen.

In aller Unbescheidenheit meine ich, sie gefunden zu haben; mindestens eine, vielleicht sogar zwei, sobald man den Blick nicht nur im Grundgesetz hat.

Welche Ordnung ist denn gemeint, die beseitigt werden könnte?

Natürlich die demokratische Grundordnung mit allen globalistischen Implikationen.

Genau an dieser Stelle haben die uns regierenden Verbrecher einen Sprengsatz plaziert.

Demokratische Grundordnung meint selbstverständlich die BRD als willenloses, zur geräuschlosen Selbstabschaffung bereites Mitglied von UNO, NATO und EU sowie treue Dienerin Israels.

Das heißt, von einer Beseitigung der staatlichen Ordnung kann erst die Rede sein, sobald bei uns eine Regierung im Amt ist, die dem nationalen Interesse Vorrang gibt und vom globalistischen Kurs abweicht.

Ich nehme an, das Recht auf Widerstand wird dann von der UNO wahrgenommen, die eine internationale Streitmacht aufstellt und den dritten gegen Deutschland gerichteten Einkreisungskrieg anführt, wozu sie noch nicht einmal einen Beschluß des Weltsicherheistrats bräuchte.

Meine Interpretation paßt zu den gegebenen Machtverhältnissen und findet in den Jahren 1914-1918, vor allem aber 33-45 ihre Präzedenzfälle.

Tempranillo

--
*Die Demokratie bildet die spanische Wand, hinter der sie ihre Ausbeutungsmethode verbergen, und in ihr finden sie das beste Verteidigungsmittel gegen eine etwaige Empörung des Volkes*, (Francis Delaisi).

Dass ich da nicht selbst drauf gekommen bin!

Nico @, Dienstag, 06.11.2018, 18:12 vor 1999 Tagen @ Tempranillo 3094 Views

Artikel 20, Absatz 4: "Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu
beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere
Abhilfe nicht möglich ist."

Das liest sich schön und man meint sofort, prima, dann können wir uns ja
dararuf berufen und die Regierung Merkel absetzen.

Doch Vorsicht, nicht so schnell!

Wie immer muß man, wenn es um unsere, die Rechte des Volkes geht, sehr
genau lesen und nach versteckten Tretminen suchen.

In aller Unbescheidenheit meine ich, sie gefunden zu haben; mindestens
eine, vielleicht sogar zwei, sobald man den Blick nicht nur im Grundgesetz
hat.

Welche Ordnung ist denn gemeint, die beseitigt werden könnte?

Natürlich die demokratische Grundordnung mit allen globalistischen
Implikationen.

Genau an dieser Stelle haben die uns regierenden Verbrecher einen
Sprengsatz plaziert.

Demokratische Grundordnung meint selbstverständlich die BRD als
willenloses, zur geräuschlosen Selbstabschaffung bereites Mitglied von
UNO, NATO und EU sowie treue Dienerin Israels.

Das heißt, von einer Beseitigung der staatlichen Ordnung kann erst die
Rede sein, sobald bei uns eine Regierung im Amt ist, die dem nationalen
Interesse Vorrang gibt und vom globalistischen Kurs abweicht.

Ich nehme an, das Recht auf Widerstand wird dann von der UNO wahrgenommen,
die eine internationale Streitmacht aufstellt und den dritten gegen
Deutschland gerichteten Einkreisungskrieg anführt, wozu sie noch nicht
einmal einen Beschluß des Weltsicherheistrats bräuchte.

Meine Interpretation paßt zu den gegebenen Machtverhältnissen und findet
in den Jahren 1914-1918, vor allem aber 33-45 ihre Präzedenzfälle.

Ich habe diesen Artikel immer nur für eine Verhöhnung gehalten, nach dem Motto "schrei wenn es weh tut". Das hier ist aber natürlich noch viel besser.

Gratuliere!

--
... in Wirklichkeit ist ... immer alles ganz anders, als es ... in Wirklichkeit ist ...

Wie die Bundeswehr dazu steht: Verhaftung Merkels und Prozess

Socke ⌂ @, Dienstag, 06.11.2018, 22:11 vor 1999 Tagen @ mabraton 2578 Views

Hatte das Thema Grundgesetz Art.20, Abs(4) und dass infolge der mehrfachen Verfassungsverletzung durch die Bundesreg., insbesondere Merkels, eine Amtsenthebung und Vorbereitung von Neuwahlen nach Aburteilung aller gesetzwidrig handelnder Politiker in Erwägung zu ziehen sei mit mehreren Bundeswehrangehörigen besprochen. Ich erkundigte mich, ob es in der BW nicht Stimmen gäbe, die zum Handeln bereit wären? (Kommandounternehmen mit Besetzung Kanzleramt und Verhaftung Merkels mit Ziel Wiederherstellung der verfassungsmäßigen Ordnung.)
Alle waren zutiefst entrüstet, wie ich allein schon diese Fragestellung aufbringen konnte.
Einer sagte mir ins Gesicht, wer solche Gedanken hat, gehört allein dafür schon verhaftet und eingesperrt.
Soviel dazu, wie die Regierung die Mitarbeiter der Ministerien, des öffentlichen Dienstes, der Justiz und die Bundeswehr in ihrem Sinne "erzogen" hat. Die Mehrheit dieser Leute steht hinter Merkel, hinter der Reg.
Die finden das alles richtig, wie es läuft, denken es sei alles rechtsstaatlich (womit ich nicht sage, dass die das alles gut finden, was Merkel verursacht hat).
Also vergesst Art.20, Abs(4) GG.

Vergiß es: Es steht IMMER die "Bahnsteigkarte" (verborgen in EINEM EINZIGEN Wort) im Weg.

neptun, Mittwoch, 07.11.2018, 04:40 vor 1999 Tagen @ mabraton 2527 Views

Hallo mabraton,

selbst wenn @Tempranillo, @Nico und @Socke nicht recht hätten:

"(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."

Ein einziges Wort im Konditionalsatz am Schluß ist die "Bahnsteigkarte", von der @BerndBorchert/Lenin spricht: "wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."

Es ist nämlich immer andere Abhilfe "möglich". Und wenn es Beten wäre! [[euklid]]

LG neptun

--
Wählen? AfD! (Das ist derzeit alternativlos.)
Weil es permanent besonders aktuell ist:
"Es zeugt nicht von geistiger Gesundheit, an eine von Grund auf
kranke Gesellschaft gut angepasst zu sein." (Jiddu Krishnamurti)

Ich kann nur meine Interpretation zum Besten geben

mabraton @, Mittwoch, 07.11.2018, 10:28 vor 1999 Tagen @ neptun 2247 Views

Hallo neptun,

es ist empirisch erwiesen, dass andere Abhilfe nicht möglich ist. Über die Belege die ich im Eingangsbeitrag erwähnt habe hinaus dienen die Vorgänge im Umgang mit "rechtsstaatlichen Verfahren" bei Stuttgart 21, sozusagen als solide Unterfütterung.

Auf den Vorschlag mit den Wunschgebeten komme ich zurück wenn staatliche Entscheidungen künftig auf diese Art herbei geführt werden. Selbstverständlich muss es dann ein Staatsorakel geben, dass die Wunschgebete auswertet.

Wenn eine Gruppe von Schafen im Gelben glaubt das wäre anders ist das ihr gutes Recht. Ich bekenne mich dazu, wann immer es mir möglich ist, Widerstand gegen die aktuelle Regierung der BRD zu leisten. Alles andere kann ich nicht vor mir selbst und nicht vor denjenigen, die vermehrt unter der aktuellen und vermutlich kommenden Putsch-Regierungen zu leiden haben verantworten.

Wenn Du willst, darfst Du Dich wieder hinlegen.

Beste Grüße
mabraton

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