Habe Fragen zu Grundstückserschließung bzw. Verkauf eines nicht erschlossenen Grundstücks als zukünftiges Bauland an die Gemeinde.

Albrecht @, Samstag, 04.08.2018, 19:42 vor 2093 Tagen 2065 Views

Hallo zusammen,

habe ein paar Frage an Leute, die sich mit Grundstückserschließungen auskennen.

Die Verwandtschaft meiner Frau besitzt ein Grundstück mit einer Größe von ca. 3.500 qm, die bisher an einen Landwirt verpachtet waren.

Nun ist die Gemeinde an die Familie herangetreten mit der Offerte das Grundstück kaufen zu wollen, weil sie mehrere Grundstücke zusammen als Bauland erschließen will.

Es soll aber nur ein Teil der zusammengekauften Fläche als Bauland/Bauplätze ausgewiesen werden, weil im Moment wohl das Land mit Priorität die Baulücken innerhalb des Ortes zur Bebauung genehmigt, was ja oft auch Sinn macht.

Im Moment spricht man zunächst von ca. 4 max. 6 Bauplätzen.

Soweit so gut, wenn nicht das zu geringe Kaufpreisgebot der Gemeinde wäre.

Die Gemeinde will für den Bereich auf denen die 4 evtl. 6 Bauplätze (50% davon fallen davon anteilmäßig auf das Gelände der Familie) max. 10 €/qm als Bauerwartungsland bezahlen und den Rest als Ackerland zu 1 €/qm.

Aus meiner Sicht handelt es sich bei den vom Land genehmigten Bauplätzen ja nicht mehr um Bauerwartungsland sondern um Bauland (nicht erschlossen) und bei dem Rest des Grundstücks um Bauerwartungsland.

Liege ich mit meiner Sichtweise richtig oder sind für diese Sichtweise weitere Bedingungen erforderlich?

Nach meiner Vorstellung ist die Gemeinde Dienstleister für die Bürger und sollte keinen größeren Gewinn zu Lasten der Bürger aus solchen Aktionen ziehen.

Deshalb wäre es aus meiner Sicht fair, wenn die Gemeinde wie folgt verfahren würde:
• Zusammenlegung der infrage kommenden Grundstücke zu einer Fläche
• Beauftragung einer Fachfirma zur Erschließung des Geländes als Bauland (Straße, Kanalarbeiten, Beleuchtung etc.)
• Parzellierung der Fläche, im Moment 4 bis 6 Bauplätze und der Rest bleibt vorerst unbebaut.
• Die Berechnung des Kaufpreises sollte für die Anzahl qm, die für die direkte Bebauung vorgesehen sind, zu marktüblichen Baulandpreisen erfolgen.
• Die restlichen qm würden wie Bauerwartungsland vergütet mit der Option, wenn innerhalb von z.B. 15 Jahren dieses Gelände ebenfalls als Bauland freigegeben wird, zahlt die Gemeinde nach dem Verkauf an die Bauherrn den Differenzbetrag zum Preis des zuvor gezahlten Bauerwartungslandes.

Wäre das auch aus Sicht einer neutralen Person ein gangbarer Weg oder gibt es professionellere Lösungen?

Wer zahlt eigentlich die Kosten, die für den Bau einer neuen Straße mit Kanalisation, Beleuchtung etc.?

Zahlt das die Gemeinde und müssen die Grundstückseigner hierfür anteilmäßig entsprechende Flächen abtreten? Wie wird das gehandhabt?

Wäre für ein paar Tipps sehr dankbar, gerne auch über die Mailfunktion des Forums.

Das Kaufpreisangebot der Gemeinde ist aus meiner Sicht so nicht akzeptabel.

Vielen Dank!

Gruß
Albrecht

--
SCHEITERT DER €URO, ENDET DIE KNECHTSCHAFT!

Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen.
Friedrich von Schiller (1759 - 1805)

Die Gemeinde macht per Ratsbeschluss aus Ackerland erst dann Bauland, wenn sie Eigentümerin ist.

Vatapitta @, Montag, 06.08.2018, 16:12 vor 2091 Tagen @ Albrecht 1059 Views

bearbeitet von unbekannt, Montag, 06.08.2018, 16:32

Moin moin Albrecht,

ich bin kein Fachmann. Erinnere mich an verschiedene Geschichten, wie bei uns die Gemeinde mit Hilfe von Bauland ihren Haushalt wieder ins Lot gebracht hat. Die sitzen am längeren Hebel.


Wenn die Gemeinde Eigentümerin ist, wird ein Grundstück erschlossen: Straßen, Wasser, Kanalisation, Strom usw.. Der Preis für den m2 besteht aus dem Preis für das Bauland plus Kosten der Erschließung plus Steuern und liegt ein vielfaches über dem aktuellen Gebot.


Da bleibt nur behalten, weiter verpachten und im Zweifel weiter vererben.
Die Angebote der Gemeinde einfach ignorieren. Kein Interesse, keine Zeit für Gespräche usw.


Hilfreich wäre es, wenn Du ein Ratsmitglied privat kennst und fragen kannst, wie solche Dinge in der Vergangenheit geregelt wurden. Vermutlich ist es überall ähnlich. Du kannst also auch jemanden aus einer anderen Gemeinde fragen.

Auskunft bekommst Du vielleicht günstig von einem Notar - mindestens 100 km entfernt von der heimischen Scholle, weil der natürlich bei den Verträgen, die die Gemeinde mit den Käufern abschließt, immer mit von der Partie ist.

Wenn der Pachtertrag auf die angebotene Summe 5% oder höher ist, lohnt sich das Behalten.

Du kannst Dir auch Angebote von Profis holen, also z.B. von einem überregionalen Makler oder einer Bank. Dann musst Du durchblicken lassen, dass Du Dir verschiedene Angebote holst. [[zwinker]]
Wenn sie Interesse zeigen, ist dein Preis noch zu niedrig, egal was für Märchen sie Dir auftischen.


VG Vatapitta

--
Chronisch sind die Schmerzen dann, wenn der Doktor sie nicht heilen kann. http://www.liebscher-bracht.com/

Vielen Dank für Deine Tipps.

Albrecht @, Montag, 06.08.2018, 22:57 vor 2090 Tagen @ Vatapitta 886 Views

bearbeitet von unbekannt, Montag, 06.08.2018, 23:01

Guten Abend, Vatapitta!

Vielen Dank für Deine Tipps.
Du hast auch meinen Eindruck bestätigt, dass vielfach seitens der Gemeinden versucht wird auf diese Weise den Haushalt teilweise zu sanieren.

Habe von einem früheren Schulfreund, der mal Leiter eines Bauamtes war, heute ein paar Tipps bekommen, wo ich bei uns verlässliche Zahlen für die Bodenbewertung und die entsprechenden Umlageabgaben herbekomme.

Seine Aussagen sind darüber hinaus im Wesentlichen deckungsgleich mit dem von Dir Gesagten.

Wenn wir 25 €/qm für das gesamte Grundstück von der Gemeinde bekommen, werden wir verkaufen. Ansonsten werde ich, wie von Dir beschrieben, mal ausloten was über Makler bzw. Geldanleger zu bekommen ist.

Nochmals Danke!

Wünsche Dir noch einen schönen Abend!

Gruß

Albrecht

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