Stromrechnung bezahlen o h n e Verbrauch!

KatzeMinkaMorle @, Donnerstag, 26.07.2018, 09:46 vor 2103 Tagen 3360 Views

Guten Morgen,

das Haus meiner verstorbenen Schwiegermutter wurde im Dez. 17 komplett aus-geräumt, auch die Heizungsanlage wurde komplett entfernt. Der Stromvertrag
wurde gekündigt und auch abgerechnet. Seitdem gibt es keinen Stromverbrauch
mehr.

Irgendwann hat die Fa. EON einen Vertrag geschickt weil sie der Grundver-
sorger in unserem Bereich wären. Der Firma EON wurde mitgeteilt, dass das
Haus leer steht (Verkauf steht an). Der Vertrag wurde nicht ausgefüllt.
Die Fa. schickt trotzdem Rechnungen, jetzt auch mit Mahgebühr.

Wer weiss, wie in einem solchen Fall zu verfahren ist. Vielen Dank.

Gruß
Michael

Das wird wahrscheinlich die Stromzählermiete sein....

Ondekdebüllent @, Donnerstag, 26.07.2018, 10:20 vor 2103 Tagen @ KatzeMinkaMorle 2622 Views

... oder etwas vergleichbares. Der Netzbetreiber/Stromlieferant hält ja für den Fall, dass da wieder Strom 'entnommen' (neuer Besitzer, ...) wird die Infrastruktur vor. So, dass dort direkt wieder Strom zur Verfügung steht.
Du kannst natürlich den Stromzähler ausbauen lassen. Kostet aber auch.

Strompreis bei Minderverbrauch

Otto Lidenbrock @, Nordseeküste, Donnerstag, 26.07.2018, 10:37 vor 2103 Tagen @ KatzeMinkaMorle 2507 Views

Irgendwann hat die Fa. EON einen Vertrag geschickt weil sie der Grundver-
sorger in unserem Bereich wären. Der Firma EON wurde mitgeteilt, dass
das
Haus leer steht (Verkauf steht an). Der Vertrag wurde nicht ausgefüllt.
Die Fa. schickt trotzdem Rechnungen, jetzt auch mit Mahgebühr.

Wer weiss, wie in einem solchen Fall zu verfahren ist. Vielen Dank.

Der sogenannte "Grundpreis" fällt bei den Stromversorgern grundsätzlich und auch ohne eigentlichen Stromverbrauch an. Das können je nach Tarif auch schon mal 10,- Euro oder mehr pro Monat sein. Wenn du dann nur ein paar Kilowattstunden verbrauchst, den Grundpreis addierst und anschließend durch die Anzahl der Kilowattstunden teilst, kommst du nachher auf Stromkosten von einigen Euro pro kWh. Und als Krönung dieses völlig legalen Besch... zahlst du noch den höchsten Tarif wegen Minderverbrauchs. [[top]]

--
"Eine Gesellschaft befindet sich im vorübergehenden oder finalen Verfall, wenn der gewöhnliche, gesunde Menschenverstand ungewöhnlich wird."

William Keith Chesterton

Abriss?

aliter @, Donnerstag, 26.07.2018, 10:50 vor 2103 Tagen @ KatzeMinkaMorle 2267 Views

Falls das Haus abgerissen werden soll, kann man den Zähler ausbauen lassen. Damit ist die Elektrik abgemeldet. Sollte man dann doch wieder Strom haben wollen, muss die Verdrahtung nach den neusten Sicherheitsvorschriften hergestellt werden, das kann u.U. teuer werden.
Ich würde die Grundgebühr zahlen.
mfg

Entweder das Grundstück verkaufen oder der Gemeinde schenken

Mephistopheles, Donnerstag, 26.07.2018, 11:04 vor 2103 Tagen @ KatzeMinkaMorle 2309 Views

bearbeitet von Mephistopheles, Donnerstag, 26.07.2018, 11:33

Irgendwann hat die Fa. EON einen Vertrag geschickt weil sie der Grundver-
sorger in unserem Bereich wären. Der Firma EON wurde mitgeteilt, dass
das
Haus leer steht (Verkauf steht an). Der Vertrag wurde nicht ausgefüllt.
Die Fa. schickt trotzdem Rechnungen, jetzt auch mit Mahgebühr.

Wer weiss, wie in einem solchen Fall zu verfahren ist. Vielen Dank.

Tja, das sind eben die leidigen Eigentumskosten. Dagegen kann man sich genausowenig wehren wie gegen die Grundsteuer und die Müllabfuhr und die Abwassergebühr und die GEZ (und vll. auch noch andere, die ich vergessen habe).

Wenn in den Rechnungen nur die Grundgebühr angeführt wird und kein Verbrauch abgerechnet wird, dann bleibt wohl nichts anderes übrig als zu bezahlen.

Ach ja, Kaminkehrer kommt auch noch. Ich weiß nicht, ob in die komplett entfernte Heizungsanlage abhält. Wenn das Haus nicht mehr beheizt wird, dann sollten vor dem nächsten Winter sämtliche Wasserleitungen entleert sein. Straßenreinigungsgebühr fällt auch noch an.

Grundstück muss, glaube ich, auch gepflegt werden. Regelmäßiges Rasenmähen. Hängt von der Gemeindesatung ab. Und im Winter muss auf den Gehwegen Schnee geräumt werden, auch mehrmals täglich. Oder ein Schneeräumdienst beauftragt werden.

Gruß Mephistopheles

Umsonst ist der Tod. Schon die Geburt kann gefährlich sein.

manni meier, Donnerstag, 26.07.2018, 11:48 vor 2103 Tagen @ Mephistopheles 1908 Views

bearbeitet von manni meier, Donnerstag, 26.07.2018, 11:57

Wenn Du vor hast einen neuen Erdenbürger bereits im Säuglingsalter sicher zu
ruinieren, schenk ihm ein Haus, z.B. im hinteren Vorpommern auf'm Land.[[hae]]

Die Fa. schickt trotzdem Rechnungen, jetzt auch mit Mahgebühr.
Wer weiss, wie in einem solchen Fall zu verfahren ist. Vielen Dank.


Dagegen kann man sich genausowenig wehren wie gegen die Grundsteuer
die Müllabfuhr
die Abwassergebühr und
die GEZ.
Ach ja, Kaminkehrer kommt auch noch.
Straßenreinigungsgebühr fällt auch noch an.
Im Winter muss einSchneeräumdienst beauftragt werden.
Gruß Mephistopheles


Bei Nichtvermietung kann er dann bei Volljährigkeit mit einigermaßen Glück
beim Verkauf die Schulden, die sich bis dahin angesammelt haben, an "Vater"
Staat zurück zahlen.[[sauer]]

Eigentum verpflichtet halt! [[top]]

mfg
mm

Ist ja eher symbolisch gemeint

helmut-1 @, Siebenbürgen, Donnerstag, 26.07.2018, 12:10 vor 2103 Tagen @ manni meier 1837 Views

Hilft aber der Fragestellung im Hauptkommentar um keinen cm weiter.

Zahlen ohne Gegenleistung

manni meier, Donnerstag, 26.07.2018, 17:21 vor 2103 Tagen @ helmut-1 1458 Views

Hilft aber der Fragestellung im Hauptkommentar um keinen cm weiter.

Nunja, verehrter Helmut1, was ich damit zum Ausdruck bringen wollte, ist, dass es in
Deutschland üblich ist, Steuer und Gebühren festzusetzen und auch dann zur
Kasse zu bitten, wenn diese Leistungen gar nicht oder mangelhaft erbracht werden.
Dagegen anzugehen ist meist aussichtslos.

Die Straße vor meinem Haus z.B. konnte nicht gereinigt werden, da sie tagsüber regelmäßig von
in der Nähe Beschäftigten zugeparkt ist. Eine Beschwerde bei der Stadt blieb erfolglos.

Eine Gebührenermäßigung für Grundstückseigentümer, vor deren Grundstück
regelmäßig Fahrzeuge parken, sei ausgeschlossen, wie entsprechende Gerichtsurteile
besagen, heißt es in dem Antwortschreiben der Stadt. Auch gegen zeitlich befristete
Halteverbote zur Reinigung habe sich der Planungs- und Bauausschuss ausgesprochen.
Das Aufstellen der Schilder sei kostenintensiv und fördere ein unerwünschtes Wachstum des
Schilderwaldes. (Ungeachtet dieses Arguments ließ die Stadt kurz zuvor Schilder
aufstellen, die das Parken kostenpflichtig machen!)

Rechtlich gesehen stellt sich die Sachlage folgendermaßen dar:
Die Straßenreinigung umfasse lediglich den Anspruch auf Reinigung der Fahrbahnfläche.
Laut Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster gelten Mängel bei der Reinigung durch
parkende Autos als unerheblich, obwohl sich der meiste Schmutz in der Fahrbahnrinne ansammele.
Soweit die Reinigung der Fahrbahnstrecke erfolge, sei die Reinigungspflicht erfüllt.

Und so fahren also Woche für Woche Reinigungsfahrzeuge durch die Straße, säubern eine nicht
verschmutzte Fahrstrecke und nach Geschäftsschluss, wenn die geparkten Fahrzeuge samt Insassen
sich auf den Heimweg gemacht haben, sieht die Straße aus wie ein indisches Slumviertel -
und für diese Verslumung meiner Straße muss ich auch noch bezahlen.[[sauer]]

mfg
mm

Derlei Dinge sind mir bekannt

helmut-1 @, Siebenbürgen, Donnerstag, 26.07.2018, 17:47 vor 2103 Tagen @ manni meier 1429 Views

Da kommt man sich oft vor, als ob man gegen eine Mauer rennen würde. Ich kenne das auch von anderen Sachgebieten her, z.B. bei der Oberflächenwasserabgabe.

Das wird von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich gehandhabt, - aber die meisten halten sich da schon an Grundsatzurteile, die aber oft von Bundesland zu Bundesland verschieden ausfallen.

Ich weiß nicht, wie der heutige aktuelle Stand ist, - aber ich erinnere mich noch daran, dass man zumindest in BaWü oder Rhld.Pf Gebühren für das Niederschlagswasser erhoben hat, auch dann, wenn man es auf dem Grundstück hat versickern lassen. Dabei ist man noch auf irgendwelche speziellen Vorschriften gekommen, die man dem Grundstückseigentümer vorgeschrieben hat, wenn man das Wasser in den Boden leiten wollte.

Hintergrund war doch nur, dass die Kommunen dafür, was von oben kommt, kassieren können.

Wird Dir zwar nicht weiterhelfen, was ich zu sagen habe, - aber es beleuchtet das Ganze

helmut-1 @, Siebenbürgen, Donnerstag, 26.07.2018, 11:49 vor 2103 Tagen @ KatzeMinkaMorle 2361 Views

Ich wusste nicht, dass EON auch in Deutschland - als dem Ursprungssitz - so unverschämt agiert. Wieder was gelernt.

Was sich EON hier in Rumänien oft erlaubt, das ist gewissermaßen unbeschreiblich. Die profitieren von dem immer noch weit verbreiteten Obrigkeitsdenken, nach dem Motto, dass man als Einzelner doch nichts dagegen machen kann, usw.

Beispiel 1)
Meine Schwiegermutter klagte in den letzten zwei Jahren immer über einen seltsam überhöhten Gasverbrauch, der sich von den Rechnungsbeträgen von früher stark unterscheidet. Natürlich dachte ich mir, dass eine alte Frau wohl kaum einen realistischen Gasverbrauch einschätzen kann. Dann ist sie verstorben. Ich stellte sämtliche Verbraucher ab, und plötzlich stellte ich fest, dass trotzdem ca. 0,9 m³ Gas pro Tag verbraucht wird.

Klar überprüfte ich dann alles, was dafür verantwortlich sein könnte. Ich wills abkürzen:
Am Abgangsflansch der Gasuhr entwich aufgrund der Undichtigkeit einer Dichtung permanent eine gewisse Menge Gas. Dann machte ich etwas, was man in Rumänien äußerst selten macht: Ich holte mir drei Zeugen, verfasste ein Protokoll, schnitt den Abgang von der Gasuhr nach ca. 30 cm ab und verpasste dort einen Stopfen. Dadurch war klar, dass irgendein Verlust im Leitungssystem ausgeschlossen ist.

Dann protokollierte ich bei der Gasuhr, bei der das Eingangsventil geöffnet ist, aber kein Verbrauch im eigentlichen Sinne erfolgen kann, den Zählerstand von Tag x um x Uhr, sowie den Zählerstand vom Tag y um x Uhr, also genau 24 Stunden danach.

Das Ganze wurde von den Zeugen unterschrieben, und darauf basierend verfasste ich meine Reklamation. Nach ein paar Tagen verifizierten die EON-Mitarbeiter die Situation, gaben mir recht, und verfassten eine handschriftliche Meldung, die ich gegengezeichent habe. Mein Fehler: Ich hatte an Ort und Stelle keinen Kopierer in der Hosentasche, deshalb habe ich keine Durchschrift von dem, was ich unterzeichnet habe.

Nach einer Woche kam ein Schreiben von EON, dass sie aufgrund meiner Reklamation den Tatbestand überprüft hätten und festgestellt hätten, dass kein unkontrollierter Gasverbrauch außerhalb der Konsumenten (Konsument = Heizgerät, oder sonst was) stattgefunden hätte.

Nun liegt der Ball bei mir. Was ich nun anstelle, beginnend von Rückrechnung der überhöhten Gasrechnungen bis zu falscher Behauptung und Betrugsabsicht einschl. entsprechender Veröffentlichungen im Net, sw., - das haben die sicher nicht erwartet. Wer geht denn schon her, um bei einer strittigen Summe von ca. 250 € einen Aufwand von 500 - 1000 € durch Anwaltskosten etc, in Kauf zu nehmen. Das sind Spinner und damit ist nicht zu rechnen.

Sie werden sich wundern, - bei EON, sie haben nämlich einen Spinner gefunden. Ein Spinner, der nicht rechnet, dem es einfach ums Prinzip geht.

Auf Beispiel 2) bin ist gar nicht eingegangen, das handelt vom Strom. Und ehrlich gesagt, es kotzt mich bereits an.

Zähler abmontieren reicht nicht, ist auch verboten

StillerLeser @, Donnerstag, 26.07.2018, 12:54 vor 2103 Tagen @ KatzeMinkaMorle 2024 Views

Wie hier schon gesagt, das ist Bereitstellung und Zählergebühr etc. Das ist irgendwie auch berechtigt, denn dadurch wird sichergestellt, daß jederzeit jemand einziehen kann.
Will man das nicht, dann muß man vom EVU den Strom abklemmen lassen (idR. ein schmaler Kasten am Zaun), das kostet bei uns einige hundert, das Wiederanklemmen nochmal so viel.
Den Zähler abzubauen, geht nicht, der gehört idR dem EVU. Das macht Dir auch kein Elektriker.

Für einen Abriss MÜSSEN Strom und Wasser abgeklemmt sein, der Abbruchunternehmer fängt sonst garnicht an.

Ja, du fährst da hin und klärst das, handle dir was akzeptables aus

Herb @, Südsteiermark, Donnerstag, 26.07.2018, 14:08 vor 2103 Tagen @ KatzeMinkaMorle 1922 Views

Hallo,

die sind im Regelfall verhandlungsbereit, erkläre die Situation und schau was passiert, den ich fürchte die Forderungen sind rechtens.
Es gibt keine andere Möglichkeit, außer du machst einen auf "Reichsbürger" und bleibst auch beim Exekutor stur und schaust was dann passiert.
Youtube ist voller mutiger Versuche der Staatsgewalt zu trotzen.

Schreib bitte was dabei raus gekommen ist.

Beste Grüße, Herb

--
NUR BEIM LACHEN BIEGT SICH DAS RÜCKGRAT!

Stillschweigen begründet kein Vertragsverhältnis.

Durran @, Donnerstag, 26.07.2018, 22:09 vor 2102 Tagen @ KatzeMinkaMorle 1377 Views

Ich habe ähnliche Probleme und daher etwas Einblick.

Mein Anwalt sagte mir: Stillschweigen begründet kein Vertragsverhältnis.

Grundsätzlich gehört alles bis Eingang Stromzähler und selbiger dem Energieversorgungsunternehmen (EVU).

Alles nach dem Zähler ist deine Sache. Es gibt keinen Nutzerzwang wie etwa beim Abwasser. Insofern wird die Stromlieferung nach Abmeldung vom EVU eingestellt und der Zähler entweder versiegelt oder ausgebaut. Manchmal passiert auch gart nichts.

Natürlich versucht das EVU trotzdem weiter zu beliefern und die Grundgebühr zu kassieren. Das machen die mit diesen sogenannten Begrüßungsschreiben oder dann Rechnungen.

Man kann diese Rechnungen ignorieren wenn man gerichtsfest den Stromvertrag fristgerecht gekündigt hat.

Allerdings ist es dann doch nicht so einfach wie es hier aussieht.

Manchmal ist es besser die Grundgebühr zu bezahlen. Wenn nämlich der EVU den Zähler verplombt oder ausbaut und der entsprechende Anschluss längerfristig ausser Betrieb gesetzt wird und später doch wieder benötigt wird.

Der EVU hat eine Versorgungspflicht. Er muss dann bei einer erneuten Anmeldung des Stromanschlusses den ausgebauten Zähler kostenlos wieder einbauen und dem Neukunden Strom zur Verfügung stellen.

Aber dafür benötigt man ein so genanntes Wiederinbetriebnahmeprotokoll.
Also der Neukunde. Und der muss dann seine installierte Anlage von einem geprüften und vom EVU zugelassenen Elektrofachbetrieb abnehmen lassen.
Wenn nun die Elektroanlage älter ist und nicht mehr dem heutigen Parametern entspricht bekommt man die Anlage nicht mehr zugelassen.

Dann heißt es Neuinstallation. Der Bestandsschutz einer alten Anlage wäre damit entfallen. Und das kann dann eben auch teuer werden. Das sollte man sich also gut überlegen.

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