Muster für Widerspruch gegen Festsetzungsbescheid des Rundfunkbeitrags
bearbeitet von unbekannt, Freitag, 20.07.2018, 23:23
Sylvia bat mich, ein Muster eines Widerspruchbriefes gegen den Festsezungsbescheid reinzustellen. Ich mache dafür einen neuen Beitrag auf, weil die Bitte inzwischen zu weit unten steht.
Man muss zunächst die Zahlung einstellen, eine evtl. Einzugsermächtigung widerrufen. Nach 2-3 Monaten kommt eine Mahnung und Erhöhung der Forderung um 8 € Mahngebühr. Nicht reagieren, abwarten, bis ein Festsetzungsbescheid kommt, gegen den es die Möglichkeit des Widerspruches innerhalb einer Frist gibt.
Mein Schreiben sieht so aus:
Einschreiben
Absender, Datum
Südwestrundfunk
Neckarstraße 230
70190 Stuttgart
Beitragsnummer: ....
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen den Festsetzungsbescheid ausstehender „Rundfunkbeiträge“ und Zuschläge in Höhe von .... EURO vom ... – mir zugegangen am .... – erhebe ich hiermit
Widerspruch.
Begründung:
...............
Meine Begründung entspricht den beiden Fassadenkratzer-Artikeln, die ich hier noch mal verlinke:
https://fassadenkratzer.wordpress.com/2017/11/03/rundfunkzwangsbeitrag-oder-die-betreut...
https://fassadenkratzer.wordpress.com/2017/11/10/rundfunkpropaganda-und-der-rechtsgrund...
Man kann sich davon anregen lassen für eine eigene Begründung.
Also das Widerspruchschreiben ist formal ganz einfach. Auf eine Antwort auf den Widerspruch warte ich seit nun 10 Monaten, vermutlich sind die total überlastet. Wenn 1 Jahr um ist, werde ich an die Entscheidung über meinen Widerspruch erinnern. Der Sender ist zu einer Entscheidung darüber verpflichtet. Notfalls werde ich diese Entscheidung beim Verwaltungsgericht durch eine Feststellungsklage erzwingen.
Ich will nicht als Person durch Stillhalten davonkommen, sondern die Sache grundsätzlich bekämpfen.
Kommt die zu erwartende negative Entscheidung, also dass der Widerspruch zurückgewiesen wird, werde ich dagegen beim Verwaltungsgericht klagen usw.
Beim Verwaltungsgericht braucht man noch keinen Anwalt, aber ab Oberverwaltungsgericht ist Anwaltszwang.
Wenn man das Gerichtsverfahren scheut, kann man natürlich nach der Zurückweisung des Widerspruchs auch erst mal wieder zahlen und dann das Spiel von vorne beginnen. Siehe auch:
https://www.mmnews.de/politik/80004-nach-gez-skandalurteil-55