Muster für Widerspruch gegen Festsetzungsbescheid des Rundfunkbeitrags

Falkenauge @, Freitag, 20.07.2018, 23:02 vor 2116 Tagen 3220 Views

bearbeitet von unbekannt, Freitag, 20.07.2018, 23:23

Sylvia bat mich, ein Muster eines Widerspruchbriefes gegen den Festsezungsbescheid reinzustellen. Ich mache dafür einen neuen Beitrag auf, weil die Bitte inzwischen zu weit unten steht.

Man muss zunächst die Zahlung einstellen, eine evtl. Einzugsermächtigung widerrufen. Nach 2-3 Monaten kommt eine Mahnung und Erhöhung der Forderung um 8 € Mahngebühr. Nicht reagieren, abwarten, bis ein Festsetzungsbescheid kommt, gegen den es die Möglichkeit des Widerspruches innerhalb einer Frist gibt.
Mein Schreiben sieht so aus:

Einschreiben

Absender, Datum


Südwestrundfunk
Neckarstraße 230
70190 Stuttgart


Beitragsnummer: ....


Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen den Festsetzungsbescheid ausstehender „Rundfunkbeiträge“ und Zuschläge in Höhe von .... EURO vom ... – mir zugegangen am .... – erhebe ich hiermit

Widerspruch.


Begründung:
...............

Meine Begründung entspricht den beiden Fassadenkratzer-Artikeln, die ich hier noch mal verlinke:
https://fassadenkratzer.wordpress.com/2017/11/03/rundfunkzwangsbeitrag-oder-die-betreut...

https://fassadenkratzer.wordpress.com/2017/11/10/rundfunkpropaganda-und-der-rechtsgrund...

Man kann sich davon anregen lassen für eine eigene Begründung.

Also das Widerspruchschreiben ist formal ganz einfach. Auf eine Antwort auf den Widerspruch warte ich seit nun 10 Monaten, vermutlich sind die total überlastet. Wenn 1 Jahr um ist, werde ich an die Entscheidung über meinen Widerspruch erinnern. Der Sender ist zu einer Entscheidung darüber verpflichtet. Notfalls werde ich diese Entscheidung beim Verwaltungsgericht durch eine Feststellungsklage erzwingen.
Ich will nicht als Person durch Stillhalten davonkommen, sondern die Sache grundsätzlich bekämpfen.

Kommt die zu erwartende negative Entscheidung, also dass der Widerspruch zurückgewiesen wird, werde ich dagegen beim Verwaltungsgericht klagen usw.
Beim Verwaltungsgericht braucht man noch keinen Anwalt, aber ab Oberverwaltungsgericht ist Anwaltszwang.

Wenn man das Gerichtsverfahren scheut, kann man natürlich nach der Zurückweisung des Widerspruchs auch erst mal wieder zahlen und dann das Spiel von vorne beginnen. Siehe auch:
https://www.mmnews.de/politik/80004-nach-gez-skandalurteil-55

Ist Käse .. warum?

Mirko, Česko, Samstag, 21.07.2018, 01:36 vor 2116 Tagen @ Falkenauge 2529 Views

Ein Jeder sollte das Gerichtsverfahren so teuer machen, wie er gedenkt.[[freude]]

Pensionen und Betriebsaltersversorgung - Der Elefant im GEZ-Laden

Fleet @, Tor zum Harz ex NL, Samstag, 21.07.2018, 14:19 vor 2115 Tagen @ Falkenauge 1934 Views

bearbeitet von unbekannt, Samstag, 21.07.2018, 15:03

Hallo in die Runde!

Bei allen Betrachtungen und ehrenvollen Boykottbemühungen vermisse ich stets einen aus meiner Sicht wichtigen Punkt, nämlich die Betrachtung der Verwendung der GEZ-Beiträge. Im Augenblick verzichte ich auf Zahlenbeispiele und Links, da diese reichhaltig und leicht zu recherchieren sind.

Nach § 1 RBStV dient der Rundfunkbeitrag der „funktionsgerechten Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“. Sinn und Zweck des „Rundfunkbeitrages“ ist es, die Funktionsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu gewährleisten.

Genau hier stellt sich die Frage, gehören die (zusätzlichen) betrieblichen Altersversorgungen und Pensionen zur Finanzausstattung um einen funktionsgerechten Betrieb zu ermöglichen? Die Mitarbeiter erhalten ja bereits Renten aus den gesetzlichen Beiträgen auf die Gehälter.

Diese Versorgung hat aus meiner Sicht überhaupt nichts mit dem ordentlichen Betrieb der Rundfunkanstalten zu tun.

Werden diese Beträge also zweckentfremdet eingesetzt und ist nicht genau das klagewürdig?

Laut des KEF-Berichtes (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten) werden Aufwände für diese betriebliche Altersversorgung aus den GEZ Beiträgen gedeckt.
Hier handelt es sich nach Größe und stetigem Steigen der Summen um erhebliche Beträge, die nicht nur durch zunehmende Anspruchsberechtigte wachsen, sondern scheinbar auch noch gesetzwidrig auf Grundlage des Betriebsrentengesetz – BetrAVG angepasst werden, denn:

[BetrAVG:
Die §§ 7 bis 15 gelten nicht für den Bund, die Länder, die Gemeinden sowie die Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts, bei denen das Insolvenzverfahren nicht zulässig ist, und solche juristische Personen des öffentlichen Rechts, bei denen der Bund, ein Land oder eine Gemeinde kraft Gesetzes die Zahlungsfähigkeit sichert.]


Allgemein könnte man es so betrachten:

„Es ist schlichtweg nicht gerechtfertigt, dass der erwerbstätige Teil der Bevölkerung, der bereits in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, auch noch für die zusätzliche Altersversorgung eines kleinen privilegierten Personenkreises von Rundfunk-Rentnern aufzukommen hat. Insofern der Rundfunkbeitrag daher für ihre zusätzliche Altersversorgung verwendet wird, wird er entgegen § 1 RBStV gesetzeswidrig zu gesetzesfremden Zwecken verwendet, insofern verstößt die Erhebung des Rundfunkbeitrages folglich gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit." (ex gez-boykott.de)

Weiß jemand, ob konkret dies juristisch schon irgendwo angegangen wurde?

Herzliche Grüße

Fleet

--
"Das ist schön bei den Deutschen: Keiner ist so verrückt, dass er nicht einen noch Verrückteren fände, der ihn versteht." (H. Heine)

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