Rente mit 60 - Mit welchen Abzüge muss man rechnen?

Bretti @, Freitag, 01.12.2017, 12:29 vor 2339 Tagen 3560 Views

Hey Leute,

bei meiner Mutter (* April 1961) sieht es aktuell so aus, dass sie seit ihrer Lehrzeit durchgängig als Friseurin gearbeitet hat. Mittlerweile ist ihr Rücken aber so kaputt, dass sie ständig Schmerzen hat und regelmäßig zu Physio muss. Zudem sind die Hände durch die jahrelange chemische Beanspruchung durch die ganzen Pflegemittel und Shampoos total kaputt. Die haut ist völlig ausgetrocknet und regeneriert sich auch nicht wieder.

Wir überlegen jetzt schon länger, ob es nicht Sinn macht eher aufzuhören und mit 60 das Handtuch zu werfen. Ihre Rente würde sich in Grenzen halten und es kann sein, dass sie sowieso aufstocken muss. Wie wäre das dann geregelt und mit welchen Abzügen müsste man rechnen?

LG

Rentenberatung aufsuchen, hier im Forum kann das niemand leisten! (oT)

Langmut @, Freitag, 01.12.2017, 13:01 vor 2339 Tagen @ Bretti 2543 Views

- kein Text -

Rentenberatung aufsuchen, hier im Forum kann das - seit dem Abgang von Crisismaven - niemand mehr leisten! (oT)

Mephistopheles, Freitag, 01.12.2017, 14:00 vor 2339 Tagen @ Langmut 2547 Views

Präzisierung

Langmut @, Freitag, 01.12.2017, 14:24 vor 2339 Tagen @ Mephistopheles 3009 Views

Hallo in die Runde,

es geht bei der Rente nicht um ein Smartphone, bei dem man auch mal eben Euro 200 versemmeln kann, sondern um eine Beratung mit nachhaltigen Folgen:

Euro 50 im Monat macht im Jahr 600 €, in 10 Jahren 6.000 € aus usw.

Ich möchte hier niemanden auf den Schlips treten, aber ein Nachbar in früheren Zeiten war nach seiner Pensionierung (er arbeitete im Versorgungsamt) freiberuflicher Rentenberater.

Nicht selten landeten seine Fälle vor Gericht und ohne fundierte Hilfe wären die Betroffenen mehr als bescheiden abgespeist worden.

Bei Rentenansprüchen geht es immer um höchst individuelle Voraussetzungen und die können in einem Forum schlicht und ergreifend kaum erläutert werden.

Nur Mut:
Wenn man nach der Rentenberatung der öffentlichen Hand eine zweite Meinung braucht, kann man sich gerne an die Profis wenden, die entsprechend Erfahrung haben und auch nicht sooo teuer sind.

Übrigens:
Sich "kaputt schreiben lassen", ist nicht immer der Weisheit letzter Schluss.
Ggf. lohnt sich das fortgesetzte "krank schreiben lassen", bis zum Eintritt der Regelrente mit Plus/Minus 67. Vorher wird noch gekurt, begutachtet und wiedereingegliedert.

Gruß und alles Gute
Langmut

--
Ich bin recht und das ist auch gut so.

Der Unterschied zwischen schlau und dumm.
Ein schlauer Mensch kann sich dumm stellen.

Arbeit finde ich gut, da könnte ich anderen stundenlang zuschauen. (Diogenes von Sinope)

Wo genau gibt es eine seriöse Rentenberatung?

SevenSamurai @, Freitag, 01.12.2017, 21:43 vor 2339 Tagen @ Bretti 2463 Views

Wo genau gibt es eine seriöse Rentenberatung?

Ich habe leider einige Fehlzeiten aufgrund von Arbeitslosigkeit OHNE Bezug von ALG I oder ALG II, weil ich von meinem für das Alter Erspartem leben musste.

--
"Wenn ihr euch fragt, wie es damals passieren konnte:
weil sie damals (...)."
Henryk Broder

Rentenberater

Sligo @, Freitag, 01.12.2017, 22:10 vor 2339 Tagen @ SevenSamurai 2579 Views

bearbeitet von unbekannt, Freitag, 01.12.2017, 22:25

Wo genau gibt es eine seriöse Rentenberatung?

Ich habe leider einige Fehlzeiten aufgrund von Arbeitslosigkeit OHNE Bezug
von ALG I oder ALG II, weil ich von meinem für das Alter Erspartem leben
musste.


Empehlung

http://www.vogts-rentenberater.de/

Anrufen, anschreiben.

bitte eigene Unterlagen sichten

schaumermal, wohnhaft, Freitag, 01.12.2017, 23:09 vor 2339 Tagen @ Bretti 2475 Views

bearbeitet von unbekannt, Freitag, 01.12.2017, 23:13

Bei dem Jahrgang müssten der Mama bereits eine Rentenauskunft (vorausgesetzt das der Versicherungsverlauf vollständig und Kontenklärung erfolgte) bzw. die jährlichen Renteninformationen der Rentenversicherung vorliegen.
Gegebenenfalls kann man diese auch separat noch einmal anfordern.
Bitte in den Unterlagen mal nachschauen, da steht ganz genau drinnen, zu welchem Zeitpunkt welche Rentenart / Altersrente speziell bei der Mama möglich sind.

Für einen groben und schnelleren Überblick einfach mal hier die Daten beim Rentenbeginnrechner (Portal der Regionalträger der Rentenversicherung) eingeben und überraschen lassen.
https://www.ihre-vorsorge.de/rechner/rentenbeginnrechner/

Ansonsten würde ich auch empfehlen umgehend bei der nächsten Beratungsstelle der Rentenversicherung einen Termin zu vereinbaren.

--
schaumermal

Rente frühestens mit 63 (gekürzt).

M. S. @, Schwabenland, Samstag, 02.12.2017, 11:20 vor 2338 Tagen @ Bretti 2698 Views

bearbeitet von unbekannt, Samstag, 02.12.2017, 11:23

Hallo Bretti,

ich weiß nicht, wieso alle möglichen Drittanbieter von Beratern empfohlen werden, die alle nur die Hand aufhalten, wenn man direkt zur Rentenversicherung gehen kann.

Hier (z.B. in BaWü) suchst Du die Stelle in Deiner Nähe.

Ab Jahrgang 1952 kann man grundsätzlich nicht vor 63 Jahren in Rente. Und das natürlich auch nur mit vielen Abschlägen. 0,3% Abschlag pro Monat vor dem Zeitpunkt der Regelaltersrente.

Hier dazu noch ein ganz aufschlussreicher Artikel.

Wenn Deine Mutter also mit 60 aufhören will, dann muss sie 3 Jahre irgendwie auf eigene Kosten oder über Krankheit/Erwerbsunfähigkeitsrente etc. überbrücken.

Die zu erwartende Höhe der Regelaltersrente erfährt sie in der Servicestelle in der Nähe oder per Mailanfrage.

Alles Gute

Auch mal prüfen, ob eventuell Erwerbslosenrente in Betracht kommt. (oT)

siggi, Samstag, 02.12.2017, 17:31 vor 2338 Tagen @ Bretti 1910 Views

- kein Text -

Danke erstmal für eure Antworten.

Bretti @, Donnerstag, 14.12.2017, 11:03 vor 2326 Tagen @ siggi 1551 Views

Wir haben uns jetzt auch nochmal ein wenig belesen und eventuell käme auch eine Erwerbsminderungsrente in Frage. Man müsste dafür eine Pflegestufe beantragen und bereits bei Pflegestufe "0" (mit eingeschränkter Alltagskompetenz) besteht ein Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Das wäre vielleicht eine Möglichkeit die Zeit bis zur Altersrente zu überbrücken. Dafür würde noch sprechen, dass sie seit Jahren an Angstzuständen leidet und entsprechende Medikamente nehmen muss.

Wenn ich das richtig verstanden habe, richtet sich der mögliche Renteneintritt (ohne Abzüge) nach dem Geburtsjahr und ob man die 45 Beitragsjahre voll hat.
(Quelle: https://www.brutto-netto-rechner24.de/frueher-rente-gehen-8-moeglichkeiten-und-wie-es-geht.html).

Demnach muss meine Mutter (da sie dann die 45 Jahre voll hat) bis 2026 arbeiten. Dann wäre sie 64 (+6 Monate). Sie ist jetzt 57 und ich glaube kaum, dass sie das unter den gegebenen Umständen noch so lange machen kann... Wir werden uns auf jeden Fall nochmal bei einer Beratungsstelle informieren.

LG

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