Marktstammdatenregisterverordnung – Irrsinn hoch 3!

nereus @, Donnerstag, 02.11.2017, 15:44 vor 2368 Tagen 4515 Views

.. jeder wird einsehen, dass ein großes Werk zur Rettung der Menschheit wie die Energiewende auch anständig verwaltet werden muss.
Und um eine gute Verwaltung der Energiewende gewährleisten zu können, brauchen die Behörden natürlich alle Angaben über Stromerzeuger und Stromlieferanten.
Eine solche energiewirtschaftliche Meldepflicht ist zwar mit zusätzlicher Arbeit verbunden, aber an der Notwendigkeit einer ordentlichen behördlichen Verwaltung gibt es hierzulande kaum Zweifel.

Quelle: http://www.achgut.com/artikel/handwerker_im_haus_meldepflicht_als_stromlieferant

Während also Stromerzeuger und -lieferanten ihre neue Pflicht geräuschlos erfüllen werden, sind mit dieser Verordnung auch unzählige neue Stromlieferanten entstanden, die alle gar nicht wissen, dass sie Stromlieferanten sind.
Der Begriff ist in der Verordnung klar definiert: „Jede natürliche oder juristische Person, die Strom an andere liefert“, ist ein Stromlieferant.

Jeder, der beispielsweise einen Handwerker beschäftigt und diesem Handwerker den eigenen Strom für die Bohrmaschine zur Verfügung stellt, ist nach der Definition der Marktstammdatenregisterverordnung ein Stromlieferant und müsste sich streng genommen als solcher registrieren lassen.
Es gibt nämlich in dem Regelwerk weder eine Bagatellgrenze noch muss man mit Strom handeln, um Stromlieferant zu sein. Es ist vollkommen unerheblich, ob der Strom entgeltlich oder unentgeltlich abgegeben wird.

Als wir hätten wir wirklich keine anderen Sorgen! [[motz]]

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat ein Merkblatt zur Marktstammdatenregisterverordnung erarbeitet, damit Unternehmen erkennen können, wann sie Stromlieferanten sind.
Grundlegende Fragen sind:
„Wer übt die tatsächliche Herrschaft über die elektrischen Verbrauchsgeräte aus? Konkret heißt das: Wem gehört eine Maschine? Wer hat Zugriff darauf? Wer bestimmt ihre Arbeitsweise eigenverantwortlich? Konkret heißt das: Wer entscheidet, wann die Maschine zu welchem Zweck eingesetzt wird?“

Das heißt, wenn der, dem der Stromzähler zugeordnet ist, nicht über den Einsatz des Geräts an seiner Steckdose entscheidet, ist er Stromlieferant.
Die Bohrmaschine des Handwerkers gehört dem Auftraggeber nicht und er entscheidet auch nicht, wann sie in Betrieb gesetzt wird. Damit ist der Auftraggeber Stromlieferant. Aber gibt es denn keine Regelung, die wenigstens kleinere Dienstleistungen von der Registrierungspflicht entbindet?
Auch hier hilft das DIHK-Merkblatt, wenngleich die Antwort nicht zufrieden stellt:
„Muss ich auch melden, wenn eine Fremdfirma nur einen Tag auf dem Betriebsgelände tätig ist? Im Prinzip ja.
Die Bundesnetzagentur sieht keine Dauer für Letztverbräuche vor. Sie erkennt nur einen vorübergehenden geringfügigen Umfang (z. B. Putzfrau) von Dritten an, ohne dass dadurch eine Stromlieferung entsteht. Das ‚geringfügig‘ wird im Übrigen nicht definiert.
Eine eintägige Hochdruckreinigung eines Betriebsgeländes durch eine Fremdfirma kann daher bereits eine Meldepflicht auslösen.“

Dazu kommt dann, dass auch jede Änderung gemeldet werden muss, also auch die Beendigung der Stromlieferung. Das heißt, wenn der Handwerker seine Bohrmaschine nach getaner Arbeit wieder einpackt und somit auch die Stromlieferung an ihn endet, ist wieder eine Meldung fällig.

Und das darf natürlich nicht fehlen.

Eine fehlende Meldung stellt nach der Marktstammdatenregisterverordnung eine Ordnungswidrigkeit dar und ist bußgeldbewehrt.

Abzocken, wo es nur geht. [[wut]]

Wie nun schon mehrfach festgestellt.
Wir leben in der größten Klapsmühle der Welt.
Daher muß immer wieder auf‘s Neue mit Belästigungen gerechnet werden. [[sauer]] [[sauer]]

mfG
nereus

Schlimmer geht immer!

Kaladhor @, Münsterland, Donnerstag, 02.11.2017, 16:03 vor 2368 Tagen @ nereus 2810 Views

Wenn man dem Handwerker auch noch eine Verlängerung borgen muss, damit er arbeiten kann, darf man dann auch Netzdurchleitungsentgelte berechnen?

Lieber nereus, ich habe grade ernsthaft aufs Datum geguckt, um zu prüfen, dass wir nicht den 1. April haben.

Und ja, anscheinend haben wir derzeit keine wichtigeren und drängenderen Probleme...

Grüße,
Kaladhor

--
Ich bin nicht links, ich bin nicht rechts, ich kann noch selber denken!

Füttern wir doch den Amtsschimmel, bis er an Verstopfung eingeht ;-D

FOX-NEWS @, fair and balanced, Donnerstag, 02.11.2017, 16:35 vor 2368 Tagen @ nereus 2580 Views

Jeden Scheiss melden, und wenns 1 mal Handy laden ist. Und nie niemals nicht online ... immer auf Papier. Auf Papier macht richtig Arbeit ... und sozial ist, was Arbeit schafft.

Habe fertig.

--
[image]
Läuft in Deutschland ...

Gibt es irgendwo eine Begründung, wofür das gut sein soll? (oT)

Martin @, Donnerstag, 02.11.2017, 17:54 vor 2368 Tagen @ nereus 1999 Views

- kein Text -

Jede e-Auto- Aufladung beim Nachbarn ist anzuzeigen!

eesti @, Schwedt und Cranz(Ostpreußen), Donnerstag, 02.11.2017, 17:59 vor 2368 Tagen @ nereus 2671 Views

bearbeitet von unbekannt, Donnerstag, 02.11.2017, 18:24

Hier das Merkblatt:
https://www.ihk-kassel.de/solva_docs/MerkblattzumMarktstammdatenregister1.pdf

Irgendwie finde ich das niedlich.
Damit ist doch das E-Auto tot, oder verstehe ich da etwas falsch?

Fall 7:
Unentgeltliches Laden eines E-Autos beim Nachbarn
In diesem Fall wird der Nachbar zum Stromlieferant und muss sich registrieren, wenn es sich
beim Ladevorgang nicht um geringfügige Strommengen handelt. Der Halter des E-Autos ist
Letztverbraucher im Sinne der Bundesnetzagentur, weil er die Herrschaft über sein Auto
ausübt, seine Nutzung selbst bestimmt und auch das wirtschaftliche Risiko trägt.


Wenn man sich bei der Bundesnetzagentur einwählt, dann wir das aber alles etwas entschärft:
Bundesnetzagentur Anzeigepflicht

"...Die Anzeigepflicht besteht nur für Energieversorgungsunternehmen, die Haushaltskunden (§ 3 Nr. 22 EnWG) beliefern.

Haushaltskunden sind:
Kunden im Haushalt ohne Rücksicht auf ihren Jahresverbrauch und
Kunden mit einem beruflichen, landwirtschaftlichen oder gewerblichen Jahresverbrauch von bis zu 10.000 kWh..."

--
MfG
LR

Alles ist ein Windhauch.

99,9% der Einheiten nicht betroffen

Ashitaka @, Donnerstag, 02.11.2017, 19:11 vor 2368 Tagen @ nereus 2774 Views

bearbeitet von unbekannt, Donnerstag, 02.11.2017, 19:54

Ich denke da wurde nicht recherchiert, was ein Martakteur bzw. eine unter die Registrierungspflicht fallende Anlage im Sinne der MaStRV ist. Kann bei solchen Seiten schnell passieren. Sonst wäre es wirklich Irrsinn.

--
Der Ursprung aller Macht ist das Wort. Das gesprochene Wort als
Quell jeglicher Ordnung. Wer das Wort neu ordnet, der versteht wie
die Welt im Innersten funktioniert.

Dazu Datenschutzgrundverordnung 2018.

Centao @, Donnerstag, 02.11.2017, 20:14 vor 2368 Tagen @ nereus 2304 Views

Hallo @nereus,

alles echte Türöffner. Man muß nur verstehen wollen: Die Planwirtschaft ist unaufhaltsam und Konzerne brauchen die letzten Mitarbeiterressourcen.

Ich denke es ist auch systembestimmt..

Gruß,
CenTao

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