Der hochnäsige falsche Schäuble
"Schäuble hält jede Debatte um Obergrenze für überflüssig", melden die Medien.
»Juristen wissen, dass überflüssige Dinge nicht extra erwähnt werden müssen«, erklärte Schäuble. Lediglich die CSU bestehe auf eine Obergrenze. Eine Diskussion darüber zu führen sei überflüssig.
Ein schwarzer Jurist der keine Ahnung hat oder lügt.
Für Asylberechtigte stellt sich die Frage der Obergrenze in der Tat nicht. Das sind nur 0,5 % der Flüchtlinge. Für die restlichen Massen der Schutzbedürftige und der Migranten sieht es so aus:
„Die sich unter dem Aspekt der Nationalstaatlichkeit aus dem Grundgesetz ergebende Obergrenze für die Aufnahme von Immigranten ist mit einer Million von in Deutschland aufgenommenen Flüchtlingen im Jahr 2015 schon evident überschritten worden.“ (Prof. Dr. Dietrich Murswiek, Freiburg)
Die Politik verwischt vielfach den Unterschied zwischen Asylberechtigten, Kriegsflüchtlingen und Immigranten. Letztere dürfen im Grunde nur bei positiver Integrationsprognose, also Integrationsfähigkeit, -willigkeit und vorhandener Integrationskapazität aufgenommen werden. Flüchtlinge muss man auch in größerer Zahl ins Land lassen, wenn es eine realistische Rückkehrperspektive gibt. Fehlt diese, sind sie auch Einwanderer, für die die Integrationskriterien gelten. Eine Vielzahl von Äußerungen der Regierung zeige, führt Prof. Murswiek aus, dass sie von einem dauerhaften Bleiben der über eine Million „Flüchtlinge“ ausgeht, die 2015 eingeströmt sind. Wenn die Kanzlerin ständig summarisch eine Obergrenze ablehnt, bewegt sie sich stets außerhalb der Verfassung, an die sie gebunden ist. Es handelt sich auch bei den meisten Asylsuchenden praktisch um Einwanderer, die in Bezug auf eine Obergrenze mit den Immigranten zusammen gesehen werden müssen.
Es findet ein fortgesetzter Verfassungsbruch statt.