...und dann war da noch der Bauer der die Maus totfuhr...

Mitmacher @, Dienstag, 19.09.2017, 16:10 vor 2412 Tagen 3194 Views

... das darf man nämlich nicht in Buntland.

Freiluftirrenanstalt:

Zitat:
Der Vorwurf: Er soll im Mai 2017 eine Grünlandfläche von außen nach innen gemäht haben. Dabei soll angeblich eine Maus zu Tode gekommen sein. Der Kreis Borken verdonnerte den Landwirt aus dem Münsterland daraufhin zu einem Verwarnungsgeld von 50,00 € - allerdings für das nicht zulässige Mähen von außen nach innen und nicht für das vermeintliche Totfahren einer Maus, wie der Kreis Borken heute in einer Pressemitteilung noch einmal klarstellte.

Damit war die Geschichte aber noch nicht zu Ende: Das Verfahren wurde darüber hinaus von der Kreispolizeibehörde an die Staatsanwaltschaft Münster weitergeleitet. Diese sollte prüfen, ob der Landwirt auch gegen § 17 Tierschutzgesetz (Verbot des Tötens ohne vernünftigen Grund) verstoßen hat. Das wäre dann eine Straftat. Die Staatsanwaltschaft konnte dem Landwirt ein vorsätzliches Töten der Maus allerdings nicht nachweisen und stellte das Verfahren im Mai 2017 ein. Das wiederum passte dem Anzeigenerstatter nicht. Er legte im Juni gegen den Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft Münster bei der Generalstaatsanwaltschaft Hamm erneut Beschwerde ein. ...

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"Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt." - Thomas Mann, Der Zauberberg

"Es zeugt nicht von geistiger Gesundheit, an eine von Grund auf kranke Gesellschaft gut angepasst zu sein." (Jiddu Krishnamurti)

unter grün-rot wurden die Landwirtschaftskammern in ihrer Funktion gewandelt

Dieter, Dienstag, 19.09.2017, 18:05 vor 2412 Tagen @ Mitmacher 2021 Views

Der letzte grüne Umwelt- und Landwirtschaftsminister NRW hat es sich nicht nehmen lassen seine ganze Ideologie massiv in das Kammerwesen einzutreiben, auch durch Um-Organisation, etc.

Und so kommt es, daß derartiges passiert. Normalerweise müßte man den Schweinestall Landwirtschaftskammer mit seiner Abteilung für Ordnungsverfahren, Strafverfahren wieder einstampfen, bzw. auf das ursprüngliche Maß zurückführen.

Gruß Dieter

Freiluftirrenanstalt

Rotti @, Pampa, Dienstag, 19.09.2017, 20:34 vor 2411 Tagen @ Mitmacher 1734 Views

Servus Mitmacher!

Das ist mittlerweile der ganz normale Wahnsinn. Man hat als Bauer cross compliance Regeln einzuhalten, deren (Wahn-)Sinn nicht zu begreifen ist. Es ist nur ein Beispiel von vielen. Man kann das auch nicht an einer Partei festmachen.
Da lobe ich mir das gute alte Soldatenhandbuch: "In der Nacht ist mit Dunkelheit zu rechnen." Oder: "Ab einer Wassertiefe von 75cm hat der Soldat selbständig mit Schwimmbewegungen zu beginnen, dabei ist er von der Grußpflicht befreit". [[freude]]

Also der Wahnsinn ist überall, sei es in der Landwirtschaft, im Konzern, oder beim Staat............... [[top]]
M.f.G.
Rotti

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Ich esse und trinke, also bin ich.

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