OT - Eine rechtliche Frage

Olivia @, Freitag, 25.08.2017, 19:08 vor 2442 Tagen 5290 Views

bearbeitet von unbekannt, Freitag, 25.08.2017, 19:18

Falls störend, bitte löschen.

Eine Frage bezüglich einer sehr „bizarren“ Begegnung, heute am Spätnachmittag, kurz vor halb sieben. Ich hatte tagsüber eine Wand gestrichen und musste noch Farbe einkaufen sowie Hundefutter und fand dann auch noch einen reduzierten Gartenstuhl der zu meinen anderen Stühlen passte. Danach war ich rechtschaffen müde und froh, nach Hause zu kommen und eine Kleinigkeit zu essen. Mein „Zuhause“ liegt in einer Seitenstraße, die nicht sehr breit ist und mindestens auf einer Seite, oft auf zwei Seiten „zugeparkt“ ist. Geschwindigkeit..... Schrittempo, denn jederzeit kann jemand aus der Einfahrt kommen. Auch fahren dort teilweise sehr alte Menschen mit dem Fahrrad herum. Heute war nur eine Seite vollgeparkt, die andere Seite war frei. Also eine recht übersichtliche Situation.
Ich fuhr langsam und merkte, dass mir eine ältere Frau auf dem Fahrrad entgegenkam. Schätzungsweise 45 – 60... Genau habe ich sie mir nicht angesehen. Sie war auffällig hergerichtet, also nicht direkt „sportlich“ unterwegs oder auf „Besorgungen“. Sie fuhr MITTEN auf der Straße. Ich beobachtete sie irritiert, weil ich nicht wusste, was sie vorhatte und übersah dabei, dass ich in eine „Einfahrt hätte einbiegen können - damit hätte sie die Straße für sich alleine gehabt. Sie fuhr auf mich zu, stellte ihr Rad vor mir ab und zückte ihr Handy, um mein Nummernschild zu fotografieren. Ich hatte inzwischen ebenfalls gehalten, stieg aus, um mit ihr zu reden. Das war kaum möglich. Sie schrie mich an ob ich sie überfahren wolle und dass ich sie genötigt hätte und jetzt eine Anzeige wegen Nötigung von ihr bekäme. Ich war sehr irritiert. Ihr Verhalten war so STRANGE..... wie ich es aus unserer Wohnumgebung überhaupt nicht kenne. Hier nimmt man Rücksicht aufeinander und wenn es Konflikte gibt, versucht man, diese über ein Gespräch zu lösen. Das hat inzwischen 36 Jahre gut geklappt. Ich versuchte also nochmals mit ihr ins Gespräch zu kommen und sagte ihr, dass es mir leid täte, dass ich die Einfahrt übersehen hätte und sicherlich nicht die Absicht gehabt hätte, sie zu nötigen. Sie schrie und brüllte weiter, pöbelte mich wegen meinem Auto an „jetzt schalten Sie doch endlich den Motor der alten Karre ab“. Dann verlegte sie sich weiter darauf, mich wegen meines „alten Autos“ anzupöbeln. Ich stieg in mein Auto, setze zurück, fuh in die Einfahrt und sie fuhr MITTEN auf der Straße weiter. Sie hätte vmtl. auch auf der Straße an meinem Auto vorbeigehen/fahren können. Ich winkte ihr aus meinem Auto zu, in der Hoffnung, dass sie sich „beruhigt“.
Mir ist so etwas seit 36 Jahren, die ich jetzt in diesem Stadteil zu Hause bin (mit Unterbrechungen), noch NIE passiert. Ich war ziemlich schockiert und entnervt, als ich heim kam. Diese „Dame“ war sehr aggressiv. Mein Eindruck war, dass sie sich in eine derartige Wut hineinsteigert, dass sie auf jeden Fall „irgend etwas“ gegen mich „Nötiger“ in die Wege leiten will. Sie hat sich ordentlich aufgespielt.
Gibt es irgend etwas, was ich beachten sollte? Ich habe eine Rechtsschutzversicherung. Aber ob die für „so etwas“ zuständig ist? Keine Ahnung.
Wäre schön, wenn jemand etwas über „solche“ Themen weiß.
Ich habe mich inzwischen „beruhigt“ und gehe den Tag weiter an. Eine weitere Wand muss gestrichen werden, also habe ich auch genügend Ablenkung..... :-)))

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For entertainment purposes only.

Ohne Zeuge keine Chance

Otto Lidenbrock @, Nordseeküste, Freitag, 25.08.2017, 19:16 vor 2442 Tagen @ Olivia 3879 Views

Ohne Zeugen wird sie die Sache wohl vergessen können. Das Foto besagt rein gar nichts. Und der Vorwurf der Nötigung ist wohl eher ein schlechter Scherz, zumal ihr auch nichts passiert ist.

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"Eine Gesellschaft befindet sich im vorübergehenden oder finalen Verfall, wenn der gewöhnliche, gesunde Menschenverstand ungewöhnlich wird."

William Keith Chesterton

Sehe ich auch so, und dazu:....

Kontributor @, Freitag, 25.08.2017, 19:36 vor 2442 Tagen @ Otto Lidenbrock 3416 Views

Ohne Zeugen wird sie die Sache wohl vergessen können. Das Foto besagt rein
gar nichts. Und der Vorwurf der Nötigung ist wohl eher ein schlechter
Scherz, zumal ihr auch nichts passiert ist.

Hallo Olivia,

ich habe bereits ähnliche Situationen auf der Autobahn und anderswo im Stadtverkehr erlebt. Das Handy zücken und Fotos machen ist schon das Höchste des Machtgefühls, dass sich diese (bemitleidenswerten) Menschen selbst schenken. Zu Hause geniessen Sie noch kurz dieses Gefühl der fototechnischen Überlegenheit [[zwinker]] und vergessen dann den Vorfall, denn: Die Bequemlichkeit siegt und den (moralischen) "Sieg" hat man ohnehin eingefahren. Da kommt nichts nach. Ansonsten schliesse ich mich ganz der Meinung von Otto Lidenbrock an.

Geniesse den Abend!

Kontributor

Wenn du Glück hast...

Andudu, Freitag, 25.08.2017, 21:19 vor 2442 Tagen @ Olivia 3376 Views

bearbeitet von unbekannt, Freitag, 25.08.2017, 21:26

...kennt die Polizei die, als chronische Querulantin.

Wenn du Pech hast... nicht.

Das nächste Mal machst du es wie unsere Neubürger, schnappst das Handy, einmal mit den Hacken drauf und Sense ist. Dann wirfst du die Unverschämte um und behauptest, sie wäre hingefallen und würde ungerechtfertigterweise dir die Schuld geben, während du gleichzeitig angsteinflößende Drohungen gegen sie absonderst. Aussage gegen Aussage.

Unverschämtheiten muss man mit Unverschämtheiten beantworten!

Der Ehrliche, ist der Dumme! Das gilt insbesondere heutzutage, wenn sich haufenweise Gestörte herumtreiben!

Das mit den Drohungen kann man übrigens immer praktizieren, die Polizei in Deutschland ist offenbar vollkommen unfähig präventiv zu handeln, dem muss man sich anpassen, um nicht auf Verliererseite zu stehen...

Schade, aber so ist leider der Status Quo in Deutschland...

Nachtrag: erst gestern las ich, dass "zuerst zuschlagen" eine überlegene Strategie ist, wenn man provoziert und bedroht wird. Und, na ja, es klingt plausibel. Wenn ihr Deutsche seid, seid ihr sowieso automatisch schuldig, also was spielt es dann für eine Rolle? Immerhin kommt ihr so eher unbeschadet aus einer bedrohlichen Situation raus. Wir denken zu sehr in klassischen Rechtssituationen, wir passen uns zu sehr Richtern und Rechtsanwälten und deren alberner Denkweise an. Das nützt nur den wirklichen Tätern, die zehnmal Bewährung bekommen, während ihr euch grün und blau ärgert und unsicher fühlt...

Mach Dir keine Sorgen...

Lechbrucknersepp, Freitag, 25.08.2017, 21:26 vor 2442 Tagen @ Olivia 3412 Views

bearbeitet von Lechbrucknersepp, Freitag, 25.08.2017, 21:33

Einfach warten, und ggf. den Ordnungshütern die Sache genau so erzählen wie Du es hier erzählt hast, sollten welche kommen.

Die Arschlochquote unter denen ist nicht höher als unter der Normalbevölkerung und die Verrücktenquote ist um ein Vielfaches geringer:
Anekdotischer Beweis: https://www.youtube.com/watch?v=t-32-m0_-Sg

Wozu haben wir denn einen Rechtsstaat?

Falls Anzeige: Anhörungsbogen der Polizei NICHT ausfüllen!

SevenSamurai @, Freitag, 25.08.2017, 22:04 vor 2442 Tagen @ Olivia 4236 Views

Falls Anzeige von ihr erstattet wird:

Den Anhörungsbogen der Polizei NICHT ausfüllen!

Siehe z.B. hier:

https://www.flegl-rechtsanwaelte.de/anhoerungsbogen-bekommen-was-nun

Zitat: "Zunächst gilt, wie eigentlich immer im Straf- oder Ordnungswidrigkeitenrecht, der Grundsatz: „Reden ist Silber, Schweigen ist Gold.“" Zitatende

Zitat: "Auch müssen Sie sich als Betroffener in einem Bußgeldverfahren nie selbst belasten, d.h. Sie müssen auch nicht einer Ladung durch die Polizei Folge leisten oder der Polizei die Haustüre öffnen." Zitatende

Zitat: "Es führt daher zu keinen Konsequenzen oder Nachteilen, wenn Sie auf den Anhörungsbogen einfach nicht antworten bzw. diesen nicht zurückschicken." Zitatende

Hier noch etwas:

http://recherche-info.de/2007/01/12/udo-vetter-sie-haben-das-recht-zu-schweigen/

--
"Wenn ihr euch fragt, wie es damals passieren konnte:
weil sie damals (...)."
Henryk Broder

Vorladung durch Polizei

Pingpong @, Samstag, 26.08.2017, 18:24 vor 2441 Tagen @ SevenSamurai 2470 Views

bearbeitet von unbekannt, Samstag, 26.08.2017, 18:33

Zitat: "Auch müssen Sie sich als Betroffener in einem Bußgeldverfahren
nie selbst belasten, d.h. Sie müssen auch nicht einer Ladung durch die
Polizei Folge leisten oder der Polizei die Haustüre öffnen." Zitatende

Zitat: "Es führt daher zu keinen Konsequenzen oder Nachteilen, wenn Sie
auf den Anhörungsbogen einfach nicht antworten bzw. diesen nicht
zurückschicken." Zitatende

Hier noch etwas:

http://recherche-info.de/2007/01/12/udo-vetter-sie-haben-das-recht-zu-schweigen/

Zur Ergänzung:
Diesbzgl. hat sich die Rechtslage dieses Jahr wohl ein klein wenig verändert:

https://www.lawblog.de/index.php/archives/2017/06/23/schoene-neue-zeugenwelt/

Davon abgesehen hast Du natürlich absolut recht:
Man kann in der Regel durch Gespräche mit Ermittlungsbehörden nichts gewinnen, aber oft viel verlieren. Wenn es also keinen zwingenden Grund gibt, mit Ermittlungsbehörden zu sprechen, sollte man einfach erstmal den Mund halten. Fällt vielen Menschen immer sehr schwer, vor allem, wenn man das Bedürfnis hat, sich zu rechtfertigen und irgendetwas "auszuräumen". :)
Einlassungen zur Sache können später immer noch kontrolliert und dosiert per Anwalt erfolgen.

Für die Englischkundigen unter Euch noch ein - wie ich finde - sehr schönes Video:
"Do Not Talk To the Police"
Ein amerik. Rechtsprofessor und im Anschluss ein Ermittlungsbeamter einer Polizeibehörde erklären, u.a. mit praktischen Beispielen, warum es das beste ist, stets unbedingt den Mund zu halten:

https://www.youtube.com/watch?v=d-7o9xYp7eE


@den Fragesteller:
Mach Dir da keine grossen Gedanken, da wird nicht viel kommen.
Der oft zitierte Gedanke, dass "Aussage gegen Aussage" vor einer Verurteilung schütze, ist zwar ein populärer Irrtum, denn Richter können durchaus in der Beweiswürdigung dem einen Zeugen glauben und dem anderen nicht und so zu einem Urteil kommen.
Aber die Behörden sind in der Regel überlastet, und Fehlverhalten muss einem in diesem Land noch immer halbwegs nachgewiesen werden, also keinesfalls an der Ermittlung mit unnötigen Einlassungen mitwirken, ohne Beweise wird es für Behörden schnell zu aufwendig, Kleinkram zu ermitteln etc.

Darüberhinaus: Setze Dich hin und mach Dir zu dem Vorgang ein paar Notizen, mit Datum, Uhrzeit, Beschreibung, was passiert ist usw., denn nach einigen Wochen/Monaten fängt das Gedächtnis schnell an, nachzulassen - solche Notizen können vor Gericht sehr hilfreich sein, da sie die Glaubwürdigkeit einer Zeugenaussage stützen können.
("Wer schreibt, der bleibt.")

Das ist echt schlimm!

SevenSamurai @, Sonntag, 27.08.2017, 14:16 vor 2440 Tagen @ Pingpong 1829 Views

Zur Ergänzung:
Diesbzgl. hat sich die Rechtslage dieses Jahr wohl ein klein wenig
verändert:

https://www.lawblog.de/index.php/archives/2017/06/23/schoene-neue-zeugenwelt/

Das ist echt schlimm! Der Untergang des Rechtsstaates.

Einen Beschuldigten als Zeugen zu vernehmen, damit man ihn reinlegen und später anklagen kann.

Würg. [[sauer]]

Fällt vielen Menschen immer sehr schwer,

Vor allem, wenn man, wie in Deutschland (und bei den Konservativen) so oft, obrigkeitshörig ist.

--
"Wenn ihr euch fragt, wie es damals passieren konnte:
weil sie damals (...)."
Henryk Broder

Vielen Dank an alle. Vielleicht kam sie aus dem Biergarten und hatte etwas getrunken.

Olivia @, Samstag, 26.08.2017, 07:23 vor 2441 Tagen @ Olivia 2443 Views

Vielen Dank für die Links und Ratschläge. Bin immer noch betroffen. Heute Nacht fiel mir ein, dass ganz in unserer Nähe ein schöner, kleiner Biergarten ist. Sie könnte von dort gekommen sein und möglicherweise etwas getrunken haben. Vielleicht resultierte daher das sehr aggressive Verhalten.

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For entertainment purposes only.

Tipp: Dashcam ins Auto einbauen ... mkT

igelei, Lammd des Stasi2.0-Rollcommanders, Samstag, 26.08.2017, 07:29 vor 2441 Tagen @ Olivia 2704 Views

... das hab ich gemacht, nachdem ich von einigen Vorfällen gehört hatte, das einige "Fachkräfte" auch mal gern einem haltenden Fahrzeug auf die Motorhaube springen und behaupten, dass sie angefahren worden sind.
Dashcams gibt es günstig, du drückst nur aufs Knöpfchen und die letzten 10 min sind abgespeichert.

MfG
igelei

Ist das inzwischen legal?

SchlauFuchs ⌂ @, Neuseeland, Samstag, 26.08.2017, 08:21 vor 2441 Tagen @ igelei 2708 Views

... das hab ich gemacht, nachdem ich von einigen Vorfällen gehört hatte,
das einige "Fachkräfte" auch mal gern einem haltenden Fahrzeug auf die
Motorhaube springen und behaupten, dass sie angefahren worden sind.
Dashcams gibt es günstig, du drückst nur aufs Knöpfchen und die letzten
10 min sind abgespeichert.

MfG
igelei

AFAIK ist das doch wegen Datenschutz nicht legal in Deutschland.

Rechtliche Situation

Weiss nicht, zeichne zwar permanent auf, aber ... mkT

igelei, Lammd des Stasi2.0-Rollcommanders, Samstag, 26.08.2017, 10:43 vor 2441 Tagen @ SchlauFuchs 2540 Views

... da ich immer nur die letzten 10 min speichere, sollte das datenschutztechnisch OK sein. Müsste ich das wirklich einsetzen, wäre meine Aussage, dass ich Böses vermutet und deshalb aufs Köpfchen gedrückt hätte (dank deines Links).
MfG igelei

Kommt darauf an

Romeo @, Somalia 2.0, Samstag, 26.08.2017, 20:31 vor 2441 Tagen @ SchlauFuchs 1999 Views

Meines Wissens kann jeder in der Öffentlichkeit privat photografieren und aufnehmen, wie und was er möchte.

Aufpassen muss man dann, ob man seine privaten Aufnahmen auch veröffentlicht (Recht der Aufgenommenen am eigenen Bild), also besser nicht auf Youtuxx hochladen.

Die nächste Frage ist, ob solche Aufnahmen vor Gericht als Beweismittel zugelassen sind.
Da streiten sich die Richter im Namen des sogenannten Volkes, wäre ja noch schöner, wenn sich ein Opfer auf diese Weise entlasten könnte.

Aber zumindest man selbst kann sich diese Aufnahmen anschauen und seinem Verteidiger kann man solche Aufnahmen vorspielen, damit dieser einen starken objektiven Eindruck bekommt, was tatsächlich gewesen ist.
Und man selbst hat eine bleibende objektive Erinnerung, die sich nicht über den Zeitverlauf trübt.

So eine Dash-Cam schadet also in keinster Weise, auch wenn irgendwelche arroganten Richter "im Namen des Volkes" echte Beweise bewusst ignorieren wollen.

"Richtet nicht, auf dass Ihr nicht gerichtet werdet"*-Grüße,
R.

*) muss nicht alles schlecht sein, was in der Bibel so steht.

--
Klagt nicht, kämpft!

Welche Dashcam nehmen? Ich bitte um einen Hinweis, welches Gerät empfehlenswert ist. (oT)

SevenSamurai @, Sonntag, 27.08.2017, 14:17 vor 2440 Tagen @ igelei 1724 Views

- kein Text -

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"Wenn ihr euch fragt, wie es damals passieren konnte:
weil sie damals (...)."
Henryk Broder

z.B. die Mobius ActionCam für ~100,- €

Loki, Sonntag, 27.08.2017, 15:41 vor 2440 Tagen @ SevenSamurai 1878 Views

bearbeitet von Loki, Sonntag, 27.08.2017, 15:46

Siehe Amazon, die Rezensionen sind sehr gut und m.W. kann man die Mobius auf "Loop-Funktion" einstellen.

Die Einstellungen werden nicht an der Mobius selber gemacht, sondern über eine USB-Verbindung per PC/Laptop.

Edit: Es gibt verschiedene Linsen-Ausführungen, da sollte man vorher wissen, was man will; die Weitwinkel-Versionen machen bei einer DashCam Sinn...

Danke für den Hinweis. :-) (oT)

SevenSamurai @, Sonntag, 27.08.2017, 20:12 vor 2440 Tagen @ Loki 1613 Views

- kein Text -

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"Wenn ihr euch fragt, wie es damals passieren konnte:
weil sie damals (...)."
Henryk Broder

Auto-Einbrüche mit Diebstahl

Socke ⌂ @, Sonntag, 27.08.2017, 21:28 vor 2440 Tagen @ SevenSamurai 1843 Views

So eine Dashcam hatte ich auch schon ins Auge gefasst, bin dann aber wieder davon abgekommen, weil mir die Junkies, Zugereiste oder Einbrecher dann in der Großstadt die Scheiben einhauen, um das Ding zu entnehmen.
Und jedesmal Auf- und Abbauen ist mir zu aufwändig. Ich habe schon immer ein schlechtes Gefühl, wenn ich einen Navi mit Scheibenhalter nur für 3 Minuten im Wagen lasse, rechne immer damit, dass da gleich einer vorbeikommt, Seitenscheibe einkloppt, Navi entnimmt und weg ist.

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