Notwehrrecht auf dem Prüfstand

Zorro @, Dienstag, 11.07.2017, 15:43 vor 2483 Tagen 5972 Views

bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 11.07.2017, 15:58

Hallo Foristen,

die Hamburger hatten ja die Tage echt Stress! Zum Glück kam niemand zu Tode.
Die Szenen, die der plündernde Mob, bewaffnet mit Molotowcocktails und Bengalos hinterließ, haben sicher nicht nur den Polizisten das Fürchten gelehrt.

Der Normalbürger stand sprachlos und verängstigt hinter den Gardinen und schaute zu, wie sein Vorgarten, sein Geschäft, oder sein Auto abgefackelt oder geplündert wurde.

Folgende Fragen stelle ich mir:

Welches Urteil hätte ein Richter wohl gesprochen, wenn ein Ladenbesitzer per Baseballschläger sein Geschäft verteidigt hätte? (mit Todesfolge)

...ein Vermummter ausholt und einen Brandsatz gegen ein Fenster schleudern will, vom Hausbesitzer mit einer legalen Waffe dabei erschossen wird? Aufgrund der Hektik, Dunkelheit & Chaos wird hier kein Warnruf und Warnschuss mehr möglich sein.

Wikipedia schreibt folgendes dazu:

https://de.wikipedia.org/wiki/Notwehr_(Deutschland)

"Erforderlichkeit der Notwehrhandlung

Notwehr berechtigt nur zur erforderlichen Verteidigung (Erforderlichkeit). Eine Verteidigung ist dann erforderlich, wenn sie das mildeste aus allen möglichen und gleichwertig effektiven Mitteln darstellt, die geeignet sind, den Angriff sicher und endgültig zu beenden.

Die Notwehrhandlung ist geeignet, wenn durch die Verteidigung die Abwehr des Angriffs voraussichtlich erreicht oder zumindest gefördert werden kann.

Der Notwehrübende hat zwar das relativ mildeste Mittel zu wählen, muss sich aber nicht auf Risiken bei der Verteidigung einlassen. Ebenso wenig ist er zu einer „schimpflichen Flucht“ verpflichtet, da das Recht dem Unrecht nicht weichen muss. Eine Abwägung der widerstreitenden Rechtsgüter findet – anders als beim rechtfertigenden Notstand nach § 34 StGB – nicht statt. Das heißt, dass der in Notwehr Handelnde keine Verhältnismäßigkeitsprüfung durchführen muss.[6] So muss beispielsweise niemand eine Körperverletzung hinnehmen, falls diese nur durch eine tödliche Abwehrhandlung zu verhindern ist.[7]

Bei Einsatz von gefährlichen Verteidigungsmitteln ist eventuell je nach Intensität des Angriffs ein abgestuftes Verteidigungsverhalten zu fordern und das entsprechende mildere Mittel zu wählen. So soll z. B. beim Schusswaffeneinsatz, sofern die Situation es zulässt, wie folgt vorzugehen sein:

Androhen des Schusswaffengebrauchs
Warnschuss
Schuss auf nicht lebenswichtige Körperteile zielend (Extremitäten außer Kopf)
tödlicher Schuss als ultima ratio

Ein weiteres Beispiel für ein milderes Mittel kann z. B. eine sich in unmittelbarer Nähe befindliche Polizeieinheit sein, die die Notwehrlage ohne Risiko sicher beenden kann."
***

Im Normalfall (Einbrecher), ist es für Sportschützen und Jäger völlig absurd daran zu denken, sich mit legalen Waffen zu verteidigen, da die Dinger im Tresor liegen.

Sollten aber Hamburger Verhältnisse erneut kommen, Menschen um ihr Leben bangen, Polizei stundenlang nicht zum Tatort vorrücken will/kann, würde mich nicht wundern, wenn manch Berechtigter auf seinem befriedeten Grundstück den Waffenschrank schon mal weit aufmacht.

Wie seht ihr die rechtliche Situation?

Wie seht ihr die moralische Situation?

VG Zorro

--
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Ganz einfach, oder auch nicht.

WACO @, Dienstag, 11.07.2017, 17:01 vor 2483 Tagen @ Zorro 4411 Views

Hallo Foristen,

Hallo Zorro,

Welches Urteil hätte ein Richter wohl gesprochen, wenn ein Ladenbesitzer
per Baseballschläger sein Geschäft verteidigt hätte? (mit Todesfolge)

Der Baseballschwinger hätte ein Problem, weil er sein Geschäft so nicht
verteidigen darf. Was anderes wäre es, wenn der Angreifer auf ihn selber
losgegangen wäre.

...ein Vermummter ausholt und einen Brandsatz gegen ein Fenster schleudern
will, vom Hausbesitzer mit einer legalen Waffe dabei erschossen wird?

Könnte für den Schützen auch böse enden. Strafmildernd sollte der Versuch
gewertet werden, dem Werfer die Brandflasche aus der Hand zu schießen
(kleiner Scherz).

Aufgrund der Hektik, Dunkelheit & Chaos wird hier kein Warnruf und
Warnschuss mehr möglich sein.

Sowas ist IMMER möglich, zumindest sollte man nicht vergessen, dies
zu Protokoll zu geben.

https://de.wikipedia.org/wiki/Notwehr_(Deutschland)

Androhen des Schusswaffengebrauchs
Warnschuss
Schuss auf nicht lebenswichtige Körperteile zielend (Extremitäten
außer Kopf)
tödlicher Schuss als ultima ratio

Siehe oben, deutlicher werde ich da nicht.

Ein weiteres Beispiel für ein milderes Mittel kann z. B. eine sich in
unmittelbarer Nähe befindliche Polizeieinheit sein, die die Notwehrlage
ohne Risiko sicher beenden kann."

Oder ET, oder der Sandmann, oder.......

Im Normalfall (Einbrecher), ist es für Sportschützen und Jäger völlig
absurd daran zu denken, sich mit legalen Waffen zu verteidigen, da die
Dinger im Tresor liegen.

Nicht zwingend! Könnte ja sein, das er im Moment des Einbruchs seine Waffen
reinigt, zufällig.

Sollten aber Hamburger Verhältnisse erneut kommen, Menschen um ihr Leben
bangen, Polizei stundenlang nicht zum Tatort vorrücken will/kann, würde
mich nicht wundern, wenn manch Berechtigter auf seinem befriedeten
Grundstück den Waffenschrank schon mal weit aufmacht.

Warum auch nicht.

Wie seht ihr die rechtliche Situation?

Einzelfallabhängig! Auf jeden Fall sollte man sich in den betreffenden
rechtlichen Dingen auskennen. Im "Erfolgsfall" eher nicht mit den Herren
in blau reden (mit den Damen schon gar nicht) und einen guten Anwalt haben.

Wie seht ihr die moralische Situation?

Moral?

Also bitte.


Grüße


VG Zorro

Schwierige Sache

Zorro @, Dienstag, 11.07.2017, 17:27 vor 2483 Tagen @ WACO 3963 Views

bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 11.07.2017, 17:31

Welches Urteil hätte ein Richter wohl gesprochen, wenn ein

Ladenbesitzer per Baseballschläger sein Geschäft verteidigt hätte? (mit
Todesfolge)

Der Baseballschwinger hätte ein Problem, weil er sein Geschäft so nicht
verteidigen darf. Was anderes wäre es, wenn der Angreifer auf ihn selber
losgegangen wäre.

Nochmal Auszug aus wikipedia:

"Als Beispiel eines extremen Missverhältnis wäre beispielsweise ein Obstdiebstahl (jedenfalls durch deliktunfähige Kinder), welcher mit tödlichem Schusswaffengebrauch vereitelt werden will. Bereits der Diebstahl mittelwertiger Gegenstände darf nach herrschender Meinung jedoch mit einer tödlichen Abwehrhandlung vereitelt werden, sollten mildere Mittel nicht zur Verfügung stehen.[6][7]"

Da bin ich jetzt der "arme Budni" mit seiner Drogerie in Hamburg und sitz an meiner Kasse. Jetzt schlagen mir
10 Mann Tür & Scheibe ein, 2 haben ein Bengalo in der Hand, 3 krallen sich die ersten Schnapsflaschen...!

Du meinst, wenn ich hier den "Holzknüppel" kreisen lassen würde und 3 Schädel treffe, bin ich der Depp...?

Denke Recht muss dem Unrecht nicht weichen und mittelwertig ist der Laden ganz bestimmt...[[zwinker]]

...ein Vermummter ausholt und einen Brandsatz gegen ein Fenster

schleudern will, vom Hausbesitzer mit einer legalen Waffe dabei erschossen wird?

Könnte für den Schützen auch böse enden.

Hmm, wenn der mich trifft mit seinem Molotow, hab ich Verbrennungen 3. Grades!
Oder mein Haus steht in Flammen!

Wie seht ihr die rechtliche Situation?


Einzelfallabhängig! Auf jeden Fall sollte man sich in den betreffenden
rechtlichen Dingen auskennen. Im "Erfolgsfall" eher nicht mit den Herren
in blau reden (mit den Damen schon gar nicht) und einen guten Anwalt
haben.

Wie sagen die Sachkundelehrer immer: "Du sollst aufs Bein schießen"!

...Nasenbein, Brustbein, ...[[zwinker]]

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Merkels Lieblinge.

WACO @, Mittwoch, 12.07.2017, 07:01 vor 2482 Tagen @ Zorro 3078 Views

Moin Zorro.

Da bin ich jetzt der "arme Budni" mit seiner Drogerie in Hamburg und sitz
an meiner Kasse. Jetzt schlagen mir
10 Mann Tür & Scheibe ein, 2 haben ein Bengalo in der Hand, 3 krallen
sich die ersten Schnapsflaschen...!

Du meinst, wenn ich hier den "Holzknüppel" kreisen lassen würde und 3
Schädel treffe, bin ich der Depp...?

Meiner Meinung nach sogar der Depp des Monats.

10 Lieblinge kommen rein, dreien schlägst Du den Schädel ein.
7 werden vor Gericht sagen, sie hätten nur mal das WC benutzen wollen und
Du bist gleich, unter Absingen deutschen Liedgutes aus den 30/40er Jahren,
auf sie los gegangen.
Du hättest also alle 10 erwischen müssen. Noch besser wäre es gewesen, keiner
hätte die 10 beim Betreten deines Ladens gesehen und zwei Häuser weiter
hätte ein großer Müllcontainer gestanden.

Denke Recht muss dem Unrecht nicht weichen und....

Das mag so sein, doch was Recht und Unrecht ist, bestimmst nicht Du.
Andere Schreiber hier im Fred haben bereits darauf hingewiesen.

Verstehe mich richtig, auch ich würde mich mit allen Mittels verteidigen,
die mir zur Verfügung stehen. Alleine die Tatsache, dass ich dann vor
Gericht stehe, hat ja schon den Vorteil, dass ich noch stehen kann.

Wie seht ihr die rechtliche Situation?


Einzelfallabhängig!

Kann man nur immer wiederholen.

Wie sagen die Sachkundelehrer immer: "Du sollst aufs Bein schießen"!

...Nasenbein, Brustbein, ...[[zwinker]]

Du hast Stirnbein vergessen..............

Zwei voneinander abweichende Versionen des Geschehens sind vor Gericht
eh immer blöd.[[top]]

Grüße
WACO

Zu Protokoll geben? ... mkT

igelei, Lammd des Stasi2.0-Rollcommanders, Mittwoch, 12.07.2017, 07:00 vor 2482 Tagen @ WACO 2742 Views

Aufgrund der Hektik, Dunkelheit & Chaos wird hier kein Warnruf und
Warnschuss mehr möglich sein.


Sowas ist IMMER möglich, zumindest sollte man nicht vergessen, dies
zu Protokoll zu geben.

Naja, zu Protokoll werden in dieser Situation nur Name und Anschrift gegeben uns sonst gar nichts, den Rest erledigt der Fachanwalt. Und, wer will nachweisen, wenn 2 Schüsse aus der Waffe abgegeben werden, von denen einer in die Decke und einer in denAngreifer geht, welcher davonn der 1. und der 2. war?

Im Normalfall (Einbrecher), ist es für Sportschützen und Jäger
völlig

absurd daran zu denken, sich mit legalen Waffen zu verteidigen, da die
Dinger im Tresor liegen.


Nicht zwingend! Könnte ja sein, das er im Moment des Einbruchs seine
Waffen
reinigt, zufällig.

Auf deinem eigenen umfriedeten Besitz kannst du, wenn du magst, geholstert und aufmunitioniert rumlaufen.

MfG
igelei

Schon klar.

WACO @, Mittwoch, 12.07.2017, 07:09 vor 2482 Tagen @ igelei 2799 Views

Moin,

Naja, zu Protokoll werden in dieser Situation nur Name und Anschrift
gegeben uns sonst gar nichts, den Rest erledigt der Fachanwalt. Und, wer
will nachweisen, wenn 2 Schüsse aus der Waffe abgegeben werden, von denen
einer in die Decke und einer in denAngreifer geht, welcher davonn der 1.
und der 2. war?

Schon klar, das mit dem Protokoll war leicht falsch ausgedrückt.
Meinte das im Zusammenhang im Gespräch mit dem Anwalt.
Schrieb ja auch, sich eher nicht mit den Blauen zu unterhalten.

Im Normalfall (Einbrecher), ist es für Sportschützen und Jäger
völlig

absurd daran zu denken, sich mit legalen Waffen zu verteidigen, da

die

Dinger im Tresor liegen.


Nicht zwingend! Könnte ja sein, das er im Moment des Einbruchs seine
Waffen
reinigt, zufällig.


Auf deinem eigenen umfriedeten Besitz kannst du, wenn du magst, geholstert
und aufmunitioniert rumlaufen.

Sollte im "Erfolgsfall" allerdings rauskommen, dass Du die Knarre im Nachttisch liegen hattest, bist Du deine waffenrechtliche Zuverlässigkeit los,
weil man Dir dann unsachgemäße Lagerung vorwirft. Wer schläft, kann nicht
verhindern, dass sich ein Unbefugter den Kracher nimmt, oder so.
Mit der Notwehr-Situation hat das natürlich nichts zu tun.


MfG
igelei

Grüße
WACO

Vorsicht

Zorro @, Mittwoch, 12.07.2017, 10:26 vor 2482 Tagen @ igelei 2620 Views

Aufgrund der Hektik, Dunkelheit & Chaos wird hier kein Warnruf und
Warnschuss mehr möglich sein.


Sowas ist IMMER möglich, zumindest sollte man nicht vergessen, dies
zu Protokoll zu geben.


Naja, zu Protokoll werden in dieser Situation nur Name und Anschrift
gegeben uns sonst gar nichts, den Rest erledigt der Fachanwalt. Und, wer
will nachweisen, wenn 2 Schüsse aus der Waffe abgegeben werden, von denen
einer in die Decke und einer in denAngreifer geht, welcher davonn der 1.
und der 2. war?

MfG

Hallo Igelei,

Ich hab von einem Fall gelesen, da wurde einer erschossen und ein Warnschuss soll vorher abgegeben worden sein.
Dumm nur, daß der Staub der Rigipsdecke auf der Leiche lag...[[zwinker]]

Also schön die Reihenfolge einhalten und zuerst die 110 wählen...[[freude]]

VG Zorro

--
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Die Reihenfolge der Schüsse ist nachweisbar.

Mitmacher @, Mittwoch, 12.07.2017, 13:43 vor 2482 Tagen @ igelei 2512 Views

Und, wer will nachweisen, wenn 2 Schüsse aus der Waffe abgegeben werden, >von denen einer in die Decke und einer in denAngreifer geht, welcher davonn >der 1.> und der 2. war?


Das ist einwandfrei nachweisbar.

Die zweite Kugel hat Schmauchspuren, die erste Kugel frisches Öl oder ggf. Dreck.

--
"Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt." - Thomas Mann, Der Zauberberg

"Es zeugt nicht von geistiger Gesundheit, an eine von Grund auf kranke Gesellschaft gut angepasst zu sein." (Jiddu Krishnamurti)

Nüchtern betrachtet

Herb @, Südsteiermark, Dienstag, 11.07.2017, 18:49 vor 2483 Tagen @ Zorro 3817 Views

Hallo Zorro,
sehe ich das so: der Staat ist Eigentümer seiner Steuersklaven/Bürger.

Als Eigentümer hat er kein Interesse daran, dass einer seiner Sklaven -wegen einer Dummheit- verletzt oder gar getötet wird.
Ihm ist es gleichgültig, ob einer seiner Sklaven sein Hab und Gut verliert, dagegen kann er sich ja selber versichern, falls nicht, muss er halt mehr rödeln.

Also lass die Waffe lieber im Holster und beschwöre nicht den Zorn der Staatsmacht herauf. Zieh die Knarre nur dann, wenn dein Leben in Gefahr ist.

Beste Grüße, Herb

--
NUR BEIM LACHEN BIEGT SICH DAS RÜCKGRAT!

Die rechtliche Situation

nemo, Dienstag, 11.07.2017, 20:17 vor 2483 Tagen @ Zorro 3419 Views

Wie seht ihr die rechtliche Situation?

Deine Frage impliziert, dass Du an ein funktionierendes Rechtssystem glaubst. Ich empfehle dazu
die Kurzversion des O.J. Simpson Prozesses in den USA. (20 Minuten)

O.J. Simpson – Der Doppelmord

Es gibt auch eine abendfüllende Doku über diesen Fall, die vor ein paar Tagen auf 3Sat lief.
Als Fazit könnte man sagen, dass die höchste Gerichtsbarkeit der USA nur eine Farce der
politischen Korrektheit darstellt und keinesfalls etwas mit Rechtsprechung zu tun hat.

Als Gegenprobe kann man die Fälle Christian Wulff oder Jörg Kachelmann heran ziehen. Nach
jahrelangen Prozessen blieb nichts von den erhobenen Anklagepunkten übrig, während das
berufliche Leben beider Promis komplett zerstört wurde. Bei anderen Promis, die mit Drogen
und Prostitution in die Schlagzeilen gerieten, hat das allerdings keine solche Konsequenzen.

Diese Beispiele zeigen, dass Rechtsprechung politisch motiviert ist. Egal ob nun bei großen
Schauprozessen oder bei kleinen Delikten. Wie im Großen, so im Kleinen.

Gruß
nemo

Ganz simpel: wir haben schon längst eine politische Justiz. Daher "Notwehr" reine Fiktion (oT)

Jermak @, Dienstag, 11.07.2017, 22:25 vor 2483 Tagen @ Zorro 2736 Views

- kein Text -

Wie seht ihr die rechtliche Situation?

Taucher @, Dienstag, 11.07.2017, 22:34 vor 2483 Tagen @ Zorro 3006 Views

Gar nicht.
Notwehr ist, neben dem Sexualstrafunrecht, ein Feld, auf dem es kein Recht gibt.

Ist leider so.

Beispielhaft (und zwecks Werbung, klar) verweise ich auf die in meinem Machwerk auf Seite 148 (23 Ein Richter zum Fürchten?) aufgeführten Fälle.
Es gibt kein Notwehrrecht. Im Fall von Notwehr gibt es einzig und allein Willkürjustiz.

http://file.arbeitskreis-n.su/nsu/Blog-Sicherungen/EinstiegNSU.pdf

Na, dann lest mal diesen Fall hier!

Zorro @, Dienstag, 11.07.2017, 22:52 vor 2483 Tagen @ Taucher 3595 Views

Gar nicht.
Notwehr ist, neben dem Sexualstrafunrecht, ein Feld, auf dem es kein Recht
gibt.

Ist leider so.

Liebe Leute,

ich will hier auf keinen Fall zur Selbstjustiz animieren. Mir geht es um den unwahrscheinlichen, aber möglichen Ernstfall, siehe Link:

http://www.mopo.de/hamburg/anwalt-erklaert-die-rechtslage-bei-notwehr-toedliche-schuess...

VG Zorro

Wobei ich diese "Einbrechernummer inflagranti" für zu selten ansehen.
Kein Mensch hat da eine Waffe "legal" griffbereit.
Die Nummer mit Unruhen, Brandschatzung, Plünderung halte ich für sofort möglich.

Es reichen vermutlich schon 72 Stunden Stromausfall...!

--
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Darüber machte sich schon Gerhard Polt 1992 so seine Gedanken ...

NST @, Südthailand, Mittwoch, 12.07.2017, 06:49 vor 2482 Tagen @ Zorro 2919 Views

Der Normalbürger stand sprachlos und verängstigt hinter den Gardinen und
schaute zu, wie sein Vorgarten, sein Geschäft, oder sein Auto abgefackelt
oder geplündert wurde.

Nicht jeder Normalbürger in diesem Beispiel Gerhard Polt - Die Verteidigung der Gummibären (1992) ist sprachlos und verängstigt.

Alles weitere kann er viel besser erklären als ich.
Gruss

--
[image]
Jeder arbeitet im Ausmass seines Verstehens für sich selbst und im Ausmass seines Nicht-Verstehens für jene, die mehr verstehen!

Wenn Du bei Notwehr einen Agent Provocateur erwischen solltest, wirst Du wohl ein Problem haben...

Konstantin ⌂ @, Waldhessen, Mittwoch, 12.07.2017, 08:07 vor 2482 Tagen @ Zorro 3104 Views

Hallo Zorro,

Notwehr ist wohl an erster Stelle eine natürliche Reaktion auf schwere Bedrohung. Macht jedes gesunde Tier auch. Juristisch sehe ich das größte Problem darin, dass womöglich die schlimmsten Störer und Rädelsführer den Job hauptberuflich machen. [[sauer]]

Ein paar wenige sind hier offiziell behannt:
https://de.wikipedia.org/wiki/Agent_Provocateur#Deutschland_2

Aktueller Eintrag ist dort immerhin der G8-Gipfel 2007 in Heiligendamm.

Kann es sein, dass alle je amtlich eingesetzten Provokateure enttarnt wurden?
Ich vermute nicht. Wie mag das Verhältnis sein sein zwischen aufgedeckt und unbekannt?
Was wäre, wenn noch nicht mal 1% aufgedeckt wurden? Was wäre, wenn in Hamburg mehr als 100 amtliche Provokateure dabei waren?
Ich behaupte nicht, dass es so war, ich stelle nur die Frage was wäre, wenn es so war?

Dann würde dieser Satz der Polizei so richtig Sinn machen:
Meldungen über Privatpersonen, die gegen Störer vorgehen wollen: Bitte überlasst das Einschreiten unbedingt den Einsatzkräften!
https://twitter.com/PolizeiHamburg/status/883804635122864128

Man muss ja die verdeckten Kollegen schützen vor Übergriffen von Notwehr-Bürgern.
Die Ausbildung eines verdeckten Ermittlers kann sehr viel Zeit und Geld kosten. Aus ökonomischen Gründen sollten nicht zu viele enttarnt und schon gar nicht verletzt / getötet werden.

Wobei die Einsatzzentrale vielleicht selbst nicht mal weiss, wer denn verdeckt eingeschleust ist. Vielleicht wissen sie nur, dass es da welche gibt, und dann müssen sie alle Störer mit Samthandschuhen anfassen...

Wenn man bei Notwehr ausgerechnet so jemanden trifft / verletzt / erledigt, dann freut sie die Staatsmacht wohl weniger...

So sehr ich aus den Augen des Staates verstehen kann, dass verdeckte Ermittler eingesetzt wurden/werden, so sehr würde das Volk vieles alleine regeln können, wenn beispielsweise klar wäre, dass nie eingeschleuste Provokateure da wären. Erstens gäbe es dann womöglich nie schwere Randale, vielleicht hätte es selbst die RAF nicht gegeben.
siehe dazu auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Peter_Urbach

Und zweitens würden echte Störer (also keine V-Leute) schneller vom Volk selbst gestoppt.

Zumindest ist das meine Vermutung.

Womit wir wieder bei der verrückten Lage sind, dass der Staat uns vor den Problemen schützen will, die er selbst geschaffen hat.

Viele Grüße
Konstantin

--
Für ein Ende der Anastasia-Diskriminierung: Spendensammlung

Das ist VERBOTEN!

SevenSamurai @, Mittwoch, 12.07.2017, 08:43 vor 2482 Tagen @ Konstantin 3071 Views

So sehr ich aus den Augen des Staates verstehen kann, dass verdeckte
Ermittler eingesetzt wurden/werden,

Zitat Wikipedia:

"Allein die Anwesenheit dieser verkleideten Polizeibeamten ist gesetzwidrig, da sich nach § 18 bzw. § 12 des bundesdeutschen Versammlungsgesetzes Polizeibeamte, die auf Demonstrationen entsandt wurden, der Demonstrationsleitung zu erkennen geben müssen."

Von unserem Staat erwarte ich nichts andere mehr. Leider. [[sauer]]

--
"Wenn ihr euch fragt, wie es damals passieren konnte:
weil sie damals (...)."
Henryk Broder

Nix verboten! Musst das Gesetz nur genau lesen!

Konstantin ⌂ @, Waldhessen, Mittwoch, 12.07.2017, 09:04 vor 2482 Tagen @ SevenSamurai 3021 Views

Zitat Wikipedia:

"Allein die Anwesenheit dieser verkleideten Polizeibeamten ist
gesetzwidrig, da sich nach § 18 bzw. § 12 des bundesdeutschen
Versammlungsgesetzes Polizeibeamte, die auf Demonstrationen entsandt
wurden, der Demonstrationsleitung zu erkennen geben müssen."

Warum dort ein Hinweis auf §18 steht verstehe ich nicht.

Passend erscheint höchstens §12:
https://www.buzer.de/gesetz/2424/a34327.htm
Zwei bedeutende Worte fett markiert:

Werden Polizeibeamte in eine öffentliche Versammlung entsandt, so haben sie sich dem Leiter zu erkennen zu geben. Es muß ihnen ein angemessener Platz eingeräumt werden.

Muss ein Agent Provocateur ein Polizeibeamter sein? Nein.
Muss der Agent Provocateur zur Versammlung "entsandt" werden? Nein.

Entsendung bedeutet: Auslandseinsatz!
https://de.wikipedia.org/wiki/Entsendung

Wenn beispielsweise ein Verfassungsschützer im Inland eingeschleust wird, wird er nicht "entsandt" und er ist kein Polizeibeamter.
https://de.wikipedia.org/wiki/Trennung_zwischen_Nachrichtendiensten_und_Polizei

Die Macher der Gesetze wissen nicht nur wie man Provokateure einschleust, sondern auch wie man die passenden Gesetzestexte versteckt oder zumindest von ihnen ablenkt.

Alles nur Theater.

Viele Grüße
Konstantin

--
Für ein Ende der Anastasia-Diskriminierung: Spendensammlung

Recht auf Notwehr? Daß ich nicht lache!

Monterone @, Mittwoch, 12.07.2017, 10:20 vor 2482 Tagen @ SevenSamurai 2947 Views

Louis Ferdinand Céline bezeichnet im dritten seiner Pamphlete, der *École des cadavres* (Paris 1938), die Demokratie als Schule, in der man lernt, eine Leiche zu werden.

Das bezog sich auf den nächsten großen Krieg, vor dem Céline in seinen heute noch hochexplosiven Pamphleten warnte.

Die Ausbildung zum glücklichen Kadaver betrifft natürlich nur jene Völker, die beseitigt werden sollen, vor allem Europäer.

Unter diesem Aspekt sollte man vielleicht noch einmal versuchen, die Frage zu beantworten, ob man als Deutscher das Recht auf Notwehr in Anspruch nehmen kann?

Monterone

PS.
Die Interpretation des Titels von Célines drittem Pamphlet stammt von einem der exquisitesten Kenner französischer Literatur, der in den 60er-Jahren mit einem Buch über die Gedichte Arthur Rimbauds Aufsehen erregte, Prof. Robert F.

nicht unbedingt

Pingpong @, Donnerstag, 13.07.2017, 09:55 vor 2481 Tagen @ Konstantin 2243 Views

Wenn man bei Notwehr ausgerechnet so jemanden trifft / verletzt /
erledigt, dann freut sie die Staatsmacht wohl weniger...

Ja - und dennoch gibt es trotzdem das Recht zur Notwehr - auch gegen Vertreter der Staatsmacht, die sich womöglich nicht an Regeln halten wollen.

Es gab beispielsweise mal vor einigen Jahren den Fall eines Rockers, der durch eine geschlossene Tür hindurch auf Polizisten eines SEKs geschossen hatte, in der irrigen Annahme, es stünden verfeindete Rocker vor der Tür:
Die Polizisten des SEK hatten nächtens an seiner Tür rumgefummelt und es nicht für nötig gehalten, ihm mitzuteilen, dass sie von der Polizei seien und eine polizeiliche Maßnahme durchführten - der Rocker glaubte, von verfeindeten Rockern angegriffen zu werden und erschoss in der Folge durch die Tür einen Polizisten.

Die unteren Instanzen wollten den Schützen wg. Totschlags verurteilen, aber der BGH hat ihn dann letztlich - auf der Basis des Notwehrrechts und, wie ich persönlich finde, in diesem Fall und Umständen zu Recht - von der Anklage freigesprochen.

Quelle: http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/polizist-erschossen-bgh-spricht-hells-angel-fre...

Nach meinem subjektiven Eindruck sind die unteren Instanzen der Gerichtsbarkeit eher dazu geneigt, das individuelle Notwehrrecht einzuschränken bzw. nicht in voller Gänze anzuerkennen, während die obersten Instanzen (BGH) hingegen durchaus bereit sind, das Gesetz in seiner ganzen Bedeutung und Geltung auch konsequent anzuwenden.
Man muss dann wohl leider den Mut, die Geduld und die finanziellen Mittel aufbringen, den ganzen langen Instanzenweg zu gehen.

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