Fraktionszwang und der "unabhängige" Abgeordnete

Falkenauge @, Mittwoch, 28.06.2017, 12:34 vor 2496 Tagen 2499 Views

Die Plattform "Die Freie Welt" meldete, wie auch viele andere Medien, dass das Merkel die Frage der Homoehe der Gewissensentscheidung der Abgeordneten überlassen wolle. Mit kommt es hier nicht auf das Thema der Homo-Ehe und auf Merkels erneutes Umfallen an, sondern auf das folgende:

"Nachdem Merkel die Abstimmung frei gab, heißt es nun, dass auch die CSU-Bundesabgeordneten dazu nicht einem Fraktionszwang unterliegen. Sie dürften »ihrem Gewissen folgend eine abweichende Entscheidung treffen«, erklärte die Partei in München."

http://www.freiewelt.net/nachricht/merkel-kippt-auch-bei-der-homo-ehe-um-10071310/

Nach Art.38 des Grundgesetzes sind die Abgeordneten des Deutschen Bundestages „Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“. Ein Fraktionszwang ist also grundgesetzwidrig.

Es ist schon erstaunlich, wie selbstverständlich und unverhohlen heute von Fraktionszwang gesprochen wird, den die große Vorsitzende hier großzügig aufhebt. Früher hat man die Existenz eines Fraktionszwanges noch strikt abgeleugnet.

Daran wird wieder deutlich, dass wir keine Demokratie haben, sondern eine Parteien-Oligarchie. Die Oligarchen sind sich ihrer Sache so sicher, dass sie das Grundgesetz schon lange nicht mehr schert.

Die Partei und ihre Fraktion im Parlament sind hierarchisch aufgebaute Organisationen, die ihre Mitglieder zur Durchsetzung von gemeinsamen Interessen zusammenbinden. Der Einzelne ist an die durch Mehrheitsbeschluss oder Vorstands-Vorgaben verordneten Parteirichtlinien gebunden. Seine eigenen Einsichten, Erkenntnisse und Motive spielen demgegenüber keine Rolle mehr. Er unterliegt dem Gruppenzwang, der ihn als freie Individualität, auf der doch die Demokratie beruhen soll, ausschaltet und zum gehorsamen „Parteisoldaten“ degradiert. Das wird nicht dadurch anders, dass er seine parteiinternen Vormünder wählen kann. Der Mensch, durch Erkenntnis und Selbstbestimmung über das Tier erhoben, wird im „Hohen Hause“, wie der Volksmund treffend sagt: zum „Stimmvieh“.

Vgl.: Das Verhängnis der politischen Parteien

Das hat Herbert Wehner schon in den 70ern mit zehn Worten erklärt

Hasso, Mittwoch, 28.06.2017, 12:56 vor 2496 Tagen @ Falkenauge 2773 Views

bearbeitet von Hasso, Mittwoch, 28.06.2017, 13:08

Herbert Wehner war damals SPD-Fraktionsvorsitzender (1969-1983), bestens geeignet als "Zuchtmeister" mit seiner perfekten Gift- und Galle-Schnauze.
Selbst Willy Brandt war dem schrecklichen Pöbelknecht nicht gewachsen... und wurde von ihm 1974 abserviert.

Ein tapferer SPD-Abgeordneter sagte in der Fraktionssitzung, dass er sich auf sein Gewissen beruft und gegen den Fraktionszwang ist[[sauer]]

Herbert Wehner schrie ihn an:
"Dann lassen sie sich nächstes Mal von ihrem Gewissen aufstellen!!"
(...also für den Bundestag).

Somit ein ganz alter Hut, Art.38 GG hin oder her.
Beste Grüße
Hasso

Alter Hut, aber kein Durchblick

Falkenauge @, Mittwoch, 28.06.2017, 13:42 vor 2496 Tagen @ Hasso 2163 Views

Hallo Hasso,

natürlich ist das ein alter Hut, aber er wird in seiner Konsequenz doch von den meisten nicht durchschaut. Die Ursache liegt im Parteiensystem, das die Demokratie zur Oligarchie verformt. Es geht als Angriffspunkt um das P?arteiensystem!

Gruß
Falkenauge

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