Ausländische Quellensteuer

Sylvia @, Freitag, 14.04.2017, 10:03 vor 2570 Tagen 5686 Views

bearbeitet von unbekannt, Freitag, 14.04.2017, 13:42

Hallo Forum,

ich möchte die Osterfeiertage nutzen, um endlich Ordnung in die Besteuerung meiner Auslandsaktien zu bekommen. Im Laufe der Zeit haben sich bei mir so einige, dividendenzahlende Auslandstitel angesammelt, wobei bei vielen die Beträge im einstelligen Eurobereich lagen – und somit den Aufwand eines Rückerstattungsverfahrens nicht wert waren.

Aktuell habe ich Aktien aus Finnland, Frankreich, Israel, Kanada, Australien, Russland, USA, Griechenland und UK in meinem Depot.

Für diese würde ich nun gerne die ausländische Quellensteuer zurückholen.

Sehr nützlich dafür ist diese Seite hier, mit Links zu den Vordrucken verschiedener Länder:
http://www.steuerliches-info-center.de/DE/AufgabenDesBZSt/AuslaendischeFormulare/Quelle...

Anfangen will ich mit meinen finnischen Fortum Oy. Dafür habe ich das Formular "VEROH 6164e" heruntergeladen und (fast fertig) ausgefüllt.

Am Ende wollen die Finnen aber, dass das deutsche Finanzamt den Abschnitt "CERTIFICATE OF FISCAL RESIDENCE" ausfüllt:
[image]

Das stelle ich mir jetzt eher schwierig vor (also dass ein deutsches Finanzamt einen nicht-deutschen Vordruck ausfüllt). Genügt es, den Finnen eine "Ansässigkeitsbescheinigung" zu schicken? Da gibt’s nämlich einen Vordruck:
https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=F04C8CEEE9FE6B7328BA

Wobei sich hier (für deutsche Finanzamtsgründlichkeit eher ungewöhnlich) die PDF und die Web-Version des Vordrucks unterscheiden.

Habt ihr da Erfahrung?

Viele Ostergrüße,
Sylvia

--
"Der Computer ist die logische Weiterentwicklung des Menschen: Intelligenz ohne Moral." (John Osborne)
"Der Gutmensch ist die logische Rückentwicklung des Menschen: Moral ohne Intelligenz." (unbekannt)

Certificate of Fiscal Residence

Hasso, Freitag, 14.04.2017, 10:27 vor 2570 Tagen @ Sylvia 4470 Views

bearbeitet von Hasso, Freitag, 14.04.2017, 10:31

Am Ende wollen die Finnen aber, dass das deutsche Finanzamt den Abschnitt
"CERTIFICATE OF FISCAL RESIDENCE" ausfüllt:
[image]

Das stelle ich mir jetzt eher schwierig vor (also dass ein deutsches
Finanzamt einen nicht-deutschen Vordruck ausfüllt). Genügt es den Finnen
eine "Ansässigkeitsbescheinigung" zu schicken? Da gibt’s nämlich einen
Vordruck:
https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=F04C8CEEE9FE6B7328BA

Hallo Sylvia,
Dein zuständiges D-Finanzamt stempelt das Certificate of Fiscal Residence problemlos ab... auch wenn das Formular in englischer Sprache ist.
Macht mein Finanzamt (RLP) jedes Jahr seit ca. 15 Jahren, immer To Go gleich am Empfangsschalter.
Viel Erfolg und schöne Ostern.
Hasso

Danke Hasso

Sylvia @, Freitag, 14.04.2017, 10:36 vor 2570 Tagen @ Hasso 4059 Views

Macht mein Finanzamt (RLP) jedes Jahr seit ca. 15 Jahren, immer To Go
gleich am Empfangsschalter.

Das hört man gerne [[top]]. Probiere ich nächste Woche gleich aus.

Schöne Ostern!

--
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Ausländische Quellensteuer / Grundfreibetrag

Sylvia @, Freitag, 14.04.2017, 10:43 vor 2570 Tagen @ Sylvia 4285 Views

Einkommensteuer wird erst ab 8.820 Euro im Jahr (Grundfreibetrag) fällig. Liegt das Einkommen unter diesem Wert, müssen keine Steuern gezahlt werden.

Für meine beiden, minderjährigen Söhne habe ich jeweils ein Depot angelegt. Beide liegen mit ihren Dividendeneinkommen weit unter diesen 8.820 Euro – jedoch über dem Steuerfreibetrag von 801 Euro.

Für beide habe ich keine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) beantragt, sprich ich müsste ihnen die Abgeltungssteuer aus Kapitalerträgen deutscher Dividendentitel via Einkommensteuererklärung zurückholen können, richtig?

Wie sieht das jetzt aber mit der ausländischen Quellensteuer aus? Lässt sich da auch die komplette Steuer zurückholen (also so lange man unter den 8.820 Euro / Jahr bleibt)?

Beispiel:
- 1.000 Euro Dividende
- ausländischen Quellensteuer: 25%
- 250 Euro werden also gleich (im Ausland) abgezogen.

Da aber nur 15% mit der deutschen Abgeltungssteuer (ASt) verrechnet werden können, würde eine Steuer von weiteren 100 Euro (plus Soli und ggf. Kirchensteuer) fällig, die meine depotführende Bank gleich nach der Ausschüttung einbehält.

Meine Gesamtbelastung läge damit bei 350 Euro, ich würde damit eine um 100 Euro höhere steuerliche Belastung erfahren als bei der Dividenden-Ausschüttung einer Inlandsaktie.

Diesen Differenzbetrag (100 Euro) kann ich nun, mehr oder weniger kompliziert (je nach Land) aus dem Ausland zurückholen.

Zusammengefasst:
- 150 Euro im Ausland gezahlter Steuern
- 100 Euro im Inland gezahlter Steuern

Dazu zwei Fragen:
1) Da ich (also meine Söhne), in Summe, unter dem Grundfreibetrag (8.820 Euro im Jahr) bleibe kann ich mir die 100 Euro in Deutschland gezahlten Steuern über die Einkommensteuererklärung vom Finanzamt zurückholen, richtig?
2) Gibt es eine Möglichkeit auch die 150 Euro im Ausland gezahlten Steuern zurückzuholen? Oder ist, salopp gesagt, dem Ausland der deutsche Grundfreibetrag egal?

Viele Grüße,
Sylvia

--
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Hier wird die Behandlung/die Qual der Auslandsdividenden gut erklärt

Hasso, Freitag, 14.04.2017, 11:28 vor 2570 Tagen @ Sylvia 4232 Views

bearbeitet von Hasso, Freitag, 14.04.2017, 12:08

Servus Sylvia,
hier wird die Qual mit den Auslandsdividenden (anrechenbar/erstattungsfähig) gut und richtig erklärt (boerse.ard.de[[sauer]]).
Sogar mit Deinem 1000-Euro-Beispiel.

http://boerse.ard.de/anlagestrategie/steuern/die-muehsal-mit-den-auslands-dividenden100...

Zu Deinen speziellen Fragen:

Zusammengefasst:
- 150 Euro im Ausland gezahlter Steuern
- 100 Euro im Inland gezahlter Steuern

Dazu zwei Fragen:
1) Da ich (also meine Söhne), in Summe, unter dem Grundfreibetrag (8.820
Euro im Jahr) bleibe kann ich mir die 100 Euro in Deutschland gezahlten
Steuern über die Einkommensteuererklärung vom Finanzamt zurückholen,
richtig?

Absolut richtig.

2) Gibt es eine Möglichkeit auch die 150 Euro im Ausland gezahlten
Steuern zurückzuholen? Oder ist, salopp gesagt, dem Ausland der deutsche
Grundfreibetrag egal?

Diese Möglichkeit gibt es nicht, denn wie schon von Dir bemerkt, hat das ausländische Finanzamt mit dem dt. Grundfreibetrag verständlicherweise nichts am Hut.
Nur die "erstattungsfähige" Auslandssteuer (FIN 15%) gibt es auf Antrag aus z.B. Finnland zurück.
Die "anrechnungsfähige" Auslandssteuer (FIN 15%) wird mit der deutschen Quellensteuer verrechnet oder kommt in den CONSORS-"Verrechnungstopf QUST", wenn noch genug pers. Freibetrag vorhanden ist.

Hier ist das Wetter ganz gut... jetzt geht es erst mal nach draußen!
Grüße von Hasso

Ausländische Quellensteuer: Kanadische Aktien

Sylvia @, Sonntag, 16.04.2017, 14:56 vor 2568 Tagen @ Sylvia 3410 Views

bearbeitet von unbekannt, Sonntag, 16.04.2017, 15:43

Hallo Forum,

als nächstes sind meine kanadischen Aktien dran. Auch hier muss man ein Formular ausfüllen, um die Quellensteuer zurückzubekommen (Link).

Kunden der Comdirect z.B. (ich bin leider bei Consors (zwangsmigriert)) haben die Möglichkeit, sich vorab befreien zu lassen (hier der Link zum Dokument), bei Consors geht das leider nicht.

Was mir bei meinen kanadischen Dividenden aufgefallen ist: Die wurden einmal in USD und bei einem anderen Wert in CAD ausbezahlt, obwohl beides definitiv kanadische Firmen sind und beide eine ISIN mit CA**** haben.

Habt ihr da eine Ahnung, warum das so ist?

Viele Ostergrüße,
Sylvia

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