Klage oder Sammelklage gegen VW/Audi. Was kann man tun?

SevenSamurai @, Mittwoch, 05.04.2017, 17:17 vor 2588 Tagen 5413 Views

Die Politiker (Pfui) reden seit Monaten über ein Fahrverbot von Dieselfahrzeugen, insbesondere jenen, bei denen die komische VW-Software eingebaut ist.

https://www.bussgeldkatalog.org/dieselfahrzeuge-verbot/

http://www.spiegel.de/video/diesel-fahrverbot-geplant-das-muessen-sie-beachten-video-17...

http://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/diesel-fahrverbote-branche-haelt-umru...

http://www.autobild.de/artikel/diesel-fahrverbot-was-autofahrer-zur-blauen-plakette-wis...

Was ist mit Ausländern, also Fahrzeugen ohne deutschem Kennzeichen?

Dürfen die mit einem Diesel-Fahrzeug fahren, welches mit deutschem Kennzeichen nicht fahren dürfte?

Wie kann es sein, dass die Käufer bestraft werden, die verantwortlichen Mitarbeiter bei VW und Audi jedoch völlig immun gegen alles sind? Die bekommen Boni, keinerlei Strafen, nichts.

FRAGE:

Wie kann ich als Geschädigter, als jemand, der BETROGEN wurde, gegen den VW/Audi-Konzern juristisch vorgehen?

Kennt jemand Initiativen/Sammelklagen, etc?

Ich KANN mir kein neues Fahrzeug leisten, bin jedoch dringend darauf angewiesen.

Im Gegensatz zu den Typen in den Parlamenten bekomme ich KEIN leistungsloses Einkommen.

--
"Wenn ihr euch fragt, wie es damals passieren konnte:
weil sie damals (...)."
Henryk Broder

Da wird nicht viel zu machen sein, aber dennoch ein paar Hinweise zu Sammelklagen etc.

Literaturhinweis @, Mittwoch, 05.04.2017, 17:53 vor 2588 Tagen @ SevenSamurai 4920 Views

bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 05.04.2017, 18:03

Was ist mit Ausländern, also Fahrzeugen ohne deutschem Kennzeichen?

A) Grundsätzlich gilt: was eine in einem Ausland, das an den internationalen Verträgen über gegenseitige Anerkennung der Straßenverkehrszulassungsbedingungen teilnimmt (das dürften fast alle UNO-Mitglieder sein), gültige Zulassung hat (persönlich = Fahrerlaubnis, sächlich = Typzulassung eines KFZ), darf "im Rest der Welt" ungehindert fahren. Eher wird die grüne Versicherungskarte kontrolliert, als jemals die technische Zulassung infragegestellt.

Was anderes sind die Umwelt-Plaketten und die Maut - im Zweifel muß das ein Ausländer nachholen oder diese betr. Verkehrswege meiden.

Dürfen die mit einem Diesel-Fahrzeug fahren, welches mit deutschem Kennzeichen nicht fahren dürfte?

B) Diese Frage ist etwas unglücklich gestellt: wenn das ausländische KFZ hierher legal importiert wurde und dann in Deutschland ein Kennzeichen erteilt bekam, dann darf es ja in D fahren, weil es ein deutsches Kennzeichen hat.

Ansonsten gilt eben A).

Wie kann es sein, dass die Käufer bestraft werden, die verantwortlichen Mitarbeiter bei VW und Audi jedoch völlig immun gegen alles sind? Die bekommen Boni, keinerlei Strafen, nichts.

Wie kann es sein, daß Rostfrei Solingen Messer frei verkaufen kann, die man dennoch auf der Straße u.U. nicht mitführen darf, ohne daß der Vorstand von Rostfrei Solingen ...

Eine andere Frage ist die mögliche Strafverfolgung wegen Betruges - diese Verfahren sind ja noch längst nicht ausermittelt.

FRAGE:
Wie kann ich als Geschädigter, als jemand, der BETROGEN wurde, gegen den VW/Audi-Konzern juristisch vorgehen?
Kennt jemand Initiativen/Sammelklagen, etc?

Einfach mal die Suche bemühen:

https://www.google.com/search?num=100&site=&source=hp&q=class+action+Diesel

Dann auf den Webseiten, die viele US-Anwaltskanzleien dafür extra eingerichtet haben, mit den notwendigen Details (Typ, Erstzulassungsdatum, Kennzeichen, gemeldeter STANDORT) anfragen. Teilweise können in US-Verfahren auch ausländische Ansprüche geltend gemacht werden und z.T. kann eine US-Klage auf Deutschland ausgeweitet werden.

VORSICHT: der Standard ist, daß man in USA, weil das dortige Gebührenrecht das erlaubt, nichts bezahlen muß, egal, ob man obsiegt oder verliert, ABER: da muß man das (US-amerikanische) Kleingedruckte lesen können, nicht, daß am Ende für Zustellungen, Übersetzungsdienst usw. doch Gebühren anfallen. Man braucht eine glasklare Zusicherung der US-Attorneys, daß sie in allen Fällen alle erdenklichen Kosten übernehmen.

Dann bekommt man aber nicht die vollen "damages", sondern je nach "Angebot" der Kanzlei bekommen die nicht nur die Gebühren von der Gegenseite bezahlt, sondern wollen auch noch was vom Kuchen abhaben. Werden "punitive damages" zugesprochen, ist das nicht so schlimm, bei einfachem Schadenersatz schon. Punitive Damages sind ein vervielfachter Schadensersatzbetrag (im deutschen Recht nicht vorgesehen und auch verfassungsrechtlich undenkbar), d.h. man erhält statt den 3.000 Dollar Schaden noch evtl. zusätzlich das Doppelte, insges. dann 9.000 Dollar. Hatte der Anwalt sich ein Drittel ausbedungen, bekäme man nun immer noch das DOPPELTE wie bei einem deutschen Gericht!

Ansonsten gibt es zu Sammelklagen europäische Entwicklungen, aber die Sache ist noch arg im Fluß.

Ich KANN mir kein neues Fahrzeug leisten, bin jedoch dringend darauf angewiesen.

U.U. sind Arbeitsmittel von der Sozialhilfe zu übernehmen/zu bezuschussen.

In den siebziger Jahren z.B. lebten 15% der freischaffenden Anwälte in Bremen von Sozialhilfe, solange die Kanzlei nicht genug zum Leben abwarf und einer machte Furore, da er bis vors Bundessozial- oder -Verwaltungsgericht zog (Sozialhilferechtsweg war damals noch Verwaltungsgericht) und sich die Kostenübernahme für seine Robe erstritt!

Aber es ist halt was anderes, ob ein Anwalt im eigenen Namen klagt oder man sich vertreten lassen muß mit dem ganzen Kostenrisiko. Es war ja die SPD, die das Armenrecht bürgerfreundlich "reformierte", so daß seitdem die Gerichtskosten nur noch gestundet werden!

--
Literatur-/Produkthinweise. Alle Angaben ohne Gewähr! - Leserzuschriften

Auf welcher Rechtsgrundlage ist das Aussperren eines Diesel möglich?

Soham @, Mittwoch, 05.04.2017, 18:38 vor 2587 Tagen @ Literaturhinweis 4572 Views

bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 05.04.2017, 19:16

Darf eine Kommune eigentlich ein allgemeines Dieselfahrverbot aussprechen - ohne Prüfung des Einzelfalles? Ich gehe davon aus, dass ein Diesel nicht grundsätzlich immer einen höheren NOx-Ausstoß hat als ein Benziner. Kann es nicht sein, dass ein spezieller Diesel bessere NOx-Werte hat, als ein bestimmter "dreckiger" Benziner?

Das würde dann aber m. E. den Grundsatz der Gleichbehandlung verletzen. Ein Diesel, der "sauberer" ist, hätte Fahrverbot gegenüber einem "dreckigeren" Benziner. Welche Rechtsgrundlage gibt das her?

Rechtsgrundlagen für Umweltmaßnahmen auf Städte- und Gemeindeebene, Feinstaubplakette etc.

Literaturhinweis @, Mittwoch, 05.04.2017, 21:22 vor 2587 Tagen @ Soham 4630 Views

bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 05.04.2017, 21:29

Gerne kannst Du die -noch spärliche- Fachliteratur dazu studieren.

Damit könnte man jetzt Seiten füllen und käme dennoch zu keinem für alle Einzelfälle gültigen Ergebnis. Daß solche diffizilen Rechtsmaterien nicht gut in einem solchen Forum abgehandelt werden können, hatte ich auch schon versucht zu erläutern und weiterführende Hinweise zum Herangehen gegeben.

Darf eine Kommune eigentlich ein allgemeines Dieselfahrverbot aussprechen - ohne Prüfung des Einzelfalles?

Grundsätzlich ja.

Damit Massenphänomene wie KFZ-Zulassungen überhaupt in einem modernen Rechtsstaat handhabbar werden und bleiben, muß mit Klassifizierungen gearbeitet werden (dürfen). Daher die Typzulassung für Typen von Fahrzeugen mit Einwertung, deren Daten dann (Emissionsschlüssel, p. 7) im Fahrzeugschein stehen.

Auch wenn das Geschrei groß ist: die Kehrseite der Medaille möchtest Du ja auch nicht haben, daß Du nämlich bei der Erstzulassung Deines KFZ ein Einzelfallgutachten beibringen hättest müssen, bevor Du ein Nummernschild erteilt bekommen hättest?

Ich gehe davon aus, dass ein Diesel nicht grundsätzlich immer einen höheren NOx-Ausstoß hat als ein Benziner.

Wenn es ein Nachtarbeitsverbot für Frauen gibt, ist sich der Staat und das Gesundheits- und Gewerbeaufsichtsamt auch bewußt, daß es haufenweise Frauen gibt, die Nachtarbeit besser 'wegstecken' könnten, als bestimmte Männer. Nur in diesem Falle würden die Männer wenig angetan sein, sich einer Einzelfalluntersuchung unterziehen zu müssen und dann am Tresen vom Kollegen gefragt zu werden "Eyh, Schorsch, ich dacht' Du bist für Nachtschicht eingeteilt? Wo bleibse denn?"

Kann es nicht sein, dass ein spezieller Diesel bessere NOx-Werte hat, als ein bestimmter "dreckiger" Benziner?

Sicher möglich. Ich bin z.B. mit meinem Rennrad meist 70 km/h in der Stadt gefahren (Geschwindigkeitsbegrenzung gilt für motorgetriebene, zulassungspflichtige Fahrzeuge!). Kommt vor. Staat/Gesetzgeber hat anders entschieden und wegen der wenigen Rennfahrer im Straßenverkehr das Gesetz nicht noch weiter verkompliziert, zumal Radfahrer nicht ein paar hundert Kilo wiegen.

Das würde dann aber m. E. den Grundsatz der Gleichbehandlung verletzen.

Der Grundsatz der Gleichbehandlung, siehe Frauenarbeitsverbote, Mutterschutz, Jugendschutz, Alkoholausschankverbote u.v.a.m., gilt nicht so streng, daß er dadurch die Führung eines Staatswesens vor lauter "Einzelfallgerechtigkeit" verunmöglichen könnte. Wenn ein erfahrener Kampfpilot es dennoch schaffen würde, mit einer Boeing 727 von FedEx nachts Pakete in Köln flüsterleise anzulanden - das allgemeine Nachtflugverbot gälte trotzdem.

Ein Diesel, der "sauberer" ist, hätte Fahrverbot gegenüber einem "dreckigeren" Benziner. Welche Rechtsgrundlage gibt das her?

Du kannst gerne mit Deiner KFZ-Zulassungsstelle, dem Bürgermeister- oder Landratsamt, dem Regierungspräsidium u.a. Stellen darum kämpfen und genauer nachfragen.

Am Beispiel Stuttgart:

- Stadtrecht Stuttgart speziell Diesel & Feinstaub

- Plakettenpflicht für ausländische Fahrzeuge in Umweltzonen (weil wir's davon hatten)

- FDP gegen Grün‐Schwarzes Fahrverbot in Stuttgart

- Umwelt"hilfe": Rechtsgutachten zur Ausstattung von mobilen Maschinen mit Rußfiltern

- Gemeinsame Stellungnahme Umweltverbände zum Luftreinhalteplan Stuttgart

- Beispiel eine Stuttgarter Rechtsverordnung (Fahrverbot für Wasserfahrzeuge auf dem Max-Eyth-See in Stuttgart)

- Anfrage der SPD zu Feinstaubalarm und Fahrverbote in Stuttgart

Das beginnt sich gerade, durch die Verwaltungsgerichte zu wälzen, u.U. ist dieses sogar in manchen Rechtschutzversicherungen eingeschlossen, wie das ganze ausgeht, zumal hier die Europäische Union mitzureden hat, ist noch ziemlich offen.

Nur: wer jetzt mit Einzelfall-Ausnahme-Messungen kommt, erreicht wahrscheinlich, daß noch mehr Fahrzeuge aus dem Verkehr gezogen werden [[freude]] ...

--
Literatur-/Produkthinweise. Alle Angaben ohne Gewähr! - Leserzuschriften

Am schönsten ist das Wort "Umweltzone" (oT)

Orlando ⌂ @, Mittwoch, 05.04.2017, 23:01 vor 2587 Tagen @ Literaturhinweis 4062 Views

- kein Text -

SPIEGEL tit(t)elt: Doch keine Fahrverbote in Stugert? Modisch korrekte Entscheidung!!!

Literaturhinweis @, Freitag, 07.04.2017, 22:23 vor 2585 Tagen @ Literaturhinweis 4179 Views

bearbeitet von unbekannt, Freitag, 07.04.2017, 22:27

Spiegel zitiert Kretschmann hinsichtlich Diesel-Fahrverbote: "Vielleicht kommen sie nicht."

Klaaaar, Winfried: wenn du gegen Diesel Fahrverbote aussprichst, dann kimmet se net! En Schwob verstößt doch nicht gegen Verkehrsregeln!

Und 6 Tage zu spät auch noch - 1. April war scho! Das hätte ein modisches Desaster gegeben!

[Nach einer internen Mitgliederbefragung der Grünen stellte sich heraus, daß 2/3 der wissenschaftlichen Mitarbeiter der GrünInnen nicht mehr mit dem eigenen Auto zum Landtag hätten fahren können. Zwar sagte Winfried noch "Ei, nemmet doch e Taxi" - aber eine geschwind in Auftrag gegebene Studie (In Schtugert sennd se schnell, woisch!) stellte fest, daß fast alle standesgemäß für Grüne motorisierten Kraftdroschken wegen Dieselmotors auch nicht bis zum Landtag vorgelassen würden. Und da die plattfüssigen GrünInnen mit dem Abgeordneten-Fahrrad vor Jahrzehnten immer noch zu arbeitssame Erinnerungen verbinden, da wollte man das Projekt hintanstellen, bis in Schdugerd nur noch Elektroautos fahren, was Frau Kinderloses GrundEinkommen ja der deutschen Autoidustrie (gibt's in Stuttgart ja zum Glück nirgends) für 2030 angedroht hat.]

Also Rechtsgrundlagen für Umweltmaßnahmen auf Städte- und Gemeindeebene, Feinstaubplakette wieder überarbeiten, Sammelklagen hintanstellen ...

Vielleicht stellt ja eine Oppositionspartei mal die Frage, wieviel Feinstaub allein durch die Laserdrucker und Kopierer in Landtag und Regierung erzeugt wurden, um Vorlagen zu produzieren, die dann im Papierkorb landeten.

--
Literatur-/Produkthinweise. Alle Angaben ohne Gewähr! - Leserzuschriften

VW US Zahlungen

Sligo @, Mittwoch, 05.04.2017, 22:48 vor 2587 Tagen @ SevenSamurai 4202 Views


Ich KANN mir kein neues Fahrzeug leisten, bin jedoch dringend darauf
angewiesen.

Im Gegensatz zu den Typen in den Parlamenten bekomme ich KEIN
leistungsloses Einkommen.

Lieber 7Samurai,

bitte ganz, ganz hinten anstellen. Hier muss VW zuerst leisten, um nicht vom US-Markt verbannt zu werden.

Und jeder Bundesstaat hält nun den Staatssäckel weit auf.

"Volkswagen AG said on Thursday it has agreed to pay $157.45 million to settle environmental claims from 10 U.S. states over its excess diesel emissions, as the world's largest automaker looks to move past the scandal.

The settlement covers states including New York, Connecticut, Massachusetts, Pennsylvania and Washington, as well as some consumer claims. In 2016, the German automaker reached a $603 million agreement with 44 U.S. states, but that settlement did not cover claims in Thursday's announcement...

...n total, VW has agreed to spend up to $25 billion in the United States to address claims from owners, environmental regulators, states and dealers and to make buy-back offers..."

http://www.reuters.com/article/us-volkswagen-emissions-idUSKBN17123C

Kaufe VW-Aktien im Sinne von JFK: 'Ask not what VW can do for you — ask what you can do for VW.'[[top]]

Gruß,
S.

Werbung