Der Frau Künast geht der Maas´sche Gesetzentwurf noch nicht weit genug
http://www.deutschlandfunk.de/hasskommentare-im-netz-diese-poebelei-wirkt-sich-auf-das....
Was da entworfen wird, läßt mich schaudern. Die Vorsehung verschone uns vor RRG.
H.
Holger66 , Nettetal, Mittwoch, 15.03.2017, 11:54 vor 2821 Tagen 8110 Views
http://www.deutschlandfunk.de/hasskommentare-im-netz-diese-poebelei-wirkt-sich-auf-das....
Was da entworfen wird, läßt mich schaudern. Die Vorsehung verschone uns vor RRG.
H.
software-engineer , Mittwoch, 15.03.2017, 12:10 vor 2821 Tagen @ Holger66 6638 Views
http://www.deutschlandfunk.de/hasskommentare-im-netz-diese-poebelei-wirkt-sich-auf-das....
Was da entworfen wird, läßt mich schaudern. Die Vorsehung verschone uns
vor RRG.H.
Künast ist der Beleg dafür, dass die politische Klospülung in der "BRD" defekt ist.
--
Wenn man beim Programmieren Fehler macht, dann meckert der Compiler.
DT , Mittwoch, 15.03.2017, 12:24 vor 2821 Tagen @ software-engineer 6511 Views
härteste Strafen, schon beim Verdacht. Die sollen mal zurück denken an ihre eigene Geschichte in den 80er und 90er Jahren.
Jetzt zeigen sie ihr wahres Gesicht, es sind die wahren neuen FaschistInnen.
Außerdem sollte "Frau" Künast mal das GG lesen:
Art. 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
Aber die Zeit und der zeitliche Zerfall werden auch Frau Künast hinwegfegen und sie wird nur eine klitzekleine Randnotiz in der langen deutschen Geschichte bleiben.
Albert , Mittwoch, 15.03.2017, 12:35 vor 2821 Tagen @ DT 6091 Views
Bei gewalttätigen Asylanten ist die Polizei böse, wenn sie diese stoppt. Bei kritischen Bürgern, die â€schon länger hier lebenâ€, kennt sie kein Pardon.
Da kann es nicht genug Polizeistaat sein.
Monterone , Mittwoch, 15.03.2017, 12:39 vor 2821 Tagen @ DT 6127 Views
Außerdem sollte "Frau" Künast mal das GG lesen:
Ob man damit jemanden beeindrucken kann, dessen, wie ich stark vermute, wahres und einziges Gesetzbuch der Babylonische Talmud sein dürfte, wage ich sehr zu bezweifeln?
Davon abgesehen sind die Hinweise auf das GG natürlich völlig berechtigt, weil sie helfen können, Regierende und Parlamentarier als Rechtsbrecher zu erkennen.
Monterone
Andudu, Mittwoch, 15.03.2017, 14:39 vor 2821 Tagen @ Monterone 5552 Views
Ich wollte den gerne mal selbst lesen und habe festgestellt, dass der in der deutschen Übersetzung 12 Bände groß ist und 300 Euronen kostet. Was mir für ein bisschen schnuppern dann doch etwas zu teuer und raumgreifend war
Auf den diversen VT-Seiten bekommt man aber immer nur skandalöse Auszüge präsentiert, ich will den Kontext aber auch sehen. Angenommen eine Äußerung fand in einer ergebnisoffenen Diskussion statt, deren Protokoll sich im Talmud befindet, dann wäre sie ganz anders zu bewerten, als wenn sie in Form einer Vorschrift daher käme.
Aber eines kann man trotzdem ganz sicher sagen: gelesen hat den kaum jemand. Schon gar nicht eine Frau Künast.
Im schlimmsten Fall gehorcht die jemandem, der die übleren Inhalte kennt und verinnerlicht hat.
Rybezahl, Mittwoch, 15.03.2017, 14:04 vor 2821 Tagen @ Holger66 6110 Views
Hallo,
hier:
https://netzpolitik.org/2017/analyse-so-gefaehrlich-ist-das-neue-hate-speech-gesetz-fue...
Hier das Dokument als PDF:
https://netzpolitik.org/wp-upload/2017/03/1703014_NetzwerkDurchsetzungsG.pdf
Kleiner Trost für das gelbe Forum:
"§ 1 (2)
Der Anbieter eines sozialen Netzwerks ist von den Pflichten nach den §§ 2 und 3 befreit, wenn das soziale Netzwerk im Inland weniger als zwei Millionen registrierte Nutzer hat."
Gruß von
Rybezahl.
--
Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift.
Andudu, Mittwoch, 15.03.2017, 14:25 vor 2821 Tagen @ Rybezahl 5787 Views
...wie es die wirklich Radikalen machen. Erst wenn die Politik noch Netzsperren im großen Stil einführt und man nur noch mit Proxy rauskommt, wie die Chinesen m.W., dann ist das Ende der Fahnenstange erreicht.
Kleiner Trost für das gelbe Forum:
"§ 1 (2)
Der Anbieter eines sozialen Netzwerks ist von den Pflichten nach den §§
2 und 3 befreit, wenn das soziale Netzwerk im Inland weniger als zwei
Millionen registrierte Nutzer hat."
Das ist schnell "korrigiert".
Davon abgesehen: kleine Anbieter bekommt man ohnehin schon jetzt viel einfacher tot: möglichst oft, möglichst rüde abmahnen (siehe die aktuelle MDR-Sache mit Danisch). Ein Grund findet sich immer, er kann auch erfunden sein. Arbeit und Kosten bleiben beim kleinen Anbieter immer irgendwie hängen, bis er aufgibt. Das Kräfteverhältnis ist ohnehin extrem asymmetrisch, der Sieg faktisch fast vorprogrammiert. Und verantwortungslose Richter, etwa beim OLG Hamburg, sorgen für ausreichend neue Zensur- und Sperrgründe.
Wie ist überhaupt "soziales Netzwerk" definiert? Fallen Foren da auch drunter?
Rybezahl, Mittwoch, 15.03.2017, 15:45 vor 2820 Tagen @ Andudu 5251 Views
bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 15.03.2017, 16:19
Hallo!
...wie es die wirklich Radikalen machen. Erst wenn die Politik noch
Netzsperren im großen Stil einführt und man nur noch mit Proxy rauskommt,
wie die Chinesen m.W., dann ist das Ende der Fahnenstange erreicht.
Ja. Das wird aber meiner Ansicht nach, kracht es nicht vorher, global (bzw. flacherdlich) geschehen. Ohne eine Ausweichmöglichkeit.
Kleiner Trost für das gelbe Forum:
"§ 1 (2)
Der Anbieter eines sozialen Netzwerks ist von den Pflichten nach den
§§
2 und 3 befreit, wenn das soziale Netzwerk im Inland weniger als
zwei
Millionen registrierte Nutzer[/b] hat."
Das ist schnell "korrigiert".
Bei Bedarf, ja. Ich vermute, es geht um Reichweite. Der Staat will sich die Deutungshoheit nicht nehmen lassen. Kleine Stimmen ( < zwei Millionen) kann er noch vernachlässigen.
Davon abgesehen: kleine Anbieter bekommt man ohnehin schon jetzt viel
einfacher tot: möglichst oft, möglichst rüde abmahnen (siehe die
aktuelle MDR-Sache mit Danisch). Ein Grund findet sich immer, er kann auch
erfunden sein. Arbeit und Kosten bleiben beim kleinen Anbieter immer
irgendwie hängen, bis er aufgibt. Das Kräfteverhältnis ist ohnehin
extrem asymmetrisch, der Sieg faktisch fast vorprogrammiert. Und
verantwortungslose Richter, etwa beim OLG Hamburg, sorgen für ausreichend
neue Zensur- und Sperrgründe.
Soweit ich das verstanden habe, ist es so, dass in einem nicht durchgehend moderierten Forum die Nutzer für ihre Inhalte selbst verantwortlich sind.
Wie ist überhaupt "soziales Netzwerk" definiert? Fallen Foren da auch
drunter?
Das habe ich angenommen. Ist es nicht so?
Gruß
Rybezahl.
--
Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift.
Rybezahl, Mittwoch, 15.03.2017, 19:42 vor 2820 Tagen @ Andudu 5186 Views
Hallo!
Wie ist überhaupt "soziales Netzwerk" definiert? Fallen Foren da auch
drunter?
Dazu heißt es im Entwurf:
"§ 1 Anwendungsentwurf (1)
Dieses Gesetz gilt für Telemediendiensteanbieter, die mit Gewinnerzielungsabsicht Plattformen im Internet betreiben, die es Nutzern ermöglichen, beliebige Inhalte mit anderen Nutzern auszutauschen, zu teilen oder der Öffentlichkeit zugänglich zu machen (soziale Netzwerke). Plattformen mit journalistisch redaktionell gestalteten Angeboten, die vom Diensteanbieter selbst verantwortet werden, gelten nicht als soziale Netzwerke im Sinne dieses Gesetzes."
Die Definition des Wortes "Telemediendiensteanbieter" oder "Telemediendienst" ist mir nicht ganz klar. Ich nehme an, das gelbe Forum ist ein Telemediendienst.
Im Telemediengesetz steht:
"§ 1 Anwendungsbereich
(1) Dieses Gesetz gilt für alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, soweit sie nicht Telekommunikationsdienste nach § 3 Nr. 24 des Telekommunikationsgesetzes, die ganz in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen, telekommunikationsgestützte Dienste nach § 3 Nr. 25 des Telekommunikationsgesetzes oder Rundfunk nach § 2 des Rundfunkstaatsvertrages sind (Telemedien). Dieses Gesetz gilt für alle Anbieter einschließlich der öffentlichen Stellen unabhängig davon, ob für die Nutzung ein Entgelt erhoben wird."
Und im Telekommunikationsgesetz wiederum:
"§ 3 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieses Gesetzes ist oder sind
24. "Telekommunikationsdienste" in der Regel gegen Entgelt erbrachte Dienste, die ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen, einschließlich Übertragungsdienste in Rundfunknetzen;
25. "telekommunikationsgestützte Dienste" Dienste, die keinen räumlich und zeitlich trennbaren Leistungsfluss auslösen, sondern bei denen die Inhaltsleistung noch während der Telekommunikationsverbindung erfüllt wird;"
Ich teile demnach nicht die Befürchtung von Netzpolitik.org, dass auch Anbieter wie GMX davon getroffen werden könnten. Deren Dienstleistung besteht in der Übertragung von Daten, nicht in deren Kenntnisnahme.
Gruß von
Rybezahl.
--
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Literaturhinweis , Mittwoch, 15.03.2017, 21:53 vor 2820 Tagen @ Rybezahl 5531 Views
bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 15.03.2017, 22:13
Der Entwurf des Netzwerkdurchschwätzungsgesetzes hat es fürwahr in sich.
Das Internet/Telemedienrecht war bisher doch immer noch eher als eine Weiterentwicklung des Rundfunk- und Presserechts auf internetbasierte Medien/Web-Auftritte anzusehen. Dafür gab es ja recht eindeutige und durchaus z.T. schmerzhafte Regelungen, aber auch gewisse 'Erleichterungen', wie z.B. die verkürzte Verjährungsfrist bei Pressedelikten (vgl. aber Widerrufs- und Gegendarstellungsrechte).
Hier geht es aber um die Frage, die ähnlich gelagert ist, wie beim privaten Hausbesitzer, dem über Nacht jemand an eine ihm gehörende Hauswand ein Graffiti-Künstler z.B. sprühen würde "Angela Merkel ist eine Schlampe". Das fällt eindeutig nicht mehr unter 'freie Meinungsäußerung', sondern ist ein ehrverletzender Tatbestand, entweder Beleidigung oder üble Nachrede oder Verleumdung.
Nun ist der ursprüngliche 'Sprayer' aber nicht greifbar - soll nun dieser Spruch solange stehen bleiben, bis man seiner habhaft würde und ihn -hoffentlich erfolgreich- zwingen könnte, ihn wieder zu entfernen? Was ist, wenn es ein türkischer Diplomat war, den man in Deutschland zu nichts zwingen könnte?
Nein, der Hausbesitzer ist Zustandsstörer, wie z.B. mal die Bundesbahn bei einer 'Ausländer raus'-Parole.
So ähnlich muß man sich das nun bei der Frage vorstellen, wer verantwortlich sein soll, daß jemand, wie bei Graffiti ebenfalls oft anonym, aber wie bei Graffiti für jeden weithin sichtbar, bei Internet-'Schmierereien' gar weltweit sichtbar, das Internet verunstaltet mit beleidigenden oder sonst in Rechte Dritter eingreifenden Schriften oder Bildern oder Tonaufzeichnungen.
Und da fällt es nicht schwer, in jemanden wie Facebook denjenigen zu sehen, der die Hauswand zur Verfügung stellt, auf der jemand ungesehen 'sprüht' und sich dann aus dem Staube macht, da man außer einer IP-Adresse (wenn überhaupt) von ihm keine persönlich zurechenbaren Spuren findet und zudem, etwa bei Blogkommentaren, dieser Handlungsstörer noch nicht mal eine Editier- und Löschmöglichkeit hat.
Wer also kann da nur eingreifen? Der Betreiber im engeren Sinne, also der Dienstanbieter oder im weiteren Sinne sogar auch der Internetdienstanbieter, also der 'Hoster'. Denn irgendwie muß eine Morddrohung, um mal ein krasses Beispiel zu nehmen, ja zeitnah zum Verschwinden gebracht werden können.
Hier liegen daher für mich rechtlich keine Schwierigkeiten vor.
Die Schwierigkeiten beginnen jedoch da, wo der Referentenentwurf sehr weitgreifend formuliert (§ 3, Abs. 2, Ziffer 3):
"... jeden rechtswidrigen Inhalt innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der Beschwerde entfernt oder den Zugang zu ihm sperrt, ..."
Anders als bei Ziffer 2, wo es um "offensichtlich rechtswidrige Inhalte" geht, ist die Frage der "einfachen" Rechtswidrigkeit nicht einfach zu beantworten. Im Presserecht hat man daher das Gegendarstellungsrecht eingeführt, und eine Gegendarstellung muß veröffentlicht werden, wenn sie verschiedenen, im jeweiligen Landespressegesetz festgelegten formalen Kriterien genügt. Damit sieht dann der Leser (oder Hörer/Zuschauer) beide Standpunkte nebeneinander und kann sich ein eigenes Bild machen, der Betroffene hat ohne langwieriges Gerichtsverfahren seine Gegendarstellung an gleicher Stelle der Öffentlichkeit bekannt gegeben, und danach kann man sich immer noch jahrelang vor Gericht um 'die Wahrheit' streiten. Siehe die Standard-Formulierung "Der Spiegel bleibt bei seiner Darstellung".
Aber was ist mit einem Medienbericht oder -kommentar, dessen Autor die Meinung vertritt, Impfungen seien schädlich, oder in der Türkei seien im Laufe des Ersten Weltkrieges keine Armenier umgekommen? Hier gibt es meist niemanden, der direkt betroffen genug wäre, daß er aus eigener Betroffenheit Einspruch erheben oder Gegendarstellung verlangen könnte. Mit der Armenierfrage könnte sich das Medium schon arg nah am Volksverhetzungstatbestand bewegen, aber auch hier müßte man erst die Gerichte bemühen, einen Lösch-Automatismus gäbe es nicht.
Wenn nun der Zustandsstörer, der Betreiber, für solche Meinungsäußerungen haften sollte, die möglicherweise irgendeinen Tatbestand erfüllen könnten (u.a. bloß, weil es jemand behauptete), oder vielleicht das Persönlichkeitsrecht einer Person tangieren könnten, was wird dann passieren?
Vermutlich wird viel mehr gelöscht, als rechtlich notwendig wäre, denn das Prozeßrisiko trägt in jedem Fall der Betreiber, der aber umgekehrt für zu großzügiges Löschen keinen Sanktionen unterliegt.
Die Konsequenz wird sein, wie schon angeklungen, auch noch Internetsperren einzuführen, da sich die unbeschwerte Meinungsäußerung vermehrt in Jurisdiktionen verlegen wird, denen man von Deutschland aus nicht beikommt.
Und dann ist 'das Internet, wie wir es kennen' tot.
Ich teile demnach nicht die Befürchtung von Netzpolitik.org, dass auch Anbieter wie GMX davon getroffen werden könnten. Deren Dienstleistung besteht in der Übertragung von Daten, nicht in deren Kenntnisnahme.
Das hängt dann davon ab, ob sie nicht auch öffentlich einsehbare Seiten mit benutzergenerierten Inhalten betreiben, vermutlich tun sie das neben Email-Diensten auch noch, z.B. bei ihren Nachrichten u.a.
--
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Rybezahl, Mittwoch, 15.03.2017, 22:56 vor 2820 Tagen @ Literaturhinweis 4812 Views
Die Schwierigkeiten beginnen jedoch da, wo der Referentenentwurf sehr
weitgreifend formuliert (§ 3, Abs. 2, Ziffer 3):"... jeden rechtswidrigen Inhalt innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der
Beschwerde entfernt oder den Zugang zu ihm sperrt, ..."Anders als bei Ziffer 2, wo es um "offensichtlich rechtswidrige
Inhalte" geht, ist die Frage der "einfachen" Rechtswidrigkeit nicht einfach
zu beantworten.
Eben da, dachte ich, liegt das Schlupfloch: "nach Eingang der Beschwerde", was voraussetzt, dass sich jemand beschwert. Das ist die Pflicht zum Verpetzt-Knopf, damit stellt man sicher, dass der Betreiber die Beschwerde zur Kenntnis nehmen muss. Andererseits wird vermutlich mehr gelöscht (bzw. gar nicht erst freigegeben, da dauerhaft moderiert), als rechtlich nötig, weil man ja keine Juristen zur Moderation der Kommentarspalten abstellen kann.
Beachtenswert auch Seite 2:
"C. Alternativen
Keine."
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Literaturhinweis , Donnerstag, 16.03.2017, 00:14 vor 2820 Tagen @ Rybezahl 5003 Views
bearbeitet von unbekannt, Donnerstag, 16.03.2017, 00:17
"... jeden rechtswidrigen Inhalt innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der Beschwerde entfernt oder den Zugang zu ihm sperrt, ..."
Eben da, dachte ich, liegt das Schlupfloch: "nach Eingang der Beschwerde", was voraussetzt, dass sich jemand beschwert.
Das hatte ich in meinem Vorbeitrag wohl etwas verkürzt dargestellt.
Daß sich nach Einführung des Beschwerde-Knopfes massiv Leute beschweren, halte ich für so sicher, wie das Amen in der Kirche.
WordPress hatte mal für Blogs eine Seite, auf der sie alle Tags der einzelnen Blogbetreiber sammelten, d.h. wenn man darauf klickte, kamen genau die Artikel aller WordPress-Blogs, die genau diesen Tag verwendeten. Daneben machten sie dann einen Knopf 'Spam'.
Wenn jetzt jemand z.B. einen Tag 'Fliegenfischen' verwendete, dann konnte ein Konkurrent da drauf klicken und wenn das ein paar mal passierte, wurden die Artikel des Konkurrenten nicht mehr angezeigt (der Denunziant selbst verwendete dann halt was ähnliches, wie 'Fliegenfischerei', um dem zu entgehen).
Binnen kurzem wurde das derart mißbraucht, daß WordPress diese 'Melde'-Möglichkeit wieder entfernte. Dann war sie irgendwann wieder da, danach habe ich es aufgegeben, das zu verfolgen.
So werden also jetzt bei jeder Gelegenheit die Flacherdler jeden Beitrag, der eine Erdkugel abbildet, oder die These sonstwie widerlegt, 'melden'. Kost' ja nix. Prüfen und verwerfen muß die Beschwerde der Betreiber.
Die Moslems werden jeden Beitrag zur Scharia oder zu ihnen liebgewordenen Politikern (oder umgekehrt) 'melden', wenn er auch nur irgendwie nicht auf Linie liegt.
Man könnte auch Restaurantbesprechungen, in denen Schweinefleisch erwähnt wird, melden.
Der Verantwortliche wird im Zweifel, jetzt, da die Weigerung zu löschen hoch bestraft wird, lieber löschen und hat zudem trotzdem noch einen hohen Kostenaufwand. 'Übersieht' man nämlich eine berechtigte Beschwerde, können die Kosten u.U. noch höher sein. Dann doch lieber jeder nicht ganz an den Haaren herbeigezogenen Beschwerde nachgehen und stattgeben.
Selbst wenn restriktiv gelöscht wird, was Mut erfordert: aus der Denunziationskultur im Dritten Reich weiß man, daß man der Denunziationen rein zahlenmäßig kaum noch Herr wird, ähnlich war es zu Zeiten Stalins und schon zu Zeiten der Hexenverfolgung.
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Literaturhinweis , Donnerstag, 16.03.2017, 00:38 vor 2820 Tagen @ Literaturhinweis 5027 Views
Daß sich nach Einführung des Beschwerde-Knopfes massiv Leute beschweren, halte ich für so sicher, wie das Amen in der Kirche.
Ich war mal in einer Sportart aktiv, da wurde u.a. in einer Disziplin im k.o.-Verfahren der Sieger ermittelt. D.h. es werden immer zwei Läufer zu einem Paar ausgelost, wer gewinnt, kommt eine Runde weiter (ähnlich den Fußball-Europa- und Weltmeisterschaften).
Schon in der ersten Runde hatte ich den amtierenden Deutschland- und Europa-Meister zum Gegner. Ich gewann aber dennoch, auf legale Weise, und damit hatte dann einer meiner Vereinskameraden überhaupt eine realistische Chance, auf den ersten Platz zu kommen.
Der Verein des ausgeschiedenen Meisters war aber nicht zufrieden und reichte Protest ein. Dieser mußte formell nach den Regeln des internationalen Verbandes dieser Sportart eingereicht werden. Mein Trainer feixte und ich fragte, was denn wäre. Er grinste breit und sagte: "Das kostet vorneweg 50 Mark Protestgebühr".
Der Protest wurde abgewiesen, der Verband/das Schiedsgericht behielt die 50 Mark.
Ich denke, es würde genügen, wenn jede solche Beschwerde eine Mindestgebühr von 5 Euro kostete, meinetwegen mit Rückerstattung, sollte der Beschwerde stattgegeben werden.
Den eifrigen Denunzianten sollte das der Spaß doch wert sein?
Aber bestimmt wird dieses das Netz enorm verteuernde Beschwerdeinstrument natürlich wieder zur Kostenlos-Kultur gehören.
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Rybezahl, Donnerstag, 16.03.2017, 12:24 vor 2820 Tagen @ Literaturhinweis 4678 Views
Hallo,
schon grausig, wenn man sich das in Ruhe überlegt. Der Staat zediert die Rechtsprechung an die Wirtschaft (wie es auch im Artikel heißt) und motiviert die eigenen Bürger zum anschwärzen.
Eigentlich muss man sich ja nur an geltendes Recht halten, da sehe ich nicht das Problem. War vorher auch so, nur wurde es nicht durchgesetzt (konnte nicht aufgrund mangelnder Kapazitäten).
Das Problem wird sein, wie du es schon geschrieben hast, dass die Wirtschaft wahrscheinlich eher löscht, als dass sie das Risiko eines Bußgeldes eingeht. Von den 5 EUR könnte zumindest eine rechtskundige Person bezahlt werden.
Leider sehe ich das aber auch so, dass 1) auch der Wirtschaft die Kapazitäten fehlen werden (Denunziationskultur), da die Denunzianten kaum rechtskundig sein werden, also einfach alles, was ihnen nicht passt, anzeigen, und 2) in der Folge es zu immer weiteren (quasi massenhaft) Rechtsstreitigkeiten kommen wird, in denen es um die Frage gehen wird, was erlaubt ist und was nicht.
IM Bürger noch und noch... ? Grausig!
Gruß
Rybezahl.
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Volker , Donnerstag, 16.03.2017, 12:55 vor 2820 Tagen @ Literaturhinweis 4629 Views
Ich würde es begrüßen, wenn sich niemand hinter Pseudonymen (scheinbar) anonym verstecken könnte. Dann würde auch der gröbste Unsinn nicht gepostet werden. Ansonsten gehört das alles vor ein ordentliches Gericht, wenn sich sich dann das ganze als unerheblich herausstellen sollte, sind von dem auch nicht anonymen Denunzianten die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Literaturhinweis , Donnerstag, 16.03.2017, 13:46 vor 2820 Tagen @ Volker 4889 Views
Ich würde es begrüßen, wenn sich niemand hinter Pseudonymen (scheinbar) anonym verstecken könnte.
Klar, dann würden alle, die wegen AfD-Sympathien ihren Job verlieren könnten, das Maul halten.
Jeder verheiratete Schwule, oder jeder Schwule, der von einer bigotten Tante ein Erbe erwarten darf, wird ebenfalls schweigen.
Übrig blieben die, die mit ihrer Meinung ungefährdet sich brüsten können, politische Veränderung wird so unmöglich.
Ich bin also auch dafür, den Hessischen Landboten mit Impressum zu versehen.
Und natürlich die Flugblätter der Weissen Rose.
Ganz insbesondere aber diese Wikileaks-Sachen müßten signiert werden!
Es könnte so einfach sein.
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Volker , Donnerstag, 16.03.2017, 15:09 vor 2820 Tagen @ Literaturhinweis 4565 Views
Wir reden jetzt über Kommentare oder Postings in Foren, und wenn jemand sein Erbe durch ein Outing nicht gefährden will ist das seine Sache, ein Held wird er dadurch sicher nicht.
Allerdings sind die vielen anonymen Hass-Postings, die oft auch orthografisch und grammatikalisch unterste Kategorie sind, ein wunderbarer Vorwand über Kahane und Konsorten Zensur auszuüben. Dass es diese Postings gibt, wird hoffentlich niemand bestreiten.
Die Anonymität erlaubt es auch Seiten wie https://linksunten.indymedia.org/ zu Gewalttaten aufzurufen bzw. dass sich Menschen dort sicher glauben, solche Dinge zu fordern und selbst auszuführen.
In einer Diktatur leben wir nicht, der Vergleich zur Weißen Rose ist daher deplatziert, nicht jeder Pöbler ist gleich ein Widerstandskämpfer.
Literaturhinweis , Donnerstag, 16.03.2017, 15:29 vor 2819 Tagen @ Volker 4639 Views
Allerdings sind die vielen anonymen Hass-Postings, die oft auch orthografisch und grammatikalisch unterste Kategorie sind, ein wunderbarer Vorwand über Kahane und Konsorten Zensur auszuüben. Dass es diese Postings gibt, wird hoffentlich niemand bestreiten.
Na und? Ist also nur eine orthographisch korrekte Haß-Äußerung zulässig? Und eine orthographisch unkorrekte, aber politisch korrekte, Meinungsäußerung zu zensieren? Wer zieht hier die Grenze?
Sollen wir die Pöbler deshalb ausgrenzen, weil sie Frau Kahane Vorwände liefern???
Die Anonymität erlaubt es auch Seiten wie indymedia.org zu Gewalttaten aufzurufen
Bader hieß nicht Bader? Meinhof nicht Meinhof? Enssnlin nicht Ensslin? Oder haben die nicht zu Gewalt aufgerufen?
bzw. dass sich Menschen dort sicher glauben, solche Dinge zu fordern und selbst auszuführen.
Das ist in repräsentativen Demokratien so, daß die einen fordern, damit andere es ausführen.
In einer Diktatur leben wir nicht, der Vergleich zur Weißen Rose ist daher deplatziert, nicht jeder Pöbler ist gleich ein Widerstandskämpfer.
Ja, und wer entscheidet das im Einzelfall? Ein Herr Freisler?
Die Aufständischen in Irland 1916 waren Verbrecher, der überlebende Aufständler 1922 war Staatspräsident.
Ich halte es Deiner mangelndem Geschichtskenntnis oder jungem Lebensalter zugute, daß Du gutmenschlich andere an's Messer liefern willst.
Ich kann zwar die arabische Orthographie nicht überprüfen, glaube aber, Badawi hat -orthographisch- korrekt geschrieben.
--
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Rybezahl, Donnerstag, 16.03.2017, 15:32 vor 2819 Tagen @ Volker 4521 Views
Hallo Volker!
Klarnamen würden vielleicht die Schärfe aus einigen Kommentaren herausnehmen. Das ändert jedoch nichts daran, dass zukünfig jeder Mensch, der ein Problem mit einer anderen Meinung hat, den Petz-Knopf drücken kann. Das Unternehmen wird anschließend in die Pflicht genommen, den Sachverhalt auf Illegalität zu prüfen, wozu es, abhängig von der Masse an "Beanstandungen", mehr oder eher weniger in der Lage sein dürfte.
Konsequenz: Es wird eher gelöscht oder nicht veröffentlicht, als zu prüfen und das Risiko einer Bußgeldzahlung einzugehen.
Man muss sich das nur mal für ein soziales Netzwerk mit 10 Millionen registrierten Nutzern vorstellen.
Dazu noch dieser lesenswerte Kommentar:
http://www.egon-w-kreutzer.de/004/tk170314.html
Gruß
Rybezahl.
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Volker , Donnerstag, 16.03.2017, 16:33 vor 2819 Tagen @ Rybezahl 4534 Views
bearbeitet von unbekannt, Donnerstag, 16.03.2017, 17:01
Hallo Rybezahl, danke für deine wohltuend unaufgeregte Antwort. Mir geht es nicht darum, Herrn Maas und seine Pläne zu unterstützen, im Gegenteil, ich finde diese Bestrebungen im höchsten Maße bedenklich und verwerflich.
Trotzdem finde ich nicht, dass man nur anonym in diesem Land einen Leserbrief oder Kommentar schreiben kann, auch wenn man sich darin kritisch äußert.
Tomas Spahn hat einen Artikel dazu geschrieben, er kann viel besser artikulieren als ich, daher poste ich den Link. Viele Grüße
https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/politik-nach-maas-rueckfall-in-den-vorm...
Rybezahl, Donnerstag, 16.03.2017, 19:41 vor 2819 Tagen @ Volker 4442 Views
Hallo Volker!
Die Frage stellt sich mir, ob das dann überhaupt noch Zensur ist, oder, wie der Herr Kreutzer es ausdrückt:
"Was mich noch interessieren würde, wäre die Güterabwägung, zwischen dem durch die schnelle, übereifrige und voreilige Löschung nicht strafbarer Inhalte entstehenden Schaden an den Grundwerten der Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt, und dem Schaden der - irgendwem - vielleicht dadurch entsteht, dass wirklich strafbare Inhalte erst nach einem ordentlichen Verfahren gelöscht werden müssen."
Zensur findet gezielt statt, nicht willkürlich, auf Verdacht. Oder liege ich da falsch?
Dieser Meinungsbeanstandungs-Gesetzesentwurf darf auf keinen Fall durchgehen. Wirklich grauenhaft, je länger man darüber nachdenkt!
Gruß
Rybezahl.
--
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Olivia , Donnerstag, 16.03.2017, 19:41 vor 2819 Tagen @ Volker 4544 Views
bearbeitet von unbekannt, Freitag, 17.03.2017, 10:34
Es lohnt sich, das bis zum Schluss anzuschauen, denn er analysiert und argumentiert ruhig und sachlich. Ein Schritt zurücktreten und entspannen.
https://www.tichyseinblick.de/video/interview/norbert-bolz-interview-trump-merkel-schul...
--
For entertainment purposes only.
Literaturhinweis , Freitag, 17.03.2017, 00:56 vor 2819 Tagen @ Rybezahl 4563 Views
Wäre auch verwunderlich, wenn das Netzwerkdurchfetzungsgesetz auf deutschem Mist allein gewachsen wäre.
In USA gibt es, kann das Zufall sein, ein ziemlich ähnliches, von 'Demokraten' eingebrachtes Gesetz, das noch deutlich weiter geht.
Zerohedge: Bill To Suppress Non-Government-Approved Free Speech
- Binnen 30 Tagen nach einer Beschwerde muß gelöscht sein.
- Auch Suchmaschinen dürfen keinerlei Hinweise mehr auf die beanstandete Aussage bringen.
- Auch Aussagen, die in der öffentlichen Diskussion 'nicht mehr benötigt werden', sollen nachträglich gelöscht werden.
[Könnte bedeuten, daß Google Books z.B. nachträglich die Texte gescannter Bücher verfälschen müßte.]
- Gesetzliche Schadenersatzhöhe: 250 Dollar pro Tag der Zuwiderhandlung und Rechtsverfolgungskosten.
Orwell hatte noch nichts von dieser Tiefendurchdringung des geschriebenen/gesprochenen Kulturgutes geahnt!
Thema also:
Die Pervertierung der Meinungsfreiheit. Der Schleichweg in die Gesinnungsdiktatur
Die Kommunikations- und Medienfreiheit in den USA wird nun gegen gegen gesellschaftliche Verrohung durch Meinungsäußerung in Schutz genommen. Der Ehrenschutz wird gegen die Meinungsfreiheit ausgespielt und die Schere in den Kopf vorverlagert.
--
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Andudu, Mittwoch, 15.03.2017, 14:10 vor 2821 Tagen @ Holger66 6379 Views
Falls es jemand noch nicht gelesen hat:
http://www.danisch.de/blog/2017/03/15/neues-zur-verfassungsrichterin-susanne-baer/
Der Oberaufklärer in diesem Fall, Danisch, hat die Skandalbeschreibung auf den neuesten Stand gebracht.
Zum Glück hat es bisher erst eine, von dem Kaliber, bis ins Bundesverfassungsgericht geschafft.
Andererseits sind mir z.B. Andreas Voßkuhle und Peter M. Huber mit ihren halbgaren opportunistischen Urteilen zur EU/ESM usw. auch ausreichend negativ aufgefallen. Siehe z.B.
https://www.welt.de/politik/deutschland/article117001183/Gerichtspraesident-wegen-ESM-U...
Dass das Gericht auch Auslandseinsätze der Bundeswehr legalisiert hat und einigen anderen Blödsinn, wird auch nicht vergessen. Dummerweise muss man über das Gericht fast froh sein, weil unsere Machthaber noch viel skrupelloser und unfähiger sind und so zumindest hin- und wieder in die Schranken verwiesen werden.
Tolle Demokratie, korrupte Politiker und feige Richter bestimmen unser Schicksal, nur WIR, das Volk, hat gar nichts zu melden, darf alles bezahlen und ist am Ende immer schuld.
re-aktionaer , Mittwoch, 15.03.2017, 14:53 vor 2821 Tagen @ Holger66 5790 Views
Am besten mit der Band, die die Vorsitzende der Grünen persönlich kaputtmanagte:
"Macht kaputt was euch kaputt macht!"
https://www.youtube.com/watch?v=_3YXXVnGu_c
"Alles was ich will, ist nur die Regierung stürzen,
alles was ich will, ist nur ein paar Köpfe kürzen...."
https://www.youtube.com/watch?v=Nj_UMbeslIA
Steppke, Mittwoch, 15.03.2017, 15:32 vor 2820 Tagen @ Holger66 5869 Views
bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 15.03.2017, 15:37
... anschaut und den starken Zuspruch zur SPD sieht, obwohl Heiko Maas, der Urheber dieses Gesetztesvorstoßes, dieser Partei angehört, kommt man aus dem Kopfschütteln einfach nicht mehr heraus (von Martin Schulz ganz zu schweigen).
Entweder sind diese Wahlumfragen gefälscht oder wir sind tatsächlich verloren.
http://www.deutschlandfunk.de/hasskommentare-im-netz-diese-poebelei-wirkt-sich-auf-das....
Was da entworfen wird, läßt mich schaudern. Die Vorsehung verschone uns
vor RRG.
Monterone , Donnerstag, 16.03.2017, 08:59 vor 2820 Tagen @ Holger66 5199 Views
Benoît Loeuillet, Chef des FN von Nizza, wurde mit versteckter Kamera gefilmt und war so unvorsichtig, noch sehr viel schlimmere Sachen zu sagen als Bernd Höcke.
Er bestritt den Umfang der Shoah (*Es gab keinen Massenmord wie gesagt wird*) und erwähnte, um seine Ansichten zu unterstreichen, Bücher von Adolf und Robert (Faurisson).
Die Partei Marine Le Pens hat sofort reagiert und Benoît Loeuillet sämtlicher Aufgaben enthoben, schreibt Le Figaro.
Wären die Deutschen nicht auf einer derart geisteskranke Art und Weise auf die USA fixiert, könnte sich aus solchen Nachrichten eine Art Supergau für die deutschen Zensurmeister und Westentaschen-Goebbels' entwickeln, wenn ausgerechnet aus Frankreich, dem Land von Revolution und Demokratie Dinge kommen, die das BRD-System mit allen Mitteln zu unterdrücken versucht, selbst denen, die von GG und allgemeinem Recht nicht mehr gedeckt sind.
Monterone
Quellen:
http://www.lefigaro.fr/elections/presidentielles/2017/03/15/35003-20170315ARTFIG00166-u...
http://www.egaliteetreconciliation.fr/Un-cadre-du-Front-national-a-Nice-exclu-pour-avoi...