Gähn: Jetzt wird Polizeigewerkschaftschef Alexander Wendt abgeschossen

Ötzi @, Samstag, 04.03.2017, 12:24 vor 2833 Tagen 10937 Views

bearbeitet von unbekannt, Samstag, 04.03.2017, 12:32

weil er die Probleme der Polizei mit Migranten publik gemacht hat.

http://www.spiegel.de/panorama/leute/nrw-polizeigewerkschafter-rainer-wendt-bekam-beamt...

Gähn, wie durchsichtig.

Die Eliten rödeln derzeit ganz schön im Hamsterrad. Le Pen / Fillion / Wendt....
Die müssen immer schneller ihre Gegner aufgrund von Lapalien an den Pranger stellen, weil sie sich immer mehr Gegner schaffen.

Die sind derzeit so viel mit Brexit, Trump, Putin usw. beschäftigt, dass sie gar keine Zeit gefunden haben, sich um den wiedererstarkenden Bitcoin zu kümmern. Ist ja auch viel abstrakter als die Kalter-Kriegs-Gegner von vorgestern. Da tun sich die verkalkten Gehirnzellen von Soros&Co schwer damit. Womöglich wird sogar ein Exchange Traded Fund auf den nicht-abschaltbaren, deflationären Bitcoin zugelassen. Hallo, geht's noch??? Dagegen ist Alexander Wendt eine Maus.
Ich warte immer noch darauf, dass sie endlich mal ihr Mediennetzwerk anweisen, mit voller Kampfkraft gegen Bitcoin loszutrommeln. In letzter Zeit wird da viel zu positiv berichtet. Terrorfinanzierung, Geldwäsche, DarkMarkets, Tulpenblase. Die Stichworte sind alle da, aber sie werden nicht konzertiert eingesetzt.

Irgendwann ist es dann zu spät, wenn eine neue Elite in den Bitcoin investiert ist und es hochwertige Dinge wie Auftragsmord, Uranzentrifugen, Suez-Kanal-Passage usw. nur noch gegen Bitcoin gibt.

Hatte ich heute früh auch auf dem Schirm, nach Video von gestern.

Fleet @, Tor zum Harz ex NL, Samstag, 04.03.2017, 12:57 vor 2833 Tagen @ Ötzi 8329 Views

Hallo Ötzi,

weil er die Probleme der Polizei mit Migranten publik gemacht hat.

(...)


Gähn, wie durchsichtig.

Das machte Wendt aber schon länger.
Gestern bin ich auf dieses Video gestoßen.

LG Fleet

--
"Das ist schön bei den Deutschen: Keiner ist so verrückt, dass er nicht einen noch Verrückteren fände, der ihn versteht." (H. Heine)

Wer es in diesem Land mit der Wahrheit versucht, hat einen schweren Stand.

Griba @, Dunkeldeutschland, Samstag, 04.03.2017, 17:20 vor 2833 Tagen @ Fleet 7242 Views

Das machte Wendt aber schon länger.
Gestern bin ich auf dieses
Video gestoßen.

LG Fleet

Danke für den Link!

--
Beste Grüße

GRIBA

Erstens heißt der Mann Rainer....

Holger66 @, Nettetal, Samstag, 04.03.2017, 13:17 vor 2833 Tagen @ Ötzi 8275 Views

bearbeitet von unbekannt, Samstag, 04.03.2017, 19:26

....mit Vornamen und wenn sich zweitens herausstellt, daß er tatsächlich das Gehalt eines PHK bezogen hat, obwohl er in der fraglichen Zeit nicht als ein solcher gearbeitet hat - und auch nicht als Personalratsmitglied, sondern ausschließlich als Gewerkschaftschef, dann muß er die Knete selbstredend zurückzahlen. Aus Gründen des Anstands sollte er dann auch zurücktreten und muß noch froh sein, wenn man ihm nicht noch ein Diszi anhängt. Ich wäre da als dienstvorgesetzter Minister eher weniger zimperlich. Aber ich hänge gedanklich wohl auch zu sehr am Preußentum.

Eine andere Frage drängt sich sogleich auf: Ver hat in diesem Fall die Zahlungen an ihn so lange gedeckt[Plenk entfernt]? Und vor allem: warum wurden sie gedeckt[Plenk entfernt]? Um ihn bei passender Gelegenheit damit abschießen zu können[Plenk entfernt]?

Wenn das alles so zutrifft wie berichtet wird, handelt es sich bei dem Herrn Wendt womöglich um einen weiteren "Saubermann mit Dreck am Stecken"[Plenk entfernt]?

H.

Absolut richtig!

siggi, Samstag, 04.03.2017, 14:05 vor 2833 Tagen @ Holger66 7919 Views

Eine andere Frage drängt sich sogleich auf: wer hat in diesem Fall die
Zahlungen an ihn so lange gedeckt?

Der jetzige Innenminister (SPD) und sein Vorgänger (FDP) sollen informiert gewesen sein.

LG

siggi

Seit wann muss ein Beamter für seinen Sold arbeiten? Das wäre ja das Allerneueste...

Mephistopheles, Samstag, 04.03.2017, 15:20 vor 2833 Tagen @ siggi 7318 Views

bearbeitet von Mephistopheles, Samstag, 04.03.2017, 16:10

Also ohne den üblichen Beamtenschmäh von wegen der "faulen Beamten".

Arbeiten gehört m.W. nicht zu den Obliegenheiten des Beamten.
Was aber mit Sicherheit zu seinen Obliegenheiten gehört, ist, den Weisungen des Dienstherrn Folge zu leisten - in dessen Sinne.

Wenn der Dienstherr meint, er müsse dem Beamten die Weisung erteilen, Streife zu gehen, so ist das Pflicht des Beamten, dem Folge zu leisten, auch wenn die Weisung lautet, er solle - natürlich unter körperlichen Einsatz - in einem Puff Streife gehen.

Wenn der Beamte - aus welchen Gründen auch immer - jedoch keine entsprechende Weisung erhält, dann ist es nicht nur nicht seine Pflicht, es ist ihm im Gegenteil sogar verboten, quasi auf eigene Faust Streife zu gehen.

Ich kann hier beim besten Willen keinen Fehler im Verhalten von Rainer Wendt erkennen.

Gruß Mephistopheles

Bitte um Nennung des entsprechenden Paragraphen im Beamtenrecht.

siggi, Samstag, 04.03.2017, 15:58 vor 2833 Tagen @ Mephistopheles 7026 Views

Ich kann hier beim besten Willen keinen Fehler im Verhalten von Rainer
Wendt erkennen.

Na, dann ist ja alles gut<img src=" />

Nach Angaben des NRW-Innenministeriums war bereits vor mehr als zehn Jahren von der damaligen Spitze des Hauses die Zusage zur faktischen Freistellung erteilt worden. Durch seine Besoldung sollte die DPolG unterstützt werden, da diese bei den Personalratswahlen nicht genug Stimmen bekommen hatte, um eine Freistellung von Personalräten zu erreichen. Die aktuelle Kritik werde nun aber zum Anlass genommen, um eine "strukturelle Debatte" zu führen, so Wendt.

aus:

http://www.spiegel.de/panorama/leute/nrw-polizeigewerkschafter-rainer-wendt-bekam-beamt...

LG

siggi

§33GG, §35 BStG (oT)

Mephistopheles, Samstag, 04.03.2017, 19:09 vor 2833 Tagen @ siggi 6315 Views

- kein Text -

§33 GG, na klar und auch sehr interessant §35 BStG, @Literaturhinweis, kannst du bitte übernehmen. (oT)

siggi, Sonntag, 05.03.2017, 02:41 vor 2833 Tagen @ Mephistopheles 5951 Views

Die rechtliche Situation währe doch mal ganz interessant zu durchleuchten und hätte sicherlich mehr Substanz als die Diskussion darüber, ob die Rechtmäßigkeit einer Besoldung ohne Gegenleistung im direkten Zusammenhang dazu steht, wie lange bei Merkel geklatscht wurde, oder ob mal was gegen Asylanten gesagt worden ist.

Ich muss morgen dringend meine Popcornvorräte aufstocken<img src=" />

LG

siggi

Ich verstehe ehrlich gesagt dein Problem nicht

Mephistopheles, Sonntag, 05.03.2017, 07:36 vor 2833 Tagen @ siggi 6173 Views

bearbeitet von Mephistopheles, Sonntag, 05.03.2017, 08:01

Die rechtliche Situation währe doch mal ganz interessant zu durchleuchten
und hätte sicherlich mehr Substanz als die Diskussion darüber, ob die
Rechtmäßigkeit einer Besoldung ohne Gegenleistung im direkten
Zusammenhang dazu steht, wie lange bei Merkel geklatscht wurde, oder ob mal
was gegen Asylanten gesagt worden ist.

Was glaubst du wohl, wie das funktioniert, wenn einzelne Beamte vom gewöhnlichen Polizeidienst freigestellt werden und als Personenschützer eingesetzt werden? [[freude]]

Oder Beamte von ihrer gewöhnlichen Tätigkeit freigestellt werden, um - bei voller Besoldung natürlich! - Bundestags- oder Landtagswahlkampf führen?

Ich muss morgen dringend meine Popcornvorräte aufstocken<img src=" />

P.S. Wenn die Hetzpresse so weitermacht, dann wird man bald einen Personenschützer für Herrn Wendt abstellen müssen. [[zigarre]]

Gruß Mephistopheles

Bund der Steuerzahler: Wendt soll Land NRW Schaden ersetzen

siggi, Montag, 06.03.2017, 15:04 vor 2831 Tagen @ Mephistopheles 5417 Views

http://www.presseportal.de/pm/66306/3577410

Daraus Zitat:

"Rechtsanwalt Heinz Wirz, der Vorsitzende des BdSt in NRW, sagte dem WESTFALEN-BLATT, es gebe seiner Ansicht nach keine Rechtsgrundlage für Gehaltszahlungen an den Gewerkschaftsvorsitzenden."

Der hat wohl noch nichts von dem berühmten §35, BStG gehört. (copyright by @Meph) [[hüpf]]

Kannst du da vielleicht mal aufklärerisch wirken?<img src=" />

P.S. Wenn die Hetzpresse so weitermacht, dann wird man bald einen
Personenschützer für Herrn Wendt abstellen müssen. [[zigarre]]

Ja, die hetzen immer so bei Bund der Sreuerzahler, ganz schrecklich.[[freude]]

LG

siggi

Wer ersetzt eigentlich den Schaden durch die Humbug-Mülleimer?

Mephistopheles, Montag, 06.03.2017, 15:21 vor 2831 Tagen @ siggi 5478 Views

Der hat wohl noch nichts von dem berühmten §35, BStG gehört. (copyright
by @Meph) [[hüpf]]

Kannst du da vielleicht mal aufklärerisch wirken?<img src=" />

P.S. Wenn die Hetzpresse so weitermacht, dann wird man bald einen
Personenschützer für Herrn Wendt abstellen müssen. [[zigarre]]


Ja, die hetzen immer so bei Bund der Sreuerzahler, ganz
schrecklich.[[freude]]


Aufklärung für dich:
Wo Bund der Steuerzahler draufsteht, ist Ergo drin.

Bei der Mitgliederwerbung bestreitet der Verband dabei ungewöhnliche Wege: Seit 40 Jahren gibt es eine Kooperation mit dem Versicherungsunternehmen Hamburg-Mannheimer, inzwischen Ergo, das Außendienstler eigens fürs Klinkenputzen im Auftrag des Steuerzahlerbundes abgestellt hat.


Gruß Mephistopheles

In Sachen Humbug hast du unbestritten eine Kernkonpetenz;-)

siggi, Montag, 06.03.2017, 18:31 vor 2831 Tagen @ Mephistopheles 5326 Views

Der hat wohl noch nichts von dem berühmten §35, BStG gehört.
(copyright by @Meph) [[hüpf]]

Aufklärung für dich:
Wo Bund der Steuerzahler draufsteht, ist Ergo drin.

Bei der Mitgliederwerbung bestreitet
der Verband dabei ungewöhnliche Wege: Seit 40 Jahren gibt es eine
Kooperation mit dem Versicherungsunternehmen Hamburg-Mannheimer, inzwischen
Ergo, das Außendienstler eigens fürs Klinkenputzen im Auftrag des
Steuerzahlerbundes abgestellt hat.

Ja und, was was will uns der Dichter damit sagen?

Etwa, dass sich das Besoldungsrecht maßgeblich nach dem jeweiligen Verhältnis zwischen dem Bund der Steuerzahler und der ERGO Versicherung richtet?
Ich dachte Karneval wäre vorbei<img src=" />

Würde aber tatsächlich gut zu deiner Argumentation mit §35 BStG passen.

Für alle, die es noch nicht gegoogelt haben. Dabei handelt es sich um das Bundesstraßengesetz in Österreich.

[[euklid]]

LG

siggi

Das war mal wieder ein echter siggi

Mephistopheles, Montag, 06.03.2017, 19:49 vor 2831 Tagen @ siggi 5319 Views

Für alle, die es noch nicht gegoogelt haben. Dabei handelt es sich um das
Bundesstraßengesetz in Österreich.

[[euklid]]

§ 35 Weisungsgebundenheit


Beamtinnen und Beamte haben ihre Vorgesetzten zu beraten und zu unterstützen. Sie sind verpflichtet, deren dienstliche Anordnungen auszuführen und deren allgemeine Richtlinien zu befolgen. Dies gilt nicht, soweit die Beamtinnen und Beamten nach besonderen gesetzlichen Vorschriften an Weisungen nicht gebunden und nur dem Gesetz unterworfen sind.

§35 BStG

Gruß Mephistopheles

Passt auch nicht.

siggi, Dienstag, 07.03.2017, 02:42 vor 2831 Tagen @ Mephistopheles 5355 Views

§ 35 Weisungsgebundenheit


Beamtinnen und Beamte haben ihre Vorgesetzten zu beraten und zu
unterstützen. Sie sind verpflichtet, deren dienstliche Anordnungen
auszuführen und deren allgemeine Richtlinien zu befolgen. Dies gilt nicht,
soweit die Beamtinnen und Beamten nach besonderen gesetzlichen Vorschriften
an Weisungen nicht gebunden und nur dem Gesetz unterworfen sind.

§35 BStG

Dann bleiben wir lieber beim Bundesstraßengesetz von Österreich. Das hat in dem Fall wenigsten mehr Unterhaltungspotential<img src=" />

Spaß beiseite. Hier mal eine juristische Beurteilung:

http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/rainer-wendt-besoldung-polizeibeamter-gewerksch...

Der Fall ist, nicht nur juristisch gesehen, hoch interessant und hat vielfältigste Facetten.

LG

siggi

Der Fall zeigt schön, dass Gewerkschaftsbosse ihre Mitglieder betrügen und vom Gegner gekauft sind

Orlando ⌂ @, Dienstag, 07.03.2017, 10:38 vor 2831 Tagen @ siggi 5216 Views

Was VW recht ist, ist den Landesbehörden billig.

Der Staat ist und bleibt nunmal der absolute Herrscher, der nach Belieben bzw. in Verfestigung seiner Herrschaft Gnade vor Recht erteilt.

Jetzt wird sich erst herausstellen, dass CDU und SPD hier schön gemeinsame Sache gemacht haben, mithin wird es im NRW Wahlkampf nicht verwendet werden, und dann wird die Sache langsam aber sicher im Hintergrund verschwinden.

Wenn, dann müsste der damalige Dienstherr zahlen

Orlando ⌂ @, Montag, 06.03.2017, 16:44 vor 2831 Tagen @ siggi 5411 Views

bearbeitet von unbekannt, Montag, 06.03.2017, 16:47

Schließlich ernennen Beamte sich nicht selbst.

Und @Mephistopheles hat schon recht, Beamte werden nicht für's Arbeiten bezahlt, sondern damit sie sich einen entsprechenden Lebensunterhalt leisten können. Sie erhalten ihren Sold auch am Anfang der Periode, nicht nach dem Ende, wie Angestellte oder Arbeiter.

Sag mit das nicht, sondern @Meph

siggi, Montag, 06.03.2017, 18:47 vor 2831 Tagen @ Orlando 5232 Views

Schließlich ernennen Beamte sich nicht selbst.

Eben. Siehe mein Posting:

http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=429990

Und @Mephistopheles hat schon recht, Beamte werden nicht für's Arbeiten
bezahlt, sondern damit sie sich einen entsprechenden Lebensunterhalt
leisten können. Sie erhalten ihren Sold auch am Anfang der Periode, nicht
nach dem Ende, wie Angestellte oder Arbeiter.

Beamtenwitze hin oder her, ich habe allein die juristische Beurteilung im Auge und was mit meinem Steuergroschen passiert. Hat halt nicht jeder so viel Kohle wie offensichtlich @Meph, dass es ihm egal ist wofür sein Kohle verballert wird<img src=" />

Und unrechtmäßige oder auf Grund von Fehlern zu viel bezahlte Besoldung muss von dem Betroffenen zurückgezahlt werden, wenn er davon ausgehen konnte und musste, dass diese Besoldung unrechtmäßig erfolgte.

Wird sicherlich alles juristisch geklärt werden.

Die wirklich Hintergründe der ganzen Geschichte kommen aber nur stückchenweise ans Licht. Allerdings ist @Beo2 da schon auf der richtigen Spur. Stichwort: Filz

LG

siggi

NIEMAND hat eine saubere Weste

Leserzuschrift @, Samstag, 04.03.2017, 19:23 vor 2833 Tagen @ Holger66 7254 Views

.... wenn sich zweitens herausstellt, daß er tatsächlich
das Gehalt eines PHK bezogen hat, obwohl er in der fraglichen Zeit nicht
als ein solcher gearbeitet hat …

Aus Gründen des Anstands sollte er dann auch zurücktreten und muß noch froh sein, wenn man ihm nicht noch ein Diszi anhängt.[/i]

"Aus Gründen des Anstands" ... hat NICHT er zurückzutreten, sondern der, der ihm das ermöglicht hat und der wäre eine Etage höher zu finden.

Wenn das alles so zutrifft wie berichtet wird, handelt es sich bei dem Herrn Wendt womöglich um einen weiteren "Saubermann mit Dreck am Stecken"?

Es gibt auf dieser Welt NIEMANDEN mit einer „sauberen Weste“, ist nämlich der Inhalt des Menschlichen Daseins, seine Vorteile zu finden und zu nutzen ... Einzig in Groß-Psychiatrien verhält es sich anders – aber dort findet sich der "Dreck auf der Weste" - in deren antrainierten absoluten Obrigkeit-Hörigkeit, dem Hündischen, eigenes Denken ausschaltend, Anordnungen/Befehlen/Ideologien zu folgen.

mdG
I.A. bürste

Ein Disziplinarverfahren ist das einzig richtige.

SevenSamurai @, Samstag, 04.03.2017, 19:51 vor 2833 Tagen @ Leserzuschrift 6493 Views

Aus Gründen des Anstands sollte er dann auch zurücktreten und muß noch
froh sein, wenn man ihm nicht noch ein Diszi anhängt.[/i]

Ein Disziplinarverfahren ist das einzig richtige.

Die Politiker, die jahrelang Hartz IV verteidigt haben, sollen ebenfalls bestraft werden, wenn sie unrecht tun!

Es kann nicht sein, dass gegen den "kleinen Mann" hart durchgegriffen wird, währen die da oben dem Volk das Geld abpressen.

Die Hartz IV-Zwangsmassnahmen - also weniger Geld als das Existenzminimum - sind einfach nur menschenverachtend.

--
"Wenn ihr euch fragt, wie es damals passieren konnte:
weil sie damals (...)."
Henryk Broder

Der kleine Unterschied ist nur,

Oblomow, Samstag, 04.03.2017, 20:10 vor 2833 Tagen @ Leserzuschrift 6614 Views

wenn einer als ein Mann des Rechtes auftritt und sich erwischen lässt oder wenn einer moralische Reden führt und sich erwischen lässt. Das ist dann eben dreifache Scheiße. Nicht nur ne naturgemäße Vorteilsnahme, sondern auch noch Heuchelei und die Dummheit, sich erwischen zu lassen. Wir sind alle keine Engelein. 11 Minuten für Merkel klatschen, muss einfach bestraft werden. Scheint also doch kosmische Gerechtigkeit zu geben. Beruhigt ungemein.[[freude]]

„Saubere Weste“ – meine persönliche Meinung dazu

Leserzuschrift @, Sonntag, 05.03.2017, 18:24 vor 2832 Tagen @ Leserzuschrift 5812 Views

Meine persönliche Meinung dazu:
Wie es sich weithin darstellt, auch an diesem Beispiel, ist diese ganze „Westliche Welt Massen Demokratie“ in einen riesigen Moloch aus Erpressung & Nötigung gewandelt worden, vielleicht erst seit 25 Jahren?
Jede Wichtige Position im „Staat“ ( Medien, Behörde, Verwaltung, Exekutive, Judikative, Legislative) ist so gestrickt worden, dass der Inhaber jederzeit (bei „Verfehlungen“) Medienwirksam ausgetauscht werden kann.

Jede größere Steuererklärung lässt sich in die eine oder andere Richtung deuten, je nach „Notwendigkeit“ von Ausgleich bis Steuerhinterziehung.
Oder Dissertation BMB Schawan o. Merkel, ...

In den USA scheint ein weiterer Moloch aufgedeckt worden zu sein - mit diesem „PizaGate“ - in dessen Zusammenhang >30 % der Regierung, Behörden verstrickt sein sollen und das „Westliche Welt Massen-Demokratie“ Weit?

Begründet aber das Gleiche - Erpressung & Nötigung – diese „Westliche Welt Massen-Demokratie“ mit ihren Steuerungs-Apparaten aus ( Medien, Behörde, Verwaltung, Exekutive, Judikative, Legislative)
beherrschbar zu halten ...

Diese seit 1885? geschaffene „Westliche Welt Massen-Demokratie“ hier: http://homment.com/desWegesEnd
ist in einen gewaltigen Moloch aus - Erpressung & Nötigung – der meiner Meinung nach von den NGOs i. A. kontrolliert wird (Voraussetzungen schaffen, „Anwerben“, Überwachen u. Kontrollieren, Abstrafen) gewandelt worden – und zwar ganz Gezielt u. Vorsätzlich!

Also noch einmal,
NIEMAND hat eine saubere Weste - seine Vorteile (von "Freunden" angeboten / ...) zu Nutzen ist der Inhalt des menschlichen Dasein.

die Anwerber nutzen die "Todsünden"?
Hochmut - Stolz, Eitelkeit, Übermut
Geiz - Habgier
Neid - Eifersucht, Missgunst
Zorn - Wut, Rachsucht
Wolllust - Ausschweifung, Genusssucht, Begehren
Völlerei - Gefräßigkeit, Maßlosigkeit, Selbstsucht
Trägheit- Faulheit Feigheit, Ignoranz, Trägheit des Herzens

i.A. bürste

Schlecht gespielt und Matt

Oblomow, Sonntag, 05.03.2017, 19:38 vor 2832 Tagen @ Leserzuschrift 5758 Views

Gestern lief ne interessante Doku zu Heinrich VIII. Was mich am meisten wunderte, das war diese “Naivität“ der Männer und Frauen, mit heiler Haut davonzukommen. Wolsey schenkte alles her, um zu überleben. Er verlor alles. Wendt klatschte 110000h.und verlor. Klüger als Cheffe zu sein, ist selten gewinnbringend. Hätte mal das Handorakel Gracians studieren sollen. Das moralinsauere Geschwafel der Welt und anderer Schmierantenerzeugnisse gehört nur zur Aufmerksamkeitsindustrie. Gerade diese Säftel sollten das Maul halten, das hat der leider verstorbene Ulfkotte ja wohl gezeigt.

Hat der sich nicht noch im Januar für Frau Merkel stark gemacht?

SevenSamurai @, Samstag, 04.03.2017, 16:36 vor 2833 Tagen @ Ötzi 6990 Views

Zitat: "Kanzlerin Merkel hält den CDU-Beschluss zum Doppelpass für falsch. Doch im Wahlkampf dürfte sie das Thema einholen – auch, weil mit dem Polizeigewerkschafter Wendt ein prominentes Parteimitglied dafür werben will." Zitatende

http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/rainer-wendt-prominente-wahlkampfhilfe-...

Und noch etwas:

http://www.achgut.com/artikel/petition_jetzt_soll_auch_rainer_wendt_draussen_bleiben

--
"Wenn ihr euch fragt, wie es damals passieren konnte:
weil sie damals (...)."
Henryk Broder

Hat der nicht letztens Frau Merkel 6 min Beifall gespendet?

Plancius @, Samstag, 04.03.2017, 17:39 vor 2833 Tagen @ Ötzi 6829 Views

So schnell kann es gehen.

Soweit ich mich erinnern kann, hat Herr Wendt in stalinscher Manier auf dem letzten CDU Parteitag Frau Merkel 6 min stehende Ovationen gespendet.

Man sollte ihn daher auch richtig einordnen, als braven Soldaten des Systems.

--
"Natürlicher Verstand kann fast jeden Grad an Bildung ersetzen, aber keine Bildung den natürlichen Verstand." ARTHUR SCHOPENHAUER

11 Minuten sind es sogar gewesen! [ot]

Steppke, Samstag, 04.03.2017, 17:41 vor 2833 Tagen @ Plancius 6343 Views

So schnell kann es gehen.

Soweit ich mich erinnern kann, hat Herr Wendt in stalinscher Manier auf
dem letzten CDU Parteitag Frau Merkel 6 min stehende Ovationen gespendet.

Man sollte ihn daher auch richtig einordnen, als braven Soldaten des
Systems.

Rainer Wendt und ein bisschen drum herum

lonzo @, Samstag, 04.03.2017, 20:59 vor 2833 Tagen @ Ötzi 7827 Views

Der Rainer Wendt ist Bundesvorsitzender der Deutschen Polizei Gewerkschaft. Er ist Hauptkommissar und hat die Besoldung der Gruppe A11. Es ist ehrenvoll, als Hauptkommissar den guten Job zu machen.

Wenn Rainer Wendt sein Beamtengehalt oder Teile davon weiter bezogen hat, ist das mit Sicherheit auf oberster Ebene geklärt worden. Ich bezweifele, dass hier irgendein Nachgeordneter diese Entscheidung getroffen hat. Rechtsgrundlage dürfte das Landespersonalvertretungsgesetz sein.

Das angehobene Geschrei erscheint mir sehr durchsichtig und könnte tatsächlich mit der verlinkten Rede zusammenhängen, deren Inhalt man nur unterstreichen kann. Doch damit hat er, mal wieder, mit dem Finger in der Wunde gebohrt. Und das wird, insbesondere in Zeiten des Wahlkampfes nicht toleriert und honoriert.

Die GdP geht da ganz anders zur Sache. Dort soll der Bundesvorsitzende ein Einkommen von ca. 150.000,- € beziehen. Interessanterweise ist bei den Gewerkschaftschefs der GdP häufig das Ende der Fahnenstange nicht erreicht, weil sie von Landesregierungen zu Polizeipräsidenten gemacht werden. Über die Gründe kann sich ja jeder selbst seine Gedanken machen.

Ob das heute noch der Fall ist, weiß ich nicht, aber früher hat die GdP die Polizeianwärter zum Abschluß von diversen Versicherungsverträgen „beraten“. Und da war das so, dass der Abschluß einer Lebensversicherung eine solide Prämie brachte. Wenn also in einem Bundesland 1000 Polizeibeamte eingestellt werden und jeder einen Vertrag abschließt, kann man sich vorstellen, welche Beträge da zusammenkommen. Jetzt bitte aber nicht vergessen, das Ganze noch mit 16 zu multiplizieren. Da kann man dann dem Bundesvorsitzenden auch mit Leichtigkeit ein passendes Honorar zahlen, bei dem vielleicht mittlerweile auch eine 2 vorn steht. Ist doch auch alles teurer geworden.

Da ist mir der Rainer Wendt tausendmal sympathischer. Ich gehe zunächst mal davon aus, dass sich das als Windei herausstellt und rein gar nichts dran ist – eine Schmierenkampagne.

Erstaunlich fand ich, dass WeltOnline sich für so etwas hergibt. Aber wer für jemanden eintritt, „der sich auf die Zerstörung Deutschlands freut“ oder „dem Sarrazin den nächsten Schlaganfall wünscht“ muss ich als Zeitung nicht mehr lesen.

Gruß

Danke an lonzo,

Domingo @, Samstag, 04.03.2017, 21:24 vor 2833 Tagen @ lonzo 6735 Views

das war gut!

Für Selberdenker lesenswert & (wie sagt man noch?) Klardenker! Pflicht. Ab ins Gelbe Museum!

WeltOnline. Erstaunlich? Nein!

SevenSamurai @, Samstag, 04.03.2017, 22:35 vor 2833 Tagen @ lonzo 7003 Views

Erstaunlich fand ich, dass WeltOnline sich für so etwas hergibt.

Das erstaunt mich gar nicht.

Welt, Bild, der ganze Verlag tritt vehement für NeoLiberalismus und den Mist der Atlantikbrücke ein.

Da erstaunt es mich nicht, dass die einen Einwanderungskritiker so vehement angreifen. (Denn das ist Wendt. Zumindest war er es.)

--
"Wenn ihr euch fragt, wie es damals passieren konnte:
weil sie damals (...)."
Henryk Broder

Zustimmung! - Die Welt/N24 gibt sich inzwischen für alles Mögliche her.

Olivia @, Sonntag, 05.03.2017, 17:08 vor 2832 Tagen @ lonzo 5817 Views

bearbeitet von unbekannt, Sonntag, 05.03.2017, 19:28

Der Rainer Wendt ist Bundesvorsitzender der Deutschen Polizei Gewerkschaft.
Er ist Hauptkommissar und hat die Besoldung der Gruppe A11. Es ist
ehrenvoll, als Hauptkommissar den guten Job zu machen.

Wenn Rainer Wendt sein Beamtengehalt oder Teile davon weiter bezogen hat,
ist das mit Sicherheit auf oberster Ebene geklärt worden. Ich bezweifele,
dass hier irgendein Nachgeordneter diese Entscheidung getroffen hat.
Rechtsgrundlage dürfte das Landespersonalvertretungsgesetz sein.

Das angehobene Geschrei erscheint mir sehr durchsichtig und könnte
tatsächlich mit der verlinkten Rede zusammenhängen, deren Inhalt man nur
unterstreichen kann. Doch damit hat er, mal wieder, mit dem Finger in der
Wunde gebohrt. Und das wird, insbesondere in Zeiten des Wahlkampfes nicht
toleriert und honoriert.

.....................

Die Welt hat bisweilen noch die Bildzeitung übertroffen in Bezug auf das Trump-Bashing. Riesenlettern und nur noch Trump (wie er sich am Kopf kratzt oder in der Nase bohrt).
Erst in den letzten Tagen hat sie plötzlich noch ein paar andere Themen entdeckt. Ich schaue N24 überhaupt nicht mehr an, solange die nur 1 Thema haben.
Ausgewichen auf NTV. Da war es nicht ganz so schlimm.

Sache mit Wendt wird im Sande verlaufen, weil sonst auch die Minister zurücktreten müssen.... :-))) - Ist ein reiner Wahlkampf-Gag und ein "Schuß vor den Bug"..... keine solchen Vorträge mehr! Wir erinnern uns ja noch an das, was mit dem Präsidenten des Verfassungsschutzes passierte, als er ein paar "kleine" Warnungen öffentlich machte. Eine Woche später war er im Ruhestand... :-)))

Außerdem denke ich, dass es genauso abgelaufen ist, wie Du das oben geschildert hast. Wendt ist mit Sicherheit nicht so dämlich, sich von "untergeordneter" Stelle solche "Vorteile" zukommen zulassen. Ist schließlich Polizist, die werden hinsichtlich der entsprechenden Gesetze geschult und seine Pension wird er sicherlich nicht aufs Spiel gesetzt haben.

--
For entertainment purposes only.

Der übliche Filz ..

Beo2 @, NRW Witten, Sonntag, 05.03.2017, 10:30 vor 2833 Tagen @ Ötzi 6257 Views

zwischen der Politmafia und den Amtsträgern in den Chefetagen der staatlichen Einrichtungen (Sicherheitsdiensten etc.).

Nun hat ein Begünstigter indirekt Kritik an seinen Gönnern geübt, und muss prompt dafür büßen. So was macht man doch nicht .. wie undankbar!

weil er die Probleme der Polizei mit Migranten publik gemacht hat.

Gruß, Beo2

Ist zudem Mitglied der CDU ..

Beo2 @, NRW Witten, Sonntag, 05.03.2017, 11:52 vor 2832 Tagen @ Beo2 6042 Views

https://de.wikipedia.org/wiki/Rainer_Wendt

"Er ist seit den 1970er Jahren Mitglied der CDU und langjähriges Mitglied des Deutschen Beamtenbundes (DBB). Gegenwärtig (2016) gehört er dem Bundesvorstand des DBB an, ist Vorsitzender der Fachkommission Innere Sicherheit des DBB und Vorstandsmitglied des DBB-Landesbundes Nordrhein-Westfalen."

Wen wundert's?

Gruß

Wahlkampf und Lügen

SevenSamurai @, Sonntag, 05.03.2017, 13:58 vor 2832 Tagen @ Ötzi 6064 Views

weil er die Probleme der Polizei mit Migranten publik gemacht hat.

Wenn er weg ist, können Würselen-Schulz und seine SPD die Lüge, dass die Invasion keinerlei Probleme macht, noch viel dreister verbreiten.

Das harmoniesüchtige deutsche Volk ist doch froh über diese Art von Beruhigungspillen.

--
"Wenn ihr euch fragt, wie es damals passieren konnte:
weil sie damals (...)."
Henryk Broder

Der Herr Polizeigewerkschafter Rainer Wendt, der (beurlaubte) Polizist Wendt, der Beifallsklatscher Wendt, der Politiker Wendt

Literaturhinweis @, Dienstag, 07.03.2017, 13:14 vor 2830 Tagen @ Ötzi 6103 Views

bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 07.03.2017, 13:48

nach dem auch eine Instruktion in der Programmiersprache BASIC benannt ist, hat ja hier bereits in der Legal Tribune eine Würdigung erfahren. Der Autor ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Beamtenrechtsspezialist, nun wollen wir uns auch noch dem Strafrecht zuwenden.

Vorauszuschicken ist, daß von vornherein in einem solchen Verfahren die Unschuldsvermutung gilt, die besonders bei Politikern instinktiv großes Gewicht hat, sie sonst ihrer Tätigkeit gar nicht nachgehen könnten.

Politiker sind hier sowohl der Beamte Wendt in seiner Gewerkschaftsfunktion, wie alle beteiligten amtlichen Entscheider auf Ministerebene, insbesondere der Innenminister als letztlich Dienstvorgesetzter, der Finanzminister im Falle der Genehmigung überlanger Beurlaubungen mit Besoldung und der Ministerpräsident insofern er der Vorgesetzte der beiden ist, was Auswirkungen im Falle des u.g. § 357 des Strafgesetzbuches (StGB) haben kann.

Da allzuviel über die Hintergründe (noch) nicht bekannt ist, außer, daß Herr Wendt überlang beurlaubt und dabei dennoch bezahlt wurde (Beurlaubungen gibt es z.B. bis zu 15 Jahren bei beamteten Lehrern, die an Privatschulen tätig sein wollen - aber dann eben ohne Fortzahlung des Beamtengehalts) und daß es weder für die Länge der Beurlaubung nach beamtenrechtlichen Maßstäben, außer bei Lehrern, noch gar für die Fortzahlung der Bezüge einen erkennbaren Rechtsgrund gab, für die inzwischen erfolgte Beförderung denn schon gar nicht, kann ich zum jetzigen Zeitpunkt nur gewisse Annahmen machen. Bei überlangen Beurlaubungen muß im Gegenteil der Arbeitgeber gewärtigen, daß der zurückkehrende Beamte auf der alten Stelle wegen dortiger Weiterentwicklung der Sachmaterie, an der der Beurlaubte keinen adäquaten Anteil hatte (z.B. Einführung des Tasers und entsprechende Schulung im Umgang damit, um nur ein Beispiel aus letzter Zeit zu erwähnen, das ungefähr auf diesen Arbeitsbereich paßt), nicht mehr ohne Nachschulung/Weiterbildung reibungslos verwendet werden kann, eine Beförderung ist also seltsam, eine Rückstufung beamtenrechtlich nicht möglich.

Die folgende Zusammenstellung der Strafvorschriften aus dem Strafgesetzbuch erfolgt in der Reihenfolge der Nennung im StGB, ohne Rücksicht darauf, daß diese z.T. in Abhängigkeitsbeziehungen stehen (können), etwa der Tatbeihilfe, oder sich gegenseitig ausschließen könnten, d.h. wer Diebstahl begangen hat, kann nicht gleichzeitig Unterschlagung an derselben Sache begehen usw.

Die Zusammenstellung behauptet nicht, daß überhaupt eines der genannten Delikte (bisher) verwirklicht worden sei, sondern zeigt vielmehr auf, in jeweils einer kurzen Erläuterung, wie man sich strafrechtlich verhalten muß, um sich dem Tatbestand im vorliegenden Falle bestmöglich anzubequemen. Ob die kriminelle Energie dazu im Einzelfall gereicht hat oder ein aufgeführter Tatbestand von den möglichen Tätern übersehen wurde und unausgeführt blieb, evtl. auch aus Mangel an Zeit oder Gelegenheit, das müssen erst Gerichte entscheiden, falls eine weisungsgebundene Staatsanwaltschaft Anklage erheben wollte.

Da die Ermittlungen von der Polizei geführt werden, ergibt sich hier eine u.U. in der Geschichte der Bundesrepublik u.U. einmalige Konstellation:

Üblicherweise wird die Ermittlung gegen einen Kollegen einer anderen Polizeidienststelle übertragen, also, wenn ein Polizist etwa in Leipzig im Verdacht stünde, der PEGIDA Informationen durchgestochen zu haben, würde die Ermittlungsarbeit an z.B. die Polizeidienstellen in Dresden übertragen.

Da hier der gesamte und bevölkerungsreichste Flächenstaat Nordrhein-Westfalen betroffen ist, und sich die Loyalitäten zu einem Polizeigewerkschaftsvorsitzenden aber evtl. gar bundesweit durch alle Polizeidienststellen durchziehen könnten, wäre anzuregen, im Sinne der beschleunigten Einrichtung eines EU-Zentralstaates, diese Ermittlungen z.B. an die französische Gendarmerie zu übertragen oder vielleicht der Luxemburger Polizei anzuvertrauen. Auch die italienische Polizei hat z.T., wie man aus Mafia-Verfahren weiß, sehr unbestechliche Beamte, die zudem im Einzelfall als Südtiroler der deutschen Sprache mächtig sein könnten. Zum Glück ist Deutschland noch nicht aus der EU ausgetreten (oder die EU aus Deutschland), so daß diese Ressourcen noch zur Verfügung stehen. Die Aufwendungen gerade bei Ländern der Südschiene könnten mit den Target-II-Salden verrechnet werden.

Was also könnte, Tatwillen, zumindest eingeschränkten, vorausgesetzt, das Dreigespann aus Gewerkschaftsvorsitzendem, Innen- und Finanzminister denn nun verbrochen haben?

Als da wären:

§ 257 Begünstigung

"(1) Wer einem anderen, der eine rechtswidrige Tat begangen hat, in der Absicht Hilfe leistet, ihm die Vorteile der Tat zu sichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Erläuterung: Sollte der Polizist Wendt sich rechtswidrig verhalten haben, daraus (geldwerte) Vorteile gezogen und seine Vorgesetzten das bereits früher bemerkt, aber nicht umgehend korrigiert haben, so haben diese u.U. dem "... anderen, der eine rechtswidrige Tat begangen hat, ... Hilfe [ge]leistet, ihm die Vorteile der Tat zu sichern" - und daß das unabsichtlich geschah, davon wird sich das erkennende Gericht nur schwer überzeugen lassen, bzw. bei einer angenommenen Schuldunfähigkeit wäre dann zu fragen, ob die betr. Personen, u.U. im Range eines Ministers, geistig ein solches Amt ausfüllen könnten.

§ 258 Strafvereitelung, im Zweifel als § 258a Strafvereitelung im Amt

"(1) Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft ... wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. ... (3) Die Strafe darf nicht schwerer sein als die für die Vortat angedrohte Strafe. (4) Der Versuch ist strafbar."

Erläuterung: Wer eine der bereits in der Legal Tribune angedeuteten oder hier aufgeführten möglicherweise verwirklichten Taten deckt bzw. deren Verfolgung vereitelt/behindert, könnte nach dieser Vorschrift bestraft werden.

§ 261 Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte

Erläuterung: Die Sache ist recht selbsterklärend. Geldwäsche-Tatbestände werden auch und gerade dadurch erfüllt, daß Geld aus einer rechtswidrigen Transaktion als Geld ausgegeben wird, das aus einer anderen Transaktion stammt, die -für sich genommen- legal ist. Man könnte also in die Versuchung kommen, eine Auszahlung eines rechtswidrig erlangten Betrages als regelmäßiges Gehalt zu tarnen. Was das gewesen sein könnte, darüber zu spekulieren ist es noch zu früh. Aber die typischen, von Trump z.B. jetzt für Bundesbedienstete untersagten, Wechsel in die Privatindustrie bei hohem Gehalt, nachdem man zuvor als Beamter usw. an einer Stelle gesessen hatte, die z.B. geldwerte Genehmigungen an eben denselben Betrieb zu erteilen ermächtigt war, haben oft diesen Geruch, ohne daß allzu häufig ein Nachweis gelingen dürfte.

§ 266a Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt

Erläuterung: Das ist jetzt eine auf den ersten Blick arg weit hergeholte Mutmaßung, wenn man den Gesetzestext ohne Hintergrundwissen liest. Hier liegt jedoch ein eigenartiger Fall vor: als besoldeter Gewerkschafter ist Herr Wendt zweifellos Angestellter gewesen, und als solcher in Berufsgenossenschaft, Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zu versichern gewesen. Als 'Beamter' hatte er jedoch u.U. Anspruch auf Beihilfe/Heilfürsorge, war gegen Dienstunfälle staatlich abgesichert und hatte Pensionsansprüche, für die keine eigenen Beiträge geleistet wurden. Hat nun die Polizeigewerkschaft dennoch alle Beiträge zu den Sozialkassen bezahlt? War er aufgrund der anderweitigen Absicherung u.U. teilweise befreit? Und stand dies im Einklang mit dem Sozialversicherungsrecht - bei Lichte betrachtet?

§ 266 Untreue

Erläuterung: Ziemlich eindeutig lag hier eine Veruntreuung staatlicher Gelder vor, denn nach den von mir geteilten Rechtsansichten des RA Holtsteg in der LTO wurde das Beurlaubungsrecht nicht nur überspannt, es sah in keinem Fall für einen solch langen Zeitraum eine Fortzahlung der Beamtenbezüge vor. Hier sind Innen- und Finanzminister sowie evtl. weitere (politische) Beamte (Staatssekretäre, Ministerialräte usw.) arg in Mitleidenschaft gezogen.

§ 269 Fälschung beweiserheblicher Daten

Erläuterung: Nehmen wir an, die Landesverwaltung hat das Besoldungsrecht in eine EDV-Anwendung 'gegossen', wie das in aller Regel mit den Vorgängen geschieht, die tausend- oder millionenfach abgewickelt werden (Landesanstalten für Datenverarbeitung, kommunale Rechenzentren usw.) - dann dürfte sich diese Software geweigert haben, die Bezüge anstandslos fortzuzahlen, es sei denn, man hat es ihr durch Änderung der Leistungsgrundlage-Daten 'schonend beigebracht'.

Darunter fällt dann auch u.U. der nächste Tatbestand:

§ 270 Täuschung im Rechtsverkehr bei Datenverarbeitung

§ 281 Mißbrauch von Ausweispapieren

Erläuterung: Auch hier begeben wir uns aufs Gebiet der Spekulation, aber ein zu Unrecht beurlaubter Polizeibeamter führt u.U. zu Unrecht einen Dienstausweis und nutzt ihn dann u.U. auch zu Unrecht. Wer weiß.

§ 331 Vorteilsannahme

"(1) Ein Amtsträger, ein Europäischer Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der für die Dienstausübung einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Erläuterung: Eigentlich bedarf es hier kaum einer Erläuterung - da schon die Beurlaubung von ihrer Dauer her rechtswirdig war, die Besoldung aber jedenfalls, so darf man darin einen ungesetzlichen Vorteil sehen und es gibt einen, der diesen angenommen hat. Gerade Polizeigewerkschafter und Personalräte kennen sich im Dienstrecht überdurchschnittlich gut aus, Vorstände des Beamtenbundes erst recht, so daß man schwer einen strafausschließenden Irrtum annehmen wird können und Wendt war ja weiterhin Beamter.

§ 332 Bestechlichkeit

Erläuterung: Hier kommt zum vorigen Tatbestand noch hinzu, daß dieser Beamte sich den Vorteil nicht nur hat gewähren lassen, sondern daraufhin anders gehandelt hat, als er es aufgrund seiner Aufgabe hätte tun dürfen und dieses Abweichen geschah, weil er bestochen wurde. Nun war Herr Wendt in seiner Eigenschaft als Gewerkschaftsvorsitzender nicht Beamter, aber umgekehrt hat er als Beamter Gewerkschaftsbezüge erhalten. Ob er dabei seine beamtenrechtliche Stellung mißbraucht hat, kann man zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht wissen.

§ 333 Vorteilsgewährung und § 334 Bestechung

Erläuterung: Auch hier, wie bei beiden vorherigen Tatbeständen, schwierig einzuordnen - dem Gewerkschafter Wendt Vorteile zuzuwenden ist aber jedenfalls Untreue, s.o. Umgekehrt steht bei einer rechtswidrigen Beurlaubung bei fortlaufenden Bezügen aber die Frage im Raum, ob nicht umgekehrt ein Beamter in der Besoldungsverwaltung bestochen wurde, um das zu decken. Warum sollten alle den Herrn Wendt fürstlich besolden und selbst, außer dem Risiko, empfindlich bestraft zu werden, nichts davon haben?

Schließlich sei noch auf § 335 Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung hingewiesen. Je nachdem, was diese Bestechung, sollte es eine gewesen sein, bezweckte, wird hierüber nachzudenken sein. Man könnte sich auch als Gewerkschaftsmitglied überlegen, ob ein Gewerkschaftsvorsitzender und Tarifverhandler, der, obwohl er mir hätte 6% Lohnzuwachs bescheren könen, sich auf 3% hat herunterhandeln lassen, weil ... Siehe die Hartz-Affäre mit den Prostituierten.

§ 339 Rechtsbeugung

"Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft."

Erläuterung: Hier könnte bis hinauf zu den Ministern und dem Ministerpräsidenten Rechtsbeugung vorliegen, falls sie das Recht gesetzeswidrig dem Fall Wendt 'angepaßt' haben sollten.

§ 348 Falschbeurkundung im Amt

Erläuterung: Tja, wenn irgendwas vom Obigen verwirklicht worden sein sollte, kam man u.U. auch nicht umhin, dieses falsch zu beurkunden, nech?

§ 353 Abgabenüberhebung; Leistungskürzung

Erläuterung: Auch hier wissen wir zu wenig, aber falls nicht Herr Wendt einerseits voll über die Heilfürsorge und die als Angestellter zuständige 'gesetzliche' Krankenversicherung versichert war (obwohl auch er nur einmal krank sein kann), sondern falls hier irgendwo 'gespart' worden sein sollte, dann greifen entweder dieser Tatbestand oder der o.g. § 266a ...

§ 357 Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat

"(1) Ein Vorgesetzter, welcher seine Untergebenen zu einer rechtswidrigen Tat im Amt verleitet oder zu verleiten unternimmt oder eine solche rechtswidrige Tat seiner Untergebenen geschehen läßt, hat die für diese rechtswidrige Tat angedrohte Strafe verwirkt."

Erläuterung: Tja, daß irgendeiner der vorgenannten Tatbestände verwirklicht worden sein sollte (falls er verwirklicht wurde) und dann § 357 nicht auch noch von einem Vorgesetzten verwirklicht worden sein sollte, das grenzte schon an ein Wunder.

Vgl. auch
https://tu-dresden.de/gsw/jura/jfstraf4/ressourcen/dateien/folder-2010-12-21-1383414560...
https://de.wikipedia.org/wiki/Verleitung_eines_Untergebenen_zu_einer_Straftat


Und meist sind dann noch

§ 153 Falsche uneidliche Aussage

die Folge ...

Ansonsten: Strafbarkeit von Amtsdelikten

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Literatur-/Produkthinweise. Alle Angaben ohne Gewähr! - Leserzuschriften

Das Gelbe auf höchstem juristischem Niveau, Danke.

siggi, Mittwoch, 08.03.2017, 02:37 vor 2830 Tagen @ Literaturhinweis 5096 Views

bearbeitet von siggi, Mittwoch, 08.03.2017, 14:16

Könnte direkt als Arbeitsgrundlage in einen entsprechenden Untersuchungsausschuss in NRW genutzt werden. Passiert vielleicht noch, wer weiß, wer hier alles mitliest. <img src=" />
Aber wahrscheinlich hat @Orlando Recht und eine Krähe hackt der anderen mal wieder keine Auge aus.

LG

siggi

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