Live bei Maischberger: Ansichten eines Richters zur Situation der Gewalt in Deutschland

Olivia @, Donnerstag, 02.02.2017, 19:42 vor 2865 Tagen 9573 Views

bearbeitet von unbekannt, Freitag, 03.02.2017, 13:46

Gestern habe ich mir die Sendung von Maischberger angeschaut. In der Sendung waren ein Polizist, eine Polizistin, Herr Wendt, ein hochrangiger SPD-Richter und ein SPD-Mitglied der neuen Koalition in Berlin als Diskussionspartner anwesend.

Es lohnt sich, diese Sendung anzuschauen, denn dann weiß man sehr genau, warum dieses Land sich in einem solchen Zustand befindet.

Ich hatte bisher für Richter immer eine Art Vorschuss-Respekt. Dieser ist mir nach der Präsentation dieses Richters nun endgültig vergangen. Übrig bleibt nichts als eine grenzenlose Verachtung und Trauer.

http://www.ardmediathek.de/tv/Maischberger/Polizisten-Pr%C3%BCgelknaben-der-Nation/Das-...

Nachtrag:
Wenn die Polizei "Vergehen" wegen vermeintlicher "Geringfügigkeit" überhaupt nicht mehr aufnimmt (Personalien aufnehmen, dann entlassen), dann macht sich das in jeder Statistik gut. Auch gut für die Statistik ist es, wenn sich Zeugen nicht mehr trauen, Aussagen zu machen oder ihre Anzeigen zurückziehen (ich weiß, wo deine Familie wohnt). Also stimmt die Statistik und die Welt ist wieder in Ordnung.

STATISTIK:
Wer keine statistischen Unterlagen darauf prüfen kann, was, wann, mit welchen Methoden und mit welchem Datenmaterial untersucht wurde, der sollte wirklich keiner Statistik trauen. Auch der "Auftraggeber" solcher Statistiken sollte von Interesse sein.

Zumindest von einem Richter hätte ich erwartet, dass er sich den Problemen zumindest stellt und sich damit auseinandersetzt. Ob er zur Lösung beitragen kann, das ist noch eine andere Sache, aber zumindest die Bereitschaft zu einer wirklichen Analyse sollte gegeben sein.

Repräsentanten vom Typ dieses Richters treiben die Wähler in Scharen zur AfD. Der Bürger und auch die Beschwerden der ausführenden Staatsorgane werden von ihnen nicht ernst genommen und Missstände bagatellisiert.

Den Menschen wird unterstellt, dass sie die Realität nicht wahrnehmen können. Zur Legitimation von Aussagen aus dem "Elfenbeinturm" werden "Statistiken" zitiert.

Dabei ist der Bürger der Einzige, der täglich auf der Straße ist, sich mit der gelebten Realität auseinandersetzen muss und nicht die Möglichkeit hat, aus einer geschützten Villengegend in einem Dienstwagen (vmtl. noch mit Personenschutz) ins Büro/Gericht oder in hochwertige andere Lokalitäten zu fahren.

Frau Maischberger sollte weitere dieser "Repräsentanten" einladen, damit die Bürger ihre Illusionen aufgeben können.

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Richter in der BRD sind nicht anders als zu Zeiten der NSDAP

Dieter, Donnerstag, 02.02.2017, 20:42 vor 2865 Tagen @ Olivia 7289 Views

so ist zumindest meine Sicht aufgrund pers. Erfahrungen sowie meine Erkenntnisse aus den Verlautbarungen des Richterbundes.

Bei meiner pers. Wertigkeit über Berufsbilder rangieren Richter auf recht niedriger Stufe.

Gruß Dieter

Hier ein sehr informativer Bericht zu den Arbeitsumständen der Polizei von ZDF-Info

Olivia @, Donnerstag, 02.02.2017, 22:56 vor 2865 Tagen @ Dieter 6871 Views

bearbeitet von unbekannt, Freitag, 03.02.2017, 14:24

so ist zumindest meine Sicht aufgrund pers. Erfahrungen sowie meine
Erkenntnisse aus den Verlautbarungen des Richterbundes.

Bei meiner pers. Wertigkeit über Berufsbilder rangieren Richter auf recht
niedriger Stufe.

Gruß Dieter

.....................

Ich denke, dass es auch bei den Richtern so ist, wie in allen anderen Berufen. Es gibt tüchtige, kompetente und integere Personen und es gibt Personen, die genau das Gegenteil davon sind, und dann gibt es noch die große Mitte, die sich nach dem Wind drehen wird.... Und natürlich gibt es überall Richter (gerade bei unserem politischen System), die nur deshalb an ihre exponierten Positionen gekommen sind, weil sie die Interessen von Parteien oder Gruppierungen vertreten, ganz gleichgültig, um was es geht. Dann geht es nicht in erster Linie um die gemeinsame Wahrheitsfindung, sondern um das Durchsetzen von Positionen. Richter und ihre Urteile müssten genauso der Kontrolle unterliegen, wie andere Berufsgruppen auch. Die "Qualität", Sorgfalt und Ausgewogenheit ihrer Urteile müssten einer Prüfung unterliegen. Natürlich auch die gesellschaftlichen Folgen die sie aufgrund ihrer Urteile zu vertreten haben, sollten Gegenstand von Untersuchungen sein.

Aber hier ist der Link. Die Dokumentation ist wirklich informativ und interessant.

https://www.zdf.de/dokumentation/zdfinfo-doku/feindbildpolizei-102.html

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Justiz

TurnAround @, Freitag, 03.02.2017, 00:48 vor 2865 Tagen @ Olivia 6581 Views

Servus Olivia,

hier noch etwas Butter zu den Fischen.

Todesfall Rudolf Rupp

Der Fall Gustl Mollath

Die Arroganz, Weltfremdheit und Selbstherrlichkeit von Teilen der Justiz macht sprachlos.

Ich selbst habe als Beklagter in einem zivilrechtlichen Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Dresden erlebt, dass die Klägerseite im mündlichen Verfahren bei Antragstellung gegenüber dem Richter anmerkte, dass sie gerade festgestellt habe, dass die zur Verhandlung stehende Forderung falsch berechnet sei.
Nun geschah etwas für mich Unglaubliches: Die Anwälte der streitenden Parteien und der Richter kamen überein, jetzt direkt bei Beginn der Verhandlung anhand des Zahlenwerkes der Klägerseite die Forderungsumme neu auszurechnen.
Nun rechneten Anwälte und Richter - jeder für sich - wie hoch die gegen mich zu erhebende Forderung tatsächlich sei.

Nach Beendigung der Rechnerei hatte jeder ein anderes Ergebnis [[top]].

Die Damen und Herren Rechtsanwälte und der Richter einigten sich darauf, aus den drei unterschiedlichen Rechenergebnissen einen Mittelwert zu bilden, welcher dann die Forderungsumme gegen mich sein sollte.

Dieser Forderung sollte ich nun zustimmen.

Ich habe diesem Zinnober unter Vorbehalt einer Bedenkzeit von zwei Wochen zugestimmt, um diese surreale Veranstaltung nicht unnötig zu verlängern.
Am nächsten Tag wurde schriftlich widerrufen.


Gibt es eigentlich Statistiken darüber, welchen jährlichen Umsatz die Justiz-Industrie allein mit Scheidungsverfahren macht?

Gruß
TurnAround

--
Erkenne die Umwelt, erkenne die Menschen, erkenne dich selbst.

Taugenichtse, Schwerenöter und Tunichtgute

Langmut @, Donnerstag, 02.02.2017, 23:09 vor 2865 Tagen @ Dieter 6941 Views

Hallo in die Runde,

jeder Vierte taugt nichts in seinem Beruf, egal ob Müllwerker, Facharzt, Putzfrau, Verkäufer oder DGF-Forist.

Vor allen den demonstrativen Wichtigtuern habe ich nie über den Weg getraut.

Es reicht, wenn jemand seinen Job oder Beruf exakt ausführt, präzise und zuverlässig ist - mehr zu erwarten, wäre vermessen.

Gruß und Gute Nacht
Langmut

P.S. ... und diese 25 % sind ja vielleicht das Salz in der Suppe des Lebens, weiß man's?

--
Ich bin recht und das ist auch gut so.

Der Unterschied zwischen schlau und dumm.
Ein schlauer Mensch kann sich dumm stellen.

Arbeit finde ich gut, da könnte ich anderen stundenlang zuschauen. (Diogenes von Sinope)

Nur 25 %? Das sehe ich anders

helmut-1 @, Siebenbürgen, Freitag, 03.02.2017, 18:12 vor 2864 Tagen @ Dieter 5363 Views

bearbeitet von unbekannt, Freitag, 03.02.2017, 18:16

Glaub, ich hab das auch schon irgendwann mal hier geschrieben. Als ich noch in Deutschland lebte und dort eine ganze Reihe von Angestellten, Kfz, usw. hatte, blieb es nicht aus, dass man auch Kontakt mit den Gerichten bekam. In unterschiedlichster Form - ob aufgrund von Unfällen, mit Finanzbehörden, oder weil man Geld eintreiben musste.

Meine persönliche Statistik:
1/3 der Verfahren habe ich verloren, obwohl ich im Recht war.
1/3 der Verfahren habe ich gewonnen, obwohl ich nicht im Recht war, aber einen guten Anwalt hatte.
Nur 1/3 ist so ausgegangen, wie es sich eigentlich gehört hat.

Gerichte der BRD: Einrichtungen des organisierten Verbrechens

Monterone @, Freitag, 03.02.2017, 18:24 vor 2864 Tagen @ helmut-1 5422 Views

Meine persönliche Statistik:
1/3 der Verfahren habe ich verloren, obwohl ich im Recht war.
1/3 der Verfahren habe ich gewonnen, obwohl ich nicht im Recht war, aber
einen guten Anwalt hatte.
Nur 1/3 ist so ausgegangen, wie es sich eigentlich gehört hat.

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, von BRD-Gerichten wirst Du betrogen und besch..., daß es nur so raucht.

Von den RichterInnen begangener Prozeßbetrug, etwa durch Fälschung der Beweisaufmnahme, dürfte eher die Regel sein als die Ausnahme.

Wenn es irgendwo eine Gelegenheit gibt, die BRD als Verbrecherstaat zu erleben, in dem auf allen Ebenen das organisierte Verbrechen den Ton angibt, dann vor Gericht.

Das Verfahren, auf das ich mich jetzt beziehe, war eine Zivilsache!

Es ist mein voller Ernst: Wer die Richter und Richerinnen der OMF-BRD und ihre kriminellen Machenschaften kennengelernt hat, lernt Roland Freisler schätzen und beginnt dem Gedanken näherzutreten, ob nicht die OMF-BRD die bei weitem kriminellste Form deutscher Staatlichkeit seit über 1.000 Jahren ist?

Monterone

Wie Begründungsfindung statt Rechtsfindung das System erodiert

kieselflink @, Freitag, 03.02.2017, 23:50 vor 2864 Tagen @ Monterone 5068 Views

Hallo Monterone,

Der Spruch hieß doch immer:
"Auf See und vor Gericht... bist du in Gottes Hand."

Hadmut Danisch widerspricht:

"Auf See bist du in Gottes Hand.
Vor Gericht bist Du von Gott verlassen."

http://www.danisch.de/blog/2016/05/25/recht-im-sinkflug-als-die-richter-jammern-lernten/

Ich fürchte, er liegt damit nicht ganz falsch. Jedenfalls bestätigt mir das ein guter Freund, welcher alle Jahre einmal seine Kommilitonen trifft - allesamt (Staats)Anwälte, Richter oder sonstige Juristen...

--
cheers - kieselflink

Der Unterschied zwischen hoher See und deutschen Gerichten

Monterone @, Samstag, 04.02.2017, 00:12 vor 2864 Tagen @ kieselflink 5007 Views

Hallo kieselflink,

besten Dank für den Artikel von Hadmud Danisch, der bestätigt, was ich erlebt habe.

Der Spruch hieß doch immer:
"Auf See und vor Gericht... bist du in Gottes Hand."

Mein Vorschlag:

*Auf hoher See sind wir in Gottes Hand und vor Gericht in der von Kriminellen.*

Monterone

Albert Hellwig: Zur Psychologie der richterlichen Urteilsfindung (1914) - der emsige und der gelassene Anwalt u.v.a.

Literaturhinweis @, Samstag, 04.02.2017, 01:24 vor 2864 Tagen @ kieselflink 5732 Views

bearbeitet von unbekannt, Samstag, 04.02.2017, 01:39

Fragen der Rechtspsychologie und der Rechtstatsachenforschung sind ja nun nichts neues, auch muß jeder angehende Richter, Anwalt, Staatsanwalt mindestens einen Schein in Rechtssoziologie machen.

Die angesprochenen Probleme sind altbekannt, vgl. z.B. Albert Hellwig: Zur Psychologie der richterlichen Urteilsfindung, einen Nachdruck gab es bei der Wissenschaftlichen Buchgesellschaft, aber auch dort scheint das schmale Büchlein derzeit vergriffen.

Siehe z.B.

- Unterstellt statt überprüft?

- Emotionale Intelligenz und richterliche Urteilsbildung (CRIMINOLOGIA – Interdisziplinäre Schriftenreihe zur Kriminologie, kritischen Kriminologie, ... Psychiatrie und Gewaltprävention)

- Mord? Totschlag? Oder was? Bizarres aus Deutschlands Strafgerichten

- Hans Mathias Kepplinger, Rudolf Gerhardt, Stefan G: "Die Kunst der richterlichen Entscheidungsfindung - Eine Befragung von Strafrichtern in der Bundesrepublik Deutschland" Die_Kunst_der_richterlichen_Entscheidungsfindung.pdf (PDF, 31 Seiten - kostenlos)

- Google-Suche "Psychologie richterlicher Entscheidungsfindung"

Ohne eine rechtliche Vertretung, die den Anforderungen des jeweiligen Verfahrens gewachsen ist, ist ein Gerichtsverfahren stets -für Laien- ein Vabanque-Spiel.

Und sich selbst vertreten unterlassen sogar versierte Anwälte in eigener Sache: "Ein Rechtsanwalt, der sich selbst vertritt, hat einen Narren zu Mandanten" (altes römisches Sprichwort).

Bei aller Richterschelte gälte es stets zu überlegen, was anstelle dieses unvollkommenen Verfahrens der 'Rechtsfindung' treten sollte. Manch einer will vielleicht einen volksnaheren Richter, einen Volksgerichtshof?

So, wie es Fachärzte und Allgemeinärzte gibt, und man wie selbstverständlich erwartet, daß ein Hausarzt einen zum passenden Spezialisten überweist, sowie es sich um eine Diagnose oder Therapie handelt, die bei just diesem Spezialisten besser aufgehoben scheint, wäre es an der Zeit, daß auch Anwälte Sachen, auf die sie nicht spezialisiert sind, an eine spezialisierte Kanzlei 'überweisen'. Just das passiert aber eher selten, sondern man beobachtet in der Regel, daß ein Mandant zum ewig selben Anwalt läuft und dieser auch sämtliche Rechtssachen für diesen 'betreut' und gerichtlich vertritt.

Bei einem Großkonzern ist das anders: zwar bleiben auch große Konzerne i.d.R. einer Kanzlei treu, nur sind das regelmäßig Großkanzleien mit weltweit oft Dutzenden Büros und hunderten bis tausenden Anwälten - und unter diesen befindet sich eben dann auch für die typischen Spezialgebiete (etwa Mergers & Acquisitions, Produkthaftungsfragen, Steuerstrafverfahren, Arbeitsrecht usw.) der passende Spezialist und dieser wird i.d.R. auch unter den seltenen Einser- und Zweier-Juristen ausgewählt.

Hier besteht also von vornherein eine Waffenungleichheit gegenüber dem einzelnen Kläger. Aber: auch Geschädigte schließen sich oft zu Verbänden zusammen, die ihrerseits dann von spezialisierten Kanzleien, oft erfolgreich, vertreten werden, vgl. Sammelklagen gegen Johns Manville und Dow Corning.

Wenn es hier dann heißt:

1/3 der Verfahren habe ich verloren, obwohl ich im Recht war.
1/3 der Verfahren habe ich gewonnen, obwohl ich nicht im Recht war, aber einen guten Anwalt hatte.
Nur 1/3 ist so ausgegangen, wie es sich eigentlich gehört hat.

so kann ich nur sagen:

Das erste Drittel ("verloren, obwohl ich im Recht war") wäre evtl. gewonnen worden mit besserem Anwalt oder der Anwalt hätte auf Klageerhebung verzichtet, weil die Beweislast im Zivilverfahren sich nicht ums Recht schert, sondern darum, wer -durch Zeugen oder Urkunden- den Beweis für seine Sache führen kann. Ein Kläger ist da regelmäßig im Nachteil, denn er muß beweisen, während der Beklagten-Anwalt den für Laien ungewohnten Satz iteriert "Mit Nichtwissen wird bestritten ...".

Die Kehrseite dieser Medaille, "gewonnen, obwohl ich nicht im Recht war" dürfte aus denselben Gründen herrühren, nur mit evtl. umgekehrten Vorzeichen.

"... so ausgegangen, wie es sich eigentlich gehört hat ..." Tja, auch das kann dem Zufall geschuldet sein, wer weiß. Das subjektive Rechtsempfinden des Nicht-Juristen deckt sich nicht immer mit der 'objektivierbaren' (siehe Beweislast) Rechtslage.

Viele Mandanten meinen nun, das sei vor Gericht etwa wie beim Würfelspiel, d.h. zu 50% müsse ein 'durchschnittlich guter' Anwalt Fälle gewinnen und zu 50% verlieren, oder meinetwegen auch 40/40 und 20% enden im Vergleich.

So ist es aber mitnichten. Der gute Anwalt gewinnt zwischen 80% und annähernd 100% seiner Verfahren - aber nicht, weil er ein überlegener Rhetoriker wäre oder -als sog. 'Winkeladvokat'- unlautere Tricks beherrschte, nein, weit gefehlt: sondern, weil er nur die Fälle ausficht, bei denen er seinen Mandanten guten Wissens zur Klage(erwiderung) raten kann. In anderen Fällen dagegen rät er ab. Der uneinsichtige Mandant sucht sich dann u.U. einen 'willigeren' Anwalt, der sich, um des Honorares willen, seine Statistik gerne 'versauen' läßt. Merke: den Schaden hat der im Obsiegens- wie Unterliegensfalle gebührenzahlungspflichtige Mandant.

Die erstgenannten Anwälte besitzen neben einem fundierten Wissen der Grundlagen wie der aktuellen Rechtsprechung auch ein Gespür dafür, ob sich 'das Gewinnen lohnt' für ihren Mandanten. Wer nämlich 'erfolgreich' in einem Zivilprozeß als Kläger seine Forderungen durchsetzt, während der unterlegene Beklagte aber kein Geld hat und daher die Forderungen nicht beitreibbar sind, so bleibt der 'erfolgreiche' Kläger auch auf seinen und des Gegners Gerichtskosten sitzen - denn der Kläger hat den Prozeß angestrengt und ist daher 'primärer Kostenschuldner' nach Zivilprozeßordnung und Gerichtskostengesetz.

Bei der zunehmenden Anwaltsschwemme wird es jedoch für den einzelnen 'Wald- und Wiesenanwalt' stets verführerisch bleiben, einem erzürnten oder verbitterten Mandanten 'seinen Wunsch' zu erfüllen, es 'der Gegenseite mal ordentlich zu zeigen'. Solche Anwälte ergehen sich dann in schauerlich formulierten Drohbriefen "Im Namen meines Mandanten habe ich sie aufzufordern, unverzüglich, sonst ..." (sonst was? - Ach ja, "... sonst muß ich von meinem tumben Mandanten noch mehr Gebührenvorschuß nehmen und auf Teufel komm' 'raus klagen")

Viel wichtiger ist es, gerade z.B. in Bausachen und im Arbeitsrecht, sich im Vorfeld vertraglich gut abzusichern. Ein guter Vertrag regelt auch mögliche Streitpunkte, deren evtl. Beilegung und evtl. Beweislastfragen und alle möglichen Fristen und Rechtsfolgen. Aber auch für solche streitvermeidenden Verträge bräuchte man geeignete Juristen, die das nicht nur aus einem Formularhandbuch abschreiben (lassen - von ihrer Rechtsanwaltsgehilfin). Wie oft sieht man Allgemeine Geschäftsbedingungen, Genossenschaftssatzungen, Gesellschaftsverträge und sonstige Regelungen, in denen noch Textbausteine und Namen von Vorgängern enthalten sind.

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Interessante Analyse, - deckt sich vieles mit meinen Beobachtungen

helmut-1 @, Siebenbürgen, Samstag, 04.02.2017, 07:44 vor 2864 Tagen @ Literaturhinweis 4906 Views

Der gute Anwalt gewinnt zwischen 80% und
[quote]annähernd 100% seiner Verfahren
- aber nicht, weil er ein überlegener
Rhetoriker wäre oder -als sog.
'Winkeladvokat'-
unlautere Tricks beherrschte, nein, weit gefehlt: sondern, weil er nur
die Fälle ausficht, bei denen er seinen Mandanten guten Wissens zur
Klage(erwiderung) raten kann
. In anderen Fällen dagegen rät er ab.[/quote]

Hatte mal in einem Verfahren (Strafverfahren gegen mich in einer Unfallsache in Rumänien) einen Prozeß, der bis zur letzten Instanz nach Bukarest ging.(Bundesgerichtshof). Ich gewann das Ding und wurde freigesprochen.

Trotzdem bestand für mich immer eine gewisse Gefahr, was den Ausgang betrifft. So sah ich es zumindest. Hab mir die Schriftsätze des Anwalts durchgelesen. So großartig waren die wirklich nicht. Nur: Der Anwalt stand kurz vor seiner Pensionierung und benutzte offensichtlich seinen Bekanntheitsgrad.

Ich beobachtete den Ablauf, als wir zusammen den Gerichtssaal betraten. Jeder begrüßte ihn mit seinem Namen, er selbst ging zum Richtertisch, gab den Richtern die Hand, dem Staatsanwalt genauso, und dabei hörte ich gewisse Bemerkungen wie "wie gehts der Frau, ist sie schon wieder gesund?", "Was macht die Tochter, hat sie ihr Baby schon bekommen?", "Hat der Sohn nun das Examen bestanden?" usw.).

Irgendwie wurde ich den Eindruck nicht los, dass der Anwalt hauptsächlich aufgrund seines Bekanntheitsgrades sowie seiner persönlichen Bekanntschaften den Prozeß gewonnen hatte. Kann das möglich sein?

Richterliche Gründlichkeit versus richterliches Arbeitspensum, Ebbe in den öffentlichen Kassen - Gefahr für den Rechtsstaat?

Literaturhinweis @, Samstag, 04.02.2017, 17:11 vor 2863 Tagen @ Literaturhinweis 4842 Views

Im Nachgang zur Befassung mit der Problematik richterlicher Entscheidungsfindung und 'Objektivität', die hier verschiedentlich, durchaus in den geschilderten Einzelfallen zurecht, angezweifelt wurde, hier ein zufälliges Fundstück zur Problematik der richterlichen 'Gründlichkeit' versus dem vorhandenen Stellenschlüssel und der (steigenden) Arbeitsbelastung und Fallzahl.

Daß dagegen die Selbstreinigungskräfte der Justiz gänzlich darniederlägen (wenn auch die Erblasten des Dritten Reiches nicht gerade geholfen haben), kann man auch nicht pauschal behaupten, wie z.B. dieser Fall eines unzulänglichen Urteils zeigt: "Nicht ansatzweise ein Urteil – schlicht eine Frechheit".

Daß Obergerichte bestimmte Grundrechte durchaus ernstnehmen, kann man z.B. Entscheidungen über die Vertraulichkeit des Wortes, die Unantastbarkeit von Tagebüchern, die Nicht-Verwertbarkeit von abgehörten Selbstgesprächen u.v.a. entnehmen. Siehe auch "Die Gedanken sind frei".

Siehe auch einen Prozeßbericht, um ein Gefühl für das dabei mögliche Hin und Her zu entwickeln. Siehe auch einen derzeit anstehenden Grenzfall aus den USA. Die Abwägung zwischen Persönlichkeitsrechten und dem Interesse von Opfern und Allgemeinheit an Verbrechensaufklärung und Bestrafung/Sühne wird immer Unzufriedene zurücklassen und natürlich gibt es Fälle, in denen sich etablierte Kreise gegenseitig 'helfen', das ist das Wesen der Dialektik und reicht zurück bis zu Antigone, wo es um Konflikte zwischen Naturrecht bzw. Anstand und Königsrecht ging.

Daß das NSU-Verfahren verstärkt dazu beiträgt, das Mißtrauen in die Justiz zu vertiefen, ist leider nicht zu ändern. Hier aber wäre es an der Zeit, sich kritischer mit der Rolle von Geheimdiensten in politischen Mord- und Anschlagsverfahren auseinanderzusetzen. Statt dessen wird das alles schlimmer, wenn man sich die gestiegenen Eingriffsbefugnisse der Geheimdienste weltweit in allen Industriestatten seit dem 11. September 2001 ansieht - aber es bleibt zu vermerken, daß diese 'Rechts'lagen von niemandem andern geschaffen werden, als den Bürgerinnen und Bürgern, die den ewig gleichen Parteien hierzu seit Jahrzehnten das Mandat erteilen.

Dennoch: die 'Checks and Balances' des deutschen Justizbetriebes sind i.W. folgende:

Der

- Strafvereitelung (im Amt)

steht die Androhung von Strafe wegen

- Verfolgung Unschuldiger

gegenüber.

Und der allzu großen Bequemlichkeit bei der Ausübung beamtlicher, richterlicher oder staatsanwaltlicher Tätigkeit steht die Strafandrohung der

- Rechtsbeugung

gegenüber, ebenso wie (auch durch grob unrichtige Strafurteile oder Strafvollstreckung bzw. Sicherheitsverwahrung zu 'begehende')

- Freiheitsberaubung

gegenüber.

Es ist schon nicht ganz so, daß sich Staatsanwälte und Richter hier der Fußangeln nicht bewußt wären oder sie bewußt ignorierten, da 'eine Krähe der andern kein Auge aushacke' - schließlich kann eine entsprechende Anklage, auch noch nach vielen Jahren, ggf. Jahrzehnten, nicht nur zur (Gefängnis-) Strafe führen, sondern auch zur Entfernung aus dem Dienst inklusive Aberkennung oder empfindlicher Kürzung der Pensionsansprüche.

Siehe auch den, sogar durch Unterlassen begehbaren, Tatbestand der 'Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat'. Dieser trifft selbst Ministerpräsidenten der Länder oder die Bundeskanzlerin, wenn alle zwischengeschalteten Instanzen/Vorgesetzten sich beteiligen bzw. wegschauen oder zu Straftaten ermutigen. Es findet sich jedoch erkennbar kein Bürger, der etwas unternimmt. So groß kann also das Interesse (oder der Mut) nicht sein.

Viel problematischer ist, daß Kinder heute in der Schule zwar schwimmen lernen, was dem 'Wasser hat keine Balken' etwas von seinem Schrecken nimmt, jedoch nichts über das Rechtssystem lernen, was sie später im Leben befähigen würde, sich instinktsicher in Rechtssachen zu verhalten. Die vereinzelten Berichte, die ich im Leben von Schülern über den mittlerweile in manchen Bundesländern -oft im Rahmen der 'Sozialkunde'- eingeführten Rechtsunterricht erhalten habe, sind derart traurig und für die (oft desinteressierten) Schüler verwirrend, daß sie höchstens zum Gefühl des Ausgeliefertseins weiter beitragen. Dabei mangelt es nicht gerade an Literatur.

Dagegen würden viele der -auch hier im Forum- über die Jahre geschilderten Übergriffe z.B. seitens Polizeiorganen fein säuberlich unterbleiben, wenn die betr. Beamten zu spüren bekämen, daß ihr 'Klient' sich seiner Rechte bewußt ist. Leider kursieren dazu aber im Internet, insbes. auch auf den einschlägigen Videoportalen, mittlerweile derart abartige Vorstellungen zum Rechtssystem und zu 'klugem Verhalten bei Gericht', daß man mittlerweile nicht nur zwischen Juristen und Nicht-Juristen unterscheiden muß, sondern auch noch eine Klasse 'gefestigter Weniger-als-Nicht-Juristen' dazu erwachsen ist und auch immer noch stark anwächst. Viele von diesen verlieren Haus und Hof oder Arbeitsplatz deswegen.

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Literatur-/Produkthinweise. Alle Angaben ohne Gewähr! - Leserzuschriften

Richter decken Richter

Dieter, Samstag, 04.02.2017, 10:47 vor 2864 Tagen @ kieselflink 4634 Views

bearbeitet von Dieter, Samstag, 04.02.2017, 16:09

Hallo,

ich halte viele Richter als deutlich gefährlicher für Räuber oder Totschläger, nur mit dem Unterschied, daß ihre Taten von ihren Kollegen und dem System gedeckt werden, obwohl ihre Taten nicht minder schwer für die Betroffenen ist. Schließlich geht es mit der Machtmonopol des Staates im Rücken immer mindestens um Raub, welches ein Richter in Abwägung zu ziehen hat.

Das System deckt auch, weil es dem Staat primär nicht auf Rechtsfindung im Sinne erlassener Gesetze ankommt, sondern primär auf Ordnung, und so reicht dem Staat der Anschein auf Recht vollkommen aus.

Wäre es anders, hätte es schon längst fällige Änderungen in der Systematik, Kontrolle und Verurteilung von Richtern gegeben.

Gruß Dieter

Was passiert eigentlich...

Mephistopheles, Samstag, 04.02.2017, 11:51 vor 2864 Tagen @ Dieter 4664 Views

Hallo,

ich halte viele Richter als deutlich gefährlicher als Räuber oder
Totschläger, nur mit dem Unterschied, daß ihre Taten von ihren Kollegen
und dem System gedeckt werden obwohl ihre Taten nicht minder schwer für
die Betroffenen ist. Schließlich geht es mit der Machtmonopol des Staates
im Rücken immer mindestens um Raub, welches ein Richter in Abwägung zu
ziehen hat.

Das System deckt auch, weil es dem Staat primär nicht auf Rechtsfindung
im Sinne erlassener Gesetze ankommt, sondern primär auf Ordnung, und so
reicht dem Staat der Anschein auf Recht vollkommen aus.

Wäre es anders, hätte es schon längst fällige Änderungen in der
Systematik, Kontrolle und Verurteilung von Richtern gegeben.

...wenn irgendein Richter oder der Supreme Court irgendeine Maßnahme oder Erlass Trumps für illegal erklärt und dieser sich dann auf die fehlende demokratische Legitimation des Gerichts beruft?

Zutrauen würde ich es ihm.

Das wäre dann wohl eine manifeste Verfassungskrise.

(Es ist schon in Ordnung, wenn die USA uns hier in Europa auf dem Weg der Entmachtung der Juristen vorangehen. Schließlich sind sie derzeit die führende Nation der westlichen Zivilisation. Ob China jemals diese Rolle übernehmen kann bezweifle ich.
(Hätten die Perser eines Shapur jemals die führende Rolle der antiken Zivilisation übernehmen können?)


Gruß Mephistopheles

Passiert ja gerade.

siggi, Samstag, 04.02.2017, 14:37 vor 2864 Tagen @ Mephistopheles 4618 Views

Mal sehen, was dabei rauskommt.

...wenn irgendein Richter

http://www.dw.com/de/juristischer-schlag-gegen-donald-trump/a-37409992

oder der Supreme Court irgendeine Maßnahme oder
Erlass Trumps für illegal erklärt und dieser sich dann auf die fehlende
demokratische Legitimation des Gerichts beruft?

Das wäre ein schwerer politischer Fehler. Artikel genau lesen, die Trumpadministration rudert bereits zurück.

Zutrauen würde ich es ihm.

Durchaus.

Das wäre dann wohl eine manifeste Verfassungskrise.

Ich vermute, dass es so oder so dazu kommen wird.

(Es ist schon in Ordnung, wenn die USA uns hier in Europa auf dem Weg der
Entmachtung der Juristen vorangehen.

No chance, wenn man es so deppert macht.

LG

siggi

Recht gibt es nur noch im „UnRecht". (oT)

sprit @, Samstag, 04.02.2017, 10:53 vor 2864 Tagen @ Olivia 4485 Views

- kein Text -

--
Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt!

Dazu das passende Beispiel

D-Marker @, Dienstag, 07.02.2017, 18:18 vor 2860 Tagen @ sprit 4246 Views

bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 07.02.2017, 18:37

274 000 Verkehrsteilnehmer angeblich zu schnell gefahren. Dabei gab es eigentlich keine Geschwindigkeitsbegrenzung.

http://www.ksta.de/koeln/zu-unrecht-auf-der-a3-geblitzt-wer-ist-nun-fuer-die-falschen-m...

Die 7,6 Mio € (zu Unrecht kassierten) Bußgelder darf Köln behalten.

Da könnte doch so manche klamme Gemeinde ...


Gruß
D-Marker

--
https://www.youtube.com/watch?v=LqB2b223mOM

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