Dürfen geistig Behinderte wählen ja/nein?

Brutus ⌂, Montag, 07.09.2026, 09:42 (vor 6 Stunden, 6 Minuten) @ BerndBorchert834 Views

Wer nach den Habecks, und seines Grainen-Clans Klüngeleien, den Langes,den Baerbocks und der Grünen transatlantischen Kriegshetze zur Urne geht und grün wählt, dem sind zwei Dinge zu unterstellen:

entweder

1.) Von Politik rein gar nichts zu verstehen, oder
2.) noch keiner einzigen Debatte im Landtag oder Bundestag inhaltlich sachlich gefolgt zu haben, oder
3.) Teil des Klüngelsystems zu sein, oder
4.) Kind, oder
5.) geistig behindert

zu sein.

Da 1.-4. jedem seine eigene Privatverantaltung ist, bliebe nur sich über 5. Gedanken zu machen, weil das kann man testen.
Dies wäre meine dringlichtes Anliegen einen anerkannten IQ Test zu absolvieren, NACH dessen bestehen man erst zur Wahl zugelassen ist.

Kein IQ Test mit ideologischen oder politischen Inhalten sondern einzig, was den gesunden Menschenverstand angeht!

Der Fall in der Demenzeinrichtung als Briefwahlunterlagen schon weggeschickt waren, wirft ja nicht nur sachliche sondern auch prinpzipielle Fragen auf.

Ferner:
Wahlen entscheiden über die Zukunft!
Es gitb eine einzige Personengruppe, die die Zukunft repräsentiert: KINDER!

Ausgerechnet also Jene, um die es geht, sind von der Wahl ausgeschlossen.
Einen IQ Test werden die pauschal erstmal nicht bestehen, aber wer weiß, vielleicht der eine oder andere doch?

In jedem Fall aber werden die leiblichen Eltern (und nicht etwa staatlich oder per Leihmuttergeschäfte einzgesetzte Pseudoerziehungsberechtigte na klar) ihre Kinder mehr als irgendwer
VERTRETEN KÖNNEN

Ergo ist diese Wahlberechtigung, genau wie bei allen sonstigen Geschäften üblich, auf die Eltern zu übertragen und von Ihnen umzusetzen!

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