ja, die Möglichkeit und der Nachweis von Wahlfälschung sind 2 verschiedene Sachen
danke Doomsday
für die Verlinkungen, besonders der Meldungen betreffs des Stendaler Wahlbetrugs. Der Verzicht auf den Abgleich der geöffneten Wahlbriefe mit der Wählerliste ermöglicht nur Mehrfach-Wahl sowie Wahl durch nicht Wahlberechtigte. Die Eidesstattliche Versicherung kann da als völlig zahnloser Tiger angesehen werden, da die Gefahr erkannt zu werden, bei sehr nahe zu Null liegt.
Die Gefahr kann von beiden Seiten ausgehen: von Wähler(Gruppen) durch Einsendung mehrfacher Kopien von Wahlschein/Stimmzettel, wie auch von Seiten von Personen mit Zugang zu Briefwahl-Unterlagen, wie der Fall Stendal gezeigt hat.
Das Problem ist der fehlende (öffentliche!) Abgleich, welcher 1989, warum?, entfernt wurde.
Die Antwort kann nur der Druckaufbau zur Wiederherstellung dieses Abgleichs sein. Was kann die Zivilgesellschaft beitragen? Über wen,z.B. Citizengo oder andere könnte der Druckaufbau erfolgen?
Gruß Fjord og Fjell