Hallo D-Marker,
habe mir das Video zu 2/3 angeschaut. Zuerst einmal: Der Typ ist extrem emotional - das schaltet das Hirn aus. Wenn der Typ in den Gesprächen mit der Verwaltung auch so drauf ist, wie beim Architekten, dann kann er froh sein, daß das Gesetz nur den 3fachen Wert als Höchstgrenze vorsieht.
Man kann auf andere Weise seine Interessen durchboxen, jedenfalls nicht mit emotionalen Ausbrüchen.
Ich bin bei den Bauämter bekannt für Bauen und Nutzungsänderung ohne Genehmigung im Außenbereich, Genehmigungen, die ich nicht immer aber oft nachreiche nach Fertigstellung. Da gibt es schon mal Drohungen zum Abriß und natürlich Verhandlungen, auf die weder die Beamten noch ich Bock haben. Aber noch nie habe ich eine Strafe bezahlt oder erhöhte Gebühren.
Da die behördl. Verfahren für den Außenbereich sehr langwierig sind, da sehr viele Fachabteilungen involviert sind, und alle ihre Stellungnahmen und Prüfungen abgeben, habe ich mitunter nicht die erforderliche Geduld und mache einfach im Vorgriff was ich für richtig und für irgendwie noch genehmigungsfähig halte.
Falls es um Maßnahmen geht, die ich für sehr zweifelhaft genehmigungsfähig halte, frage ich nicht an sondern mache einfach, in der Annahme, daß sich Beamte mit dem Aufwand in Bezug auf Abriß deutlich schwerer tun als wenn ich zuvor frage und mir einfach ein negativer Bescheid ausgestellt wird. Wenn ich nach einem negativen Bescheid trotzdem bauen würde, dann hätte ich vermutlich wirklich Probleme.
Ein "wenig" Risiko im Leben schadet ja nicht.
2. Eine Nutzungsänderung ist vom Vorgang her ziemlich identisch mit dem Aufwand für eine komplette Baugenehmigung.
3. Im Außenbereich, also in dem Bereich, in dem fast nur Landwirte wirtschaften dürfen und zweckbestimmte Bauten errichten dürfen ist es durchaus sinnvoll, wenn nicht jeder Städter, der da hin will oder sich nen alten Kotten kauft sich ein Luxusresort aufbaut oder einen Handwerksbetrieb oder kleinen Industriebetrieb etabliert.
Es gibt Bestandsschutz im Außenbereich auch für andere Nutzungen, sollten sie irgendwann man genehmigt worden sein, aber eine Erweiterung ist schon nicht mehr möglich ohne weitreichende Änderungen sei es durch eine Änderung der gesamten Raumordnung (Flächennutzungsplan durch die Bezirksregierung) oder Außenbereichssatzungen oder gezielten Bebauungsplänen mit Einzelfallregelung mit langen Verfahrenswegen.
Für den Normalfall (landwirt) muß man durch Bestätigung der Landwirtschaftskammer Voll-Erwerbslandwirt sein als Voraussetzung für Baugenehmigungen im Außenbereich.
Dieses Prinzip gilt für alle mir bekannten Länder in Europa.
Falls obiges nicht zutreffen sollte, bitte ich um Korrektur.
Gruß Dieter
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Das sektenhafte Denken und Handeln der Grünen und ihrer Anhänger und Wählerschaft ist für Menschen mit gesundem Menschenverstand nur schwer nachzuvollziehen.