Wurde diese VS Bezeichnung nicht gerichtlich gekippt/untersagt

Brutus ⌂, Sonntag, 19.04.2026, 12:05 (vor 15 Stunden, 21 Minuten) @ stokk'492 Views
bearbeitet von Brutus, Sonntag, 19.04.2026, 12:12

Moin stokk',
in dem Beitrag (Verweis) steht schon wieder "gesichert rechtsextrem".
Ich erinnere mich an eine gerichtliche Entscheidung, dass das inhaltlich falsch, demgemäß gelogen und desahlb untersagt wurde. (Zumal man auch sehen muss, dass Personen im VS, die diese Behauptungen veranlassen politisch keinesfalls frei sind. Oder haben die vielleicht Angst, falls sie was anders, also die Wahrheit sagen, wie H.G. Maaßen rausgeworfen zu werden?)
Mag sein dass das Urteil nicht in Brandenburg, also woanders war, aber muss jetzt diese Entschiedung bzgl. einer lügenhaften wählermanipulativen Behauptung für jede Gemeinde per Urteil einzeln getroffen werden?

Es ist eine lügenhafte tendenziöse infame Behauptung, die den Wähler, im Besonderen den Tagesschaulemming, erkennbar erfolgreich, kirre in der Birne macht.

Und nebenbei, dass Wahlen Nichts bringen (würden) ist bei dem ganzen Brimborium um die AFD klar wiederlegt!


("Man muss das Wahre stets wiederholen, weil auch die Lüge stets wiederholt wird..." - in Abwandlung zur Zeit Goethes (Originalzitat: Enzyklopädien usf.) würde er heute Schulen, Zeitungen, Fernsehen, Universitäten sagen?)

Das war ja ein interessanter Typ, dieser Goethe!
Muss ich mir mal bisschen genauer anschaun!

Gruß Brutus

edit hinterher:

Nein, ich glaube ich ahne, warum das ausgerechnet von der Berliner Zetiung kommt.
Die war bis vorgestern ziemlich wegweisend für bessere Informationen, als der Rest des Blätterwaldes.
Vielleicht hat man einfach dem Chefredaktuer die Pistole auf die Brust gesetzt - schreib das!- und dann kannste weitermachen sonst....eben nicht.

Korrekterweise und der neutralisierenden Vollständigkeit halber, wäre nämlich in dem Artikel zu sagen gewesen ,dass diese "gesichert rechtsextrem Behauptung andernorts längst gerichtlich gekippt worden ist.

War es aber nicht womit die einseitige parteiliche Berichterstattung bewiesen ist.

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