Macht es Sinn, als kleine Firma auf einen Steuerberater zu verzichten?

Plancius @, Sonntag, 15.02.2026, 10:24 vor 4 Tagen 2323 Views

Emanuel Boehminghaus teilt gerade auf X seine Erfahrungen mit seinen Steuerberatern mit und wettert ziemlich heftig gegen die Branche. Er meint, dass von den Steuerberatern faktisch keine Beratungsleistung erbracht wird. Vielmehr sind es immens teure Vollzugsbeamte des Finanzamts, die nur selten im Interesse ihrer Klienten handeln.

https://x.com/E_Boeminghaus/status/2022608241230803372

Hier ein Kommentar, der es ziemlich korrekt trifft.

"Steuerberatung ist das Produkt von auf die Spitze getriebener nicht wertschöpfender Arbeit, die nicht nur das Produkt nicht verbessert, sondern sogar noch die Effizienz der Betriebe beschneidet, in dem man ihnen Schmarotzer ans Bein bindet."

Ich kann die Ausführungen von Boehminghaus zu 100% unterschreiben.

In den 13 Jahren meiner Selbstständigkeit habe ich noch keine einzige Beratungsleistung seitens des Steuerberaters erfahren. Obwohl ich der Buchführung mächtig bin, diese selbst mit Collmex erstelle, sowohl Umsatzsteuervoranmeldung, Lohnsteueranmeldung als auch die Intrastat für EU-Geschäfte per EDI anmelde, kommt der Steuerberater jedes Jahr mit Nachzahlungen um die Ecke.

Am schlimmsten wird es bei einer Betriebsprüfung. Da fordert das Finanzamt schon mal einige 10.000 Euro nach, gegen die man dann durch diverse Schreiben und Argumentationen vorgehen muss, bis sie vom Finanzamt wieder zurückgezogen werden oder die Nachzahlung sich auf einen kleinen Betrag reduziert.

Die Argumentation gegen das Finanzamt erfordert eine genaue Kenntnis meines Geschäfts, die ein Steuerberater so nicht haben kann. Der Steuerberater übernimmt dann meine Argumentation und schickt sie in seinem Namen ans Finanzamt.

Die ganzen Schreiben der Betriebsprüfung gehen beim Steuerberater ein, der sie dann an mich weiterleitet. Obwohl ich die ganze Arbeit damit habe und mir dadurch einige Tage Umsatzverlust durch die Lappen gehen, schlägt eine solche Betriebsprüfung noch mit einigen 1.000 Euro Honorar beim Steuerberater zu Buche. Und das, obwohl keine Leistung erbracht wurde, er praktisch nur als extrem teurer Zwischenhändler zwischen mir und Finanzamt fungiert.

Die Kosten zur Erstellung des Jahresabschlusses meiner GmbH sind in 12 Jahren von 1.600 Euro auf mittlerweile 4.300 Euro angestiegen. Und all das, wo ich dem Steuerberater alles mundgerecht im DATEV-Format liefere und wirklich alles selbst mache.

Für mich ist jetzt eine Grenze erreicht, den Jahresabschluss selbst zu erstellen. Eigentlich müsste doch allein mit KI mittlerweile alles möglich sein. Auch die Buchführung müsste man doch wesentlich preiswerter durch freiberufliche Buchhalter erstellen lassen können. Warum immer einen Steuerberater mit seinen extrem hohen Stundensätzen dafür beauftragen?

Ich wünsche mir, dass mit KI die parasitäre Zunft der Steuerberater arg zusammengestutzt wird und der ganze Buchhaltungskram wesentlich preiswerter wird.

Es ist ja nicht nur der Steuerberater, der parasitär an meiner Wertschöpfung saugt. Er ist aber mit Abstand der teuerste Parasit. Neben dem Steuerberater gibt es ja noch weitere "Dienstleister", die im Auftrag des Staates "Nichtleister" oder "Minderleister" sind und deren Honorare jedes Jahr kräftig ohne reale Wertschöpfung steigen.

Ich denke hierbei an IHK, GEZ, Schornsteinfeger, Energieberater, TÜV usw. Einige der eben genannten machen ja durchaus Sinn, aber der erforderliche Umfang ihrer Tätigkeiten ist zu groß bemessen oder das Intervall ihrer Prüfungsarbeiten ist zu kurz. So erscheint deren Leistung für den Bürger eben eher als Abzocke, denn als Gegenstand verantwortungsvoller Arbeit.

Gruß Plancius

--
"Natürlicher Verstand kann fast jeden Grad an Bildung ersetzen, aber keine Bildung den natürlichen Verstand." ARTHUR SCHOPENHAUER

Das hängt von den persönlichen Kenntnissen ab

D-Marker @, Rostock (MV), Sonntag, 15.02.2026, 10:44 vor 4 Tagen @ Plancius 1947 Views

bearbeitet von D-Marker, Sonntag, 15.02.2026, 10:55

Was Du Dir tief verinnerlichen musst:

Der Steuerberater ist der verlängerte Arm des Finanzamtes.

Falls er nicht so wirkt, steht er ganz schnell mal vor der Steuerberaterkammer und verliert seine "Approbation".

Wenn Du jetzt dem folgst, empfehle ich Dir die Literatur des Einstein unseres Jahrtausends.

Der Franz Konz hat nicht nur den von mir hundertfach beschriebenen Gesundheitskonz geschrieben, er war nicht nur Steuerberater, nein, er war auch viele Jahre bei der Steuerfahndung.

Buchempfehlung für Fortgeschrittene:

https://www.ebay.de/itm/376747920860?srsltid=AfmBOorLA0IdIPGsxz0_DHaxaYrSvcUqkhSMHxEEOJ...


Für Dich als Einstieg empfehle ich Dir die

https://www.amazon.de/Konz-Steuertricks-Ratgeber-Steuerzahler-Steuererkl%C3%A4rung/dp/3...

Da findest Du das Wichtigste für Dich.

Wenn Du mir danach Deinen Kenntnisstand mitteilst, leite ich Dich weiter.

(Das geht Schulklassenweise[[zwinker]] )


LG
D-Marker (ungeimpft)

P.S.

Eine Ansprache an uns Offiziersschüler um 1980, welche mein Leben geprägt hat.
General Süß:

"Wissen kann ich nicht befehlen, aber ich kann befehlen, zu Lernen."

--
https://www.youtube.com/watch?v=LqB2b223mOM

Steuerberater = Siehe D-Marker

Dieter @, Sonntag, 15.02.2026, 11:22 vor 4 Tagen @ Plancius 2198 Views

Hallo Plancius,
den Ausführungen zu Steuerberatern im Allgemeinen von D-Marker möchte ich zustimmen. (den Konz kenne ich nicht.)
Es geht ohne besser, vorausgesetzt man weiß jederzeit was man tut und welche steuerlichen Konsequenzen damit verbunden sind.
Das Thema Steuern ist natürlich von seiner Thematik her genauso unbefriedigend, wie die Auseinandersetzung mit Juristerei insgesamt. - also nicht jedermanns Sache.

Persönlich habe ich viel Erfahrung mit Buchführung, Bilanzen, Steuererklärungen, Betriebsprüfungen, Einsprüchen usw. - die meisten Jahre ohne Steuerberater, aber schon mal einen guten Fachanwalt.
Ich habe mir in Jahren, die man an einer Hand abzählen kann, aus purer Lustlosigkeit und Bequemlichkeit einen Steuerberater genommen, dem aber genau gesagt, wie ich was haben wollte. Der wiederum hat sich wie üblich passend abgesichert.

In der AO (Abgabenordung) ist in Abhängigkeit der Art der Einkünfte festgelegt, in welchem Maße Betriebsprüfungen stattfinden. Bei mir war zur Hälfte der Zeit die Groß-BP zuständig. Das bedeutete, daß kein Jahr ungeprüft sein durfte. Die kamen dann zu zweit alle 4 Jahre und besetzten Teile meines Büros im Schnitt für 6 Wochen Dauer. Die Betriebsprüfer der GroßBP sind Prüfer mit einer Fachausbildung des zu prüfenden Gewerbes. Die kennen folglich die normalen Betriebsabläufe, Techniken, Kalkulationen. Also 1-2 Tage Betriebsbesichtigung bevor es dann für Wochen an die Bilanzen und Buchführung geht.
- Das habe ich immer ohne Steuerberater gemacht, mir war aber auch immer bewußt, welchen Hintergrund die eine oder andere (hinterhältige) so harmlos daherkommende Fragestellung der Prüfer haben kann.

Gruß Dieter

--
Das sektenhafte Denken und Handeln der Grünen und ihrer Anhänger und Wählerschaft ist für Menschen mit gesundem Menschenverstand nur schwer nachzuvollziehen.

Respekt, scheinst Dich auszukennen

D-Marker @, Rostock (MV), Sonntag, 15.02.2026, 11:47 vor 4 Tagen @ Dieter 1722 Views

bearbeitet von D-Marker, Sonntag, 15.02.2026, 12:48

Da gebe ich unter Deinem Artikel einen Ausweg, welcher neuen Mitlesern helfen könnte, Fehler zu bereinigen, welche sie Anfangs aus Unkenntnis gemacht haben.

Eine kaum zu findende Perle im Steuerdschungel / Steuerparadies:

(1) Die Finanzbehörde soll die Abgabe von Erklärungen, die Stellung von Anträgen oder die Berichtigung von Erklärungen oder Anträgen anregen, wenn diese offensichtlich nur versehentlich oder aus Unkenntnis unterblieben oder unrichtig abgegeben oder gestellt worden sind. Sie erteilt, soweit erforderlich, Auskunft über die den Beteiligten im Verwaltungsverfahren zustehenden Rechte und die ihnen obliegenden Pflichten.


https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__89.html


LG
D-Marker (ungeimpft)

--
https://www.youtube.com/watch?v=LqB2b223mOM

Steuerrecht - nervtötend aber voller trickreicher Chancen (+kleiner Einblick in den Weitblick)

Echo @, Montag, 16.02.2026, 09:40 vor 3 Tagen @ Dieter 1106 Views

bearbeitet von Echo, Montag, 16.02.2026, 10:32

Wenn man das Spiel kennt, kann man sich gut durchwurschteln. Etwa dass man Fristen einhalten sollte - aber selbst wenn man zu spät dran ist, wird man schnell merken dass verhängte Zwangsgelder nicht gezahlt werden müssen sofern man die geforderten Formulare baldmöglichst nachreicht. Ist wie mit den gelben Briefen von Inkassobüros und Abmahnungen von Anwälten. Wer aus Erfahrung weiß was dahinter steckt, den kann kaum etwas aus der Ruhe bringen.

Der Papierkram macht jedenfalls keinen Spaß. Ich bin immer wieder erstaunt wie bescheuert komplex die Steuerformulare und Sozialversicherungsangelegenheiten sind. Es ist eine nervtötende Arbeit, die die meisten besser abgeben. Die Buchhalter machen zwar auch Fehler und eine echte Beratung kann man von Steuerberatern nicht erwarten, aber wenn man nicht ein gutes System zurechtgelegt hat, wird man DIY schnell an seine Grenzen stoßen. Was mich gerettet hat ist, dass Papier geduldig ist. Solange man irgendwas abgegeben hat, sind sie meistens zufrieden. Statistisch hat ein kleiner Unternehmer nur alle hundert Jahre eine Prüfung zu erwarten.

In letzter Zeit taucht aber noch ein weiteres verwandtes Problemfeld auf. Man muss sich neuerdings immer öfter bei Banken erklären. Geldwäscheprüfungen sind deutlich strenger geworden. In letzter Konsequenz führt das dazu, dass man z.B. Einkaufsbelege und Einkommensnachweise über Jahrzehnte aufbewahren muss, sonst kommt man in Erklärungsnot. Betrifft besonders die Gold- und Bitcoin-Investoren, aber auch Immobilien- und Auto-Transaktionen sowie Erben.


Ich mache die Steuer ebenfalls selber für einen gewerblich tätigen Familienverein (=Körperschaft), das ist quasi nur stemmbar wenn man nicht in die bilanzierungspflichtige Schwelle aufrückt (siehe §141 AO). Für die alltägliche Buchhaltung gibt es zwar Software, aber auch die macht einiges an Arbeit und bringt auch noch das Vendor-Lock-in Problem mit sich.

KI kann und wird in Zukunft sicherlich eine Rolle spielen, doch für die allermeisten Buchungen ist das gar nicht einmal nötig, weil die meisten Vorgänge simpel und wiederkehrend sind. Andererseits wiederum braucht es sorgfältige strategische Planung und etwas Steuerverständnis für die eigene Kalkulation, z.B. beim Einkaufszeitpunkt als sogenannter Istversteuerer. Befragt man ein ChatGPT jedoch zu Steuerfragen, so kommt dort einiges an Müll raus. Fake Urteile, erfundene Gesetze, veraltete Binsenweisheiten, ... Vorsicht ist geboten.

Beschäftigt man sich mit Steuergestaltung, eröffnen sich völlig neue Türchen. Auch das Thema Asset Protection und Haftungsabschirmung lässt sich clever proaktiv designen. Aber auch hier gilt: Jede Umstrukturierung ist aufwändig, sollte gut überlegt sein. Jede Rechtsform hat gewisse Vor- und Nachteile. So kann eine GmbH etwa keinen Eigenbedarf an Wohnungen anmelden.

Gerade wird die neue holländische Kapitalertragsteuerreform auf fiktive Gewinne heiß diskutiert. Aufruhr macht sich im deutschen Social Media breit. Wer das Spiel jedoch kennt, weiß: Betroffen sind nur ahnungslose Privatleute. Körperschaften hingegen haben ganz andere Regularien. Es gibt fast immer Schlupflöcher. Etwa der genannte familienkontrollierte Verein zahlt auf viele Arten von Kapitalerträge nahezu gar keine Steuer. Und wenn man sich mit dem Thema beschäftigt wird man feststellen, dass der für bereitgestellte Mitgliedervorteile keinerlei Versteuerung vornehmen muss, ergo man gratis 'Sachleistungen' ausschütten kann. Sehr spannend vor allem für Nebengewerbe, da die Einkünfte der Körperschaft nicht privat angerechnet werden. Für diese Art der Trennung kann man sich gut inspirieren lassen von den Großen mir ihren Stiftungen, GmbHs und Genossenschaften. Je nach Rechtsform gestaltet sich auch das ganze Erbthema deutlich geschmeidiger.

Weiteres Feld welches tangiert wird sind Sozialbeiträge und Förderungen. Auch da lässt sich sehr viel gestalten. Die meisten Unternehmer werden jedoch besser beraten sein, sich erstmal auf Unternehmenswachstum zu konzentrieren.

Auch später kann man vieles noch geraderücken. Etwa nachträglich eine Stiftungsholding einzufügen, oder einen zusätzlichen Gesellschafter in die Operativgesellschaft aufzunehmen, um Anteile faktisch unpfändbar zu machen (Einzugsklausel). Wer gut vorbereitet ist, geht besser durch Steuerdschungel und Krisen. Wer aufmerksam mitgelesen hat, wird gemerkt haben, dass Unternehmensstrukturierung eine generationenübergreifende Angelegenheit ist und weit mehr als nur das Steuerrecht betrifft, deswegen kann es sich lohnen, sich damit zu beschäftigen. Vor allem, weil manche Krisen gar nicht selbstverschuldet sind, dann ist es immer gut wenn man einen Plan B hat.

(Legaler) Steuerboykott ist in einem übergriffigen Staat zunehmend Bürgerpflicht. Ein möglicher Baustein ist etwa, seinen Strom selber zu produzieren. Oder steuerfreie Kapitalanlagen zu nutzen. Günstigerprüfung gezielt einzusetzen. Und noch viel mehr. Interessante Steuersparmodelle gibts ja durchaus sogar für Angestellte, etwa die Abschreibungen auf Kapitalanlageimmobilien für Gutverdiener. Da ich den Immobilienmarkt aktuell jedoch eher kritisch sehe, würde ich das nur bei einem herausragenden Deal machen.

Was sind denn typische Fangfragen einer Steuerprüfung, @Dieter? Eine der Fallen ist wahrscheinlich die unbewusste Aufnahme von gemischt genutzten Gegenständen ins Betriebsvermögen. Und überhaupt sollte alles gut dokumentiert und begründet sein.

PS: Falls jemand den Steuerfahndungs-Konz hat, gerne einscannen und private Nachricht. Ist im Handel sehr schwer erhältlich. Gerne im Tausch gegen andere Steuerliteratur, habe vieles digitalisiert.

Welches Buch meinst Du?

Dragonfly ⌂ @, Dienstag, 17.02.2026, 05:33 vor 2 Tagen @ Echo 575 Views

"PS: Falls jemand den Steuerfahndungs-Konz hat, gerne einscannen und private Nachricht. Ist im Handel sehr schwer erhältlich. Gerne im Tausch gegen andere Steuerliteratur, habe vieles digitalisiert."

Das hier? https://www.eurobuch.de/buch/isbn/3784473091.html

Kostet ein paar Euro ist aber vermutlich nutzlos 1994?

Ich habe das immer ohne Steuerberater gemacht.

Rainer ⌂ @, El Verger - Spanien, Sonntag, 15.02.2026, 11:43 vor 4 Tagen @ Plancius 1810 Views

Kleine Firma, ich und zwei Angestellte. Natürlich muss man sich mit der Materie auseinandersetzen, aber man wächst in der Aufgabe. Am Ende war das Finanzamt froh, wenn es nichts von mir hörte.
Anfangs glaubten die, mich mit Steuerprüfungen ärgern zu können. Ich baute aber immer Fehler zugunsten des Finanzamtes ein. Auch die müssen sie finden. Wenn nicht, habe ich sie später gefunden und Einspruch erhoben. Das mit den Steuerprüfungen ist dann eingeschlafen.
Steuerprüfungen sehe ich aber insgesamt positiv. Das Ergebnis ist nach Abschluss endgültig. Die Aufbewahrungspflicht der Unterlagen entfällt und das Finanzamt hat keine Möglichkeit, innerhalb von 10 Jahren, nocheinmal nachzuschauen.

Rainer

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Geil, da gebe ich gerne Nachschlag

D-Marker @, Rostock (MV), Sonntag, 15.02.2026, 12:01 vor 4 Tagen @ Rainer 1897 Views

bearbeitet von D-Marker, Sonntag, 15.02.2026, 12:42

Kleine Firma, ich und zwei Angestellte. Natürlich muss man sich mit der Materie auseinandersetzen, aber man wächst in der Aufgabe.

So ist es.

(Man könnte hier auch die Wortschöpfung "Steuerabführberater" einfügen.)

Ich baute aber immer Fehler zugunsten des Finanzamtes ein. Auch die müssen sie finden.

Gedächtnisprotokoll aus Beitrag :

"Verstecke in Deiner Wäsche ein Büchlein, in welchem viele Kontonummern, Zahlungen usw. stehen. Dann ziehen sie grinsend ab, und Du hast weitere Zeit, Deine Unterlagen zu ordnen..."

Übrigens, Tipp für Pessimisten aus besagtem Büchlein:

"Die Steuerfahndung musst Du in Deine Wohnung herein lassen.

Aber du kannst sie auffordern, die Schuhe auszuziehen.

Zu diesem Zweck müssen sie vor Dir, dem Steuerzahler, nieder knien..."


LG
D-Marker (ungeimpft)


P.S.

Karnevalszeit nicht vergessen.

(Alle Haushaltsgeräte sind weiß.)

https://youtu.be/Wy4CthOJJxA?list=RDq2AXOtFNgVE

M.Mn. einer der besten Beiträge:

https://www.youtube.com/watch?v=jlJqTV-dOWE&list=RDq2AXOtFNgVE&index=4

--
https://www.youtube.com/watch?v=LqB2b223mOM

Dann hast du aber sicher keine GmbH, sondern eine Personengesellschaft.

Plancius @, Sonntag, 15.02.2026, 14:16 vor 4 Tagen @ Rainer 1495 Views

Mein Buchführungsprogramm erstellt ja eine Handelsbilanz und eine GuV nach Handelsrecht plus Datenexport in verschiedene Formate, u.a. DATEV.

Der Steuerberater wiederum importiert die Daten und modelt sie in eine Steuerbilanz und eine steuerrechtliche GuV um und erstellt den Anhang.

Es wäre schön, wenn die Programme auch die Steuerbilanz usw. erstellen würden. Dann könnte man sich den teuren Zwischenhändler zum Finanzamt ganz sparen. Gerade sowas gibt es eben nicht am Markt.

Soweit ich weiß, gibt es in anderen Ländern den Steuerberater als Zwischenhändler auch gar nicht, sondern dort kann man die Buchhaltung von Accountants machen lassen und gut ist.

Ich verstehe es auch nicht, warum seitens der Politik immer mehr parasitäre Berufe und Organisationen geschaffen werden, die man verpflichtend für seine Aktivitäten beauftragen muss.

Gruß Plancius

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Ist meiner Erfahrung nach recht zäh, nur für Hartgesottene geeignet

Echo @, Montag, 16.02.2026, 20:24 vor 2 Tagen @ DT 676 Views

Der Laie wird auch mit einer Software wie Lexware Buchhalter regelmäßig überfordert sein. Dennoch alles irgendwie hinbekommen. Habe vor ca 14 Jahren damit gearbeitet. Trick ist, für die Software einen Kontierer zu engagieren der weiß wo was reingebucht werden muss. Dann klappts auch mit der E-Bilanz. Oder eben auf eine andere Rechtsform ausweichen für den Anfang. GmbH kann man später immernoch machen wenn der Laden läuft.

Als mögliche modernere Alternative wird Buchhaltungsbutler genannt, habe es aber noch nicht ausprobiert und wie bei jeder Software will man such ungern festfahren falls sich die Lösung als nicht so ideal herausstellt

Damit hatten wir gearbeitet

Dieter @, Montag, 16.02.2026, 23:00 vor 2 Tagen @ DT 656 Views

bearbeitet von Dieter, Montag, 16.02.2026, 23:14

den Kontenrahmen an unsere Bedürfnisse angepaßt, eine kaufm. Mitarbeiterin eingearbeitet zwecks Kontieren und Buchen.

Jahresabschluß-Umbuchungen, Korrekturen (wg. vorheriger Buchungsfehler) vornehmen, Buchungen bei Bewertungen bei Forderungen, Anlagegütern, Vorräten, Abgrenzungsposten, Einlagen, Entnahmen etc. dann durch mich (auch zur Steuerung des gewünschten Ergebnisses - da mind. 2 Firmen, jede mit unterschiedl. abweichendem Wirtschaftsjahr - und gegenseitigem Handel, Austausch und Verschachtelungen)

Lies sich in Lexware gut machen. Aber ein deutlich besseres Gefühl für die Bilanzen bekommt man eigentlich, wenn man es händisch über eine HÜ (Hauptabschluß-Übersicht) erledigt (mit Bleistift bis das Ergebnis zufriedenstellend ist). Habe aber heute mit alldem nichts mehr zu tun - bin halt Privatier.

Gruß Dieter

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Das sektenhafte Denken und Handeln der Grünen und ihrer Anhänger und Wählerschaft ist für Menschen mit gesundem Menschenverstand nur schwer nachzuvollziehen.

Ich hatte eine Personengesellschaft

Rainer ⌂ @, El Verger - Spanien, Dienstag, 17.02.2026, 00:57 vor 2 Tagen @ Plancius 660 Views

Aber ich habe alles erforderliche mit selbst geschriebener Software erfolgreich verarbeitet.
Etwa im Jahr 2004 habe ich für Firmen eine Software erstellt, die für die fortlaufende Rechnungsstellung bei speziellen Projekten diente. Das besondere Problem waren die damals eingeführten fortlaufende Rechnungsnummern. Die angebotenen Programme für solche Projekte verhinderten jede nachträgliche Manipulation. Genau deswegen sind Kunden an mich herangetreten etwas zu programmieren, wo sie im nach hinein noch korrigieren konnten.
Das Pflege ich bis heute und eigentlich müsste ich im Moment am Arbeiten sein, weil Änderungen in dem Programm angefordert worden sind:-)

Rainer

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Interessant aber Du machst einen Fehler. Idee.

Dragonfly ⌂ @, Dienstag, 17.02.2026, 05:19 vor 2 Tagen @ Rainer 607 Views

"Ich mache die Steuer ebenfalls selber für einen gewerblich tätigen Familienverein"

1. Erzähle mal mehr. Ich habe von dieser Lösung gehört. Quasi die "Stiftungsauflösung für den armen Mann". Was mir nicht gefällt: Da scheint ein Verein für etwas benutzt zu werden, was gar nicht dafür vorgesehen ist.

2. Du machst den Fehler, dass Du davon ausgehst, dass der Staat sich an seine eigenen Gesetze hält.


3. Interessant wäre vielleicht, ob man einige Geschäfte über eine US LLC abwickeln kann. Das ist eine Firma, die im normalfall wie eine GbR besteuert wird.

Cheatcode im Spiel des Lebens

Echo @, Dienstag, 17.02.2026, 10:26 vor 1 Tag, 22 Stunden, 45 Min. @ Dragonfly 707 Views

bearbeitet von Echo, Dienstag, 17.02.2026, 11:56

"Stiftungsauflösung für den armen Mann"

Wie jede Rechtsform kommt der e.V. mit gewissen Vor- und Nachteilen. Aber als rechtlich eigenständige Projektgesellschaft oder eingebettet in ein durchdachtes Konstrukt kann das sehr mächtig sein. Wie du schon erkannt hast lässt sich damit vieles umsetzen was auch mit Stiftungen geht, nur ohne Mindestkapital und mit der Möglichkeit, die Gelder direkt auf Ebene der Körperschaft auszugeben anstatt sie erst teuer ausschütten zu müssen. "Nicht dafür vorgesehen" ist relativ - die Grenzen zum Missbrauch sind fließend. Schau dir einfach mal an was alle anderen machen, die mit ihren Machenschaften offensichtlich durchkommen. Ein e.V. ist nicht notwendigerweise ein öffentlicher Theaterverein oder Flüchtlingshilfe, denn auch privatnützige Vereine sind Realität - siehe Lobbyverbände, Geheimlogen, Burschenschaften, Parteistiftungen, und eben Vereine die angelehnt sind an §1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG (der dort erwähnte Steuertatbestand lässt sich umschiffen).

Unzählige Vereine dienen nur einem sehr kleinen Rechtskreis und sind der Öffentlichkeit keinerlei Rechenschaft schuldig. Das kannst du auch. Ein eingetragener Verein benötigt lediglich 3 Mitglieder, um bestehen zu bleiben. Für die Eintragung etwas mehr. Diese Anforderungen sind nicht an Stimmrechte gekoppelt. Die erlaubten Regelungen von Satzungen sind sehr weitreichend - das BGB gibt lediglich einen sehr groben Rahmen vor. Allein ein Blick in den §40 BGB sollte dir aufzeigen dass vom Standard sehr viel abgewichen werden darf, sofern man sich damit näher beschäftigt. Wer die Gesetze versteht, der kann sie auch für sich nutzen.

Da juristische Personen in vielen Lebenslagen deutlich bevorzugt werden und viele Gestaltungsmöglichkeiten hervorbringen, gleichzeitig der Verein aber wenig Kosten und Pflichten hat, kann man sie nach Bedarf quasi beliebig neu gründen und auflösen - oder über Jahrhunderte bestehen lassen. So wie Unternehmen ihre Tätigkeiten in einzelne Körperschaften aufspalten. Der Unterschied ist, dass ein Verein keine Gesellschafteranteile hat, sondern lediglich Stimmrechte. Und die kann man gestalten. Schau dir etwa mal an wie der Redbull Leipzig designt ist, da kommt keiner dran.

Wie man den Vereinsmantel nutzt? Die parteinahe KAS etwa betreibt ein Luxusresort am Comer See. Jeder größere Sportverein verkauft Film- und Merchandise- Rechte. Der Schülerverein verkauft Kuchen und hat eine Ausschankgenehmigung. Autoclub ist Holding für Dienstleistungsunternehmen. Lebenshilfe betreibt einen großen Fuhrpark für ihre Mitarbeiter. Burschenschaft unterhält ein Wohnheim.

Der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt. Warum also nicht das Eigenheim zum Vereinsheim machen? Wieso aufwändig Erbscheine beantragen wenn man einfach für 27€ einen neuen Familienvorstand eintragen lassen kann? Warum nicht eine einzugsberechtigte Sperrminorität für die eigene GmbH in der Familienholding lassen? Warum sich nicht selber anstellen auf Midijob Basis? Warum als Selbständiger nicht steuerfrei Spenden sammeln über den Verein und gleichzeitig sein Ansehen steigern? Warum nicht einen Trust für die Kids aufbauen an den sie nicht sofort dran kommen? Warum nicht eine Idee für ein Nebengewerbe ausprobieren - in der haftungsbeschränkten juristischen Person ohne Progressionsvorbehalt? Warum nicht Leistungen über die nichtoperative Holding verrechnen um ein Steuergefälle zu nutzen und Gelder unangreifbar zu parken? Warum nicht mit einer jungfräulichen Körperschaft seine jahrzehnte ausgeuferte FIFO Historie der Kapitalanlagen bereinigen? Warum das Folgerisiko von Schrottimobilien persönlich tragen? Warum nicht selber irgendwelche Auszeichnungen verleihen? Die Möglichkeiten sind sehr individuell, geht dann auch viel ins Detail.

Gerade für den Armen Mann lohnt sich das Konstrukt, weil man damit viele Förderungen abgreifen kann die es sonst nicht gäbe. Ich denke da etwa an Familienversicherung, BaFöG, Elterngeld, Elektroprämie, bis hin zu ganz dicken Förderungen wie Pflegegeld. Wir hatten etwa einen Pflegefall in der Familie am Tiefpunkt der Immobilienkrise - wäre das Vermögen woanders drin gesteckt dann wäre die Omas&Opas Lebensleistung nicht in Rauch aufgegangen. Aber auch alle körperschaftlichen Förderungen wie Schachtelprivileg, extra Steuerfreibetrag, Steuersätze, Trennungsprinzip, ...

Nachteil ist eben, dass man sich um eine weitere Buchhaltung kümmern muss. Geschenkt gibts nichts im Leben.

Du machst den Fehler, dass Du davon ausgehst, dass der Staat sich an seine eigenen Gesetze hält.

Gesetze sind erstmal dehnbar - für beide Seiten. Können aber ohnehin jederzeit geändert werden. Meistens zum Vorteil der Klientel. Was bleibt uns anderes übrig, als das Katz und Maus Spiel mitzuspielen. Wo Pflichten sind, gibts meistens auch Rechte. Wenn man die Spielregeln genau kennt, kann man es sich jedenfalls recht angenehm einrichten. Ich habe mich mit einigen bekannten Firmen angelegt und bin fasziniert wie machtlos die am Ende sind wenn man sich gut aufgestellt hat (sofern sie nicht komplett durchdrehen und total illegal vorgehen).

US LLC

Ist meines Wissens sehr mächtig weil es einige Steuerschlupflöcher für Personengesellschaften gibt. Manche behaupten sogar, in der aktuellen Ausgestaltung des Rechts könne man damit Lastenausgleichs-Zwangshypotheken umgehen. Wie bei allen ausländischen Rechtsformen kommt halt ein Verwaltungs Overhead dazu, außerdem Abhängigkeit von Dritten vor Ort, sowie eine weitere Jurisdiktion mit allen ihren Eigenheiten und Fallen. Bei entsprechendem Budget sollte dort aber vieles möglich sein.

Frage zu Verein-Familienpool

Dieter @, Dienstag, 17.02.2026, 20:09 vor 1 Tag, 13 Stunden, 2 Min. @ Echo 440 Views

Hallo Echo,
ich gehe davon aus, daß Du abschätzen kannst, welche Vorteile der Verein gegenüber einem Familienpool oder Familienges. hat.
Kannst Du etwas dazu sagen?

Gruß Dieter

--
Das sektenhafte Denken und Handeln der Grünen und ihrer Anhänger und Wählerschaft ist für Menschen mit gesundem Menschenverstand nur schwer nachzuvollziehen.

Der einzig richtige Kommentar dazu: "Undifferenzierter Beitrag!"

Ashitaka @, Sonntag, 15.02.2026, 14:25 vor 4 Tagen @ Plancius 1931 Views

Hallo Plancius,

Er meint, dass von den Steuerberatern faktisch keine Beratungsleistung erbracht wird. Vielmehr sind es immens teure Vollzugsbeamte des Finanzamts, die nur selten im Interesse ihrer Klienten handeln.

Der Grund für seine kleingeistige Abladung ist, dass ihn wohl auch 4.500 EUR für seinen Abschluss im Vergleich zu 1.600 EUR vor mehr als 10 Jahren aufregen. Oder was denkst du?! Und nächste Woche regt ihn der Heizungsinstallateur auf und er sucht Wege seine Heizung selbst zu warten.

Unsere Steuerberaterlandschaft ist genauso wie die Mandatenlandschaft enorm vielseitig und in unterschiedlichsten Bereichen spezialisiert. Steuerberater sollten nur solange Aufgaben des Mandanten übernehmen (Buchführung, Lohn), wie dieser daraus bei vergleichbarer Qualität der Buchhaltung einen finanziellen Vorteil erlangt. Man kennt sie alle, die Mandanten denen 1000 EUR im Monat für eine 10000 Buchungen umfassende Buchführung zu teuer sind und dann eine Vollzeitkraft hausintern damit beauftragen, die dann umgerechnet das doppelte bis dreifache im Monat kostet (inklusive der Software und allem was an Fortbildungen dazugehört). Oder die Sorte von Mandanten, bei denen der Unternehmer die Buchführung an einem Mittwoch Nachmittag selbst erstellt, dabei aber seinen Unternehmerlohn von 150-200 EUR die Stunde vergisst.

"Steuerberatung ist das Produkt von auf die Spitze getriebener nicht wertschöpfender Arbeit, die nicht nur das Produkt nicht verbessert, sondern sogar noch die Effizienz der Betriebe beschneidet, in dem man ihnen Schmarotzer ans Bein bindet."

Er hat noch nie Sanierungsberatungen mit Insolvenzverwaltern, gesellschaftsrechtliche Beratungen oder Hilfestellungen bei den alltäglichen, unternehmerischen Entscheidungen erfahren. Wenn er seinen Berater trotz Unzufriedenheit nicht wechselt, ist er doch selbst Schuld.

In den 13 Jahren meiner Selbstständigkeit habe ich noch keine einzige Beratungsleistung seitens des Steuerberaters erfahren. Obwohl ich der Buchführung mächtig bin, diese selbst mit Collmex erstelle, sowohl Umsatzsteuervoranmeldung, Lohnsteueranmeldung als auch die Intrastat für EU-Geschäfte per EDI anmelde, kommt der Steuerberater jedes Jahr mit Nachzahlungen um die Ecke.

Frechheit, das hat dein Steuerberater mit Absicht getan. Wo bitte geht es nach Hogwarts? Wer kennt einen Steuerberater der die Vorauszahlungen frühzeitig anpasst, so dass der Schaden nicht entsteht?! Oder kennt gar wer einen Steuerberater der sie ganz unabhängig vom Jahresergebnis in Erstattungen verzaubert?

Die Argumentation gegen das Finanzamt erfordert eine genaue Kenntnis meines Geschäfts, die ein Steuerberater so nicht haben kann.

Doch, das kann er. Das wird auch in 90% der Mittelstandskanzleien vom Personal angestrebt. Wenn dein Steuerberater nichts über die innerbetrieblichen Prozesse und die vertraglichen Beziehungen weiß, läuft etwas in der Kommunikation falsch. Das kann an beiden Seiten liegen, sollte aber frühzeitig optimiert werden (im Zweifel durch einen Wechsel der Zuständigkeiten oder gar des Beraters).

Die ganzen Schreiben der Betriebsprüfung gehen beim Steuerberater ein, der sie dann an mich weiterleitet. Obwohl ich die ganze Arbeit damit habe und mir dadurch einige Tage Umsatzverlust durch die Lappen gehen, schlägt eine solche Betriebsprüfung noch mit einigen 1.000 Euro Honorar beim Steuerberater zu Buche. Und das, obwohl keine Leistung erbracht wurde, er praktisch nur als extrem teurer Zwischenhändler zwischen mir und Finanzamt fungiert.

Schreiben der Betriebsprüfung? Das ist schon mal ein schlechtes Zeichen. Im Regelfall klären die Fachangestellten / Fachwirte unter Hinzuziehung des Beraters die täglichen Prüfungsfeststellungen, da doch sowieso alles im Zugriff ist oder im Zweifel mit dem Mandanten telefoniert wird. Du scheinst da schlecht aufgehoben zu sein.

Die Kosten zur Erstellung des Jahresabschlusses meiner GmbH sind in 12 Jahren von 1.600 Euro auf mittlerweile 4.300 Euro angestiegen. Und all das, wo ich dem Steuerberater alles mundgerecht im DATEV-Format liefere und wirklich alles selbst mache.

Dazu müsste man die Gegenstandswerte und Qualität der Buchführung wissen. Sind 4.300 EUR bei 20 Mio Umsatz viel? Hast du nur 1 Mio Umsatz? Hast du 150.000 EUR Umsatz, lieferst zwar im DATEV-Format aber hast eine miese Buchführungsqualität? Hast du alle umsatzsteuerlichen Fallstricke gesehen? Collmex ist da z.B. bei vielen Sachverhalten nicht in der Lage zu. Pommesbuden hingegen laufen damit meistens einwandfrei.

Für mich ist jetzt eine Grenze erreicht, den Jahresabschluss selbst zu erstellen. Eigentlich müsste doch allein mit KI mittlerweile alles möglich sein. Auch die Buchführung müsste man doch wesentlich preiswerter durch freiberufliche Buchhalter erstellen lassen können. Warum immer einen Steuerberater mit seinen extrem hohen Stundensätzen dafür beauftragen?

Mach es! Prüfe dabei aber deinen aufgewendeten Unternehmerlohn pro Stunde. Inspektion bei BMW ist auch verdammt teuer geworden. Prüf bitte ob du das selbst machen könntest.

Ich wünsche mir, dass mit KI die parasitäre Zunft der Steuerberater arg zusammengestutzt wird und der ganze Buchhaltungskram wesentlich preiswerter wird.

Das wünscht sich auch jeder Steuerberater. Im Moment sieht es so aus, dass wir alle C Mandanten (Beratungsresitent, keine Kommunikation, Müllqualität) versuchen zu kündigen. Was mir Bauschmerzen macht sind die Existenzgründer in der Republik. Da ist die Tür bereits bei 90% der Steuerberater mangels Kapazitäten zu.

Es ist ja nicht nur der Steuerberater, der parasitär an meiner Wertschöpfung saugt. Er ist aber mit Abstand der teuerste Parasit.

Also doch ne Pommesbude?

Ich denke hierbei an IHK, GEZ, Schornsteinfeger, Energieberater, TÜV usw. Einige der eben genannten machen ja durchaus Sinn, aber der erforderliche Umfang ihrer Tätigkeiten ist zu groß bemessen oder das Intervall ihrer Prüfungsarbeiten ist zu kurz. So erscheint deren Leistung für den Bürger eben eher als Abzocke, denn als Gegenstand verantwortungsvoller Arbeit.

Da hast du Recht.

Herzlichst,

Ashitaka

--
Der Ursprung aller Macht ist das Wort. Das gesprochene Wort als
Quell jeglicher Ordnung. Wer das Wort neu ordnet, der versteht wie
die Welt im Innersten funktioniert.

Katzen würden Whiskas kaufen.

Dragonfly ⌂ @, Sonntag, 15.02.2026, 17:41 vor 4 Tagen @ Ashitaka 1429 Views

bearbeitet von Dragonfly, Sonntag, 15.02.2026, 17:44

Katzen würden Whiskas kaufen. Sagt Mars Incorporated, Hersteller von Whiskas.

Seltsamerweise habe ich das hier:

"Es ist ja nicht nur der Steuerberater, der parasitär an meiner Wertschöpfung saugt. Er ist aber mit Abstand der teuerste Parasit."

Auch anderweitig von Freunden gehört.

Ich selbst habe es mal bei einem gigantischen Beratungsauftrag aus dem Ausland gesehen, den ich eigentlich mit einem Freund zusammen machen wollte. Das hätte man leicht "offshore versteuern" können. Der ist dann zu einem Steuerberater hin und der hat ihn bequatscht, das alles "ganz seriös“ in Deutschland zu machen. Und jetzt ist er am Rumjammern. Was eine lebensverändernde Einnahme hätte sein können, ist jetzt durch Steuern dissipiert.

Ich meine, was hätte der Steuerberater ihm denn sagen sollen? Etwa: "Ich habe schon genug Mandanten, will kein Geld mehr verdienen und in ihrer Situation und bei den hiesigen Steuersätzen, kann ich ihnen nur raten, es im Ausland zu machen"?

Ich selbst würde kein Unternehmen in Deutschland aufmachen. Was ich da mit Finanzämtern mitbekommen habe, wäre mir zu riskant. Das ganze Staatsverständnis in Deutschland ist falsch. Der Bürger wird als Untertan gesehen, denn es zu kontrollieren, bevormunden und finanziell auszubeuten gilt. Ich will auch nicht regiert werden, ich will repräsentiert werden.

Wer kennt einen Steuerberater der die Vorauszahlungen frühzeitig anpasst, so dass der Schaden nicht entsteht?"

Griba @, Dunkeldeutschland, Montag, 16.02.2026, 10:05 vor 3 Tagen @ Ashitaka 891 Views

Ich zum Beispiel.
Ohne meinen Steuerberater wäre ich längst über die Klippe...

--
Beste Grüße

GRIBA

Keine Rücklagen für bevorstehende Steuerzahlungen zu haben ist recht kurzsichtig

Echo @, Montag, 16.02.2026, 10:17 vor 3 Tagen @ Griba 930 Views

bearbeitet von Echo, Montag, 16.02.2026, 10:20

Das von dir geschilderte Problem betrifft eigentlich nur diejenigen, die ihre Liquidität nicht so sehr im Blick haben. Allein durch ein gutes finanzielles Polster könnte man dieses Thema recht simpel ausräumen. Wie ich in meinem anderen Beitrag geschildert hatte, würde es sich jedoch rentieren, vielmehr strategisch an die Sache herangehen, da auch sehr viele verwandten Bereiche von derartigen Überlegungen tangiert sind, u.a. Kassenbeiträge und Haftungsfragen. Wer Abschreibungen, Steuergefälle und Freibeträge gezielt ausnutzt, kommt gar nicht erst in so hohe Nachzahlungen und kann sich generell vor Gläubigern viel besser abschotten. Bei den Reichen kann man sich die Mechanismen abgucken. Wer die Klaviatur zu spielen beherrscht, erhält vielerlei Vorteile im Leben.

Mein Steuerberater ist mein Schott gegen das Finanzamt und die immer gieriger werdenden Kranken Kassen.

Griba @, Dunkeldeutschland, Montag, 16.02.2026, 11:07 vor 3 Tagen @ Echo 1053 Views

Bezüglich Betriebsprüfungen seitens der Finanz- oder Sozialkassen erfahre ich nur das Ergebnis.

Ich kann mich voll und ganz meiner eigentlichen Arbeit widmen und muß mich nicht über das WE oder die Nächte mit dem Finanzkram beschäftigen.

--
Beste Grüße

GRIBA

Bitte, wer tut sich das an?

Fidel @, Sonntag, 15.02.2026, 19:40 vor 4 Tagen @ Plancius 1720 Views

Hallo Plancius

nach dem Stand der Dinge,
- Energie (Strom, Gas)
- konjunkturelle Auslastung (Kfz, Bau, Chemie, Maschinenbau)
- Beschäftigung (Qualifikation, Motivation, Gesundheit)
- Demographie
.
.
.
= Gesamt-Kosten in der BRD
-> geht es mit der Dame allmählich zu Ende.

Bis dahin werden wir jeden Beleg sammeln, alle Bilanzen auf zwei Kommastellen genau ausfertigen und gemäß Steuerberatergebührentabelle abrechnen. Der vorschriftsmäßige Tod schöpft Arbeit, nicht erst seit der Plandemie mit angeschlossener Gesundheitsindustrie.

Umsätze sind immer relativ zu den Kosten,
wer an der falschen Stelle spart bekommt sicher Ärger mit dem Finanzamt = mehr Kosten.

Aktuell würde ich in der BRD kein Unternehmen gründen,
damit alle Kosten vor Entstehung abschneiden.

Gewinn ist der einzige Grund überhaupt ein Unternehmen zu gründen,
die Renditen außerhalb staatlicher Preisfindung stehen vor einem deflationärem Kollaps;
was viel mit der exportierten Defla aus China zu tun hat und den Bunten in Berlin.

Alternative?
Sich noch einen schönen Sommer machen (2020,21,22,23,24,25...)
https://youtube.com/shorts/zKbQH_JljRg?si=DymBSJd4xzZMxTF-

Laß honken,
Kubicki "ein Drittel geht ab März 26 über die Klippe"
https://www.youtube.com/shorts/uDVt-Rr4cog


Es gibt immer ein danach,
danach brauchen wir alle Kräfte, Gesundheit und haben dann vielleicht auch wieder Lust

Abraços
Fidel

Das kommt eben drauf an, was man will und in welcher Größenordnung man sich befindet

helmut-1 @, Siebenbürgen, Montag, 16.02.2026, 12:51 vor 3 Tagen @ Plancius 893 Views

bearbeitet von helmut-1, Montag, 16.02.2026, 12:55

Wir haben in unserer Technikerausbildung auch Steuerkunde und Buchführung gelehrt bekommen. Ich hab da schnell kapiert, woraufs ankommt und hab dem Lehrer der Steuerkunde auf seine Frage hin, was man denn unter doppelter Buchführung versteht, folgendes geantwortet:

Doppelte Buchführung bedeutet, dass ich eine Buchführung fürs Finanzamt mache, um die Abgaben auf geringstmöglichem Level zu halten und eine andere Buchführung für mich, damit ich weiß, ob ich das Unternehmen wirtschaftlich sinnvoll führe.

Der Lacherfolg damals war mir sicher.

Als kleiner Quetschenbetrieb im Baunebengewerbe mit unter 5 AK habe ich das folgendermaßen gehalten:

Ich habe meine Ein- und Ausgabenrechnugn selbst gemacht, im Falle von Nachfragen eine befreundete Angestellte in einem Steuerberatungsbüro gefragt, die mich auch regelmäßig mit Neuerungen versorgt hat, was man ja nicht immer selbst in Erfahrung bringt. Es gilt immer noch das alte Sprichwort: Wer täglich arbeitet, hat keine Zeit, Geld zu machen.

Klar muss man auch etwas Interesse an der Materie mitbringen, sonst ist man verloren. Aber ich hatte einen hervorragenden Trick. Sicher gibt es immer Situationen, wo man irgendwas so oder auch so bewerten kann, egal, ob es Abschreibung oder was anderes ist, aus der Sicht des FA.

Mir war das Gesetz bekannt, wodurch der Beamte (auch der Finanzbeamte) verpflichtet ist, den Bürger zu seinem Vorteil zu beraten. Das habe ich leidlich ausgenützt. Wenn ich mir bei etwas nicht sicher war, oder es gab verschieden Interpretationsmöglichkeiten, dann bin ich zu meinem Sachbearbeiter beim FA gegangen, mit Terminsfestsetzung. Hab dem das Problem geschildert, und ihn gefragt, wie das denn gesetzlich korrekt und auch zu meinem Vorteil machbar ist.

Hat mir das erklärt und mit mir zusammen einen Weg gefunden, bei dem man die Kuh vom Eis kriegt. Nun weiß ich sehr wohl, dass man mit dem Mund viel erzählen kann, aber wenns dann darauf ankommt, dann huft jeder, wenn man nichts Schriftliches in der Hand hat.

Da habe ich mich eines Tricks bedient: ich habe dann ein Mail, oder auch früher ein Fax geschrieben, worin ich das wiederholt habe, was er mir gesagt hat. Ich habe mich als kleines Dummerchen hingestellt und ihm erklärt, dass ich das nur zur Sicherheit wiederhole, damit ich genau weiß, dass ich nichts falsch verstanden habe. Für den Fall, dass ich doch etwas falsch verstanden hätte, bitte ich um Korrektur. Das natürlich unter Fristsetzung. Dadurch hatte ich was in der Hand, was man schwarz auf weiß bezeichnet. Er hätte niemals abstreiten können, dass er mir das so oder so erklärt hat, schließlich war ja auch der Termin eingetragen.

Es ist niemals ein Rückschreiben gekommen, und es ist auch alles, was ich mit dem Heini vom FA durchgeboxt habe, klaglos über die Bühne gegangen. Ob es diese Regelung noch heute gibt, dass der FA-Beamte den Bürger zu seinem Vorteil beraten muss, das weiß ich nicht. Das war vor der Jahrtausendwende.

Wie mein Papi selig immer gesagt hat: "Blöd darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen".

Schriftliche Auskünfte vom Finanzamt sind kostenpflichtig. (mTuL)

DT @, Montag, 16.02.2026, 14:42 vor 3 Tagen @ helmut-1 956 Views

https://www.finanztip.de/verbindliche-auskunft-finanzamt/

"Du hast einen gesetzlichen Anspruch auf eine verbindliche Auskunft vom Finanzamt über die Beurteilung eines bestimmten steuerlichen Sachverhalts.
Die Finanzbehörden können solche verbindliche Auskünfte erteilen, wenn wegen erheblicher steuerlicher Auswirkungen ein besonderes Interesse besteht.
Für eine solche verbindliche Auskunft wird in der Regel eine Gebühr fällig. Kleinere Probleme lassen sich auch telefonisch klären. Sogar kostenlos, aber eben auch unverbindlich.

Der größte Vorteil der verbindlichen Auskunft ist, dass das Finanzamt später bei der steuerlichen Beurteilung des Sachverhaltes an diese Auskunft gebunden ist. Während früher eine derartige Auskunft nur selten und dann auch eher allgemein gegeben wurde, besteht mittlerweile ein Rechtsanspruch. Geregelt ist die verbindliche Auskunft in Paragraf 89 Abgabenordnung (AO).

Die Höhe der Gebühr richtet sich prinzipiell nach dem Wert, den die verbindliche Auskunft für Dich hat. Deshalb solltest Du diesen sogenannten Gegenstandswert sowie die Grundlagen für die Ermittlung dieses Wertes im Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft beschreiben. Wenn Du keinen Hinweis zum Gegenstandswert machst, ist er durch die Finanzbehörde zu schätzen. Sofern der Wert durch eine Schätzung nicht bestimmbar ist, richtet sich die Gebühr nach dem Zeitwert.
Was bedeutet das konkret in Zahlen?

Hier müssen wir unterscheiden, ob es einen Gegenstandswert gibt, sich dieser schätzen lässt - oder eben nicht.

wertabhängige Auskunftsgebühr: Die Gebührentabelle basiert auf Paragraf 34 Gerichtskostengesetz (GKG). Ist der Gegenstandswert zum Beispiel 10.000 Euro, beträgt die Gebühr 266 Euro, bei 25.000 Euro sind es schon 411 Euro.
Die gute Nachricht ist, dass es eine Bagatellgrenze gibt. Liegt der Gegenstandswert unter 10.000 Euro, wird keine Gebühr fällig. Das regelt das Gesetz zur Steuervereinfachung 2011 im Paragraf 89 Abs. AO.

Zeitgebühr: Wenn der Gegenstandswert auch durch eine Schätzung nicht festgelegt werden kann, so wird eine Zeitgebühr von 50 Euro je angefangene halbe Stunde erhoben (§ 89 Abs. 6 AO). Auch in diesem Fall ist eine Bagatellgrenze vorgesehen: Beträgt die Bearbeitungszeit weniger als zwei Stunden, wird keine Gebühr erhoben. Braucht der Finanzbeamte aber 2 Stunden und 15 Minuten, beträgt die Gebühr 5 x 50 = 250 Euro.

Die Gebühr soll vermeiden, dass im Hinblick auf die Kompliziertheit des Steuerrechts die Finanzämter mit Anfragen „zugeschüttet“ werden. Unverbindliche Auskünfte vom Finanzamt, bei denen der Steuerpflichtige keinen Rechtsanspruch auf Richtigkeit hat, sind aber gebührenfrei."

Die ganzen Steuerberater hier im Gelben können das sicherlich viel besser noch kommentieren.

DT

Nachvollziehbar, was Du da schreibst.

helmut-1 @, Siebenbürgen, Montag, 16.02.2026, 15:45 vor 3 Tagen @ DT 769 Views

Wie ich schon sagte, meine Methode ist nun schon mehr als 20 Jahre her. Trotzdem stelle ich mir die Frage, wenn man das so macht, wie ich das getan habe, also mit sich dumm stellen und einer schriftlichen Bitte um Korrektur, wenn man was falsch verstanden hätte, - ginge das auch heute noch?

Die daran anschließende Frage: Könnte das Finanzamt dann das als nicht beweisbare Auskunft abstreiten, wenn man denen den Gesprächsinhalt nochmals unter die Nase reibt? Eigentlich nicht, denn es existiert ja ein Schriftverkehr, wenigstens einseitig.

Oder würde das im Umkehrschluss bedeuten, dass in dem Fall, wenn dann das Finanzamt zurückschreibt: "Ja, ist in Ordnung, das haben Sie richtig verstanden" , - dass danach eine Gebühr für diese nicht einmal 10 Worte fällig wird?

Irgendwie eine Art Gratwanderung, - aber ich bin damals ganz gut damit gefahren. Gebühr habe ich niemals bezahlt, wurde auch nicht verlangt.

Das Problem : die verbindliche Auskunft muss VOR der Entstehung des Sachverhalts eingeholt werden

Miesepeter @, Montag, 16.02.2026, 20:41 vor 2 Tagen @ helmut-1 719 Views

Den Vorgang gibt es in Rumänien ganz genauso, zuständig ist eine Stelle beim Finanzministerium in Bukarest, dauert ein paar Wochen.

Sich auf Nichtwissen zu berufen, oder auf die Nichtkorrektur von Nichtwissen, ist rechtlich natürlich unwirksam.

Sowas ging in Rumänien vor 20 Jahren, da konnte man Prüfern oftmals mit ein bisschen eingebauter Komplexität noch in 80% der Fällen den Wind aus den Segeln nehmen, aber auch dort hat man dazugelernt und ist ein bisschen professioneller geworden.

Gruss,
mp

für den anderen Fall gibt es die "verbindliche Zusage"

Dieter @, Montag, 16.02.2026, 23:10 vor 2 Tagen @ Miesepeter 639 Views

Hallo Miesepeter,
z.B. nach einer Außenprüfung. Schafft Rechtssicherheit für Zukünftiges in Anlehnung an Vergangenes.

Gruß Dieter

--
Das sektenhafte Denken und Handeln der Grünen und ihrer Anhänger und Wählerschaft ist für Menschen mit gesundem Menschenverstand nur schwer nachzuvollziehen.

Das Problem stellt sich für mich nun anders dar:

helmut-1 @, Siebenbürgen, Dienstag, 17.02.2026, 06:40 vor 2 Tagen @ Miesepeter 591 Views

Du schreibst:

die verbindliche Auskunft muss VOR der Entstehung des Sachverhalts eingeholt werden.

Wie geht das?

Zu Beginn muss ich darauf hinweisen, dass ich das während meiner selbständigen Tätigkeit in Deutschland praktiziert habe. In Rumänien habe ich das nie benötigt, da hatte ich gute Buchhalter. Was möglicherweise hier im Forum andere nicht wissen, - in Rumänien gibts keine Steuerberater in dem Sinn wie in Deutschland, wo der Steuerberater (zu Recht oder Unrecht?) als der verlängerte Arm des Finanzamts bezeichnet wird.

Da hat man einen Vertrag mit einem (oder einer) sog. Contabil, was nichts anderes als Buchhalter bedeutet, und dort gibt man seine Wünsche und seine ganzen Unterlagen ab, je nachdem in welcher Art. Manche geben die gesamten Belege im Schuhkarton ab, manche bereits vorsortiert. Wirkt sich natürlich auf die monatliche Gebühr für diese Dienstleistung aus.

Der/die Contabil erstellt dan die monatlichen (oder vierteljährlichen) Meldungen ans FA, macht die Lohnbuchhaltung, erledigt die Abgaben, etc., aber alles zum Vorteil des zu betreuenden Betriebes. Hat man Pech und kommt an einen schlampigen Contabil, dann merkt man das leider oftmals viel zu spät. In dem Fall ist es dann am besten, man liquidiert die Firma und macht eine andere auf. Kann man Verfehlungen des Contabils nachweisen, dann ist man mit einem guten Anwalt auch als Geschäftsführer von der Verpflichtung befreit, die einbehaltenen Sozialabgaben (z.B. Lohnsteuern, etc.) zu bezahlen, die einem nach einem Konkurs als "Privathobby" aufgedrückt werden und für die man normalerweise haftet.

Steuerrechtsanwälte gibt es in Rumänien, auch exzellente, aber die kosten halt was.

Zum angesprochenen Satz:

Ich nenne als Beispiel einen Problempunkt:

Ich möchte eine teure Maschine kaufen, das heißt, ich hab das vor, weswegen ich die Auskunft des Sahbearbeiters benötige. Ist das nun "vor der Entstehung"?

Ich will wissen, in welche Kategorie der Finanzer das bei der Abschreibung gibt, ob ich das über einen Finanzierungskredit bei der Bank kaufe, oder über Leasing, oder als Mietkauf, oder ob ich die Rechnung splitte, - entsprechend formuliere und dann habe ich nicht eine große Quittung, sondern drei kleinere.

Anderes Beispiel ist ein teures Auto, z.B. ein PKW. Kaufe ich das auf die Firma, dann habe ich als juristische Person mit Vorsteuerabzugsberechtigung die Möglichkeit, die Mwst. abzuziehen. Kaufe ich das als Privatmensch, dann nicht, kann das Ding dann aber an mich als Geschäftsführer vermieten. Wer kommt dann für die laufenden Reparaturen und Serviceleistungen auf? Kann ich das dem Betrieb unterjubeln?

Und lauter solche Sachen.

Es liegt ja auf der Hand, dass ich die Auskunft vorher benötige, bevor ich die Aktion (oder Transaktion) getätigt habe. Wenn ich dann bereits den Kauf abgeschlossen habe und es liegt eine Rechnung vor, ist das Kind ja bereits in den Brunnen gefallen und die Auskunft des Finanzers hilft mir ja dann kaum mehr etwas.

Höchstens bei einer nachträglichen Korrektur in der Form, das ich z.B. dieses Auto (sagen wir mal 50 T €) erst auf die Firma kaufe, dann schluckt das FA die 10 T € der Mwst. Verkaufe ich das Vehikel nach einem Jahr als gebraucht an mich selbst, für die Hälfte, dann habe ich mir 5 T € an Mwst. gespart, die aus meiner privaten Geldbörse kommen. Klar ist die Info auch dann hilfreich, ob der Finanzer das so schluckt. Aber da ist die Aktion bereits gelaufen.

Verbindliche Auskünfte für komplexe Sachverhalte mit unklaren Regelungen oder Interpretationsspielraum

Miesepeter @, Dienstag, 17.02.2026, 11:46 vor 1 Tag, 21 Stunden, 26 Min. @ helmut-1 602 Views

bearbeitet von Miesepeter, Dienstag, 17.02.2026, 11:51

Du schreibst:

die verbindliche Auskunft muss VOR der Entstehung des Sachverhalts eingeholt werden.

Wie geht das?

Hallo Helmut,

indem du den Sachverhalt ausführlich schriftlich darlegst und um eine steuerrechtliche Einordnung bittest. Dies wird idR angewandt bei Sachverhalten, die sehr komplex oder steuerrechtlich nicht eindeutig sind, oftmals geht es um größere Beträge. Bei den Sachverhalten, die du weiter unten aufführst, ist das nicht notwendig, denn die sind steuerlich eindeutig geregelt.


Zu Beginn muss ich darauf hinweisen, dass ich das während meiner selbständigen Tätigkeit in Deutschland praktiziert habe. In Rumänien habe ich das nie benötigt, da hatte ich gute Buchhalter. Was möglicherweise hier im Forum andere nicht wissen, - in Rumänien gibts keine Steuerberater in dem Sinn wie in Deutschland, wo der Steuerberater (zu Recht oder Unrecht?) als der verlängerte Arm des Finanzamts bezeichnet wird.

Schau mal hier: Steuerberater in Rumänien

Da gibt es bessere und schlechtere, ganz wie in Deutschland.

Manche geben die gesamten Belege im Schuhkarton ab, manche bereits vorsortiert. Wirkt sich natürlich auf die monatliche Gebühr für diese Dienstleistung aus.

Ganz wie in Deutschland.


Der/die Contabil erstellt dan die monatlichen (oder vierteljährlichen) Meldungen ans FA, macht die Lohnbuchhaltung, erledigt die Abgaben, etc., aber alles zum Vorteil des zu betreuenden Betriebes. Hat man Pech und kommt an einen schlampigen Contabil, dann merkt man das leider oftmals viel zu spät.

Ganz wie in Deutschland.

Steuerrechtsanwälte gibt es in Rumänien, auch exzellente, aber die kosten halt was.

Zum angesprochenen Satz:

Ich nenne als Beispiel einen Problempunkt:

Ich möchte eine teure Maschine kaufen, das heißt, ich hab das vor, weswegen ich die Auskunft des Sahbearbeiters benötige. Ist das nun "vor der Entstehung"?

Ja. Du kannst aber nicht den Sachbearbeiter im Finanzamt fragen (kannst du auch, der gibt dir auch Auskunft, aber eben keine verbindliche Auskunft - wobei auch hier: wenn du es schriftlich hast vom lokalen Finanzamt, und bekommst eine Prüfung von selbigem lokalen Finanzamt, dann hast du gute Chancen, dass man die Auskunft - auch wenn sie falsch ist - anerkennen wird und den Sachverhalt unter den Tisch fallen lässt - muss aber nicht)


Ich will wissen, in welche Kategorie der Finanzer das bei der Abschreibung gibt, ob ich das über einen Finanzierungskredit bei der Bank kaufe, oder über Leasing, oder als Mietkauf, oder ob ich die Rechnung splitte, - entsprechend formuliere und dann habe ich nicht eine große Quittung, sondern drei kleinere.

Anderes Beispiel ist ein teures Auto, z.B. ein PKW. Kaufe ich das auf die Firma, dann habe ich als juristische Person mit Vorsteuerabzugsberechtigung die Möglichkeit, die Mwst. abzuziehen. Kaufe ich das als Privatmensch, dann nicht, kann das Ding dann aber an mich als Geschäftsführer vermieten. Wer kommt dann für die laufenden Reparaturen und Serviceleistungen auf? Kann ich das dem Betrieb unterjubeln?

Und lauter solche Sachen.

Diese alltäglichen Fragen beantwortet dir alle ein guter Contabil (die sind nicht vergleichbar mit einem normalen Buchhalter in Deutschland, das vergleichbare Statut wäre in etwa geprüfter Bilanzbuchhalter IHK in Deutschland) oder ein Consultant fiscal. Und wenn du es von ihm eindeutig haben möchtest, dann lässt du dir von ihm die gesetzliche Grundlage in einer Begründung nennen, die du dann überprüfen kannst.

Höchstens bei einer nachträglichen Korrektur in der Form, das ich z.B. dieses Auto (sagen wir mal 50 T €) erst auf die Firma kaufe, dann schluckt das FA die 10 T € der Mwst. Verkaufe ich das Vehikel nach einem Jahr als gebraucht an mich selbst, für die Hälfte, dann habe ich mir 5 T € an Mwst. gespart, die aus meiner privaten Geldbörse kommen. Klar ist die Info auch dann hilfreich, ob der Finanzer das so schluckt. Aber da ist die Aktion bereits gelaufen.

Das ist alles gesetzlich genaustens geregelt - du bist nicht der Erste, der auf solche Ideen kommt. Da brauchst du keine verbindliche Auskunft, und wirst auch keine bekommen, außer vielleicht einen Hinweis auf die entsprechenden Schriftstellen in der Steuergesetzgebung.

Was Du zu suchen scheinst, ist ein Steuerberater, der dir hilft die Grauzonen auszutesten - das gibt es auch, aber das ist nicht der übliche Berufsstandard (schon allein aus haftungsrechtlichen Erwägungen einleuchtend). Es muss aber dazu auch die Grauzonen geben, um sie auszutesten, die von dir genannten Fälle sind jedoch alle eindeutig geregelt. Das bedeutet nicht, dass man auf eigenes Risiko nicht dennoch verschiedene Konstruktionen austesten kann - dann muss man aber damit rechnen, dass dies bei einer Steuerprüfung auffällt und die Steuerschuld entsprechend nachträglich korrigiert wird. Das wird im allgemeinen dann teurer als die direkte steuerlich korrekte Behandlung. Nun bekommt nicht jeder Betrieb regelmäßige Prüfungen (ich weiß von Betrieben in Bukarest, die seit 25 Jahren keine Steuerprüfung erlebt haben), und nicht jeder Steuerprüfer findet alle solchen "kreativen" Buchhaltungsartefakte. Die Wahrscheinlichkeit der nachträglichen Versteuerung ist also < 100%. Jetzt multiplizierst du die angenommene Wahrscheinlichkeit mit den Mehrkosten (sagen wir 100% zusätzlich zur ursprünglichen Summe), und dann hast du eine grobe Bewertungsformel, falls du eine Spielernatur bist :)

Gruss,
mp

PS: mein (ungefragter) Rat: lass die Sachen bleiben, wenn auf die Frage:

Kaufe ich das als Privatmensch, dann nicht, kann das Ding dann aber an mich als Geschäftsführer vermieten. Wer kommt dann für die laufenden Reparaturen und Serviceleistungen auf? Kann ich das dem Betrieb unterjubeln?

Dir nicht sofort die VORHER zu beachtenden Themenkomplexe wie Geschäftszweck, Selbstkontraktierungsklausel, marktübliche Bedingungen usw. einfallen. Dann ist dein Risiko bei einer Steuerprüfung hoch. Der Steuerberater kann dir im Zweifelsfalle helfen, dir die Rechtslage und die allgemein übliche Rechtsprechung in Rumänien zu erklären (die teilweise von der deutschen Rechtsprechung abweicht), er kann dir aber keine verbindliche Auskunft geben, da die Rechtsprechung in Rumänien nicht einheitlich ist - ein Gericht in Sibiu KANN einen Sachverhalt anders einschätzen als ein Gericht in Suceava, das kommt auch ständig vor - dann viel Glück bei dem Marsch durch die Instanzen.

Danke für die umfangreiche Antwort, war hilfreich! (oT)

helmut-1 @, Siebenbürgen, Dienstag, 17.02.2026, 12:10 vor 1 Tag, 21 Stunden, 2 Min. @ Miesepeter 405 Views

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