In Deutschland bleibt das Bumsen erlaubt, andere Freizeitaktivitäten können eingeschränkt werden

Ankawor, Donnerstag, 12.02.2026, 15:13 (vor 15 Stunden, 37 Minuten) @ Ostfriese1163 Views

Ich erlaube mir mal, das an dieses Thema anzuhängen. Für das Klima kann und muss die Regierung Grundrechte einschränken, auch und gerade Freizeitbeschäftigungen.

Allerdings nur solche, die fossiles CO2 freisetzen, zum Beispiel Skifahren. Aber das zusätzliche CO2, dass etwa beim Joggen oder beim Bumsen ausgeatmet wird, ist davon nicht betroffen.

Dazu gab es vor kurzem ein Urteil, das wohl viel zu wenig beachtet wird.

Zusammenfassung der KI aus verschiedenen Quellen:

Das Bundesverwaltungsgericht verpflichtete die Bundesregierung, ihr Klimaschutzprogramm aus 2023 nachzubessern Bundesverwaltungsgericht. Die Leipziger Richter stellten fest, dass das Klimaschutzprogramm alle erforderlichen Maßnahmen enthalten muss, um das verbindliche nationale Klimaschutzziel für 2030 zu erreichen Legal Tribune Online. Es bleibt eine Lücke von mindestens 200 Millionen Tonnen CO2, die geschlossen werden muss

Der Staatsrechtler Sebastian Müller-Franken kommentierte das Leipziger Urteil: "Auch wenn das Gericht der Bundesregierung überlässt zu entscheiden, welche Maßnahmen sie treffen will, so wird die Regierung nicht umhinkommen, Einschränkungen grundrechtlicher Freiheit zu verfügen."

Er warnte, dass nach Ausschöpfung des deutschen CO₂-Budgets ab 2031 CO₂-relevanter Freiheitsgebrauch im Wesentlichen unterbunden werden müsste, was fast alle Lebensbereiche von Mobilität über Konsum bis Wohnen betreffen würde Legal Tribune Online.

Müller-Franken argumentierte, dass praktisch jegliche grundrechtliche Freiheit gefährdet sei, weil buchstäblich alles, was wir tun, in irgendeiner Weise das Klima beeinflusse.

Die Argumentation lautet: Da praktisch jede menschliche Aktivität – ob Autofahren, Heizen, Reisen, Sport oder andere Freizeitaktivitäten – CO₂ erzeugt, könnten theoretisch alle diese Aktivitäten unter staatliche Regulierung fallen, wenn Deutschland sein CO₂-Budget ausgeschöpft hat.

Die rechtliche Logik dahinter:
Müller-Frankens Argument ist, dass praktisch jegliche grundrechtliche Freiheit gefährdet sei, weil buchstäblich alles was wir tun in irgendeiner Weise das Klima beeinflusse Tichys Einblick. Das würde Freizeitaktivitäten wie Skifahren, aber auch Schwimmbadbesuche, Flugreisen, Konzertbesuche oder Grillabende einschließen.

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Unsere Freiheit wird also nicht nur dem Klima geopfert, sondern die Entscheidung darüber bleibt nicht uns über den Umweg einer gewählten Regierung vorbehalten, sondern wird von den Gerichten getroffen.


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