Eigentlich nicht...

Revoluzzer, Donnerstag, 08.01.2026, 10:55 (vor 21 Stunden, 32 Minuten) @ stokk'718 Views
bearbeitet von Revoluzzer, Donnerstag, 08.01.2026, 11:08

Man lernt nicht aus.

Rechtlich scheint nach UN-Regeln ein Umflaggen nur in einem Hafen möglich, nicht auf hoher See.

Allerdings haben die USA wohl das entsprechende UN-Abkommen nie unterzeichnet - weshalb die USA sich nicht darauf berufen können, allenfalls auf einen entsprechenden Usus.

Rechtlich also interpretierbar. Wenn das UN-Abkommen nicht greift, gilt... nichts? Das allgemeine Völkerrecht? Da die Russen das Schiff eingetragen haben, haben sie die Hoheit über das Schiff beansprucht (sonst hätten sie die Eintragung nicht vorgenommen). Mit der Flagge ist das Schiff Russland.

Daher schicken die Russen ein U-Boot.

Und viel wichtiger: Medial, sozial, politisch ist das ein russischer Tanker.

Die USA pissen den Russen ins Gesicht.


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