Sohn fliegt kurz vor Erreichen der mittleren Reife von der Schule: was tun?

Ötzi @, Dienstag, 16.12.2025, 11:47 vor 1 Tag, 3 Stunden, 24 Min. 2991 Views

bearbeitet von Ötzi, Dienstag, 16.12.2025, 12:16

Hallo zusammen,

ich benötige ein paar Gedankenanstöße durch die Gelbe Schwarmintelligenz.
(wem der Text zu lange ist, einfach mal ganz nach unten scrollen, dort steht das, wozu ich hauptsächlich Gedankenanstöße brauche):

Unser Sohn geht in die 10. Klasse eines privaten Gymnasiums (kirchliche Trägerschaft) in Rheinland-Pfalz. Die 9. Klasse hat er wiederholt, und darf daher die 10. Klasse nicht auch noch wiederholen.
In zwei Hauptfächern steht er derzeit zischen 4 und 5, in allen anderen Fächern sieht es recht gut aus. Er ist für seine Verhältnisse momentan recht fleißig und vor allem motiviert. Er will am liebsten Abitur machen, und nach der 10. Klasse hätte er zumindest schon mal die mittlere Reife.

Nun wurde aber unserem Sohn aus Verhaltensgründen zum Halbjahr (31.1.) der Schulvertrag gekündigt (an privaten Schulen geht so etwas einfacher als an staatlichen). In der Klasse gibt es verfeindete Schülergruppen, und ein großer Teil dessen, weswegen der Schulvertrag gekündigt wurde, beruht nicht auf Beobachtungen von Lehrern, sondern auf Beschwerden von Mitschülern. Dadurch ist die Situation extrem aufgeheizt. In der 11. Klasse gäbe es dann keinen Klassenverband mehr.

Die Frage ist: wie nun vorgehen?

Möglichkeit 1:
Wir könnten gegen die Aufkündigung des Schulvertrags klagen, und die Aussichten wären vielleicht gar nicht schlecht. Allerdings würden wir damit extrem viel Öl ins Feuer gießen, und ich weiß nicht, ob mein Sohn das psychisch durchsteht, denn er wäre dann einige Wochen lang weiter in der Klasse, während das Eilverfahren läuft. Ein Teil der Klasse freut sich gerade, dass er weg muss, ein anderer Teil steht auf seiner Seite. Zudem würde sich die Gefahr erhöhen, dass er die 10. Klasse nicht schafft, und dann noch ein Jahr Schulpflicht an einer Realschule absitzen müsste, um die mittlere Reife zu erreichen.
Mit der Schulleitung und Lehrerschaft hätte ich kein Mitleid, da unser Sohn schon bei früheren Gelegenheiten meinem Eindruck nach nicht ganz fair behandelt wurde, weil er an der Schule einen schlechten Ruf hat. Teils ist sogar die Benotung unfair. Habe hier eine Deutschland-Klassenarbeit von ihm liegen (Note 4+), aber der Lehrer hat an mehreren Stellen Konjunktiv/Indikativ falsch korrigiert, also richtiges als falsch angestrichen. Ist nach meinem Eindruck eine 3. Sozialkunde-Arbeit 5+, ist aber klar eine 4.

Für eine Klage spricht auch, dass unsere Tochter im gleichen Gymnasium in der 5. Klasse ist, und da alles wunderbar läuft. Sie hat sich so lange drauf gefreut, endlich an die gleiche Schule zu gehen, wie ihr großer Bruder, und ist super happy. Wenn das jetzt plötzlich auf diese Weise vorbei wäre, würde das bei beiden seelische Spuren hinterlassen. Wenn ich mir vorstelle, dass sie möglicherweise in 8 Jahren noch in Klassenräumen sitzen wird, in deinen unserem Sohn von Mitschülern und Lehrern übel mitgespielt wurde, und er längst weg ist. Mag ich mir gar nicht vorstellen....


Möglichkeit 2:
An ein anderes Gymnasium wechseln. Die vielen Wechsel tun ihm aber überhaupt nicht gut. Er kennt dort niemanden, würde unter Umständen in der Pause dumm auf dem Hof rumstehen (ging mir in meiner Schulzeit zeitweise so, und ist nicht schön). Das nächste Gymnasium ist ca. 20 km weit weg. Bedeutet, noch mehrere Jahre weiter Schulweg, wenn er Abitur machen will. Wahrscheinlich ist dort das Niveau niedriger, vielleicht sogar deutlich niedriger, wodurch sich seine Chancen erhöhen würden, die 10. Klasse zu schaffen. Bin mir da aber nicht ganz sicher. Andernfalls müsste er nach einem halben Jahr ein zweites Mal die Schule wechseln, auf eine Realschule, weil er ja nicht wiederholen darf. Es gibt noch ein anderes sehr nahegelegenes Gymnasium, die haben aber ein G8-System, also anderen Lehrplan. Wahrscheinlich würden sie ihn gar nicht nehmen, und wenn doch, würde es nicht einfach für ihn.

Möglichkeit 3:
auf die Realschule wecheln, sofern das so kurz vor der Mittleren Reife noch geht. Ich führe das nur als theoretische Möglichkeit auf, da wir das schon ausgeschlossen haben. Der Umgang dort würde ihm nicht gut tun.


Möglichkeit 4:
Ihn einfach zu Hause lassen. Erstmal Führerschein machen, ihn dabei unterstützen, sich sinnvolle Freizeitbeschäftigungen zu suchen, später Schulabschlüsse nachholen, oder sich in ein Leben mit Hauptschulabschluss einrichten (den hat er durch bestehen der 9. Klasse).
Problem: Schulpflicht. Eine Schule wird sich zwar nicht bei uns melden, weil er ja dann an keiner Schule angemeldet ist, aber das Jugendamt wird mit Sicherheit von seiner bisherigen Schule informiert, wenn wir denen keine Auskunft geben, wohin er gewechselt ist, und die werden Stress machen. Vermutlich gibt es auch noch weitere Staatliche Stellen, die sich da einschalten werden (Schulaufsicht oder so).

Die Schulordnung Rheinland-Pfalz ist auch so merkwürdig formuliert, dass ich mir gar nicht sicher bin, ob die Schulpflicht bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres geht (dann wären es noch 11 Monate) oder noch länger. Da steht das Wort "Heranwachsende" drin, und ich habe nicht herausgefunden, was das juristisch genau bedeutet.

Hier wäre vor allem die Frage an die Gelbe Schwarmintelligenz: gibt es da irgendwelche Ideen oder Tricks, wie man das Ende der Schulpflicht de facto etwas vorziehen könnte?

Wer von Euch hat Ideen, was der beste Weg ist? Habe ich vielleicht irgendetwas gar nicht bedacht?

Weihnachtliche Grüße,

Ötzi

Einstweilige Anordnung ...

Revoluzzer @, Dienstag, 16.12.2025, 12:22 vor 1 Tag, 2 Stunden, 49 Min. @ Ötzi 1708 Views

Schülerwohl ist das Wichtigste.

Zum Amtsgericht, einstweilige Anordnung holen, Zusage Deines Sohnes, dass er baW in der Klasse nicht weiter auffällt, blablabla, es braucht Zeit, eine Alternative zu finden...

Dann sitzt Dein Sohn Morgen wieder in der Schule und ihr könnt in Ruhe weiter überlegen.

Das musst aber sofort machen. Heute. Sonst ist Eilbedürftigkeit nicht mehr gegeben, vermute ich mal.

Wenn das Amtsgericht keine einstweilige Anordnung rausgibt, kannst es vergessen. Ein langer Rechtsweg bringt nix, denn dann ist das längst rum. Besser dann es akzeptieren und sich in einer neuen Schule einfinden.

Das ist nicht das Hauptproblem

Ötzi @, Dienstag, 16.12.2025, 13:23 vor 1 Tag, 1 Stunden, 49 Min. @ Revoluzzer 1413 Views

bearbeitet von Ötzi, Dienstag, 16.12.2025, 13:29

Hallo Revoluzzer,

meinem Sohn wird "ordentlich gekündigt", wie es im Schulvertrag steht, nicht fristlos. Das heißt, mit einer Frist von 6 Wochen zum Halbjahresende. Fristlose Kündigung ginge nur, wenn er sich täglich mit anderen Schülern prügelt oder Fensterschreiben einwirft etc.

Das heißt, er kann noch bis Ende Januar weiter in den Unterricht gehen, zumindest theoretisch. Praktisch versucht die Schulleitung, das zu verhindern. Nachdem mir die Entscheidung mündlich bekannt gegeben wurde, wurde er sofort mündlich beurlaubt, bis Weihnachten, bzw. es wurde ihm überlassen, ob er in den Unterricht kommt, aber uns wurde klar zu verstehen gegeben, dass es nicht erwünscht ist. Da noch zwei Klassenarbeiten anstanden, haben wir das auch erstmal angenommen. Als er dann kam, um einen Entschuldigungsbrief abzugeben (war seine Idee) und danach in den Unterricht gehen wollte, wurde er sofort rausgeschmissen, und ich musste ich abholen. Ihm wurde angedroht, wenn er nicht ginge, würde er es schriftlich bekommen, dass er gehen muss. Ich habe da nichts dagegen eingewendet, weil ich zu dem Zeitpunkt noch versucht habe, mich gütlich mit der Schulleitung zu einigen. Daraus ist aber nichts geworden.

Die paar verbleibenden Schultage vor Weihnachten ignorieren wir jetzt, wir wollen da unserem Sohn auch seine Ruhe lassen. Im Januar sieht die Sache dann aber anders aus. Wenn die Schule ihn dann schriftlich der Schule verweist, macht sie aus der ordentlichen Kündigung de facto eine fristlose, was komplett rechtsmissbräuchlich wäre. Ich will auch auch nicht mal gänzlich ausschließen, dass ich dann drohen muss, die Polizei zu rufen.

Gruß,

Ötzi

Dann...

Revoluzzer @, Dienstag, 16.12.2025, 14:07 vor 1 Tag, 1 Stunden, 4 Min. @ Ötzi 1226 Views

Klage einreichen und einstweiligen Rechtsschutz beantragen, dass die Kündigung bis auf Weiteres unwirksam ist.

Aber wenn ihr selbst schon akzeptiert habt, zeitweise den Ausschluss mitzutragen?

Das liest sich für mich danach, dass ein Neustart an anderer Stelle fällig ist und dass Euch das eigentlich auch schon klar ist.

Nein

Ötzi @, Dienstag, 16.12.2025, 15:06 vor 1 Tag, 0 Stunden, 5 Min. @ Revoluzzer 1013 Views

am Donnerstag haben wir mitgeteilt bekommen, das der Schulvertrag gekündigt werden soll. Am Freitag und Montag hätte er zwei Klassenarbeiten gehabt. Er sollte einfach keine schlechten Noten bekommen, weil er sich nicht konzentrieren kann. Deshalb ist er Freitag nicht hingegangen, Montag dann doch. Und auf heute (Dienstag) bis Freitag kommt es nun wirklich nicht an. Danach sind Ferien.

Warum nicht z.B. aus der 10b in die 10c wechseln? Dort sind andere Mitschüler. (kwT)

SevenSamurai @, Dienstag, 16.12.2025, 12:57 vor 1 Tag, 2 Stunden, 14 Min. @ Ötzi 1005 Views

kwT

--
"Wenn ihr euch fragt, wie es damals passieren konnte:
weil sie damals (...)."
Henryk Broder

will die Schule nicht(owT)

Ötzi @, Dienstag, 16.12.2025, 13:10 vor 1 Tag, 2 Stunden, 1 Min. @ SevenSamurai 865 Views

Warum nicht für 6 Monate auf die Realschule wechseln?

stokk', Dienstag, 16.12.2025, 13:24 vor 1 Tag, 1 Stunden, 47 Min. @ Ötzi 1177 Views

bearbeitet von stokk', Dienstag, 16.12.2025, 13:42

Dort wäre er vielleicht der Klassenbeste.

Danach kann er im August/September (mental gestärkt) in die 11. Klasse auf das Gymnasium gehen.

Oh, und wegen "dem Umgang" auf der Realschule: Ein halbes Jahr geht so schnell vorbei und ausserdem kommt er dann raus aus der Gymnasium-Bubble. Er wird ja noch viele Jahrzehnte mit "diesem Umgang" zurechtkommen müssen.

Gruß
stokk

Das ginge eventuell schon

Ötzi @, Dienstag, 16.12.2025, 13:34 vor 1 Tag, 1 Stunden, 37 Min. @ stokk' 1166 Views

würde ihm aber nicht gut tun, da er auf der Suche nach Anerkennung leider dazu neigt, sich mit den "Deppen" zusammenzutun und Grenzen zu überschreiten, zumal in einem neuen Umfeld, in dem er mehr oder weniger gezwungen wäre, irgendwelche Kontakte zu knüpfen.
Er wäre dort auch völlig unterfordert, was ihm aus Erfahrung nicht gut tut. Die Schule, an der er jetzt ist, ist an sich nicht schlecht, bis auf die Schulleitung.
Ein Berufsziel hat er auch noch nicht, er steckt in der Freizeit seine ganze Energie ins Fussball.

unterfordert?

Dieter @, Dienstag, 16.12.2025, 14:36 vor 1 Tag, 0 Stunden, 36 Min. @ Ötzi 1128 Views

Hallo Ötzi,
Auch wenn meine Einlassung keine Hilfe sein sollte, da ich die jeweiligen Schulen bei Euch nicht beurteilen kann:

Ich weiß nicht wie es bei Euch ist, aber in meiner Gegend OWL (NRW) ist es eher so, daß ein guter Realschüler mehr kann als ein Gymnasiast, der das gymn. Klassenziel noch halbwegs schaffte, vielleicht mit Ausnahme der Sprachen.

Oder anders ausgedrückt: Bei uns wäre ein schlechter Gymnasiast in der Realschule keinesfalls unterfordert. Sicher hängt es auch von der jeweiligen Schulleitung und Lehrerkollegium ab, welche Anforderungen jeweils an die Schüler gestellt werden? Das Niveau dürfte von Schule zu Schule gleichen Typs unterschiedlich sein.

Gruß Dieter

--
Das sektenhafte Denken und Handeln der Grünen und ihrer Anhänger und Wählerschaft ist für Menschen mit gesundem Menschenverstand nur schwer nachzuvollziehen.

Antwort

Ötzi @, Mittwoch, 17.12.2025, 11:21 vor 3 Stunden, 50 Minuten @ Dieter 217 Views

Hallo Ötzi,
Auch wenn meine Einlassung keine Hilfe sein sollte, da ich die jeweiligen Schulen bei Euch nicht beurteilen kann:

Ich weiß nicht wie es bei Euch ist, aber in meiner Gegend OWL (NRW) ist es eher so, daß ein guter Realschüler mehr kann als ein Gymnasiast, der das gymn. Klassenziel noch halbwegs schaffte, vielleicht mit Ausnahme der Sprachen.

Oder anders ausgedrückt: Bei uns wäre ein schlechter Gymnasiast in der Realschule keinesfalls unterfordert. Sicher hängt es auch von der jeweiligen Schulleitung und Lehrerkollegium ab, welche Anforderungen jeweils an die Schüler gestellt werden? Das Niveau dürfte von Schule zu Schule gleichen Typs unterschiedlich sein.

Gruß Dieter

Hallo Dieter,

soweit ich das hier in der Region mitbekommen habe, sind diejenigen Schüler, die vom Gymnasium auf die Realschule wechseln, dort unterfordert bzw. schreiben nur noch 1er und 2er. Wir sind hier auf dem Land, in den Städten kann es anders sein. Vorteil der Realschule ist, dass dort Praktika während der Schulzeit gefodert sind, während am Gymnasium Praktika nur während der Ferien abgeleistet werden können, was dann natürlich kaum ein Schüler machen will.

Er sollte alt genug sein für eine eigenständige Entscheidung

Langmut @, Dienstag, 16.12.2025, 15:02 vor 1 Tag, 0 Stunden, 9 Min. @ Ötzi 1002 Views

Hallo in die Runde,
er sollte selbst entscheiden, Fehler können später noch korrigiert werden.

Die Eltern sollten ihm dann diesen Weg ermöglichen.
Gruß
Langmut

--
Die Mutter der Dummheit ist immer schwanger.

Wann wird es endlich wieder so, wie es nie war. (Joachim Meyerhoff)

Komplizierte Sache

helmut-1 @, Siebenbürgen, Dienstag, 16.12.2025, 15:45 vor 23 Stunden, 26 Minuten @ Ötzi 861 Views

Da fehlen mir aber noch Erkenntnisse:

1) Die Schulleitung will ihn auf jeden Fall von der Schule weghaben, deshalb wird auch kein Wechsel in eine Parallelklasse akzeptiert.(a)

2) Du hast bereits versucht (mehrmals?) mit der Schulleitung und den Lehrern in ein einvernehmliches Gespräch zu kommen, was aber nicht geklappt resp. keinen Erfolg gebracht hat?

3) Wie empfindet das Dein Sohn? Fühlt er sich von den Mitschülern gemobbt oder von den Lehrern unterdrückt? Oder gar beides?

4) Du versuchst, den Weg zu gehen, der dahin führt, dass er auf dieser Schule und in dieser Klasse bleibt. Will das Dein Sohn genauso (unter diesen Umständen)? Leidet er nicht unter dieser Situation?

5) Irgendwas muss da im Persönlichkeitsprofil Deines Sohnes mitspielen, dass er sowohl von den Schülern als auch von den Lehrern drangsaliert wird. Liegts an der Art, wie er kommuniziert, wie er sich gibt, oder woran könnte das liegen? Liegts am System der katholischen Schule, wo gewisse Dinge ja nicht gerne gesehen oder akzeptiert werden?

Zu 1)a): Wie sieht das in der Parallelklasse aus, wäre Dein Sohn da bei den Mitschülern besser aufgehoben, oder ist da genauso die Mobberei wieder zu erwarten?

zu 1)b): Sind in der Parallelklasse dieselben Lehrkräfte wie in der Klasse, in der er jetzt ist? Dann kommt er ja vom Regen in die Traufe.

zu 1)c): Wie bewertet das Dein Sohn mit der Idee der Parallelklasse?

Bevor ich da meine Meinung dazu abgebe, wären die Antworten auf meine Fragen schon wichtig. Dann könnte man - je nach Art der Antworten - über gewisse Institutionen Druck machen. Polizei, Gericht, Jugendamt, - etc.

Kombi Privatunterricht / Schule ?

Martin @, Dienstag, 16.12.2025, 17:13 vor 21 Stunden, 58 Minuten @ Ötzi 750 Views

Hallo Ötzi,

Ich hatte vor einiger Zeit auch mal Möglichkeiten eruiert für eine letzte Abiturklasse. In B-W kann man die Abiturprüfung beispielsweise ohne Schule abschließen. Details sind in der entsprechenden Landesordnung beschrieben. Dabei war ich darüber gestolpert, dass es in vielen Fächern Privatlehrer gibt. Gäbe es eine Verhandlungslösung mit der Schule, dass Dein Sohn nur zu Prüfungen präsent ist, und sich sonst privat unterrichten lässt?

Ich kenne auch einen Fall, bei dem die Schülerin wegen ADHS (Attest) fast gänzlich zuhause bleibt und (erfolgreich) autodidaktisch den Stoff abarbeitet, von den Lehrern Stoff und Übungsaufgaben per email zugeschickt bekommt.

Gruß
Martin

Guter Gedanke

Ötzi @, Mittwoch, 17.12.2025, 11:28 vor 3 Stunden, 43 Minuten @ Martin 205 Views

Hallo Ötzi,

Ich hatte vor einiger Zeit auch mal Möglichkeiten eruiert für eine letzte Abiturklasse. In B-W kann man die Abiturprüfung beispielsweise ohne Schule abschließen. Details sind in der entsprechenden Landesordnung beschrieben. Dabei war ich darüber gestolpert, dass es in vielen Fächern Privatlehrer gibt. Gäbe es eine Verhandlungslösung mit der Schule, dass Dein Sohn nur zu Prüfungen präsent ist, und sich sonst privat unterrichten lässt?

Ich kenne auch einen Fall, bei dem die Schülerin wegen ADHS (Attest) fast gänzlich zuhause bleibt und (erfolgreich) autodidaktisch den Stoff abarbeitet, von den Lehrern Stoff und Übungsaufgaben per email zugeschickt bekommt.

Gruß
Martin

Hallo Martin, das ist ein guter Gedanke, ich befürchte allerdings, dass es so etwas allenfalls für's Abitur gibt, nicht für die Mittlere Reife. Ein Privatlehrer wäre für die mittlere Reife gar nicht notwendig, er könnte sich mit etwas Unterstützung durch mich alles aus Lehrbüchern selbst erarbeiten.

Mit Humor nehmen

Rybezahl, Dienstag, 16.12.2025, 18:08 vor 21 Stunden, 3 Minuten @ Ötzi 881 Views

Hallo!

Als Technischer Zeichner bewerben und Absagen erhalten wegen fehlender Männertoiletten. Dann deutscher Politiker, MdB, Bundestagspräsident a. D., Parteivorsitzender, Bundesarbeitsminister werden. Dann dem Mittelstand den Kampf ansagen und das Land total machtberauscht ruinieren.

Genau wie Bärbel Bas.

Gruß!

PS: Sorry für den blöden Humor. [[freude]]

pov: du bist unterdurchschnittlicher Maschinenbau Student

Fidel @, Dienstag, 16.12.2025, 18:41 vor 20 Stunden, 30 Minuten @ Rybezahl 919 Views

Hallo Rybezahl,
als Anhang an deinen Humor.

"lieber eine 4.0 in Maschinenbau als eine 1.0 in BWL"
https://www.youtube.com/watch?v=e5oOGvJb8pM

Zitat KI
"Wissenschaft als Beruf" bezieht sich sowohl auf den
klassischen Vortrag von Max Weber über die ethischen Grundsätze und Herausforderungen einer akademischen Laufbahn als auch auf die realen Berufsperspektiven und Bedingungen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler heute.
--

= hat sich meine Meinung von Studien, Studium, beamteter science stark relativiert.
Als 2021 gleich 3x mRNA shots alternativlose Voraussetzung für Erstsemester waren,
war der peak of Akademie erreicht. Kein Wissen lohnte dieses Risiko, das Wissen der
Hochschullehrer ebenso realitätsfern wie der "Ober"-Studienräte der Gymnasien.

Die aktuell beklagenswerte Lage hat genau diese Akademie verbrochen und Besserung ist erst zu erwarten, wenn diese Existenzen alle abgeräumt sind. Ob sich deren Ausbildung rentiert mag jeder für sich selber beurteilen.
Die Erwartungen von vor 30 Jahren sind outdated.


Abraços
Fidel

Dir ist schon klar

Dragonfly ⌂ @, Dienstag, 16.12.2025, 19:14 vor 19 Stunden, 57 Minuten @ Fidel 768 Views

dass Ingenieure und Naturwissenschaftler derzeit viel höhere Arbeitslosenquoten haben als Geisteswissenschaftler und BWLer? Von Medizinern mal ganz zu schweigen.

Ich würde zu keinem MINT Studium raten. Maximal Informatik. Maximal.

Moeglichkeiten.

Dragonfly ⌂ @, Dienstag, 16.12.2025, 18:40 vor 20 Stunden, 31 Minuten @ Ötzi 874 Views

Wo wohnt er, wenn man fragen darf?

Welche Sprachen spricht er?

1. Gespräch mit der Schule suchen.

2. Ich würde, bei erfolglosem #1, den Rechtsweg versuchen. Was könnt ihr verlieren? Soweit wie ich es verstehe, dreht es sich doch nur um wenige Monate.

Abitur, ja. Nie schlecht zu haben. Weil man studieren kann, aber nicht muss.

Ich würde auch die Wehrpflicht im Auge behalten.

Europaschule, ein Jahr sparen.

Abitur und Ausbildung

Oh je...

Andudu, Dienstag, 16.12.2025, 22:55 vor 16 Stunden, 16 Minuten @ Ötzi 710 Views

Nun wurde aber unserem Sohn aus Verhaltensgründen zum Halbjahr (31.1.) der Schulvertrag gekündigt (an privaten Schulen geht so etwas einfacher als an staatlichen). In der Klasse gibt es verfeindete Schülergruppen, und ein großer Teil dessen, weswegen der Schulvertrag gekündigt wurde, beruht nicht auf Beobachtungen von Lehrern, sondern auf Beschwerden von Mitschülern. Dadurch ist die Situation extrem aufgeheizt. In der 11. Klasse gäbe es dann keinen Klassenverband mehr.

...was um Himmels Willen ist da los? Ein Engel scheint er jedenfalls nicht zu sein, ein Streber auch nicht.


Ich würde ihn an eine öffentliche Realschule schicken! Falls ihr die Wahl habt, dann sucht euch die am wenigsten schlimmste aus. Warum würde ich das tun?:

1) Das Niveau ist vermutlich niedriger, was ihm Selbstvertrauen schafft! Ich habe eine Weile als Nachhilfelehrer gearbeitet und das größte Problem ist i.d.R. nicht Verstand und Fleiß, sondern Selbstaufgabe, die Angst vor manchen Fächern lähmt die Kinder regelrecht, umso mehr, je größer die Versäumnisse angewachsen sind! Das ist zu großen Teilen reine Psychologie, ein Kind das einen ersten guten Eindruck an der Schule erweckt, wird nicht nur motivierter und selbstbewusster sein, sondern auch durchgehend besser bewertet werden, selbst wenn es mal daneben liegt!

2) Er kann danach das Abitur machen (habe ich auch), technisches Gymnasium etc. komplett neue Klassen und unbelasteter Anfang, dafür braucht er aber ein entsprechendes Zensurenniveau in der Realschule (zumindest war das zu meiner Zeit so). Erreicht er das nicht, dann sollte er vom Abitur eher absehen, es kann eine verdammte Quälerei sein und ist doch erst der Auftakt zu noch mehr Quälerei beim Studium.

Ich würde das an deiner Stelle in einem Gespräch mit ihm durchdiskutieren und ihm die Bedingungen und Möglichkeiten explizit klarmachen:

a) aus allen Streitigkeiten raushalten, die vergangenen Probleme analysieren und wie man ihnen künftig aus dem Weg gehen kann

b) von vornherein einen guten Eindruck wecken und maximale Leistung bringen (er hat ja nur ein Jahr Zeit um auf einen guten Durchschnitt zu kommen, was auch auf Realschule nicht einfach sein wird)

c) evtl. ein persönliches Gespräch mit den wichtigsten Lehrern suchen und sie sensibilisieren und um ehrliches Feedback bitten, wenn sie Probleme sehen, einen Klassenwechsel anregen, bevor irgendwas eskalieren kann

d) persönliche Schwächen (Handy- oder Spielsucht? etc.) ansprechen und Reglements offen besprechen und vereinbaren, er muss aber dahinter stehen, in dem Alter kann man keine Vorschriften mehr machen, er muss selbst den Sinn einsehen!


Sollte es trotz allem nicht fürs Gymnasium reichen: auch kein Problem, ein Handwerksmeister verdient sicher doppelt soviel wie ich. Wichtig ist, dass man Spass an der Arbeit hat und in eine Nische rutscht, in der man gefragt ist (durch KI ist sowieso alles unsicher, gerade Akademikerjobs).

Niemals würde ich bei der beschriebenen Gemengelage vors Gericht ziehen, kostet Geld und Nerven und wird seinen Status eher noch verringern! Feinde und Streit lässt man am besten hinter sich und probiert es anderswo! Wenn er notenmäßig eh Probleme hat, wirds sehr wahrscheinlich auf diesem Weg auch nicht besser. Bei einem Vierer oder Fünfer-Schnitt muss er erstmal Boden unter die Füße bekommen, Versäumnisse aufarbeiten und Selbstvertrauen gewinnen.

Letztendlich lebt jeder selbst sein Leben und irgendwie wird er seinen Weg finden, ein schiefer Weg ist dabei manchmal unglaublich lehrreich (ich spreche aus Erfahrung [[zwinker]] ), nur aufgeben sollte man nie.

Viel Glück jedenfalls!

Sehr guter Vorschlag! Gibt aber noch das BGB 1666, also sich Alles bieten lassen, das kanns auch nicht sein!

Brutus ⌂ @, Mittwoch, 17.12.2025, 00:23 vor 14 Stunden, 48 Minuten @ Andudu 657 Views

bearbeitet von Brutus, Mittwoch, 17.12.2025, 01:46

BGB 1666 fullquote:

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1666 Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls
(1) Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind.
(2) In der Regel ist anzunehmen, dass das Vermögen des Kindes gefährdet ist, wenn der Inhaber der Vermögenssorge seine Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind oder seine mit der Vermögenssorge verbundenen Pflichten verletzt oder Anordnungen des Gerichts, die sich auf die Vermögenssorge beziehen, nicht befolgt.
(3) Zu den gerichtlichen Maßnahmen nach Absatz 1 gehören insbesondere
1.
Gebote, öffentliche Hilfen wie zum Beispiel Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und der Gesundheitsfürsorge in Anspruch zu nehmen,
2.
Gebote, für die Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen,
3.
Verbote, vorübergehend oder auf unbestimmte Zeit die Familienwohnung oder eine andere Wohnung zu nutzen, sich in einem bestimmten Umkreis der Wohnung aufzuhalten oder zu bestimmende andere Orte aufzusuchen, an denen sich das Kind regelmäßig aufhält,
4.
Verbote, Verbindung zum Kind aufzunehmen oder ein Zusammentreffen mit dem Kind herbeizuführen,
5.
die Ersetzung von Erklärungen des Inhabers der elterlichen Sorge,
6.
die teilweise oder vollständige Entziehung der elterlichen Sorge.
(4) In Angelegenheiten der Personensorge kann das Gericht auch Maßnahmen mit Wirkung gegen einen Dritten treffen.


Die Kündigung selbst ist u.U. kindeswohlgefährdend!

https://abc-kindesvertretung.de/kuendigung-des-kindergartenplatzes/
(Am Beispiel Kita erörtert)


von:

Familienrichter Prestien

den wir hier kennengelernt haben:

https://odysee.com/@Corona-Ausschuss:3/Ausschuss44_Part2_Prestin_720p:5

oder in diese Sendung

https://odysee.com/@Corona-Ausschuss:3/Hans-Christian-Prestien---Sitzung-48-Von-L%C3%B6...

Gibt Herr Familienrichter a.D. klar an, dass Jeder anonym, also die Gemeinschaft nach BGB 1666 einen Hinweis geben kann, dass Kinder (psychisch, was Mobbing ja nun mal ist) misshandelt werden.

Wenn es so wäre, wie beschrieben, dann wäre diese Frage zu erörtern.
Sollte also mal jemand gegenprüfen.

Wie im verlinkten Fall berichtet wurde, gab es angeblich ein von vornherein schnippisches Auftreten der Lehrerin.

Eigentlich allerdings, muss man anderherum anfangen.
Ohne Ötzi zu nahe treten zu wollen, richtig Text kann man abgeben, wenn man die Schilderung der Gegenseite gehört hat.

Dies ist bis dato nicht geschehen.
Also hochspekulativ, das alles hier!

Was aber zu lesen ist, riecht nach Mobbing.
Ein Lehrer, der Mobbing entweder zulässt, also nicht aktiv verhindert oder gar forciert bzw. anstiftet (gibts tausendfach) (also über Bande spielt und auch das wird hier geschildert, zumal die Kündigung mit dem Reden Dritter, die Schule also sich dahinter versteckend, begründet wird) inwiefern das noch auf der Grundlage des Gesetzes nach BGB 1666 steht, darf sicher erörtert werden.


Hatte das Andernorts in anderem Zusammenhang gelesen, kriegs nicht mehr auf die Schnelle zusammengebastelt. (vllt in der Linksammlung unten)

Mobbing, also psychische Kindeswohlgefährdung.

Auf Zuruf Dritter (mal böse unterstellend, zum Mobbing Angestifteter) Maßnahmen gegen, in der Regel Schlaue, zu ergreifen, klingt für mich, dass hier die Zulassung der Schule als Lehranstalt auf dem Spiel steht!

Ferner: Falsch korrigierend, hanebüchen! Vorsatz!
Da hast Du es schwarz auf weiß!

BGB 1666 ohne wenn und aber.

Aber man braucht Sportsgeist das anzugehen.

Sunzi sagt: "Beginne nur den Krieg (oder schieße überhaupterstmal zurück), von dem Du weißt, dass Du ihn gewinnen wirst."

Psychisch, das hat uns doch C. gelehrt, "taucht ein Schlauer auf, verbrüdern sich die Dummköpfe".

Ferner hat das Herunterbuttern von Schlauen oder Überdurchschnittlichen "System".

Wie könnten sonst Hochbegabte versetzungsgefährdet sein?
Sind sie, x-fach vorgekommen, stets auffällig, wegen notorischer Unterforderung!

Und mir sind diverse Leute begegnet, die trotz Eignung nicht gefördert, in die Durchschnittlichkeit verdammt wurden.

Diese Verdammung in die Durchschnittlichkeit, hat "System"!
Das genau will diese staatlich befohlen "Gleichmacherei", neuerdings sogar beim Sport, der die Bundesjugendspiele abschafft.

"Wenn Du erkennst, dass Du einen Krieg nicht verhindern kannst, schlag als Erster zu!" (Wladimir Wladimirowitsch Putin)

Ich rätsle noch, inwieweit jener sich darüber im Klaren war, wo (bei wem) er in dem Moment gedanklich abgeschrieben hat.

Demgemäß, die Schule und die Lehrkräfte über Bande mit dem Familiengericht und BGB 1666 konfrontieren.

Das haut rein!

Zumal wenn man eh mit dem Rücken an der Wand steht...kann man leichter die Richtung erkennen, in welche man schießen muss!

Ferner, ganz profan:
Die Schulpflicht bis 18 Jahre, ist Kokolores!

Nach den Gesetzen die ich lese, endet die Schulpflicht nach der 9.Klasse!

Demgemäß hätte er schon ein Jahr was Anders machen können.

Allerdings muss man danach (lt. Gesetz) mind. noch ein (1!) Berufsschuljahr (Anwesenheitspflicht) nachweisen.

Weltreise ginge auch noch.

Gesammeltes dazu:
https://telegra.ph/Kindergeld-Ausland-01-03

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Beispiel aus einem Bundesland (war schneller zu finden)
Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz
(Schulgesetz - SchulG)
Vom 24. Januar 2007*
§ 20
Umfang der Schulpflicht
(1) Für Kinder und Jugendliche, die im Land Schleswig-Holstein ihre Wohnung oder ihre Ausbildungsstätte haben, besteht Schulpflicht. Andere Kinder und Jugendliche, die in einem Heim, einer Familienpflegestelle, einem Internat oder einem Krankenhaus untergebracht sind, können öffentliche Schulen im Lande besuchen. Völkerrechtliche Abkommen und zwischenstaatliche Vereinbarungen bleiben unberührt.

(2) Die Schulpflicht gliedert sich in

1.
die Pflicht zum Besuch einer Grundschule und einer Schule der Sekundarstufe I oder eines Förderzentrums von insgesamt neun Schuljahren (Vollzeitschulpflicht) und

2.
die Pflicht zum Besuch eines Bildungsganges der Berufsschule (Berufsschulpflicht).

(3) Die Schulaufsichtsbehörde kann Jugendliche, die im Ausland die dort geltende Schulpflicht erfüllt hatten, auf deren Antrag von der Vollzeitschulpflicht und der Berufsschulpflicht befreien, wenn insbesondere wegen der Kürze der verbleibenden Schulbesuchszeit eine sinnvolle Förderung nicht erwartet werden kann.

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Berufsschule:
Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz
(Schulgesetz - SchulG)
Vom 24. Januar 2007*
§ 23
Beginn und Ende der Berufsschulpflicht
(1) Die Berufsschulpflicht beginnt für Minderjährige mit dem Verlassen einer weiterführenden allgemein bildenden Schule oder eines Förderzentrums nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht und dauert

1.
bis zum Abschluss eines bestehenden Ausbildungsverhältnisses oder,

2.
wenn kein Ausbildungsverhältnis besteht, bis zum Ende des Schulhalbjahres, in dem die Schülerin oder der Schüler volljährig wird.

(2) Als Erfüllung der Berufsschulpflicht kann auch anerkannt werden, wenn die oder der Berufsschulpflichtige wegen einer Behinderung oder eines sonderpädagogischen Förderbedarfs in eine andere Einrichtung übertritt, sofern diese über ein entsprechendes Angebot verfügt.

(3) Abweichend von Absatz 1 Nr. 2 ist die Berufsschulpflicht auch erfüllt, wenn die oder der Schulpflichtige eine Einrichtung des berufsbildenden Schulwesens mit Vollzeitunterricht mit einer Dauer von mindestens einem Schuljahr oder eine andere Einrichtung mit vergleichbarem Bildungsauftrag besucht hat oder nach Feststellung der Schulaufsichtsbehörde anderweitig hinreichend ausgebildet ist.


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Es gibt mittlerweile diverse Berufe (Ausbildungen), die überhauptkeinen Schulabschluss bedingen. Es genügt ein Eignungstest! (Rate mal für wen das konzipiert ist) z.B. Fahrlehrer (Brüller!), die werden aktuell reihenweise ziemlich dunkler und mullattiger und holpriger in grundlegenden Deutschkenntnissen und das liegt ausdrücklich nicht an dem Urlaub, den die vielleicht gerade hatten! Da fällste vom Glauben ab! Die Weiber (racemixgehirnvernebelt) gehen denen auch auf den Leim, und unsere Leute gehn leer aus!

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nur für kurze Zeit: https://telegra.ph/Kleine-Presseschau-2025-06-27-06-27

Handwerk hat goldenen Boden. Oder Bundeswehr. (mT)

DT @, Mittwoch, 17.12.2025, 00:20 vor 14 Stunden, 51 Minuten @ Ötzi 678 Views

Wenn er schon 2x die 9 gemacht hat und jetzt in der 10 ist, dürfte er 17 sein.
Zur Bundeswehr und dort Zucht und Ordnung lernen (ob das heute auch noch so ist in Wokistan?).
In den USA hätte man gesagt, ab zu den Marines ins Boot camp.

Ich glaube, er braucht mal ein bisschen eine harte Hand.

Ansonsten: Maurerlehre, auf dem Bau kann er die Energie rauslassen.

Danach kann er auf dem 2. Bildungsweg immer noch (Fach)abi machen und dann noch BIng oder sowas studieren.

Er zeigt ganz klar unterdurchschnittliche Schulleistungen und ist daher momentan für weitere Schulklassen erstmal nicht geeignet. Es sind nicht nur die Lehrer, es ist auch der Sohn.

Fakt.

DT

PS: Früher hat man bei uns in der Palz gesagt "dann geh doch nach Hessen, wenn Du Dein Abi kriegen willst". Aber das ist lange her. Nach 20+ Jahren Dreckssozen in RLP oder 14 Jahre Dreckslinksgrüne in BW sind die Schulsysteme komplett geschleift, wie von den Hintertanen vorgesehen, um uns kleinzukriegen.

Allgemein-Antwort an alle

Ötzi @, Mittwoch, 17.12.2025, 11:15 vor 3 Stunden, 56 Minuten @ Ötzi 367 Views

bearbeitet von Ötzi, Mittwoch, 17.12.2025, 11:30

Hallo zusammmen,

vielen Dank für Eure zahlreichen Antworten. Leider waren außer der Idee des Heimunterrichts von Martin bisher keine realistischen Vorschläge dabei, wie wir das Ende der Schulpflicht de facto vorziehen könnten. Vermutlich gibt es da in Deutschland keine halbwegs realistisch umsetzbaren Möglichkeiten.

Zur Einordnung noch zwei Anmerkungen:

Das Gymnasium, auf dem er ist, hat ein ordentliches Niveau. Wenn ich es mit meiner Schulzeit in den 90er Jahren auf einem Gymnasium in einer bayerischen Kleinstadt vergleiche, so ist das Niveau in den vier Kernfächern Deutsch, Mathematik, Englisch und Französisch nicht weit darunter. In Mathematik hat jede Klassenarbeit eine Knobelaufgabe, ohne die Note 1 nicht erreichbar ist. Auch die anderen Aufgaben in Mathematik sind meist deutlich oberhalb des Niveaus reiner Standard-Übungsaufgaben angesiedelt. Natürlich hängt das auch vom Lehrer ab. In den Nebenfächern müssen häufig Referate gehalten werden, die auch benotet werden.
Ein deutlicher Unterschied zu meiner Schulzeit besteht aber in Physik und Chemie, die an der Schule unserers Sohnes zu Nebenfächern degradiert sind, in denen nur einfaches Auswendiglernen gefordert ist, oder Berechung einfachster Standard-Aufgaben. Die Lehrbücher Physik und Chemie haben ein höheres Niveau, werden aber wenig genutzt. Dadurch haben die Schüler natürlich eine Erleichterung und mehr Zeit, sich auf die vier verbliebenen Kernfächer zu konzentrieren.

Das Niveau der hiesigen Realschulen ist meines Wissens deutlich niedriger.

Eine Orientierung in Richtung eines Handwerks oder eines anders Ausbildungsberufs hat er leider überhaupt nicht. Das ist teils durch Desinteresse/Faulheit verursacht, zum Teil liegt es aber auch daran, dass er seine gesamte Energie, die neben der Schule übrig bleibt, ins Fussball steckt. Er wird als Torwart in zwei Mannschaften seines Vereins eingesetzt, und geht in jede Trainingseinheit der beiden Mannschaften soweit möglich.

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