Allgemeiner Hinweis zur Sperrung von Debit-/Girokarten, KUNO

XERXES, Dienstag, 09.12.2025, 14:13 (vor 2 Tagen)4397 Views
bearbeitet von XERXES, Dienstag, 09.12.2025, 14:16

Da ich selbst - bin Bankkaufmann - noch nie etwas davon gehört habe und auch alle anderen die ich in den letzten Tagen gefragt habe, ich von der Polizei (Streife und Spurensicherung) und nicht einmal von meiner Bank darauf hingewiesen wurde....

Bei mir wurde des nächtens eingebrochen und neben Bargeldbestand gestohlen wurde, auch meine Karten.
Nach Anruf bei der Polizei gleich alle Karten sperren lassen - auch Kreditkarten. Wer glaubt, damit wäre es erledigt, Pustekuchen!

Bei der Kreditkarte können tatsächlich keine Umsatze mehr getätigt werden, anders als bei den Girokarten. Der Einbrecher kann damit lustig Einkaufen (Lastschrifteinzug, ohne PIN und/oder Unterschriftsprüfung), trotz Sperre!

Es muss auch eine sog. KUNO-Sperre getätigt werden, die nur über die Polizei vorgenommen werden kann.

Warum, Keine Ahnung. Vllt. will der Einzelhandel sich ja eine Hintertür offenhalten, trotz Rücklastschrift sich doch das Geld vom Einbruchsopfer zu holen und deshalb dieses Verfahren medial unter der Decke gehalten wird.

--
“And crawling on the planet's face,
some insects called the human race.
Lost in time, and lost in space.
And meaning.”


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