Ich bin kein Jurist aber gehe davon aus, wer VOR dem Spannungsfall legal auswandert, später nicht ausgeliefert werden kann, weil Gesetze rückwirkend nicht geändert werden können.
Wer nach Asurufung des Spanungsfall, in dem Fall nach deutschem REcht illegal auswandert, könnte von Auslieferung bedroht sein. Ich gebe keien Garantie für die Richtigkeit dieser Überlegungen, am sichersten wäre ein Verlassen Europas, aber wer will das schon, wenn man Familie in D hat. Mir erscheitn die Schweiz und FL am sichersten, aber ich weiss nicht, ob eine Wahl gefälscht wird, und ein NATO BEitritt erfolgt. EU Beitritt halte ich derzeit für unwahrscheinlich. Die Ministaaten sind ja nichts für einen Daueraufenthalt, evtl. wären Balkan und oder Österreich zu überlegen.
Hier mal die AI Zusammenfassung dazu:
Gesamtranking: Sicherste Aufenthaltsorte (absteigend)
Rang 1 (Höchste Sicherheit): ⭐⭐⭐⭐⭐
Staaten ohne Militär: Island, Liechtenstein, Monaco
Kein eigenes Militär = keine Wehrpflicht = kein Interesse an Auslieferung wegen Wehrdelikten
Rechtlich durch EuAlÜbk/RHG geschützt
Politisch völlig neutral gegenüber fremden Wehrpflichtsystemen
Rang 2 (Sehr hohe Sicherheit): ⭐⭐⭐⭐
Schengen-EFTA-Staaten: Schweiz, Norwegen, (Island, Liechtenstein bereits Rang 1)
Klassisches Auslieferungsrecht ohne EuHb-Automatismus
Militärische Delikte explizit ausgeschlossen
Keine EU-Solidaritätsklausel
Politisch deutlich weniger Druck als EU/NATO-Raum
Schweiz: Zusätzlicher Vorteil durch Neutralität und restriktive Auslieferungspraxis
Rang 3 (Hohe Sicherheit): ⭐⭐⭐
EU-Staaten ohne NATO (neutral): Österreich, Irland, Malta, Zypern
Gleicher rechtlicher Schutz wie andere EU-Staaten
Neutralitätsstatus dämpft politischen Druck
EU-Solidaritätsklausel gilt, aber mit Spielraum für nichtmilitärische Unterstützung
Nicht-EU/NATO/Schengen mit Abkommen: Serbien, Andorra, San Marino
Geringer politischer Druck
Abhängig von bilateralen Verträgen
Rang 4 (Mittlere Sicherheit): ⭐⭐ bis ⭐⭐⭐
NATO ohne EU/Schengen: Türkei (⭐⭐), Albanien/Nordmazedonien (⭐⭐⭐)
Türkei: NATO-gebunden, eigene strenge Wehrpflicht, potenziell solidarisch
Balkanstaaten: Weniger Risiko, aber EU-Beitrittskandidaten
Rang 5 (Niedrigste Sicherheit): ⭐⭐
EU-NATO-Staaten: Deutschland, Frankreich, Polen, etc.
Rechtlich geschützt durch Art. 4 EuAlÜbk und § 7 IRG
Aber: Höchste politische Integration durch EU-Solidaritätsklausel und NATO
Im echten Verteidigungsfall könnte koordiniertes Vorgehen wahrscheinlicher werden
Klare Empfehlung nach Raum
Sicherster Raum: Schengen-Staaten außerhalb EU (Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein) sowie Staaten ohne Militär
Kombination aus starkem rechtlichen Schutz und minimalem politischen Druck
Liechtenstein und Island als absolute Spitzenreiter durch fehlendes Militär
Schweiz durch Neutralität, restriktive Auslieferungspraxis und expliziten Ausschluss militärischer Delikte
Zweitbester Raum: EU-Staaten ohne NATO (Österreich, Irland, Malta, Zypern)
Rechtlich gut geschützt
Politisch durch Neutralität distanzierter
Risikoreichster Raum: EU-NATO-Staaten
Trotz rechtlichem Schutz höchste politische Integration und Kooperationswahrscheinlichkeit im Krisenfall
Umfassende Klassifizierung: Auslieferungsrisiko nach Ländergruppen
Basierend auf intensiver Recherche lässt sich das Auslieferungsrisiko wegen deutscher Wehrdienstverstöße (illegale Ausreise trotz Ausreiseverbot im Spannungsfall, Fahnenflucht, Dienstflucht) nach verschiedenen Ländergruppen differenziert bewerten:
1. EU-Staaten MIT NATO-Mitgliedschaft ⭐⭐ (2/5)
Länder: Deutschland, Frankreich, Spanien, Italien, Polen, Niederlande, Belgien, Dänemark, Schweden, Finnland, Estland, Lettland, Litauen, Slowakei, Tschechien, Rumänien, Bulgarien, Griechenland, Portugal, Kroatien, Slowenien, Luxemburg, Ungarn
Rechtliche Lage:
Anwendung des Europäischen Haftbefehls mit vereinfachtem, beschleunigtem Verfahren
Für 32 Katalogtaten entfällt Prüfung der beiderseitigen Strafbarkeit
Aber: Militärische Delikte nach Art. 4 EuAlÜbk und § 7 IRG ausdrücklich von Auslieferung ausgenommen
Rein militärische Delikte wie Fahnenflucht, Desertion, Wehrdienstverweigerung fallen nicht unter auslieferungsfähige Taten
Politische Realität:
Höchste Integration durch EU-Solidaritätsklausel (Art. 42 Abs. 7 EUV) und NATO-Bündnispflichten (Art. 5)
Im echten Verteidigungsfall könnte politischer Druck zur Koordination führen
Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) ermöglicht abgestimmtes Vorgehen
Fazit: Rechtlich sehr niedriges Risiko, politisch im Krisenfall höchste Kooperationswahrscheinlichkeit
2. EU-Staaten OHNE NATO-Mitgliedschaft (neutral/blockfrei) ⭐⭐⭐ (3/5)
Länder: Österreich, Irland, Malta, Zypern
Rechtliche Lage:
Identische rechtliche Mechanismen wie andere EU-Staaten (Europäischer Haftbefehl, EuAlÜbk)
Gleicher Schutz bei militärischen Delikten nach Art. 4 EuAlÜbk
Auslieferung eigener Staatsbürger nur mit Zustimmung oder an EU-Staaten
Politische Realität:
Neutralitätsstatus dämpft Bereitschaft zur militärischen Kooperation
EU-Solidaritätsklausel gilt auch für sie, aber mit Spielraum für nichtmilitärische Unterstützung
Österreich, Irland, Malta, Zypern historisch zurückhaltend bei Verteidigungsfragen
Fazit: Rechtlich gleich geschützt, politisch durch Neutralität distanzierter – etwas sicherer als NATO-EU-Staaten
3. Schengen-Staaten OHNE EU-Mitgliedschaft (EFTA) ⭐⭐⭐⭐ (4/5)
Länder: Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein
Rechtliche Lage:
Kein Europäischer Haftbefehl – klassisches Auslieferungsrecht nach EuAlÜbk und bilateralen Verträgen
Beiderseitige Strafbarkeit immer erforderlich (kein Katalogsystem)
Militärische Delikte explizit ausgeschlossen: Schweiz Art. 3 IRSG, Norwegen/Island/Liechtenstein nach EuAlÜbk Art. 4
Auslieferung eigener Staatsbürger nicht ohne Zustimmung
Mehr politischer Ermessensspielraum bei Entscheidungen
Politische Realität:
Keine EU-Solidaritätsklausel
4. NATO-Staaten OHNE EU und OHNE Schengen ⭐⭐ bis ⭐⭐⭐ (2-3/5)
Länder: Türkei, Albanien, Nordmazedonien, Montenegro
Rechtliche Lage:
Bilaterale Auslieferungsverträge und EuAlÜbk (Türkei, Albanien haben EuAlÜbk ratifiziert)
Beiderseitige Strafbarkeit erforderlich
Türkei: Eigene Wehrpflicht, kein Recht auf Kriegsdienstverweigerung anerkannt
Albanien/Nordmazedonien: EuAlÜbk-konform, militärische Delikte tendenziell ausgenommen
Politische Realität:
NATO-Bündnispflichten könnten im Verteidigungsfall Solidarität erzeugen
Türkei: Eigene strenge Wehrpflicht könnte zu Sympathie mit deutschen Behörden führen
Balkanstaaten teils EU-Beitrittskandidaten, könnten kooperationswilliger sein
Fazit: Stark abhängig vom jeweiligen Land; Türkei wegen NATO und eigener Wehrpflicht risikoreicher, Balkanstaaten neutraler
Norwegen und Island NATO-Mitglieder, aber ohne Wehrpflicht in relevantem Umfang bzw. ohne Militär
Schweiz und Liechtenstein neutral, außerhalb NATO
Schengen-Kooperation rein polizeilich/grenzschutztechnisch, nicht verteidigungspolitisch
Besonderheiten:
Schweiz: Expliziter Ausschluss militärischer Delikte, keine Auslieferung eigener Bürger, neutrale Tradition
Norwegen: NATO-Mitglied, aber Wehrpflicht gering ausgelegt, seit 2011 keine Strafverfolgung mehr für Verweigerung
Island: NATO-Mitglied ohne eigene Armee seit 1944
Liechtenstein: Schengen-assoziiert, kein Militär, RHG schließt militärische Delikte aus
Fazit: Beste rechtliche Position durch klassisches Auslieferungsrecht ohne EuHb-Automatismus, politisch deutlich weniger Druck als EU/NATO-Staaten
5. Staaten OHNE Militär ⭐⭐⭐⭐⭐ (5/5)
Länder: Island, Liechtenstein, Monaco, Andorra, San Marino, Vatikanstaat
Rechtliche Lage:
Island: NATO-Mitglied ohne Armee seit 1859, EuAlÜbk gilt, militärische Delikte ausgenommen
Liechtenstein: Schengen-assoziiert, kein Militär seit 1868, RHG schließt militärische Delikte aus
Monaco: Schutzvertrag mit Frankreich, kein eigenes Militär, keine Wehrpflicht
Politische Realität:
Keine eigenen Streitkräfte = keine Solidarität bei militärischen Wehrdelikten
Historisch neutralitätspolitisch bzw. unter Schutz größerer Staaten
Kein Interesse an Unterstützung fremder Wehrpflichtsysteme
Besonderheit:
Liechtenstein hat keine Armee seit 1868 und ist verfassungsrechtlich neutral
Island NATO-Mitglied, aber bewusst ohne eigene Streitkräfte, seit 2006 keine US-Truppen mehr stationiert
Fazit: Höchste Sicherheit – fehlendes Militär eliminiert jegliches politisches Interesse an Auslieferung wegen Wehrdelikten
6. Nicht-EU, Nicht-NATO, Nicht-Schengen mit Auslieferungsabkommen ⭐⭐⭐ (3/5)
Länder: z.B. Serbien, Andorra, San Marino
Rechtliche Lage:
Abhängig von bilateralen Verträgen
Meist EuAlÜbk-Mitglieder, daher militärische Delikte ausgenommen
Beiderseitige Strafbarkeit erforderlich
Politische Realität:
Wenig in EU/NATO-Strukturen integriert
Geringer politischer Druck, eigenständige Entscheidungen
Serbien: EU-Beitrittskandidat, könnte kooperativer werden
Fazit: Mittleres Risiko abhängig vom jeweiligen Vertrag, aber deutlich weniger politischer Druck als EU/NATO-Raum
Gruss D