dt. Steuerrecht verfassungskonform, wenn Verluste als Gewinn besteuert werden?

Dieter @, Montag, 08.12.2025, 00:35 vor 4 Tagen 2062 Views

bearbeitet von Dieter, Montag, 08.12.2025, 00:40

Hallo allerseits,

habe mir mal ein paar Gedanken zum dt. Steuerrecht gemacht:

Grundsätzlich gilt im deutschen Steuerrecht das Prinzip der Nettovermögensmehrung. Dies bedeutet, dass nur der tatsächliche Zuwachs an wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit besteuert werden soll.

Nun haben wir staatlicherseits das Ziel einer kontinuierlichen leichten Inflationierung, die u. U. dazu führt, dass unbereinigte nominelle Veräußerungsgewinne, die in Real Verluste sind, besteuert werden.

Ein Beispiel: Jemand kauft in 2020 ein Mehrfamilienhaus zu 2.000.000 (Wohnimmos-Index = 140,2) und verkauft es in 2024 zu 2.114.000 Euro Wohnimmo-Index in 2024 = 148,2). Er hätte einen steuerlichen Gewinn in Höhe von 114.000 Euro.

Allerdings kann er sich in 2024 weniger für die 2.114.000 kaufen als in 2020, denn wir haben in den Jahren einen Preisanstieg von 19.3% 2.114.000 – 19,3% von 2.000.000 = 79.000 Euro realer Verlust, der allerdings mit 114.000 Euro Gewinn besteuert würde.

Ein anderes Beispiel: Jemand kauft ein Anlagegut für 300.000, welches nicht im Kaufjahr voll steuerlich als Kosten berücksichtigt werden darf, sondern auf Nutzungsjahre nach Tabelle abgeschrieben werden muß. Nehmen wir also an, es müßte auf 10 Jahre linear abgeschrieben werden, dann wäre die steuerliche Behandlung so, dass 10 x. 30.000 steuerlich berücksichtigt werden.
Nominell scheint das korrekt zu sein, aber real ist das vollkommen unkorrekt, da aufgrund der Inflationierung innerhalb des 10 Jahres-Zeitraumes werden auf diese Weise ggf. max. 75% der Investition real steuerlich berücksichtigt, da jede auf die 1 Rate folgende jährliche Abschreibungsrate wertmäßig niedriger ausfällt. Je länger die Abschreibungsdauer, je geringer real die steuerliche Berücksichtigung der entstandenen Kosten.

Beide Beispiele verdeutlichen, dass das Steuerrecht keinesfalls nur Gewinne besteuert, sondern auch Verluste, oder betriebliche Kosten nur teilweise gewinnschmälernd berücksichtigt, wenn man inflationsbereinigt die Einkommenssituation betrachtet und somit die reale Netto-Vermögensveränderung durch Einkommen.

Auch führen obere Beispiele zu einer Ungleichbehandlung zu Einkommen, deren Entstehung nur innerhalb eines Jahres stattfinden, da hier die Inflationierung kaum ins Gewicht fällt.

oder die Besteuerung von Zinsen, wenn diese geringer ausfallen als die Inflationsrate ist.

Es wäre doch ein einfaches, wenn allgemein eine Bereinigung der betroffenen Einkünfte mit einem Faktor bereinigt würden, der die Inflationsrate berücksichtigt.

Meines Erachtens ist die derzeitige Gesetzeslage nicht verfassungskonform.

Gruß Dieter

--
Das sektenhafte Denken und Handeln der Grünen und ihrer Anhänger und Wählerschaft ist für Menschen mit gesundem Menschenverstand nur schwer nachzuvollziehen.

Hier verbietet sich jegliche Diskussion

D-Marker @, Rostock (MV), Montag, 08.12.2025, 01:34 vor 4 Tagen @ Dieter 1695 Views

Das deutsche Steuerrecht (gefühlt 10 % der Weltliteratur) ist nicht mehr reformierbar.

Da gibt es nur die Lösung von 1945.

Alle Gesetzte des Nationalsozialismus ersatzlos gestrichen.

Auch wegens Ordnung, welche das halbe Leben ist.

Zum Teufel, man muss auch gegenüber der Massenflut der Informationen die Kontrolle nicht verlieren!

(Für Profis Ausnahmen:

https://taz.de/Gesetze-aus-der-NS-Zeit-die-bis-heute-gelten/!5068958/ )

Wie eben auch die EU:

Nicht reformierbar.

Kurve kriegen oder unter gehen wie 1912.

https://www.youtube.com/shorts/IA6of08EuKo

Was soll's,

https://www.youtube.com/shorts/2XWIw7-iFNQ?feature=share

LG
D-Marker (ungeimpft)

--
https://www.youtube.com/watch?v=LqB2b223mOM

Abgeltungssteuer

JJB @, Dresden, Montag, 08.12.2025, 08:16 vor 3 Tagen @ Dieter 1230 Views

hier gilt dasselbe. Kurssteigerungen, welche nur die Inflation widerspiegeln, könnten wenigstens indexiert werden.
Wer erinnert sich noch an sie Spekulationsfrist bei Aktien?
Es hat alles System.

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"das ist die Seuche unserer Zeit: Verrückte führen Blinde!" (Shakespeare, King Lear)

gilt für Handelsrecht und Bürgerliches Recht

Dieter @, Montag, 08.12.2025, 12:27 vor 3 Tagen @ paranoia 748 Views

Hallo paranoia,

aber meines Wissens nicht für Steuerrecht. Beim BGB und HGB kennen wir die Verzinsung, die einen Inflationsausgleich bei Forderungen simuliert, macht das Finanzrecht bei Forderungen natürlich auch.

Jedes Rechtssystem hat andere Prämissen, so auch das Steuerrecht. Fest steht die Ungleichbehandlung zwischen Einkünften die ihren Ursprung im laufenden Jahr haben und solchen, die ihren Ursprung aus mehreren Jahren haben, sowie bei Kapitaleinkünften, die niedriger sind als die Inflation.

- die laufende Inflationierung ist zum Vorteil des Staates, der die Bevölkerung beraubt.

Gruß Dieter

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Natürlich hast Du mehr Ahnung vom Steuerrecht als ich!

paranoia @, Die durchschnittlichste Stadt im Norden, Montag, 08.12.2025, 14:07 vor 3 Tagen @ Dieter 785 Views

Hallo Dieter,

das wusste ich nicht, vielen Dank für die Information!

Die "kalte Progression" wirst Du nicht beseitigen können.
Aber wenn Dir das zuständige Gericht nach Klage Recht gäbe, was würde passieren?

Es gäbe Steuererhöhungen um die Steuerausfälle zu kompensieren!

[[la-ola]]

Gruß
paranoia

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Ich sage "Ja!" zu Alkohol und Hunden.

Der Witz war gut

D-Marker @, Rostock (MV), Montag, 08.12.2025, 19:47 vor 3 Tagen @ paranoia 647 Views

"Steuer" und "Recht" in einem Atemzug...

(Wo doch jeder normal denkende Mensch seit Jahrzehnten weiß, dass die Steuer in D. den Diebstahl Character bei Weitem überschritten hat.)

LG
D-Marker (ungeimpft)

--
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nicht nur in D, noch schlimmer in P

Dieter @, Montag, 08.12.2025, 20:18 vor 3 Tagen @ D-Marker 784 Views

Hallo D-Marker,

im portug. Steuerrecht kenne ich mich zwar nicht so aus wie im D., aber das was ich bislang mitbekommen habe sieht eher schlimmer aus.

Von daher möchte ich auch unbedingt unbeschränkt steuerpflichtig in D. bleiben.
Halt bei der Wahl zwischen Pest und Cholera wähle ich das deutsche System, zumindest weiß ich da, wo Gefahren lauern und was man "sonst" so tun kann.
(und da ich nur ein geringes Einkommen habe, ist das auch gar nicht so schwer ohne ESt-Zahlungen zu leben)

Gruß Dieter

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Die paar Cent Einkommensteuer sind doch nur eine Nebelkerze

D-Marker @, Rostock (MV), Montag, 08.12.2025, 20:39 vor 3 Tagen @ Dieter 720 Views

Schau mal auf die Umsatzsteuer.

Die zahlst Du (auch) in ganz Europa.

Schon, wenn Du Dir ein Brötchen kaufst.

Da ist Dein Einkommen eher irrelevant, samt Steuer darauf.


Unsere "Lenker" haben mit so kleinen Zahlen in der Schule nie gerechnet.


LG
D-Marker (ungeimpft)

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https://www.youtube.com/watch?v=LqB2b223mOM

im täglichen Kapf gegen den Räuber

Dieter @, Montag, 08.12.2025, 23:35 vor 3 Tagen @ D-Marker 764 Views

Hallo D-Marker,
im täglichen Kampf gegen die Räuber und Erpresser bin ich natürlich bemüht, jede Art von Steuer einzusparen. Manches gelingt besser, anderes schlechter.

Gruß Dieter

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