dt. Steuerrecht verfassungskonform, wenn Verluste als Gewinn besteuert werden?

Dieter, Montag, 08.12.2025, 00:35 (vor 4 Tagen)2063 Views
bearbeitet von Dieter, Montag, 08.12.2025, 00:40

Hallo allerseits,

habe mir mal ein paar Gedanken zum dt. Steuerrecht gemacht:

Grundsätzlich gilt im deutschen Steuerrecht das Prinzip der Nettovermögensmehrung. Dies bedeutet, dass nur der tatsächliche Zuwachs an wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit besteuert werden soll.

Nun haben wir staatlicherseits das Ziel einer kontinuierlichen leichten Inflationierung, die u. U. dazu führt, dass unbereinigte nominelle Veräußerungsgewinne, die in Real Verluste sind, besteuert werden.

Ein Beispiel: Jemand kauft in 2020 ein Mehrfamilienhaus zu 2.000.000 (Wohnimmos-Index = 140,2) und verkauft es in 2024 zu 2.114.000 Euro Wohnimmo-Index in 2024 = 148,2). Er hätte einen steuerlichen Gewinn in Höhe von 114.000 Euro.

Allerdings kann er sich in 2024 weniger für die 2.114.000 kaufen als in 2020, denn wir haben in den Jahren einen Preisanstieg von 19.3% 2.114.000 – 19,3% von 2.000.000 = 79.000 Euro realer Verlust, der allerdings mit 114.000 Euro Gewinn besteuert würde.

Ein anderes Beispiel: Jemand kauft ein Anlagegut für 300.000, welches nicht im Kaufjahr voll steuerlich als Kosten berücksichtigt werden darf, sondern auf Nutzungsjahre nach Tabelle abgeschrieben werden muß. Nehmen wir also an, es müßte auf 10 Jahre linear abgeschrieben werden, dann wäre die steuerliche Behandlung so, dass 10 x. 30.000 steuerlich berücksichtigt werden.
Nominell scheint das korrekt zu sein, aber real ist das vollkommen unkorrekt, da aufgrund der Inflationierung innerhalb des 10 Jahres-Zeitraumes werden auf diese Weise ggf. max. 75% der Investition real steuerlich berücksichtigt, da jede auf die 1 Rate folgende jährliche Abschreibungsrate wertmäßig niedriger ausfällt. Je länger die Abschreibungsdauer, je geringer real die steuerliche Berücksichtigung der entstandenen Kosten.

Beide Beispiele verdeutlichen, dass das Steuerrecht keinesfalls nur Gewinne besteuert, sondern auch Verluste, oder betriebliche Kosten nur teilweise gewinnschmälernd berücksichtigt, wenn man inflationsbereinigt die Einkommenssituation betrachtet und somit die reale Netto-Vermögensveränderung durch Einkommen.

Auch führen obere Beispiele zu einer Ungleichbehandlung zu Einkommen, deren Entstehung nur innerhalb eines Jahres stattfinden, da hier die Inflationierung kaum ins Gewicht fällt.

oder die Besteuerung von Zinsen, wenn diese geringer ausfallen als die Inflationsrate ist.

Es wäre doch ein einfaches, wenn allgemein eine Bereinigung der betroffenen Einkünfte mit einem Faktor bereinigt würden, der die Inflationsrate berücksichtigt.

Meines Erachtens ist die derzeitige Gesetzeslage nicht verfassungskonform.

Gruß Dieter

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Das sektenhafte Denken und Handeln der Grünen und ihrer Anhänger und Wählerschaft ist für Menschen mit gesundem Menschenverstand nur schwer nachzuvollziehen.


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