Unvermögen deutscher Institutionen

FredMeyer @, Mitten in der Karibik, Sonntag, 07.12.2025, 01:20 vor 4 Tagen 2075 Views

Auf welches Unvermögen deutscher Institutionen muss man sich als Auslandsrentner noch einlassen?

Das ist das Perverse an dem System: der Renten-Service der Deutschen Post AG (Deutsche Post steht zwar drauf, aber DHL ist drinnen). Der Renten-Service tut DREI mal das Gleiche, was nicht zum Erfolg führt, und begründet damit die Entscheidung, die Auszahlung der Rente zu stoppen. Am 28.11. habe ich die DRV per elektronischem Postfach kontaktiert und bekomme folgende Antwort:
„Sehr geehrter Herr xxxxx,
bezüglich Ihrer Mitteilung möchten wir Sie bitten, sich kurzfristig an den zuständigen Renten-Service zu wenden. Dieser versucht bereits seit Juli 2025 (!), die Lebensbestätigung von Ihnen zu bekommen.“

​Nach einem weiteren Kontakt mit der DRV bekomme ich etwas detailliertere Auskünfte und mache mich am 2. Dezember auf den Weg zur Deutschen Botschaft in Santo Domingo. Dort ging alles in Ordnung, wie man mir versicherte; so würde die von mir vorgelegte „Lebensbescheinigung 2025“ noch am gleichen Tag an die DRV übermittelt. Das veranlasste mich zu einem Zucken der Augenbrauen: „Wie denn das?“ und „Warum nicht an den Renten-Service, wie von diesem gefordert?“ Als Behörde darf die Deutsche Botschaft die Lebensbestätigung elektronisch übermitteln, was mir als Privatmensch versagt bleibt, und ich wäre nicht der Erste, dem das Missgeschick mit der fehlenden Lebensbestätigung passiert – die DRV wäre schon der richtige Adressat.

Ein weiteres Auskunftsersuchen an die DRV 2 Tage später bleibt unbeantwortet. Wir haben ja noch Freitag. Am Freitag ist das Portal wegen Wartungsarbeiten gesperrt – es ist ohnehin Wochenende, an dem in der Sache nichts geschieht.

​Einen ähnlichen Terz hatte ich bereits im Februar, wo der Renten-Service die Zahlung wegen einer „fehlenden Adressangabe“ eingestellt hatte – so die spätere Aussage der DRV, denn ich hatte keinen Kontakt mit dem Renten-Service. Ich hatte im Vorfeld die DRV zwar mit der korrekten Adresse versorgt, sodass die Begründung der fehlenden Adressangabe nicht zutreffend war. Anscheinend funktioniert der Datenaustausch zwischen DRV und dem Renten-Service nicht. Oder der kapitalistische Sauhaufen des Renten-Services (DHL) interessiert das Schicksal von Menschen nicht, die durch sein fehlerhaftes Handeln in Bedrängnis kommen. Was ich nicht wusste: Die Meldebehörde an meinem ehemaligen Wohnort hatte den Renten-Service der Deutschen Post AG von meiner Abmeldung in Kenntnis gesetzt. Der Renten-Service schickte daraufhin ein Formular, das mich jedoch erst am Tag vor der Abreise erreichte. Ich habe das Formular noch ausgefüllt und per Einschreiben an den Renten-Service abgeschickt. Gebracht hat es nichts, die Zahlung wurde eingestellt. Das ist typischer deutscher Zirkus. Es hat damals mehr als sechs Wochen gedauert, bis die Zahlung wieder in Gang gekommen ist.

--
Fred

Vlt. ein Tipp

D-Marker @, Rostock (MV), Sonntag, 07.12.2025, 08:25 vor 3 Tagen @ FredMeyer 1305 Views

bearbeitet von D-Marker, Sonntag, 07.12.2025, 08:29

Ich persönlich nehme nur Geschäftspartner ernst, die eine FAX-Nummer haben.
Mail usw. sind in meinen Augen Kokolores.
Ein FAX ist (noch) rechtssicher.
Kostet ca 12 Cent pro Seite.

https://simple-fax.de/

Preiswerter als eine Briefmarke.

(Ach, waren das noch Zeiten, als die Post ein Staatsunternehmen war. Da habe ich meine Strafzettel mit Briefmarken bezahlt und hinterher unter Bürokosten von der Steuer abgesetzt...)

Rechtssicher, und sogar preiswerter als ein Einschreiben mit Rückschein.

Man kann Mails versuchen, eine Art Rechtssicherheit unterzujubeln (Lesebestätigung usw.), aber da lacht sich (sollte das vor Gericht gehen) jeder Anwalt Einen.

Das Beste ist natürlich persönliche Übergabe mit unterschriftlicher Empfangsbestätigung.

Da sind die juristischen Möglichkeiten etwas enger gesteckt.

Aber, auch bei persönlicher Übergabe hat man ohne Staatsgewalt schlechte Karten.
Theoretisch muss man die Polizei dazu holen.

Wie will man sonst feststellen, ob der Gegenüber die Person ist, für welche sie sich ausgibt?
Als Privatperson kann man kaum jemanden dazu verpflichten, seinen Personalausweis zu zeigen.

LG
D-Marker (ungeimpft)

--
https://www.youtube.com/watch?v=LqB2b223mOM

Der Tipp bringt gar nichts

FredMeyer @, Mitten in der Karibik, Sonntag, 07.12.2025, 16:43 vor 3 Tagen @ D-Marker 615 Views

Die Übersendung der Lebensbescheinigung wird vom Rentenservice ausgeschlossen, das Dokument soll beim Rentenservice in Leipzig im Original vorliegen. Fax uns drgl scheiden also aus.

Die Übergabe über den Weg der Deutschen Botschaft war in dem Falle eine der schnellsten Möglichkeiten. Dass die Deutsche Botschaft die Übermittlung des Dokuments elektronisch vornehmen darf liegt wahrscheinlich an den technischen Möglichkeiten der Verschlüsselung.

--
Fred

„Der Tipp bringt gar nichts“

D-Marker @, Rostock (MV), Montag, 08.12.2025, 02:12 vor 3 Tagen @ FredMeyer 428 Views

bearbeitet von D-Marker, Montag, 08.12.2025, 02:45

Kann mich erinnern, da standen 2 Polizisten in Warnemünde.

Eine hübsche Blondine fragte aus dem Cabrio heraus:

„Where is the Hotel Neptun located?”

Keine Antwort.

Sie:

“Où se situe l'hôtel Neptun ?”

Wieder keine Antwort.

Sie:

“Donde está situado el Hotel Neptun?”

Kopfschütteln.

Versuch weiter:

“Dove si trova l'Hotel Neptun?”

Als sie weg war, der eine Polizist:

“Mann, das war eine Traumfrau. Vier Sprachen hat sie gesprochen.”

Der andere Polizist:

“Und, was hat es ihr genutzt?
Garnüscht.”

LG
D-Marker (ungeimpft)

--
https://www.youtube.com/watch?v=LqB2b223mOM

Murphys Law oder Absicht?

stokk', Sonntag, 07.12.2025, 12:07 vor 3 Tagen @ FredMeyer 959 Views

bearbeitet von stokk', Sonntag, 07.12.2025, 12:56

Alles Gute!

Berichte gerne wie es weiterging.

Es könnte auch andere interessieren, denn nicht jeder wird so ein Glück haben wie der Franz Halder.

Vieleicht beides?

FredMeyer @, Mitten in der Karibik, Sonntag, 07.12.2025, 16:31 vor 3 Tagen @ stokk' 561 Views

Wer schon mal als Privatperson versucht hat, bei der DHL sein Recht zu bekommen, steht auf der schlechtesten Seite, die man sich vorstellen kann. Wenn deutsche Behörden schon keine Gnade im Umgang mit ihrer Klientel kennen, so ist man bei der DHL noch um einige Klassen schlechter dran. Das Unternehmen ist auf Gewinnmaximierung ausgerichtet, und da wird die gelegentliche Benachteiligung der Kundschaft rigoros in Kauf genommen. Ein Versuch, sich als Kunde im DHL-System zurechtzufinden, scheitert an den nicht vorhandenen Möglichkeiten. Die DRV hat ihre Kompetenzen an den Rentenservice der Deutschen Post AG abgegeben und überlässt diesem das Feld.

Wegen der frühen Erfahrung hatte ich bereits das elektronische Postfach bei der DRV eingerichtet. Also wäre es auch möglich gewesen, über diesen Weg die Information zur Beibringung der Lebensbestätigung von der DRV zu erhalten. Doch nichts ist in dieser Richtung geschehen. Der Rentenservice verschickt dreimal auf postalischem Wege den Rentenanpassungsbescheid und das Formular Lebensbestätigung – denn das ist der Deal, den sich die "Experten" ausgedacht haben. Auf dem elektronischen Postfach der DRV ist nichts passiert, denn das ist seit 2024 die Aufgabe des Rentenservice. Dass dreimal die versendete Post nicht ankommt, ist für den DHL-organisierten Rentenservice nicht erklärlich, weil eine Bewältigung einer solchen Diskrepanz der DHL-Gewinnmaximierung widerspricht.

--
Fred

Zeit der DHL die Lizenz zu entziehen?

Brutus ⌂ @, Dienstag, 09.12.2025, 00:01 vor 1 Tag, 18 Stunden, 12 Min. @ FredMeyer 365 Views

bearbeitet von Brutus, Dienstag, 09.12.2025, 00:17

Das liest sich gruselig und chaotisch.
Da war man vor 100 Jahren schon weiter.
https://de.wikipedia.org/wiki/Weltpostvertrag.

Gut hat das amerikanische Privatunternehmen DHL nicht unterschrieben, muss es sich im Zweifel wohl nicht dran halten.
Wirkt jedenfalls so.

Der Laden kommt mir ziemlich unzuverlässig vor.
Inwiewiet dann ein Staat nicht eine Privatisierung rückgängig machen muss, ist mir schleierhaft, ach so, werden Manche einwenden, dafür muss ein Staat auch erstmal souverän und auf Grundlage einer echten Verfassung und nicht als pseudo 51. Bundesstaat der USA existieren, auch wieder ein scheinbar passender Einwand!

Also mit der Nummer zu kommen, dass man jetzt zur Botschaft muss, ist ja schon der Offenbahrungseid schlechthin.

Verschicken die Gerichte ihre Post denn auch via Botschaft?

Sei dankbar, dass Du im Handelsrecht überhaupt sowas wie Rente kennst!

Hatte unlängst so ein Video gesehen, da war die Empfehlung, einen Dienstleister, der eine inländische Postadresse hat, für die Kommunikation mit Behörden herzunehmen.

Also sämtliche Post geht dann zu 'Deinem Namen' c/o (Scanshop) Müller, Kruxgasse 7, 82456 Garmisch Partenkirchen (Beispeilsweise)


Der bekommt sämtliche Post von Dir (weil Du jedem diese neue inländische Anschrift von Dir mitgeteilt hast) und schickt sie zu Dir sofort per Scan (Umschlag).
Wo Du den Inhalt lesen willst, (Rückmailwunsch von Dir) wird der Brief geöffnet und komplett gescannt und Dir sofort elektronisch übermittelt.
Der Rest landet ungeöffnet im Papierkorb (oder andere Option, wegen Dauer der Zustellung ins Ausland also auch mal Monate unterwegs).
Dem schickst Du dann sämtliche Behördenpost zu und der bringt sie in D zur Post - wahlweise oder bevorzugt per Einschreiben mit Rückschein.

D.h., Du bist real zwar in der DomRep, aber postalisch (als Empfänger oder Sender) immernoch hier!


Man fragt sich langsam, wer das Postgesetz noch kennt oder obs wen juckt (DHL und Konsorten):
§ 12 Zustellung von Briefsendungen
(1) Anbieter haben Briefsendungen an der in der Anschrift genannten Adresse durch Einwurf in eine für den
Empfänger bestimmte und ausreichend aufnahmefähige Vorrichtung für den Empfang von Briefsendungen oder
durch Aushändigung an den Empfänger zuzustellen. Ist eine Zustellung nach Satz 1 nicht möglich, ist die Sendung
nach Möglichkeit einem Ersatzempfänger auszuhändigen, soweit keine gegenteilige Weisung des Absenders oder
des Empfängers vorliegt.
(2) Kann eine Briefsendung nicht nach Absatz 1 zugestellt oder ausgehändigt werden und erfolgt kein weiterer
Zustellversuch, hat der Anbieter den Empfänger über den erfolglosen Zustellversuch zu unterrichten und zur
Abholung der Briefsendung am nächstgelegenen Hinterlegungsort aufzufordern. Der Anbieter hat die Sendung
am Hinterlegungsort mindestens sieben Werktage zur Abholung bereitzuhalten. Briefsendungen, die nach
Hinterlegung nicht binnen sieben Werktagen abgeholt werden, sind an den Absender zurückzusenden, es sei
denn, der Absender hat mit dem Anbieter etwas anderes vereinbart. Satz 3 gilt auch für Briefsendungen, die
endgültig nicht zustellbar sind.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn der Empfänger mit dem Anbieter vereinbart hat, dass er die
Sendungen abholt. Ein Anbieter, der förmliche Zustellungen nach § 61 erbringt, darf mit dem Empfänger die
Abholung von Briefsendungen nur vereinbaren, wenn dieser für die Fälle einer förmlichen Zustellung eine
zustellfähige Anschrift nachgewiesen hat.
(4) Solange die Adresse des Empfängers nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten zu erreichen ist oder
eine geeignete und zugängliche Vorrichtung für den Empfang von Briefsendungen fehlt, kann der Empfänger
von der Zustellung ausgeschlossen werden. Der betroffene Empfänger ist von dem beabsichtigten Ausschluss zu
unterrichten.
(5) Für Warensendungen, Bücher, Kataloge sowie Zeitungen und Zeitschriften gelten, sofern es sich um
Postdienstleistungen handelt, die Absätze 1 bis 4 entsprechend.

https://www.gesetze-im-internet.de/postg_2024/PostG.pdf


Überdies wäre natürlich auch noch die Frage zu stellen, inwieweit, wenn Faxe grundsätzlich als Vertragsgrundlage taugen, eine Behörde im Jahr 2025 auf Grundlage welchen Gesetzes, einfach so tun kann, als sei man immernoch im Jahr 1896.


Vielleicht gehts ja dann auch bald wieder, ein Telegramm aufzugeben?
Weil wenn ein (Post-) Beamter vor Ort und man sich ausweist, ist es doch auch eindeutig!

Zur Botschaft wackeln zu müssen finde ich absurd!

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[image]
nur für kurze Zeit: https://telegra.ph/Kleine-Presseschau-2025-06-27-06-27

Die Kompetenz wurde mit dem Auftrag an den Rentenservice der Deutsche Post AG die Anpassungsbescheide

FredMeyer @, Mitten in der Karibik, Mittwoch, 10.12.2025, 03:36 vor 14 Stunden, 37 Minuten @ FredMeyer 162 Views

zu versenden, abgegeben. Wenn man den so erhalten Anpassungsbescheid nicht gründlichst studiert, befindet man sich schon im Irrtum, wenn man glaubt ein Schreiben der DRV vor sich zu haben. Der Rentenservice der Deutsche Post AG druckt Briefe ganz im Stil und in der Aufmachung der DRV mit ein paar winzigen Änderungen, die im ersten Augenblick nicht auffallen: die Absendeadresse ist nicht die des DRV, Telefon etc.

Ich gehe im Augenblick davon aus, dass es keinen Sesselfurzer bei der DRV kümmert, ob dem Versicherten die Rente ausgezahlt wird oder nicht. Der Sesselfurzer könnte dies damit begründen, dass die Versendung des Anpassungsbescheides nicht in sein Ressort fällt.

Dies entspricht einer jahrelangen Praxis. Ich habe dies erst jetzt durch die geschilderten Umstände zur Kenntnis genommen.

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Fred

Keinerlei Reaktion der DRV auf Anfragen - die DRV schweigt totz Anfragen im elektronischen Postfach - KT

FredMeyer @, Mitten in der Karibik, Montag, 08.12.2025, 17:38 vor 2 Tagen @ FredMeyer 376 Views

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Fred

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