Auch der Wokismus hat Grenzen

D-Marker, Rostock (MV), Sonntag, 16.11.2025, 11:20 (vor 22 Tagen) @ Albrecht893 Views
bearbeitet von D-Marker, Sonntag, 16.11.2025, 11:27

Informationsfrage:

Haben wir bereits den „Spannungsfall“?

Hintergrund:

Juristensprache

Zitat (Juni 2024 beschlossen):

Gesetzgebung
   
BGBl. I 2024 Nr. 206

Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 19.06.2024

§9 Zuordnung zum männlichen Geschlecht im Spannungs- und Verteidigungsfall

Die rechtliche Zuordnung einer Person zum männlichen Geschlecht bleibt, soweit es den Dienst mit der Waffe auf Grundlage des Artikels 12a des Grundgesetzes und hierauf beruhender Gesetze betrifft, für die Dauer des Spannungs- oder Verteidigungsfalls nach Artikel 80a des Grundgesetzes bestehen, wenn in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit diesem die Änderung des Geschlechtseintrags von „männlich“ zu „weiblich“ oder „divers“ oder die Streichung der Angabe zum Geschlecht erklärt wird. Unmittelbar ist der zeitliche Zusammenhang während eines Spannungs- oder Verteidigungsfalls sowie ab einem Zeitpunkt von zwei Monaten vor Feststellung desselben.

https://www.gesetze-im-internet.de/sbgg/__9.html


Für Nicht-Juristen auf deutsch:

Bei Krieg wird der ganze Gender-ScheiXX in die Tonne getreten.


LG
D-Marker (ungeimpft)

--
https://www.youtube.com/watch?v=LqB2b223mOM


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