Auch der Wokismus hat Grenzen
Informationsfrage:
Haben wir bereits den „Spannungsfall“?
Hintergrund:
Juristensprache
Zitat (Juni 2024 beschlossen):
Gesetzgebung
BGBl. I 2024 Nr. 206
Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 19.06.2024
§9 Zuordnung zum männlichen Geschlecht im Spannungs- und Verteidigungsfall
Die rechtliche Zuordnung einer Person zum männlichen Geschlecht bleibt, soweit es den Dienst mit der Waffe auf Grundlage des Artikels 12a des Grundgesetzes und hierauf beruhender Gesetze betrifft, für die Dauer des Spannungs- oder Verteidigungsfalls nach Artikel 80a des Grundgesetzes bestehen, wenn in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit diesem die Änderung des Geschlechtseintrags von „männlich“ zu „weiblich“ oder „divers“ oder die Streichung der Angabe zum Geschlecht erklärt wird. Unmittelbar ist der zeitliche Zusammenhang während eines Spannungs- oder Verteidigungsfalls sowie ab einem Zeitpunkt von zwei Monaten vor Feststellung desselben.
https://www.gesetze-im-internet.de/sbgg/__9.html
Für Nicht-Juristen auf deutsch:
Bei Krieg wird der ganze Gender-ScheiXX in die Tonne getreten.
LG
D-Marker (ungeimpft)